StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Krypto-ETF und Vorabpauschale: Das gilt für deine Steuererklärung 2026

Bei Krypto-ETFs hängt die Besteuerung davon ab, ob du eine Auslieferungs­option hast. Nur Produkte ohne diese Option werden wie klassische ETFs behandelt, bei denen die Vorabpauschale eine Rolle spielt.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption gelten als privates Veräußerungsgeschäft, nicht als Kapitalertrag.
  • Die Vorabpauschale fällt nur bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption an, die wie Investmentfonds besteuert werden.
  • Für Kapitalerträge gilt 2026 ein Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person.
  • Bei Aktienfonds mit über 50 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

01 · Grundlagen

Was ist die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds?

Thesaurierende Fonds schütten keine Erträge aus, sondern legen sie wieder an. Damit der Fiskus trotzdem jährlich Steuern erhält, wurde die Vorabpauschale eingeführt.

Die Vorabpauschale sorgt dafür, dass du auch bei thesaurierenden Fonds jedes Jahr einen kleinen Teil deiner Erträge versteuerst, obwohl kein Geld auf deinem Konto landet. Sie wird auf Basis des Fondsanteilswerts zu Jahresbeginn und des jährlich festgelegten Basiszinssatzes ermittelt. Für dich bedeutet das: Deine Bank bucht die fällige Steuer direkt von deinem Verrechnungskonto ab, sofern dein Sparer-Pauschbetrag bereits aufgebraucht ist.

Beim späteren Verkauf deiner Fondsanteile wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf den Veräußerungsgewinn angerechnet. So verhinderst du eine doppelte Besteuerung desselben Ertrags. Die genaue Höhe hängt vom Fondsanteilswert am ersten Handelstag des Jahres und dem Basiszinssatz ab, den das Bundesfinanzministerium jährlich veröffentlicht.

  • Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierte Erträge von Investmentfonds.
  • Sie orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn.
  • Beim Verkauf der Anteile wird sie auf den späteren Gewinn angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.

Kurz erklärt

Vorabpauschale

Eine jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierte Erträge von Investmentfonds. Sie orientiert sich am Basiszinssatz und am Wert des Fondsanteils zu Jahresbeginn.

Sie wird beim Verkauf der Anteile auf den späteren Gewinn angerechnet, damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.

02 · Kosten

Abgeltungs­teuer: So hoch ist die Steuer auf Krypto-ETFs ohne Auslieferoption

Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gelten steuerlich als Inhaberschuldverschreibungen. Auf realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale wird die pauschale Abgeltungsteuer fällig.

Bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption führt deine Bank die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Auf realisierte Kursgewinne fällt die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent an. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Eine Teilfreistellung wie bei Aktienfonds gibt es hier nicht, da Krypto-ETPs keine Aktienquote aufweisen. Die Steuer wird automatisch von deinem Verrechnungskonto eingezogen, wenn kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Du kannst die Belastung also nur über den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person reduzieren.

  • Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf realisierte Kursgewinne.
  • Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer.
  • Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer.
  • Die Teilfreistellung von 30 Prozent reduziert die Bemessungsgrundlage vor Anwendung dieser Steuersätze, gilt aber nicht für Krypto-ETPs.

Steuerliche Belastung für Kapitalerträge aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption

Abgeltungsteuer25 %
Solidaritätszuschlag5,5 % der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Mitglied)8–9 % der Abgeltungsteuer

03 · Was gilt

Sparer-Pauschbetrag: Dein steuerfreier Freibetrag für Kapitalerträge

Der Sparer-Pauschbetrag schützt einen Teil deiner Kapitalerträge vor der Abgeltungsteuer. Dazu zählen auch Erträge aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption.

Im Jahr 2026 liegt er bei 1000 Euro pro Person, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 Euro. Dazu zählen auch Erträge aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption, da diese als Kapitalerträge gelten.

Du kannst den Freibetrag über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank hinterlegen. Dann führt die Bank auf Erträge bis zu dieser Höhe keine Steuer ab. Alternativ kannst du den Sparer-Pauschbetrag nachträglich über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung geltend machen.

