Ratgeber · Investieren
Krypto-ETF und Freistellungsauftrag: So regelst du deine Steuern richtig
Bei Krypto-ETPs entscheidet die Produktstruktur darüber, ob du einen Freistellungsauftrag nutzen kannst. Für reine Kryptowährungen gilt dagegen die Spekulationssteuer ohne Abgeltungsteuer.
11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption werden wie Direktinvestments in Kryptowährungen behandelt und unterliegen der Spekulationsfrist.
- Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gelten als Inhaberschuldverschreibungen und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
- Der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr kann bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption per Freistellungsauftrag genutzt werden.
- Gewinne aus reinen Kryptowährungen sind nach einer Haltedauer von über zwölf Monaten steuerfrei.
01 · Grundlagen
Was ist ein Krypto-ETF?
Der Begriff Krypto-ETF wird umgangssprachlich oft für börsengehandelte Krypto-Produkte verwendet. Steuerlich entscheidend ist jedoch, ob es sich um einen echten ETF oder ein ETP handelt.
Umgangssprachlich werden börsengehandelte Krypto-Produkte oft als Krypto-ETF bezeichnet. Steuerlich ist die Produktstruktur entscheidend, nicht der Name. Ein Krypto-ETP kann physisch mit Kryptowährungen hinterlegt sein und eine Auslieferungsoption anbieten oder als Inhaberschuldverschreibung des Emittenten ausgestaltet sein.
Für deine Steuererklärung bedeutet das: Ein physisch hinterlegtes Produkt mit Lieferoption wird wie der Direktkauf der Kryptowährung behandelt. Ein Produkt ohne Auslieferungsoption gilt dagegen als Kapitalanlage und unterliegt der Abgeltungsteuer.
Die steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung des Produkts ab, nicht vom Namen.
Kurz erklärt
Krypto-ETP
Ein börsengehandeltes Wertpapier, das den Preis einer oder mehrerer Kryptowährungen abbildet. Es kann physisch mit Kryptowährungen hinterlegt sein und eine Auslieferungsoption anbieten oder als Schuldverschreibung des Emittenten ausgestaltet sein.
Die steuerliche Behandlung hängt von der Ausgestaltung des Produkts ab, nicht vom Namen.
02 · Was gilt
Kapitalertragsteuer: Wann fällt sie bei Krypto-Produkten an?
Die Kapitalertragsteuer greift nur bei bestimmten Krypto-Produkten. Reine Kryptowährungen fallen nicht darunter.
Die Kapitalertragsteuer greift nur bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption sowie bei Produkten auf Krypto-Strategieindizes und Basket-Produkten ohne Lieferoption. Diese gelten steuerlich als Inhaberschuldverschreibungen der Emittenten. Deine Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab.
Beim Direktkauf von Bitcoin oder Ethereum fällt keine Kapitalertragsteuer an. Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere Kryptowährung löst keine Kapitalertragsteuer aus, sondern unterliegt der Spekulationssteuer.
Krypto-ETPs mit physischer Hinterlegung und Auslieferungsoption werden wie Direktinvestments behandelt und fallen nicht unter die Kapitalertragsteuer.
Kapitalertragsteuer bei Krypto-Anlagen: Kapitalertragsteuer fällt an bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption, Krypto-ETPs auf Strategieindizes und Krypto-Basket-Produkten ohne Lieferoption. Keine Kapitalertragsteuer fällt an beim Direktkauf von Bitcoin oder Ethereum, bei Krypto-ETPs mit physischer Hinterlegung und Auslieferungsoption sowie beim Tausch von Kryptowährung in eine andere Kryptowährung.
Kapitalertragsteuer fällt an
Keine Kapitalertragsteuer
03 · Kosten
Abgeltungsteuer: Der pauschale Steuersatz für Krypto-ETPs
Für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption wird die Abgeltungsteuer direkt von der depotführenden Bank einbehalten. Der Steuersatz ist pauschal und unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent auf realisierte Kursgewinne. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, was effektiv 1,375 Prozent des Gewinns entspricht.
