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Gold-ETF und Freistellungs­auftrag: So bleiben Gewinne aus Gold-ETCs steuerfrei

Bei Gold-ETCs mit physischem Auslieferungs­anspruch kannst du Kursgewinne nach einer Haltedauer von zwölf Monaten steuerfrei vereinnahmen. Ein Freistellungs­auftrag ist für diese Wertpapiere dann nicht nötig, bei anderen Goldprodukten wie Goldminenaktien oder ETCs ohne Lieferanspruch hilft er dir jedoch, die Abgeltungs­teuer zu reduzieren.

10 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Kursgewinne aus physischem Gold und Gold-ETCs mit Auslieferungsanspruch sind nach 12 Monaten Haltedauer steuerfrei.
  • Für Gold-ETCs ohne physische Lieferoption sowie für Goldminenaktien fällt auf Gewinne die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 2000 EUR.
  • Ein Freistellungsauftrag lohnt sich für alle steuerpflichtigen Kapitalerträge, nicht aber für steuerfreie Veräußerungsgewinne nach der Haltefrist.

01 · Grundlagen

Was ist ein Gold-ETF beziehungs­weise Gold-ETC?

Die Begriffe Gold-ETF und Gold-ETC werden oft vermischt, rechtlich unterscheiden sie sich jedoch erheblich. Für deine Steuerplanung ist vor allem die Frage entscheidend, ob du einen Anspruch auf physische Goldlieferung hast.

Rechtlich betrachtet gibt es in Deutschland keine Gold-ETFs, die ausschließlich in physisches Gold investieren. Die europäische OGAW-Richtlinie verbietet Fonds mit nur einem einzigen Bestandteil, daher sind alle hierzulande handelbaren Produkte auf den Goldpreis in Wirklichkeit Gold-ETCs.

Ein Gold-ETC ist eine unbefristete Inhaberschuldverschreibung des jeweiligen Emittenten. Du erwirbst damit keinen Anteil an einem Sondervermögen wie bei einem klassischen ETF, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch gegen das herausgebende Institut.

Für deine Steuerplanung ist die Unterscheidung zwischen ETF und ETC zweitrangig. Entscheidend ist allein, ob das Produkt einen Anspruch auf physische Goldlieferung verbrieft oder nicht.

Kurz erklärt

Gold-ETC (Exchange Traded Commodity)

Ein börsengehandeltes Wertpapier, das die Preisentwicklung von Gold abbildet. Rechtlich ist es eine unbefristete Schuldverschreibung des Emittenten und kein Sondervermögen.

In Deutschland sind reine Gold-ETFs nach den OGAW-Richtlinien nicht zugelassen. Produkte, die als Gold-ETF bezeichnet werden, sind fast immer Gold-ETCs.

02 · Was gilt

Wann sind Gewinne aus Gold-ETCs steuerfrei?

Die Steuerfreiheit hängt nicht vom Namen des Produkts ab, sondern von einer konkreten Eigenschaft: dem verbrieften Anspruch auf Auslieferung von physischem Gold. Der Bundesfinanzhof hat diese Gleichstellung mit physischem Gold im Juni 2020 bestätigt.

Die Steuerfreiheit tritt nur ein, wenn dein Gold-ETC einen verbrieften Anspruch auf Auslieferung von physischem Gold bietet und du die Anteile länger als zwölf Monate hältst. Der Bundesfinanzhof hat diese Gleichstellung mit physischem Gold im Juni 2020 in einem Grundsatzurteil bestätigt.

Zu den steuerlich begünstigten Produkten gehören Xetra-Gold (WKN: A0S9GB) mit Auslieferung ab 1 Gramm, EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD) ebenfalls ab 1 Gramm sowie The Royal Mint Physical Gold (WKN: A279KU) ab 1 Unze. Beim WisdomTree Physical Swiss Gold (WKN: A1DCTL) gilt die Steuerfreiheit nur für Anteile, die du nach dem 28.12.2017 erworben hast.

Gold-ETCs ohne physischen Auslieferungsanspruch sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Dazu zählen der Invesco Physical Gold ETC (WKN: A1AA5X), der WisdomTree Physical Gold (WKN: A0N62G) und der Xtrackers Physical Gold ETC (WKN: A1E0HR). Deren Gewinne sind unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig.