  • Zum Sparer-Pauschbetrag zählen die Vorabpauschale thesaurierender Fonds, Ausschüttungen von ETFs, realisierte Kursgewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption und Zinserträge auf dem Verrechnungskonto.
  • Nicht dazu zählen Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption, Gewinne aus dem direkten Verkauf von Bitcoin nach unter einem Jahr und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Zählt mit

·Vorabpauschale thesaurierender Fonds
·Ausschüttungen von ETFs
·Realisierte Kursgewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption
·Zinserträge auf dem Verrechnungskonto

Zählt nicht mit

·Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption
·Gewinne aus dem direkten Verkauf von Bitcoin nach unter einem Jahr
·Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften

04 · Vergleich

Teilfreistellungs­quote: Warum du bei Aktienfonds weniger versteuern musst

Die Teilfreistellung gleicht Steuern aus, die bereits auf Fondsebene anfallen. Für klassische Aktien-ETFs gilt eine feste Quote, die deine Steuerlast spürbar senkt.

Für klassische Aktien-ETFs mit einer Aktienquote über 50 Prozent gilt eine feste Quote von 30 Prozent. Das bedeutet: Nur 70 Prozent deiner Erträge sind steuerpflichtig.

Bei Mischfonds mit einer Aktienquote über 25 Prozent liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption profitieren von dieser Regelung nicht, da sie keine Aktienquote aufweisen. Sie bilden Kryptowerte ab und werden steuerlich wie Inhaberschuldverschreibungen behandelt.

  • Bei Aktienfonds mit über 50 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Bei Mischfonds mit über 25 Prozent Aktienquote sind 15 Prozent der Erträge steuerfrei.
  • Für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gilt keine Teilfreistellung, da sie keine Aktienquote haben.
Teilfreistellung nach Fondsart
Aktienfonds (Kapitalbeteiligungs­quote über 50 %)Mischfonds (Kapitalbeteiligungs­quote über 25 %)
Steuerfreier Anteil der Erträge30 %15 %
Steuerpflichtiger Anteil70 %85 %

05 · Schritt für Schritt

Basisertrag: Die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale

Der Basisertrag begrenzt die Vorabpauschale. Er wird aus dem Fondsanteilswert zu Jahresbeginn und dem jährlich festgelegten Basiszinssatz berechnet.

Der Basisertrag begrenzt die Vorabpauschale und wird aus zwei Faktoren berechnet. Ausgangspunkt ist der Rücknahmepreis deines Fondsanteils am ersten Handelstag des Jahres. Diesen Wert multiplizierst du mit 70 Prozent des Basiszinssatzes, den das Bundesfinanzministerium jährlich festlegt.

Bei thesaurierenden Fonds entspricht der Basisertrag der Vorabpauschale, sofern der Fonds im Jahresverlauf einen Wertzuwachs erzielt hat. Bei ausschüttenden Fonds wird die Ausschüttung gegengerechnet. Bei Aktienfonds reduziert sich die Vorabpauschale zusätzlich um die Teilfreistellungsquote von 30 Prozent.

  • Ermittle den Rücknahmepreis deines Fondsanteils am ersten Handelstag des Jahres.
  • Wende den Basiszinssatz an: Der Basisertrag ergibt sich aus dem Fondsanteilswert multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinssatzes.
  • Vergleiche mit Ausschüttungen: Bei thesaurierenden Fonds ist der Basisertrag die Vorabpauschale, bei ausschüttenden Fonds wird die Ausschüttung gegengerechnet.
  • Ziehe die Teilfreistellung ab: Bei Aktienfonds wird die Vorabpauschale um 30 Prozent reduziert.
01

Rücknahmepreis zu Jahresbeginn ermitteln

Ausgangspunkt ist der Wert deines Fondsanteils am ersten Handelstag des Jahres.

02

Basiszinssatz anwenden

Der Basisertrag ergibt sich aus dem Fondsanteilswert multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinssatzes.

03

Mit Ausschüttungen vergleichen

Bei thesaurierenden Fonds ist der Basisertrag die Vorabpauschale. Bei ausschüttenden Fonds wird die Ausschüttung gegengerechnet.

04

Teilfreistellung abziehen

Bei Aktienfonds wird die Vorabpauschale um die Teilfreistellungsquote von 30 Prozent reduziert.

06 · Was gilt

Krypto-ETFs mit Auslieferungs­option: Steuerlich wie ein Direktkauf

Bietet ein Krypto-ETP eine physische Auslieferung der Coins an, behandelt das Finanzamt ihn wie ein privates Veräußerungsgeschäft. Die Vorabpauschale spielt dann keine Rolle.

Das bedeutet: Gewinne nach einer Haltedauer von 12 Monaten sind steuerfrei. Verkaufst du innerhalb dieser Frist, unterliegt der Gewinn deinem persönlichen Einkommensteuersatz.

Die Vorabpauschale spielt bei diesen Produkten keine Rolle, da sie nicht als Investmentfonds gelten. Auch der Sparer-Pauschbetrag ist nicht anwendbar. Verluste aus solchen Geschäften kannst du nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, nicht mit Kapitalerträgen.

  • Mit Auslieferungsoption: Gewinne nach 12 Monaten Haltedauer sind steuerfrei, Gewinne unter 12 Monaten unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz.
  • Verluste sind nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar.
  • Ohne Auslieferungsoption: Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ist anwendbar.
  • Verluste sind mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar, eine Vorabpauschale fällt nicht an.

Mit Auslieferungsoption

·Gewinne nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei
·Gewinne unter 12 Monaten unterliegen dem persönlichen Einkommensteuersatz
·Verluste nur mit anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar
·Keine Abgeltungsteuer, kein Sparer-Pauschbetrag

Ohne Auslieferungsoption

·Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent
·Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR anwendbar
·Verluste mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar
·Keine Vorabpauschale, da keine Investmentfonds

07 · Fehler vermeiden

Verlustverrechnung: Was du bei Krypto-ETFs beachten musst

Die Verrechnung von Verlusten hängt von der steuerlichen Einordnung des Produkts ab. Ein Fehler in der Zuordnung kann dazu führen, dass Verluste nicht anerkannt werden.

Verluste aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen, etwa aus dem Verkauf von Edelmetallen oder fremdgenutzten Immobilien. Eine Verrechnung mit Aktiengewinnen ist ausgeschlossen.

Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gehören dagegen in die Anlage KAP und sind mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar. Ein häufiger Fehler ist, diese Verluste in der Anlage SO zu erklären. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als Veräußerungsgeschäft und muss erfasst werden.

  • Verluste aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption nicht mit Aktiengewinnen verrechnen.
  • Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption in der Anlage KAP erklären, nicht in der Anlage SO.
  • Die Spekulationsfrist von 12 Monaten bei physisch hinterlegten Krypto-ETPs beachten.
  • Verluste aus dem Tausch einer Kryptowährung in eine andere als Veräußerungsgeschäft erfassen.

Typische Fehler bei der Verlustverrechnung

·Verluste aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption mit Aktiengewinnen verrechnen zu wollen
·Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption in der Anlage SO statt in der Anlage KAP zu erklären
·Die Spekulationsfrist von 12 Monaten bei physisch hinterlegten Krypto-ETPs zu ignorieren
·Verluste aus dem Tausch einer Kryptowährung in eine andere nicht als Veräußerungsgeschäft zu erfassen

08 · Checkliste

Anlage SO: Wo du Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungs­option einträgst

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften gehören in die Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt verrechnet sie nicht automatisch mit deinen Kapitalerträgen.

Du musst sie selbst erklären.

Dazu zählen Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der 12-Monats-Frist sowie Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption bei Verkauf unter 12 Monaten. Auch Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften trägst du dort ein, um sie mit künftigen Gewinnen zu verrechnen.

  • Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der 12-Monats-Frist gehören in die Anlage SO.
  • Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption bei Verkauf unter 12 Monaten gehören in die Anlage SO.
  • Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Verrechnung gehören in die Anlage SO.
  • Gewinne aus dem Tausch einer Kryptowährung in eine andere gehören in die Anlage SO.

Das gehört in die Anlage SO

01

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der 12-Monats-Frist

02

Gewinne aus Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption bei Verkauf unter 12 Monaten

03

Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften zur Verrechnung

04

Gewinne aus dem Tausch einer Kryptowährung in eine andere

09 · Hintergrund

Verrechnungs­konto: So läuft die Steuerzahlung bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungs­option

Bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption führt die depotführende Bank die Abgeltungsteuer direkt ab. Dafür nutzt sie dein Verrechnungskonto, sofern kein Freistellungsauftrag besteht.

Bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gilt das normale Verfahren für Kapitalerträge. Deine Bank berechnet die Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne und führt sie an das Finanzamt ab. Dafür nutzt sie dein Verrechnungskonto.

Du kannst die Steuerlast reduzieren, indem du einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1000 Euro pro Person einrichtest. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro. Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, wird die Steuer von deinem Verrechnungskonto eingezogen. Eine nachträgliche Geltendmachung des Sparer-Pauschbetrags ist über die Anlage KAP möglich.