Kirchensteuer kann zusätzlich anfallen, wenn du kirchensteuerpflichtig bist. Der pauschale Steuersatz ist unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz. Eine Vorabpauschale wird bei Krypto-ETPs nicht erhoben, da diese Regelung nur für ETFs und Investmentfonds gilt.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Steuerabzug bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption: Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag 1,375 Prozent. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Kirchensteuer kann zusätzlich anfallen.
Kurz erklärt
Abgeltungsteuer
Steuerabzug bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption
25 %
04 · Schritt für Schritt
Spekulationssteuer: Die Regel für reine Kryptowährungen
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb eines Jahres gelten als privates Veräußerungsgeschäft. Sie werden mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Nach einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten sind Gewinne steuerfrei.
Wichtig ist: Auch der Tausch einer Kryptowährung in eine andere gilt als Verkauf. Die Spekulationsfrist beginnt für die neue Währung von vorne. Gewinne innerhalb der Frist gibst du in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung an.
Anschaffung: Du kaufst eine Kryptowährung wie Bitcoin oder Ethereum. Der Kaufzeitpunkt und der Kaufpreis werden dokumentiert. Haltedauer prüfen: Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer greift die Spekulationssteuer. Veräußerung: Du verkaufst die Kryptowährung gegen Euro oder tauschst sie in eine andere Kryptowährung. Auch der Tausch gilt als Verkauf und lässt die Frist neu beginnen. Steuererklärung: Gewinne innerhalb der Frist gibst du in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt versteuert sie mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Anschaffung
Du kaufst eine Kryptowährung wie Bitcoin oder Ethereum. Der Kaufzeitpunkt und der Kaufpreis werden dokumentiert.
Haltedauer prüfen
Liegt zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei. Bei kürzerer Haltedauer greift die Spekulationssteuer.
Veräußerung
Du verkaufst die Kryptowährung gegen Euro oder tauschst sie in eine andere Kryptowährung. Auch der Tausch gilt als Verkauf und lässt die Frist neu beginnen.
Steuererklärung
Gewinne innerhalb der Frist gibst du in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung an. Das Finanzamt versteuert sie mit deinem individuellen Steuersatz.
05 · Vergleich
Sparer-Pauschbetrag: Dein Freibetrag für Kapitalerträge
Der Sparer-Pauschbetrag gilt für Einkünfte aus Kapitalvermögen, also auch für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption. Für reine Kryptowährungen ist er nicht anwendbar.
Dazu zählen Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption. Für reine Kryptowährungen ist der Pauschbetrag nicht anwendbar, da deren Gewinne als private Veräußerungsgeschäfte gelten.
Für Ledige beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1000 Euro pro Jahr. Zusammenveranlagte Ehepaare können 2000 Euro pro Jahr geltend machen. Der Freistellungsauftrag wird bei der Bank oder dem Broker eingereicht, damit diese den Pauschbetrag beim Steuerabzug berücksichtigt.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 Euro für Ledige und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare pro Jahr.
Sparer-Pauschbetrag im Überblick: Ledige haben einen Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr, Zusammenveranlagte von 2000 Euro pro Jahr. Anwendbar ist der Pauschbetrag auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption sowie auf gemeinsame Kapitalerträge beider Ehepartner. Nicht anwendbar ist er auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen und Spekulationsgewinne aus reinen Kryptowährungen.
| Ledige | Zusammenveranlagte | |
|---|---|---|
| Höhe des Pauschbetrags | 1000 Euro pro Jahr | 2000 Euro pro Jahr |
| Anwendbar auf | Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption | Gemeinsame Kapitalerträge beider Ehepartner |
| Nicht anwendbar auf | Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen | Spekulationsgewinne aus reinen Kryptowährungen |
06 · Checkliste
Freistellungsauftrag für Krypto-ETPs: So funktioniert es
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten. Das ist nur bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption relevant.
