Ratgeber · Investieren
Fondssparplan und Freistellungsauftrag: So sparst du Steuern beim Fondssparen
Mit einem Freistellungsauftrag für deinen Fondssparplan nutzt du den Sparer-Pauschbetrag und verhinderst, dass deine Bank automatisch Abgeltungsteuer auf deine Kapitalerträge abführt. So richtest du den Auftrag richtig ein und vermeidest typische Fehler.
10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 EUR pro Person und 2000 EUR bei zusammenveranlagten Ehepaaren.
- Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab.
- Du kannst den Freistellungsauftrag direkt im Onlinebanking deines Depots einrichten und auf mehrere Institute aufteilen.
- Für Minderjährige mit eigenem Fondssparplan lohnt sich ein separater Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung.
01 · Grundlagen
Was ist ein Freistellungsauftrag beim Fondssparplan?
Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei deiner Bank oder deinem Broker einreichst. Er sorgt dafür, dass Kapitalerträge aus deinem Fondssparplan bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben.
Der Freistellungsauftrag wirkt direkt an der Quelle deiner Erträge. Deine Bank oder dein Broker führt die Abgeltungsteuer sonst automatisch an das Finanzamt ab, sobald Gewinne entstehen. Mit dem Auftrag weist du das Institut an, diesen automatischen Abzug bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags zu unterlassen.
Für deinen Fondssparplan bedeutet das: Ausschüttungen, Zinsen oder die Vorabpauschale bleiben bis zum Freibetrag ungeschmälert. Du musst dir zu viel gezahlte Steuern nicht erst über die Steuererklärung zurückholen. Der Auftrag gilt bis auf Widerruf und kann jederzeit angepasst werden.
- Der Freistellungsauftrag ist ein Formular, das du bei deinem Kreditinstitut einreichst.
- Er befreit Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag vom automatischen Steuerabzug.
- Ohne aktiven Auftrag behält die Bank die Steuer auch bei kleinen Erträgen ein.
Kurz erklärt
Freistellungsauftrag
Ein Auftrag an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge aus deinem Fondssparplan bis zum Sparer-Pauschbetrag von der Abgeltungsteuer freizustellen.
Der Freistellungsauftrag verhindert den automatischen Steuerabzug an der Quelle, bis deine Erträge den Freibetrag überschreiten.
02 · Was gilt
Sparer-Pauschbetrag: So hoch ist dein steuerfreier Freibetrag 2026
Der Sparer-Pauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag für Kapitalerträge. Er gilt für alle Anleger, wird aber nur mit aktivem Freistellungsauftrag automatisch berücksichtigt.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt bei 1000 EUR pro Person und Jahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 2000 EUR. Dieser Freibetrag steht dir unabhängig von deinem Einkommen zu, wenn du Kapitalerträge erzielst.
Zum Sparer-Pauschbetrag zählen alle Erträge aus deinem Fondssparplan, die steuerlich als Kapitalerträge gelten. Dazu gehören Dividenden aus Aktienfonds, Ausschüttungen aus ETFs, Zinsen aus Anleihenfonds und die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds. Auch Kursgewinne aus Fondsverkäufen zählen mit, sobald sie realisiert werden.
- Deine Einzahlungen in den Fondssparplan zählen nicht zum Sparer-Pauschbetrag.
- Gewinne aus dem Verkauf von selbstgenutztem Wohneigentum zählen nicht mit.
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Renten zählen nicht mit.
Zählt mit
Zählt nicht mit
03 · Kosten
Abgeltungsteuer auf Fondssparplan-Erträge: Diese Abzüge drohen ohne Freistellungsauftrag
Ohne Freistellungsauftrag behält deine Bank die Abgeltungsteuer direkt ein. Diese setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die deine Rendite schmälern.
Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
Je nach Bundesland fällt zusätzlich Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer an. Ohne Kirchensteuer ergibt sich eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent. Diese Abzüge schmälern deine Rendite im Fondssparplan, wenn du den Freistellungsauftrag nicht nutzt.
- Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf Kapitalerträge oberhalb des Freibetrags.
- Der Solidaritätszuschlag liegt bei 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer.
- Die Bank führt die Steuer automatisch ab, du musst nichts selbst überweisen.
Steuerabzüge auf Kapitalerträge aus deinem Fondssparplan
04 · Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag im Onlinebanking einrichten: So gehst du vor
Den Freistellungsauftrag für deinen Fondssparplan richtest du in der Regel direkt im Onlinebanking deines Depots ein. Der Prozess ist bei den meisten Anbietern ähnlich aufgebaut.
In der Regel findest du das Formular in den Einstellungen oder im Steuerbereich. Du musst nichts ausdrucken oder unterschreiben, der Auftrag wird online abgeschlossen.
Prüfe zuerst, ob deine Steueridentifikationsnummer hinterlegt ist. Danach legst du die Höhe des Freistellungsauftrags fest. Du kannst den Betrag selbst bestimmen und bei Bedarf eine Gültigkeitsdauer einrichten.
- Melde dich im Onlinebanking deines Depots an und öffne den Steuerbereich.
- Trage den gewünschten Betrag ein, maximal 1000 EUR pro Person.
- Bestätige den Auftrag, er gilt bis auf Widerruf und ist jederzeit änderbar.
Anmelden und Steuerdaten prüfen
Melde dich im Onlinebanking deines Depots an. Prüfe, ob deine Steuer-ID und deine Steueridentifikationsnummer hinterlegt sind.
Freistellungsauftrag öffnen
Navigiere zu den Einstellungen oder dem Steuerbereich. Dort findest du das Formular für den Freistellungsauftrag.
Höhe festlegen
Trage den gewünschten Betrag ein. Du kannst den Freibetrag auf mehrere Institute aufteilen, die Summe darf 1000 EUR pro Person nicht überschreiten.
Gültigkeit bestätigen
Der Freistellungsauftrag gilt bis auf Widerruf. Du kannst ihn jederzeit ändern oder löschen.
05 · Im Vertrag
Einkommensteuergesetz: Das steckt hinter dem Sparer-Pauschbetrag
Der Sparer-Pauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Er bündelt mehrere frühere Freibeträge und vereinfacht die Steuererklärung für Kapitalanleger.
Der Sparer-Pauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz geregelt. Er bündelt frühere Freibeträge wie den Sparerfreibetrag und den Werbungskostenpauschbetrag. Für dich bedeutet das eine Vereinfachung, weil du keine einzelnen Kosten mehr nachweisen musst.
Oberhalb des Freibetrags greift die Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Zusätzlich hast du die Veranlagungsoption: Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung angeben und die Differenz erstattet bekommen.
- Der Sparer-Pauschbetrag stellt Kapitalerträge bis 1000 EUR pro Person und Jahr steuerfrei.
- Die Abgeltungsteuer auf Erträge oberhalb des Freibetrags beträgt 25 Prozent.
- Die Veranlagungsoption lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Relevante Regelungen im Einkommensteuergesetz
06 · Vergleich
Fondssparplan für Minderjährige: Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungs-Bescheinigung?
Auch Kinder mit eigenem Fondssparplan haben Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag. Für sie gibt es zusätzlich die Möglichkeit, eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung zu nutzen.
Für einen Fondssparplan auf den Namen deines Kindes gelten die gleichen Freibeträge wie für Erwachsene. Der Freistellungsauftrag stellt Kapitalerträge bis 1000 EUR pro Jahr steuerfrei. Er wird direkt bei der Bank oder dem Broker eingerichtet und gilt bis auf Widerruf.
Liegen die Kapitalerträge des Kindes dauerhaft über dem Sparer-Pauschbetrag, kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll sein. Sie wird beim zuständigen Finanzamt beantragt und stellt die gesamten Kapitalerträge steuerfrei, wenn das Einkommen des Kindes unter dem Grundfreibetrag liegt. Die Bescheinigung gilt maximal drei Jahre.
- Der Freistellungsauftrag für Minderjährige stellt bis 1000 EUR pro Jahr steuerfrei.
- Die Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragst du beim Finanzamt.
- Sie lohnt sich, wenn die Erträge des Kindes den Sparer-Pauschbetrag übersteigen.
| