Ratgeber · Investieren
Krypto-ETF und Abgeltungsteuer: So besteuert das Finanzamt deine Gewinne
Ob du auf Krypto-ETPs Abgeltungsteuer zahlst oder nach einem Jahr steuerfrei verkaufst, hängt von der Ausgestaltung des Produkts ab. Entscheidend ist, ob eine physische Auslieferungsoption für die hinterlegten Coins besteht.
10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Kryptowährungen im Privatvermögen gelten als private Veräußerungsgeschäfte, nicht als Kapitalerträge.
- Gewinne mit Bitcoin und Ethereum sind nach einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei.
- Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption werden wie Direktinvestments in Coins behandelt.
- Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent.
01 · Grundlagen
Was bedeutet Abgeltungsteuer bei Krypto-ETPs?
Die Abgeltungsteuer ist eine Quellensteuer auf Kapitalerträge. Bei Krypto-ETPs kommt sie nur zum Einsatz, wenn das Produkt steuerlich als Schuldverschreibung und nicht als Direktinvestment gilt.
Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge. Bei Krypto-ETPs greift sie nur, wenn das Produkt steuerlich als Inhaberschuldverschreibung und nicht als Direktinvestment in Coins eingestuft wird.
Für dich bedeutet das: Kaufst du einen Krypto-ETP ohne physische Auslieferungsoption, führt deine Bank beim Verkauf mit Gewinn automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Steuer fällt nur auf realisierte Kursgewinne an. Solange du den ETP hältst und nicht verkaufst, entsteht keine Abgeltungsteuer.
Kurz erklärt
Abgeltungsteuer auf Krypto-ETPs
Eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf realisierte Kursgewinne aus Krypto-ETPs ohne physische Auslieferungsoption. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Die Bank behält die Steuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab, sobald du Gewinne realisierst.
02 · Vergleich
Krypto-ETPs mit und ohne Auslieferungsoption im Vergleich
Die steuerliche Behandlung hängt von der Produktstruktur ab. Physisch hinterlegte ETPs mit Lieferoption werden wie Coins behandelt, während ETPs ohne diese Option als Kapitalanlage gelten.
Die steuerliche Einordnung entscheidet sich an der Frage, ob du dir die hinterlegten Coins physisch ausliefern lassen kannst. Diese Option bieten nur bestimmte Emittenten für ETPs an, die genau eine Kryptowährung abbilden.
Bei einer bestehenden Auslieferungsoption behandelt das Finanzamt den ETP wie ein Direktinvestment in Bitcoin oder Ethereum. Gewinne sind nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei, innerhalb der Frist zahlen deinen persönlichen Einkommensteuersatz.
Fehlt die Auslieferungsoption, gilt der ETP als Kapitalanlage. Dann zahlst du auf realisierte Gewinne pauschal 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, unabhängig von der Haltedauer.
- Mit Auslieferungsoption kannst du Gewinne nach einem Jahr steuerfrei realisieren.
- Ohne Auslieferungsoption bleiben Gewinne auch nach einem Jahr steuerpflichtig.
- Verluste aus ETPs ohne Auslieferungsoption kannst du mit Aktien- und ETF-Gewinnen verrechnen.
| Mit Auslieferungsoption | Ohne Auslieferungsoption | |
|---|---|---|
| Steuerliche Behandlung | Wie Direktinvestment in Kryptowährungen | Wie Inhaberschuldverschreibung (Kapitalvermögen) |
| Steuerart | Einkommensteuer (privates Veräußerungsgeschäft) | Abgeltungsteuer (25 Prozent) |
| Steuerfreiheit nach einem Jahr | Ja, Gewinne sind steuerfrei | Nein, Gewinne bleiben steuerpflichtig |
| Verlustverrechnung | Nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften | Mit Gewinnen aus Kapitalvermögen (z. B. Aktien, ETFs) |
03 · Schritt für Schritt
So besteuert das Finanzamt Bitcoin und Ethereum
Für direkte Investments in Bitcoin oder Ethereum gelten die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Die Abgeltungsteuer spielt hier keine Rolle.
Der Gewinn ermittelt sich aus dem Verkaufserlös abzüglich der Anschaffungskosten und Werbungskosten. Zu den Werbungskosten zählen Handels- und Depotgebühren, die du beim Kauf und Verkauf gezahlt hast.
Verkaufst du innerhalb der Spekulationsfrist von zwölf Monaten, musst du den Gewinn in der Anlage SO deiner Einkommensteuererklärung angeben. Liegt der Gewinn aller privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres unter der Freigrenze von 1000 Euro, bleibt er steuerfrei.
Anschaffung
Du kaufst Bitcoin oder Ethereum und dokumentierst den Kaufzeitpunkt sowie die Anschaffungskosten inklusive Gebühren.
Haltedauer prüfen
Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zwölf Monate, ist der gesamte Gewinn steuerfrei. Eine Steuererklärung ist dann nicht nötig.
Verkauf innerhalb eines Jahres
Verkaufst du innerhalb der Spekulationsfrist, musst du den Gewinn in der Anlage SO der Einkommensteuererklärung angeben.
Besteuerung
Der Gewinn wird mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Liegt der Gewinn über der Freigrenze, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
04 · Was gilt
Wann die Spekulationsfrist für Kryptowährungen gilt
Die Spekulationsfrist entscheidet über Steuerfreiheit oder Steuerpflicht. Sie beträgt bei Kryptowährungen einheitlich zwölf Monate.
Sie beginnt mit dem Kaufdatum und endet mit dem Verkauf, Tausch oder der Bezahlung mit den Coins.
Nach Ablauf der zwölf Monate sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin gegen Euro, aus dem Tausch von Ethereum in eine andere Kryptowährung und aus dem Bezahlen mit Coins steuerfrei. Du musst diese Gewinne dann nicht in der Steuererklärung angeben.
Innerhalb der ersten zwölf Monate sind alle diese Vorgänge steuerpflichtig. Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere setzt die Spekulationsfrist für die neu erhaltenen Coins wieder auf null zurück.
Steuerfrei nach 12 Monaten
Steuerpflichtig innerhalb von 12 Monaten
05 · Kosten
Freigrenze und Sparer-Pauschbetrag: Was zählt für Krypto?
Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte und der Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge sind zwei getrennte Instrumente. Bei Krypto-ETPs kommt es auf die Produktart an.
Welcher Betrag für dich gilt, hängt von der Art deines Krypto-Investments ab.
Für direkte Kryptowährungen und Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption gilt die Freigrenze von 1000 Euro pro Person und Jahr. Liegt dein Gewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften über dieser Grenze, musst du den gesamten Betrag versteuern, nicht nur den übersteigenden Teil.
Für Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro. Diesen Freibetrag kannst du über einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank nutzen.
Steuerfreie Beträge im Überblick
06 · Im Vertrag
Verlustverrechnung bei Krypto-ETPs und Direktinvestments
Verluste aus Kryptogeschäften sind steuerlich wertvoll, aber nicht beliebig verrechenbar. Die richtige Zuordnung entscheidet über die steuerliche Wirkung.
Die richtige Zuordnung entscheidet, mit welchen Gewinnen du sie verrechnen kannst.
Verluste aus dem Verkauf von Bitcoin oder Ethereum innerhalb der Spekulationsfrist kannst du nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Dazu zählen auch Edelmetalle oder fremdgenutzte Immobilien, nicht aber Aktiengewinne.
Verluste aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gelten als Verluste aus Kapitalvermögen. Du kannst sie mit Gewinnen aus ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren verrechnen, da diese Produkte steuerlich als Inhaberschuldverschreibungen behandelt werden.
Nicht genutzte Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften kannst du als Verlustvortrag in künftige Jahre mitnehmen. Dafür musst du sie in der Anlage SO deiner Steuererklärung erklären.
Regeln für die Verlustverrechnung
07 · Grundlagen
Vorabpauschale bei Krypto-ETPs: Was du wissen musst
Die Vorabpauschale ist ein Instrument der Investmentbesteuerung. Für Krypto-ETPs gilt sie in der Regel nicht.
Die Vorabpauschale ist eine jährliche pauschale Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds. Für Krypto-ETPs gilt sie in der Regel nicht.
Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gelten steuerlich als Schuldverschreibungen und nicht als Investmentfonds. Deshalb wird keine Vorabpauschale erhoben, auch wenn du den ETP über mehrere Jahre hältst.
Die Steuer fällt nur auf realisierte Kursgewinne an, also beim tatsächlichen Verkauf mit Gewinn. Solange du den ETP nicht verkaufst, entsteht keine jährliche Steuerbelastung.
Kurz erklärt
Vorabpauschale bei Krypto-ETPs
Eine pauschale jährliche Besteuerung von Erträgen aus Investmentfonds. Bei Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption wird keine Vorabpauschale erhoben, da diese Produkte steuerlich als Schuldverschreibungen und nicht als Investmentfonds gelten.
Die Steuer fällt nur auf realisierte Kursgewinne an, also beim tatsächlichen Verkauf mit Gewinn.
08 · Fehler vermeiden
Mining, Staking und Airdrops: Steuerliche Fallstricke
Nicht nur der Handel mit Kryptowährungen kann steuerpflichtig sein. Auch das Erzeugen oder Erhalten neuer Coins löst steuerliche Folgen aus.
Mining-Einnahmen werden als sonstige Einkünfte oder gewerbliche Einkünfte behandelt und müssen versteuert werden, auch wenn keine Veräußerung stattfindet. Beim Staking erhaltene Coins gelten als Einnahme und unterliegen der Einkommensteuer, nicht der Abgeltungsteuer.
- Airdrops können steuerpflichtig sein, wenn du eine Gegenleistung erbringst oder der Erhalt mit einer bestehenden Position verknüpft ist.
- Der Tausch einer Kryptowährung in eine andere setzt die Spekulationsfrist neu in Gang, auch wenn kein Euro fließt.
- Beim Bezahlen mit Kryptowährungen innerhalb der Spekulationsfrist entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn.
Typische Fehler bei Krypto-Einkünften
09 · Schritt für Schritt
So gibst du Krypto-Gewinne in der Steuererklärung an
Die korrekte Deklaration hängt von der Art des Krypto-Investments ab. Für Direktinvestments und Krypto-ETPs mit Auslieferungsoption ist die Anlage SO vorgesehen.
Stelle zunächst alle Kauf- und Verkaufsbelege, Transaktionshistorien und Gebührenübersichten deiner Krypto-Plattformen zusammen. Berechne für jede Transaktion innerhalb der Spekulationsfrist den Gewinn als Differenz aus Verkaufserlös und Anschaffungskosten inklusive Gebühren.
Trage Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Anlage SO ein. Verluste aus demselben Bereich kannst du dort ebenfalls geltend machen. Gewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gehören in die Anlage KAP, sofern kein inländischer Steuerabzug erfolgt ist.
Unterlagen sammeln
Stelle Kauf- und Verkaufsbelege, Transaktionshistorien und Gebührenübersichten deiner Krypto-Plattformen zusammen.
Gewinne ermitteln
Berechne für jede Transaktion innerhalb der Spekulationsfrist den Gewinn als Differenz aus Verkaufserlös und Anschaffungskosten inklusive Gebühren.
Anlage SO ausfüllen
Trage Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften in der Anlage SO ein. Verluste aus demselben Bereich kannst du dort ebenfalls geltend machen.
Kapitalerträge separat angeben
Gewinne aus Krypto-ETPs ohne Auslieferungsoption gehören in die Anlage KAP, sofern kein inländischer Steuerabzug erfolgt ist.
10 · Im Vertrag
Teilfreistellung und Solidaritätszuschlag bei Krypto-ETPs
Die Teilfreistellung für Aktienfonds gilt bei Krypto-ETPs nicht. Der Solidaritätszuschlag fällt auf die Abgeltungsteuer an.
Der Solidaritätszuschlag fällt auf die Abgeltungsteuer an.
Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds wurde als Ausgleich für die vom Fiskus einbehaltene Dividendensteuer geschaffen. Da Krypto-ETPs in der Regel keine Aktien halten und keine Dividenden ausschütten, gibt es diese Freistellung nicht.
Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent wird ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent erhoben. Das ergibt eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer. Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer, sofern sie keinen Widerspruch eingelegt haben.
Steuerliche Zuschläge und Freistellungen
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