Für Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption und reine Kryptowährungen kannst du keinen Freistellungsauftrag nutzen.
Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten. Stellst du keinen Freistellungsauftrag, kannst du den Pauschbetrag auch nachträglich über die Steuererklärung geltend machen.
Voraussetzungen für den Freistellungsauftrag: Du hast ein Depot bei einer Bank oder einem Broker in Deutschland. Du hältst Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption oder andere Kapitalanlagen wie Aktien oder ETFs. Du hast den Sparer-Pauschbetrag nicht bereits bei einer anderen Bank ausgeschöpft. Du stellst den Freistellungsauftrag vor der ersten Gewinnrealisierung im laufenden Jahr.
Voraussetzungen für den Freistellungsauftrag
Du hast ein Depot bei einer Bank oder einem Broker in Deutschland.
Du hältst Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption oder andere Kapitalanlagen wie Aktien oder ETFs.
Du hast den Sparer-Pauschbetrag nicht bereits bei einer anderen Bank ausgeschöpft.
Du stellst den Freistellungsauftrag vor der ersten Gewinnrealisierung im laufenden Jahr.
07 · Was gilt
Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption: Steuerlich wie Direktkauf
Einige physisch hinterlegte Krypto-ETPs bieten eine Auslieferungsoption. Dann behandelt das Finanzamt sie wie den direkten Kauf der Kryptowährung.
Gewinne nach über zwölf Monaten Haltedauer sind steuerfrei, Gewinne innerhalb der Frist unterliegen der Spekulationssteuer.
Die Emittenten 21Shares, ETC Group, Deutsche Digital Assets, VanEck und Coinshares bieten eine solche Lieferoption für ETPs an, die genau eine Kryptowährung abbilden. Bei diesen Produkten gibt es keinen automatischen Steuerabzug durch die Bank und keinen Sparer-Pauschbetrag.
Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption werden steuerlich wie Direktinvestments in Kryptowährungen behandelt.
Steuerliche Behandlung von Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption: Wie ein Direktinvestment sind Gewinne nach über zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei, Gewinne innerhalb der Frist unterliegen der Spekulationssteuer, Verluste sind nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar. Wie eine Kapitalanlage gibt es keinen automatischen Steuerabzug durch die Bank, keinen Sparer-Pauschbetrag und keine Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
Wie Direktinvestment
Wie Kapitalanlage
08 · Fehler vermeiden
Verlustverrechnung: Was du bei Krypto-Verlusten beachten musst
Verluste aus Kryptowährungen und Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption sind steuerlich anders zu behandeln als Verluste aus Kapitalanlagen. Eine Verrechnung über die Abgeltungsteuer ist ausgeschlossen.
Spekulationsverluste aus dem Kauf von Coins können nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Coins oder anderen Spekulationsgeschäften verrechnet werden.
Nicht möglich ist die Verrechnung mit Gewinnen aus Aktiengeschäften oder ETFs. Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption kannst du dagegen mit Gewinnen aus ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren verrechnen. Realisiere Verluste aus Kryptowährungen im Zweifel vor Ablauf der Spekulationsfrist, nur so kannst du sie steuerlich nutzen.
Typische Fehler bei der Verlustverrechnung: Verluste aus Kryptowährungen mit Gewinnen aus Aktien oder ETFs verrechnen zu wollen. Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption in der Anlage SO statt in der Anlage KAP anzugeben. Verluste aus Kryptowährungen nicht innerhalb der Spekulationsfrist zu realisieren und dadurch die steuerliche Nutzung zu verlieren. Den Tausch einer Kryptowährung in eine andere nicht als steuerlich relevanten Verkauf zu erfassen.
Typische Fehler bei der Verlustverrechnung
09 · Grundlagen
Vorabpauschale: Gilt sie für Krypto-ETPs?
Die Vorabpauschale betrifft thesaurierende Investmentfonds. Für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption fällt sie nicht an, da diese steuerlich als Inhaberschuldverschreibungen gelten.
