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Krypto-Steuern: Wann Gewinne mit Bitcoin und Co. steuerpflichtig sind

Gewinne aus Kryptowährungen können einkommensteuerpflichtig sein. Ob du Steuern zahlen musst, hängt vor allem von der Haltedauer und der Höhe deines Gewinns ab.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Verkaufst du Kryptowährungen innerhalb eines Jahres mit Gewinn, ist dieser als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig.
  • Nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr sind Gewinne aus privaten Kryptoverkäufen in der Regel steuerfrei.
  • Für private Veräußerungsgeschäfte gilt seit 2024 eine Freigrenze von 999 Euro pro Jahr.
  • Ein Referentenentwurf plant, Kryptogewinne ab 2027 unabhängig von der Haltedauer wie Kapitalerträge zu besteuern.

01 · Was gilt

Wann sind Gewinne aus Kryptowährungen steuerpflichtig?

Für privat gehaltene Kryptowährungen gelten besondere Regeln. Entscheidend ist, ob du innerhalb der Spekulationsfrist verkaufst und wie hoch dein Gewinn ausfällt.

Für privat gehaltene Kryptowährungen gilt eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Verkaufst du innerhalb dieser Frist mit Gewinn, musst du den Gewinn grundsätzlich in deiner Steuererklärung angeben. Dabei zählt nicht nur der Verkauf gegen Euro, sondern auch der Tausch in eine andere Kryptowährung oder das Bezahlen von Waren.

Die Freigrenze liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 999 Euro pro Jahr. Wird diese Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil. Für Veräußerungen bis Ende 2023 galt noch eine Freigrenze von 599 Euro.

Ein Beispiel: Du kaufst Kryptowährungen für 1.000 Euro und tauschst sie nach sechs Monaten in eine andere Kryptowährung im Wert von 1.300 Euro. Der Gewinn von 300 Euro bleibt steuerfrei, wenn deine gesamten privaten Veräußerungsgewinne im Jahr unter 999 Euro liegen.

Steuerpflichtig

·Verkauf innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf mit Gewinn über der Freigrenze
·Tausch einer Kryptowährung in eine andere innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn
·Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen innerhalb der Jahresfrist mit Gewinn

Steuerfrei

·Verkauf nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr
·Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 999 Euro pro Jahr (seit 2024)

02 · Checkliste

Was gilt als Veräußerung bei Kryptowährungen?

Eine Veräußerung liegt nicht nur beim Verkauf gegen Euro vor. Auch andere Vorgänge können steuerlich relevant sein und eine Steuerpflicht auslösen.

Viele Anleger denken beim Thema Krypto-Steuer nur an den Verkauf gegen Euro. Tatsächlich behandelt das Finanzamt deutlich mehr Vorgänge als steuerlich relevante Veräußerung. Auch ein reiner Tausch zwischen zwei Kryptowährungen kann eine Steuerpflicht auslösen, wenn dabei ein Gewinn entsteht.

Folgende Vorgänge gelten als Veräußerung:

  • Der Verkauf von Kryptowährungen über eine Börse oder Plattform gegen Euro.
  • Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung, zum Beispiel Bitcoin gegen Ether.
  • Die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen.
  • Der Umtausch in Euro oder eine andere staatliche Währung.

Beim Tausch wird als Veräußerungserlös der Wert der erhaltenen Kryptowährung zum Zeitpunkt des Tauschs angesetzt. Du solltest daher bei jedem dieser Vorgänge den Gegenwert in Euro dokumentieren.

Diese Vorgänge gelten als Veräußerung

01

Verkauf von Kryptowährungen über eine Börse oder Plattform gegen Euro

02

Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung (z. B. Bitcoin gegen Ether)

03

Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Kryptowährungen

04

Umtausch in Euro oder eine andere staatliche Währung

03 · Vergleich

Spekulations­frist und Haltedauer: Wann sind Gewinne steuerfrei?

Die Haltedauer ist der wichtigste Faktor für die Steuerpflicht. Wer länger als ein Jahr hält, muss Gewinne aus privaten Verkäufen in der Regel nicht versteuern.