  • Die Bank berechnet die Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne und führt sie an das Finanzamt ab.
  • Du kannst einen Freistellungsauftrag von bis zu 1000 Euro pro Person einrichten, bei Ehepaaren 2000 Euro.
  • Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, wird die Steuer vom Verrechnungskonto eingezogen.
  • Eine nachträgliche Geltendmachung des Sparer-Pauschbetrags ist über die Anlage KAP möglich.

Für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gilt das normale Verfahren für Kapitalerträge. Die Bank berechnet die Abgeltungsteuer auf realisierte Kursgewinne und führt sie an das Finanzamt ab.

Du kannst die Steuerlast reduzieren, indem du einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 1000 EUR pro Person einrichtest. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 EUR.

Reicht der Freistellungsauftrag nicht aus, wird die Steuer von deinem Verrechnungskonto eingezogen. Eine nachträgliche Geltendmachung des Sparer-Pauschbetrags ist über die Anlage KAP möglich.

10 · Im Vertrag

Investmentsteuergesetz: Die Regeln für Fonds und Krypto-ETPs

Das Investmentsteuergesetz regelt die Besteuerung von Investmentfonds. Für Krypto-ETPs ist entscheidend, ob sie unter dieses Gesetz fallen oder als Schuldverschreibung gelten.

Das Investmentsteuergesetz regelt die Besteuerung von Investmentfonds. Für Krypto-ETPs ist entscheidend, ob sie unter dieses Gesetz fallen oder als Schuldverschreibung gelten. Klassische ETFs fallen darunter, Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption dagegen nicht.

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierte Erträge, die beim Verkauf angerechnet wird. Die Teilfreistellung ist ein steuerfreier Anteil der Erträge, der je nach Fondsart zwischen 15 und 80 Prozent liegt. Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gelten als Inhaberschuldverschreibung und nicht als Investmentfonds.

  • Investmentfonds sind Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage, die nach festen Anlagebedingungen verwaltet werden. Klassische ETFs fallen darunter.
  • Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierte Erträge, die beim Verkauf angerechnet wird.
  • Die Teilfreistellung ist ein steuerfreier Anteil der Erträge, der je nach Fondsart zwischen 15 und 80 Prozent liegt.
  • Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gelten als Inhaberschuldverschreibung und nicht als Investmentfonds.

Wichtige Begriffe aus dem Investmentsteuergesetz

InvestmentfondsDefinitionEin Vermögen zur gemeinschaftlichen Anlage, das nach festen Anlagebedingungen verwaltet wird. Klassische ETFs fallen darunter.
VorabpauschaleBesteuerungJährliche Steuervorauszahlung auf thesaurierte Erträge, die beim Verkauf angerechnet wird.
TeilfreistellungEntlastungSteuerfreier Anteil der Erträge, der je nach Fondsart zwischen 15 und 80 Prozent liegt.
InhaberschuldverschreibungEinordnungKrypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gelten als Schuldverschreibung und nicht als Investmentfonds.

11 · Schritt für Schritt

Private Veräußerungs­geschäfte: Die Spekulations­frist bei Krypto-ETPs

Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption fallen unter die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Die Haltedauer entscheidet, ob du Steuern zahlen musst.

Der Kaufzeitpunkt markiert den Beginn der Spekulationsfrist von 12 Monaten. Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei.

Verkaufst du innerhalb der Frist, wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 1000 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Liegt der Gewinn darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

  • Der Kauf des Krypto-ETPs markiert den Beginn der Spekulationsfrist von 12 Monaten.
  • Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei.
  • Bei Verkauf unter 12 Monaten wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
  • Gewinne bis 1000 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei, darüber ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
01

Kauf des Krypto-ETPs

Der Kaufzeitpunkt markiert den Beginn der Spekulationsfrist von 12 Monaten.

02

Haltedauer prüfen

Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei.

03

Verkauf innerhalb der Frist

Bei Verkauf unter 12 Monaten wird der Gewinn mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.

04

Freigrenze beachten

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 1000 EUR pro Jahr bleiben steuerfrei. Liegt der Gewinn darüber, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Häufige Fragen

Fragen zu Krypto-ETF und Vorabpauschale

Investieren

Mehr zu Investieren

Krypto-ETFETF-VorabpauschaleKrypto-ETF vs FondsKrypto-ETF vs TagesgeldKrypto-ETF-AbgeltungssteuerKrypto-ETF besteKrypto-ETF-ErfahrungenKrypto-ETF-Erklärung

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026