Steuerfrei nach 12 Monaten

·Physische Goldbarren und Goldmünzen
·Xetra-Gold (WKN: A0S9GB) mit Auslieferung ab 1 Gramm
·EUWAX Gold II (WKN: EWG2LD) mit Auslieferung ab 1 Gramm
·The Royal Mint Physical Gold (WKN: A279KU) mit Auslieferung ab 1 Unze
·WisdomTree Physical Swiss Gold (WKN: A1DCTL) bei Kauf nach dem 28.12.2017

Abgeltungsteuer fällt an

·Invesco Physical Gold ETC (WKN: A1AA5X) ohne Auslieferung
·WisdomTree Physical Gold (WKN: A0N62G) ohne Auslieferung
·Xtrackers Physical Gold ETC (WKN: A1E0HR) ohne Auslieferung
·Amundi Physical Gold ETC (WKN: A2UJK0) ohne Auslieferung
·Goldminenaktien und Goldminen-ETFs

03 · Vergleich

Welche Rolle spielt der Freistellungs­auftrag bei Gold-ETCs?

Der Freistellungsauftrag wirkt nur bei steuerpflichtigen Kapitalerträgen. Für steuerfreie Veräußerungsgewinne aus Gold-ETCs mit Lieferanspruch ist er wirkungslos, für andere Goldprodukte aber ein wichtiges Instrument.

Der Freistellungsauftrag wirkt ausschließlich auf steuerpflichtige Kapitalerträge, bei denen die Depotbank Abgeltungsteuer einbehält. Für Gewinne aus Gold-ETCs mit Lieferanspruch nach zwölf Monaten Haltedauer ist er bedeutungslos, weil gar keine Steuer anfällt.

Anders sieht es bei Gold-ETCs ohne Lieferanspruch und bei Goldminenaktien aus. Hier werden Kursgewinne und Dividenden mit der Abgeltungsteuer belastet, und der Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass dein Sparer-Pauschbetrag direkt an der Quelle berücksichtigt wird.

Wenn du nur Xetra-Gold oder EUWAX Gold II im Depot hast und die Haltefrist einhältst, kannst du deinen Freistellungsauftrag vollständig für andere steuerpflichtige Erträge wie Zinsen oder Dividenden verwenden.

Freistellungsauftrag bei verschiedenen Goldanlagen
Gold-ETC mit LieferanspruchGold-ETC ohne Lieferanspruch
Steuerstatus nach 12 MonatenSteuerfreiSteuerpflichtig
Freistellungs­auftrag nötig?Nein, für diese Gewinne nichtJa, um Sparer-Pauschbetrag zu nutzen
Rechtliche StrukturSchuldverschreibung mit LieferoptionSchuldverschreibung ohne Lieferoption
EmittentenrisikoVorhanden, aber physisch besichertVorhanden, aber physisch besichert

04 · Schritt für Schritt

So funktioniert die Besteuerung von Gold-ETCs ohne Lieferanspruch

Wenn dein Gold-ETC keinen physischen Auslieferungsanspruch bietet, werden Veräußerungsgewinne unabhängig von der Haltedauer mit der Abgeltungsteuer belastet. Der Ablauf ähnelt der Besteuerung von Aktienfonds, allerdings ohne die Teilfreistellung.

Bei Gold-ETCs ohne physischen Auslieferungsanspruch ermittelt die Depotbank deinen Veräußerungsgewinn als Differenz zwischen Verkaufserlös und Kaufpreis. Anschaffungsnebenkosten wie Ordergebühren oder Spreads mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

Vom verbleibenden Gewinn zieht die Bank zunächst deinen Sparer-Pauschbetrag ab, sofern du einen Freistellungsauftrag eingerichtet hast. Auf den Rest fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent, die für Aktienfonds gilt, kommt bei Gold-ETCs nicht zur Anwendung. Gold-ETCs sind Schuldverschreibungen und keine Aktienfonds, daher wird der gesamte Gewinn der Abgeltungsteuer unterworfen.

01

Gewinn ermitteln

Die Differenz zwischen Verkaufserlös und Kaufpreis ist dein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Anschaffungsnebenkosten wie Spreads oder Ordergebühren mindern den Gewinn.

02

Sparer-Pauschbetrag abziehen

Bis zu 1000 EUR pro Person und Jahr bleiben durch den Freistellungsauftrag steuerfrei. Bei Ehepaaren sind es 2000 EUR pro Jahr.