Die Haltedauer beginnt mit dem Kaufdatum und endet mit dem Verkaufsdatum. Maßgeblich ist die Haltedauer der jeweils veräußerten Kryptowährung, nicht die Zeit, in der du insgesamt mit Kryptowerten handelst. Wer länger als ein Jahr hält, muss Gewinne aus privaten Verkäufen in der Regel nicht versteuern.

Bei Verkäufen innerhalb der Jahresfrist sind Gewinne als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Verluste aus solchen Geschäften kannst du mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen im selben Jahr verrechnen. Verluste aus Verkäufen nach Ablauf der Spekulationsfrist sind steuerlich unbeachtlich.

Für die Steuerfreiheit nach einem Jahr solltest du den Kaufzeitpunkt lückenlos nachweisen können. Bewahre Kauf- und Verkaufsnachweise auf, damit du bei Rückfragen des Finanzamts belegen kannst, wann du die Coins erworben hast.

Steuerliche Folgen je nach Haltedauer
Unter einem JahrÜber einem Jahr
SteuerpflichtGewinne sind als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtigGewinne sind in der Regel steuerfrei
VerlustverrechnungVerluste können mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werdenVerluste sind steuerlich unbeachtlich
DokumentationKauf- und Verkaufsnachweise sind für die Steuererklärung nötigNachweise über den Kaufzeitpunkt sind zum Beleg der Steuerfreiheit sinnvoll

04 · Kosten

Freigrenze für private Veräußerungs­geschäfte

Nicht jeder Gewinn unter einem Jahr ist sofort steuerpflichtig. Eine Freigrenze sorgt dafür, dass kleine Gewinne steuerfrei bleiben.

Die Freigrenze gilt für die Summe aller privaten Veräußerungsgewinne im Jahr, nicht nur für Kryptogewinne. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt sie 999 Euro. Für Veräußerungen bis einschließlich 31. Dezember 2023 galt eine Freigrenze von 599 Euro.

Eine Freigrenze funktioniert anders als ein Freibetrag: Liegt dein Gewinn bei 998 Euro, bleibt er komplett steuerfrei. Liegt er bei 1.000 Euro, musst du den gesamten Betrag von 1.000 Euro versteuern. Es wird also nicht nur der übersteigende Teil besteuert.

Die Freigrenze bezieht sich auf alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen, also auch auf Gewinne aus dem Verkauf anderer Wirtschaftsgüter innerhalb der jeweiligen Spekulationsfrist.

Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte

Seit 1. Januar 2024999 EUR
Bis 31. Dezember 2023599 EUR

05 · Hintergrund

Einkommensteuersatz: Wie hoch ist die Steuer auf Kryptogewinne?

Steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Dieser hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen ab.

Steuerpflichtige Gewinne aus Kryptowährungen zählen zu den sonstigen Einkünften. Sie werden nicht mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert, sondern mit deinem individuellen Einkommensteuersatz. Dieser liegt je nach zu versteuerndem Einkommen zwischen 14 Prozent und 45 Prozent.

Welcher Satz für dich gilt, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen im jeweiligen Jahr ab. Ein Kryptogewinn erhöht also dein Einkommen und kann dazu führen, dass du in einen höheren Steuersatz rutschst.

Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums plant, Kryptogewinne ab 2027 unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu belegen. Der Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt werden und eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erhalten.

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen zählen zu den sonstigen Einkünften. Sie werden nicht mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent besteuert, sondern mit deinem individuellen Einkommensteuersatz.

Der persönliche Einkommensteuersatz liegt je nach Einkommen zwischen 14 Prozent und 45 Prozent. Welcher Satz für dich gilt, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen im jeweiligen Jahr ab.

Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums plant, Kryptogewinne ab 2027 unabhängig von der Haltedauer mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu belegen. Der Entwurf muss noch Kabinett, Bundestag und Bundesrat passieren.

06 · Was gilt

Mining, Staking, Lending und Airdrops: Was gilt steuerlich?

Nicht nur der Verkauf von Kryptowährungen kann Steuern auslösen. Auch andere Aktivitäten rund um Kryptowerte haben steuerliche Folgen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 6. März 2025 ein aktualisiertes Schreiben veröffentlicht, das unter anderem Mining, Staking, Lending, Hard Forks und Airdrops behandelt. Es wird von den Finanzämtern bundesweit angewendet.

Beim Mining können erhaltene Kryptowährungen als Einnahmen zu erfassen sein. Auch Staking-Belohnungen und Zinserträge aus Lending können steuerpflichtige Einnahmen darstellen. Der Erhalt von Token durch Airdrops kann ebenfalls steuerliche Folgen haben.

Das reine Halten von Kryptowährungen ohne Verkauf oder Tausch ist nicht steuerlich relevant. Auch Kursverluste ohne Veräußerung haben keine steuerliche Auswirkung.

Steuerlich relevant

·Mining: Erhaltene Kryptowährungen können als Einnahmen zu erfassen sein
·Staking: Belohnungen können steuerpflichtige Einnahmen darstellen
·Lending: Zinserträge aus dem Verleihen von Kryptowerten können steuerpflichtig sein
·Airdrops: Der Erhalt von Token kann steuerliche Folgen haben

Nicht steuerlich relevant

·Reines Halten von Kryptowährungen ohne Verkauf oder Tausch
·Kursverluste ohne Veräußerung

07 · Checkliste

Dokumentation: Welche Unterlagen brauchst du?

Eine sorgfältige Dokumentation ist die Grundlage für eine korrekte Steuererklärung. Sie hilft dir, Gewinne zu ermitteln und Nachweise bei Rückfragen des Finanzamts zu erbringen.

Ohne Belege wird es schwer, die Haltedauer und die Anschaffungskosten nachzuweisen.

Diese Unterlagen solltest du aufbewahren:

  • Kaufdatum und Verkaufs- oder Tauschdatum für jede Transaktion.
  • Anschaffungskosten und Veräußerungserlös oder Gegenwert in Euro.
  • Gebühren für Transaktionen, die du vom Gewinn abziehen kannst.
  • Verwendete Börsen oder Plattformen sowie Wallet-Adressen.
  • Transaktionsnachweise als Beleg für jede einzelne Bewegung.

Die Unterlagen können für die Steuererklärung und bei Rückfragen des Finanzamts erforderlich sein. Bewahre sie mindestens so lange auf, bis dein Steuerbescheid bestandskräftig ist.

Diese Unterlagen solltest du aufbewahren

01

Kaufdatum und Verkaufs- oder Tauschdatum

02

Anschaffungskosten und Veräußerungserlös oder Gegenwert

03

Gebühren für Transaktionen

04

Verwendete Börsen oder Plattformen

05

Wallet-Adressen

06

Transaktionsnachweise

08 · Vergleich

Geplante Änderungen: Referentenentwurf zur Kryptobesteuerung

Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen könnte sich grundlegend ändern. Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht eine Besteuerung wie bei Aktien vor.

Das Bundesfinanzministerium plant, Kryptogewinne ab dem 1. Januar 2027 wie Kapitalerträge zu besteuern. Dann soll unabhängig von der Haltedauer eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent gelten. Bisher sind Gewinne nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr steuerfrei.

Für die geplante Neuregelung soll der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person gelten. Das ist ein Freibetrag, der anders funktioniert als die bisherige Freigrenze von 999 Euro: Nur der übersteigende Teil wäre steuerpflichtig.

Vor dem 1. Januar 2027 gekaufte Kryptowerte sollen unter die alte Regelung fallen. Das Finanzministerium erhofft sich ab 2029 zusätzliche Steuereinnahmen von mehr als 300 Millionen Euro pro Jahr. Der Entwurf muss noch im Kabinett abgestimmt werden und eine Mehrheit im Bundestag und Bundesrat erhalten.

Aktuelle Rechtslage und geplante Änderung im Vergleich
Aktuelle RechtslageGeplante Änderung ab 2027
HaltedauerSteuerfrei nach mehr als einem JahrBesteuerung unabhängig von der Haltedauer
SteuersatzPersönlicher EinkommensteuersatzAbgeltungsteuer von 25 Prozent
FreibetragFreigrenze von 999 Euro für private VeräußerungsgeschäfteSparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person
BestandsschutzVor dem 1. Januar 2027 gekaufte Kryptowerte sollen unter die alte Regelung fallen

09 · Grundlagen

Kryptowährungen im Betriebsvermögen

Gehören Kryptowährungen zu einem Betrieb oder Unternehmen, gelten andere steuerliche Regeln als für Privatpersonen.

Gewinne aus der Veräußerung sind grundsätzlich steuerlich zu erfassen, unabhängig davon, wie lange die Kryptowerte gehalten wurden.

Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem steuerlichen Buchwert. Die Spekulationsfrist von einem Jahr spielt im Betriebsvermögen keine Rolle. Auch die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte gilt hier nicht.

Wenn du Kryptowährungen sowohl privat als auch betrieblich hältst, solltest du beide Bestände klar trennen. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen muss nachvollziehbar sein, damit das Finanzamt die unterschiedlichen Regeln anwenden kann.

Kurz erklärt

Betriebsvermögen

Kryptowährungen, die einem Betrieb oder Unternehmen zugeordnet sind, werden steuerlich anders behandelt als privat gehaltene Bestände. Gewinne aus der Veräußerung sind grundsätzlich steuerlich zu erfassen.

Maßgeblich ist die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und dem steuerlichen Buchwert. Die Haltedauer von einem Jahr spielt hier keine Rolle.

10 · Schritt für Schritt

Meldepflichten: Finanzämter erhalten künftig mehr Daten

Neue gesetzliche Meldepflichten machen Krypto-Transaktionen für Finanzbehörden besser nachvollziehbar. Das betrifft Börsen und Plattformen, über die Kryptowerte gehandelt oder verwahrt werden.

Die Meldepflichten treten am 1. Januar 2026 in Kraft.

Ab 2027 erhalten die Finanzämter erstmals Informationen über Krypto-Transaktionen, die seit dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden. Dadurch lassen sich steuerlich relevante Vorgänge künftig leichter identifizieren und gezielt überprüfen.

Auch Daten ausländischer Börsen und Plattformen können über europäische und internationale Verfahren an Finanzbehörden übermittelt werden. Wer Kryptogeschäfte nicht erklärt, muss künftig häufiger mit Rückfragen rechnen.

01

1. Januar 2026

Neue Meldepflichten für Krypto-Börsen und Plattformen treten in Kraft. Transaktionen werden ab diesem Zeitpunkt erfasst.

02

Ab 2027

Finanzämter erhalten erstmals Informationen über Krypto-Transaktionen, die seit dem 1. Januar 2026 durchgeführt wurden.

03

Internationaler Austausch

Auch Daten ausländischer Börsen und Plattformen können über europäische und internationale Verfahren an Finanzbehörden übermittelt werden.

11 · Grundlagen

First-in-first-out: Welche Coins gelten als zuerst verkauft?

Wenn du Kryptowährungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast, musst du klären, welche Coins bei einem Verkauf als veräußert gelten. Das FiFo-Verfahren schafft hier Klarheit.

Bei der FiFo-Methode wird angenommen, dass die zuerst gekauften Token auch als erste verkauft werden. Das ist die in Deutschland übliche Methode zur Ermittlung der Haltedauer bei Kryptowährungen. Sie kommt zum Einsatz, wenn du Kryptowerte zu unterschiedlichen Zeitpunkten gekauft hast.

Die FiFo-Methode kann dazu führen, dass bei einem Verkauf ältere Bestände als veräußert gelten, auch wenn du eigentlich neuere Coins verkaufen wolltest. Das kann steuerliche Nachteile haben, wenn die älteren Bestände bereits steuerfrei wären.

Separate Depots für Langzeit- und Tradingbestände können helfen, die Steuerfreiheit älterer Bestände zu erhalten. So vermeidest du, dass durch Tradingaktivitäten unbewusst Altbestände als verkauft gelten.

Kurz erklärt

First-in-first-out (FiFo)

Bei der FiFo-Methode wird angenommen, dass die zuerst gekauften Token auch als erste verkauft werden. Das ist die in Deutschland übliche Methode zur Ermittlung der Haltedauer bei Kryptowährungen.

Die FiFo-Methode kann dazu führen, dass bei einem Verkauf ältere Bestände als veräußert gelten, auch wenn du eigentlich neuere Coins verkaufen wolltest. Separate Depots für Langzeit- und Tradingbestände können helfen, die Steuerfreiheit älterer Bestände zu erhalten.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026