Die Vorabpauschale betrifft thesaurierende Investmentfonds. Sie wird auf Basis des Basiszinssatzes und des Fondsvermögens berechnet. Für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption fällt sie nicht an, da diese steuerlich als Inhaberschuldverschreibungen gelten und keine Investmentfonds sind.
Krypto-ETPs schütten in der Regel keine Erträge aus. Die Steuer fällt nur auf realisierte Kursgewinne an, also wenn du beim Verkauf tatsächlich Erträge erzielst. Eine pauschale Besteuerung thesaurierter Erträge gibt es bei diesen Produkten nicht.
Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption sind keine Investmentfonds, daher wird keine Vorabpauschale erhoben.
Vorabpauschale bei Krypto-ETPs: Eine pauschale Besteuerung thesaurierter Erträge von Investmentfonds wird auf Basis des Basiszinssatzes und des Fondsvermögens berechnet. Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption sind keine Investmentfonds, daher wird keine Vorabpauschale erhoben.
Kurz erklärt
Vorabpauschale bei Krypto-ETPs
Eine pauschale Besteuerung thesaurierter Erträge von Investmentfonds. Sie wird auf Basis des Basiszinssatzes und des Fondsvermögens berechnet.
Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption sind keine Investmentfonds, daher wird keine Vorabpauschale erhoben.
10 · Schritt für Schritt
Anlage SO: Wo du Krypto-Gewinne einträgst
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften mit Kryptowährungen gehören in die Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung. Dort werden sie als sonstige Einkünfte erfasst.
Der Gewinn ermittelt sich aus dem Veräußerungserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Werbungskosten wie Handels- und Depotgebühren.
Verluste aus Kryptowährungen kannst du im selben Bereich geltend machen. Sie sind mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechenbar, nicht aber mit Gewinnen aus Aktiengeschäften. Einen Automatismus wie bei der Abgeltungsteuer gibt es nicht.
Gewinne ermitteln: Berechne den Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten wie Handelsgebühren. Anlage SO öffnen: In deiner Steuererklärung wählst du die Anlage SO für sonstige Einkünfte aus. Private Veräußerungsgeschäfte angeben: Trage die Gewinne aus Kryptowährungen im Bereich für private Veräußerungsgeschäfte ein. Verluste berücksichtigen: Verluste aus Kryptowährungen kannst du im selben Bereich geltend machen und mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
Gewinne ermitteln
Berechne den Veräußerungserlös abzüglich Anschaffungskosten und Werbungskosten wie Handelsgebühren.
Anlage SO öffnen
In deiner Steuererklärung wählst du die Anlage SO für sonstige Einkünfte aus.
Private Veräußerungsgeschäfte angeben
Trage die Gewinne aus Kryptowährungen im Bereich für private Veräußerungsgeschäfte ein.
Verluste berücksichtigen
Verluste aus Kryptowährungen kannst du im selben Bereich geltend machen und mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.
11 · Im Vertrag
Teilfreistellung: Gilt sie für Krypto-ETPs?
Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds ist ein Ausgleich für die auf Fondsebene gezahlte Dividendensteuer. Krypto-ETPs profitieren davon nicht.
Bei Aktienfonds mit einer Aktienquote über 50 Prozent sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds mit einer Aktienquote über 25 Prozent sind 15 Prozent der Erträge steuerfrei.
Krypto-ETPs profitieren davon nicht. Sie schütten in der Regel keine Erträge aus und sind keine Investmentfonds. Daher gibt es bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption keine Teilfreistellung.
Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption haben keine Teilfreistellung, da sie keine Investmentfonds sind.
Teilfreistellung im Überblick: Aktienfonds mit einer Aktienquote über 50 Prozent haben 30 Prozent Teilfreistellung. Mischfonds mit einer Aktienquote über 25 Prozent haben 15 Prozent Teilfreistellung. Krypto-ETPs haben keine Teilfreistellung, da sie in der Regel keine Erträge ausschütten und keine Investmentfonds sind.
Teilfreistellung im Überblick
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