03

Abgeltungsteuer berechnen

Auf den verbleibenden Gewinn fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer an. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.

04

Steuer wird einbehalten

Die Depotbank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, sofern kein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Eine nachträgliche Korrektur ist nur über die Steuererklärung möglich.

05 · Kosten

Abgeltungs­teuer und Sparer-Pauschbetrag: Die wichtigsten Werte

Für alle steuerpflichtigen Kapitalerträge aus Goldprodukten gelten einheitliche Steuersätze und Freibeträge. Diese Werte sind für deine Planung verbindlich.

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 EUR pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 EUR pro Jahr.

Die Abgeltungsteuer liegt bei 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Kapitalertrag. Zusätzlich fällt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer an, was die Gesamtbelastung auf etwa 26,375 Prozent erhöht.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent gilt ausschließlich für Aktienfonds. Gold-ETCs, Goldminenaktien und andere Goldprodukte profitieren nicht von dieser Vergünstigung.

Steuerliche Kennzahlen für Goldanlagen im Jahr 2026

Sparer-Pauschbetrag (Einzelperson)1000 EUR
Sparer-Pauschbetrag (Ehepaar)2000 EUR
Abgeltungsteuer25 Prozent
Solidaritätszuschlag auf Abgeltungsteuer5,5 Prozent

06 · Vergleich

Physisches Gold, Xetra-Gold und Goldminenaktien: Ein Steuervergleich

Je nach Anlageform unterscheiden sich Steuerbelastung, Emittentenrisiko und Verwaltungsaufwand. Der direkte Vergleich hilft dir, die passende Struktur für dein Goldinvestment zu wählen.

Physisches Gold in Form von Barren oder Münzen ist nach einer Haltedauer von zwölf Monaten vollständig steuerfrei. Du trägst kein Emittentenrisiko, musst dich aber um sichere Lagerung kümmern, etwa im Bankschließfach oder im eigenen Tresor.

Xetra-Gold bietet dieselbe Steuerfreiheit nach zwölf Monaten, ist jedoch rechtlich eine Schuldverschreibung der Deutsche Börse Commodities. Das Gold ist physisch hinterlegt und du hast einen Auslieferungsanspruch ab 1 Gramm, allerdings berechnen viele Depotbanken eine jährliche Gebühr von 0,36 Prozent.

Goldminenaktien sind dagegen immer steuerpflichtig. Kursgewinne und Dividenden unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent, und du trägst zusätzlich das unternehmerische Risiko der Minenbetreiber, das unabhängig vom Goldpreis schwanken kann.

Steuerliche und rechtliche Unterschiede der Goldanlagen
Physisches GoldXetra-GoldGoldminenaktien
Steuerfreiheit nach 12 MonatenJa, vollständigJa, vollständigNein, immer steuerpflichtig
Abgeltungs­teuer auf GewinneNein, nach HaltefristNein, nach HaltefristJa, 25 Prozent
EmittentenrisikoKein EmittentenrisikoSchuldverschreibung, physisch besichertAktienrisiko, kein Emittentenrisiko
Laufende KostenLagerkosten oder Schließfachgebühr0,36 Prozent pro Jahr bei vielen DepotbankenÜbliche Aktien-Ordergebühren
LieferanspruchDirekter BesitzJa, ab 1 Gramm pro AnteilKein Lieferanspruch

07 · Im Vertrag

Emittentenrisiko und Sondervermögen: So sicher ist dein Gold-ETC

Gold-ETCs sind rechtlich keine Investmentfonds, sondern Schuldverschreibungen. Das hat Konsequenzen für die Absicherung deines Kapitals im Insolvenzfall des Emittenten.

Gold-ETCs sind keine Investmentfonds und damit kein Sondervermögen. Du bist als Anleger Gläubiger des Emittenten, nicht Eigentümer des hinterlegten Goldes, was im Insolvenzfall des Emittenten ein Verlustrisiko bedeutet.

Seriöse Anbieter besichern ihre Gold-ETCs physisch, indem sie Goldbarren in Tresoren hinterlegen. Dieses Gold darf nicht gehandelt oder verliehen werden und dient als Sicherheit für deine Ansprüche aus der Schuldverschreibung.

Bei Produkten mit Auslieferungsanspruch kannst du die Herausgabe des physischen Goldes verlangen. Das reduziert das Emittentenrisiko, hebt es aber nicht vollständig auf, da du bis zur tatsächlichen Lieferung weiterhin von der Zahlungsfähigkeit des Emittenten abhängig bist.

Rechtliche Einordnung und Sicherheiten bei Gold-ETCs

SchuldverschreibungRechtsformEin Gold-ETC ist eine unbefristete Inhaberschuldverschreibung des Emittenten. Du bist Gläubiger des Emittenten, nicht Eigentümer des Goldes.
SondervermögenNicht zutreffendAnders als ETFs sind Gold-ETCs kein Sondervermögen. Bei einer Insolvenz des Emittenten ist dein Kapital nicht automatisch geschützt.
Physische BesicherungSicherheitSeriöse Gold-ETCs hinterlegen das Gold in Tresoren. Das Gold darf nicht gehandelt oder verliehen werden und dient als Sicherheit für deine Ansprüche.
LieferanspruchSteuerrelevanzNur wenn der ETC einen Anspruch auf physische Goldlieferung verbrieft, werden Gewinne nach 12 Monaten steuerfrei gestellt.

08 · Checkliste

Checkliste: So stellst du den Freistellungs­auftrag für Goldprodukte richtig

Ein korrekt eingerichteter Freistellungsauftrag verhindert, dass du zu viel Abgeltungsteuer zahlst. Prüfe die folgenden Punkte, bevor du in Gold-ETCs oder Goldminenaktien investierst.

Bevor du in Gold-ETCs oder Goldminenaktien investierst, solltest du deinen Freistellungsauftrag systematisch prüfen. Die folgenden Punkte helfen dir, Steuervorteile vollständig zu nutzen und Nachzahlungen zu vermeiden.

  • Prüfe im Produktdatenblatt, ob dein Gold-ETC einen physischen Auslieferungsanspruch verbrieft, denn nur dann sind Gewinne nach zwölf Monaten steuerfrei.
  • Richte den Freistellungsauftrag nur für Depots ein, auf denen steuerpflichtige Erträge anfallen, etwa durch Gold-ETCs ohne Lieferanspruch oder Goldminenaktien.
  • Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person so auf deine Depots, dass die Summe aller Freistellungsaufträge diesen Betrag nicht überschreitet.
  • Denke bei Ehepaaren an den gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag von 2000 EUR pro Jahr, den ihr auf beide Partner aufteilen könnt.
  • Kontrolliere einmal jährlich, ob sich deine Depotstruktur geändert hat und passe die Freistellungsaufträge entsprechend an.

Freistellungsauftrag für Goldanlagen korrekt einrichten

01

Prüfe, ob dein Gold-ETC einen physischen Auslieferungsanspruch hat. Nur dann sind Gewinne nach 12 Monaten steuerfrei.

02

Richte den Freistellungsauftrag nur für Produkte ein, bei denen Abgeltungsteuer anfällt, etwa Gold-ETCs ohne Lieferanspruch oder Goldminenaktien.

03

Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person auf alle Depots, bei denen steuerpflichtige Kapitalerträge anfallen.

04

Vermeide eine Doppelberücksichtigung: Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag nicht überschreiten.

05

Denke an die Zusammenveranlagung: Ehepaare können gemeinsam 2000 EUR pro Jahr freistellen lassen.

06

Kontrolliere nach einem Depotwechsel, ob alte Freistellungsaufträge noch aktiv sind und den Pauschbetrag blockieren.

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Freistellungs­auftrag und bei Gold-ETCs

Viele Anleger verschenken Steuervorteile oder gehen unnötige Risiken ein, weil sie die Besonderheiten von Gold-ETCs nicht kennen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass alle Gold-ETCs nach zwölf Monaten steuerfrei seien. Tatsächlich gilt das nur für Produkte mit physischem Auslieferungsanspruch, während Gewinne aus ETCs ohne Lieferoption immer steuerpflichtig bleiben.

Viele Anleger richten für Xetra-Gold oder EUWAX Gold II einen Freistellungsauftrag ein, obwohl die Gewinne nach der Haltefrist steuerfrei sind. Der Freibetrag verpufft dadurch ungenutzt und fehlt an anderer Stelle für Zinsen oder Dividenden.

Ein weiterer Fehler ist die Überschreitung des Sparer-Pauschbetrags durch unkoordinierte Freistellungsaufträge bei mehreren Banken. Das Finanzamt gleicht die Daten automatisch ab und fordert die zu wenig gezahlte Steuer nach.

Häufige Fehler im Umgang mit Gold-ETCs und Freistellungsaufträgen

·Du kaufst einen Gold-ETC ohne Lieferanspruch und gehst davon aus, dass Gewinne nach 12 Monaten steuerfrei sind. Das gilt nur für ETCs mit physischer Auslieferungsoption.
·Du richtest einen Freistellungsauftrag für Xetra-Gold ein, obwohl die Gewinne nach der Haltefrist steuerfrei sind. Der Freibetrag wird dadurch nicht genutzt und fehlt dir an anderer Stelle.
·Du überschreitest den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person, weil du Freistellungsaufträge bei mehreren Banken nicht koordinierst.
·Du ignorierst das Emittentenrisiko von Gold-ETCs. Anders als bei ETFs handelt es sich um Schuldverschreibungen, die nicht als Sondervermögen geschützt sind.
·Du verwechselst Goldminenaktien mit Gold-ETCs. Aktien von Goldminenunternehmen sind immer steuerpflichtig und unterliegen nicht der Steuerfreiheit für physisches Gold.

10 · Hintergrund

Goldpreis, Haltefrist und Veräußerungs­gewinne: Das Zusammenspiel

Die steuerliche Behandlung deines Goldinvestments hängt von drei Faktoren ab: der Anlageform, der Haltedauer und der Art des Gewinns. Wer diese Zusammenhänge versteht, kann seine Steuerlast aktiv steuern.

Der Goldpreis wird überwiegend in US-Dollar notiert, daher trägst du als Anlegerin aus dem Euroraum ein zusätzliches Währungsrisiko. Nicht währungsgesicherte Gold-ETCs schwanken mit dem Dollarpreis, während währungsgesicherte Produkte dieses Risiko durch Absicherungsgeschäfte reduzieren.

Die Haltefrist von zwölf Monaten ist das zentrale Kriterium für die Steuerfreiheit physischer Goldanlagen und Gold-ETCs mit Lieferanspruch. Verkaufst du innerhalb dieser Frist, wird der Veräußerungsgewinn als privates Veräußerungsgeschäft in deiner Einkommensteuererklärung erfasst.

Für Gold-ETCs ohne Lieferanspruch spielt die Haltefrist keine Rolle. Hier fällt die Abgeltungsteuer unabhängig davon an, ob du die Anteile drei Monate oder drei Jahre hältst, und der Freistellungsauftrag ist dein wichtigstes Instrument zur Steuerreduzierung.

Der Goldpreis wird überwiegend in US-Dollar notiert. Für Anleger aus dem Euroraum bedeutet das ein zusätzliches Währungsrisiko, das die Rendite unabhängig von der Steuerfrage beeinflusst. Nicht währungsgesicherte Gold-ETCs schwanken mit dem Dollarpreis, während währungsgesicherte Produkte dieses Risiko durch Absicherungsgeschäfte reduzieren.

Die Haltefrist von zwölf Monaten ist das zentrale Kriterium für die Steuerfreiheit physischer Goldanlagen und Gold-ETCs mit Lieferanspruch. Verkaufst du innerhalb dieser Frist, wird der Veräußerungsgewinn als privates Veräußerungsgeschäft in deiner Einkommensteuererklärung erfasst. Nach Ablauf der Frist ist der Gewinn vollständig steuerfrei.

Veräußerungsgewinne aus Gold-ETCs ohne Lieferanspruch sowie aus Goldminenaktien unterliegen dagegen immer der Abgeltungsteuer. Hier greift der Freistellungsauftrag, der den Sparer-Pauschbetrag von 1000 EUR pro Person und Jahr nutzt. Die Teilfreistellung von 30 Prozent für Aktienfonds gilt für diese Produkte nicht.

Für die Steuerplanung bedeutet das: Wenn du langfristig in Gold investieren möchtest, sind physisches Gold oder Gold-ETCs mit Lieferanspruch steuerlich am attraktivsten. Der Freistellungsauftrag ist dann nur für andere Kapitalerträge relevant, etwa für Zinsen oder Dividenden aus Aktienfonds.

Häufige Fragen

Fragen zu Gold-ETF und Freistellungs­auftrag

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026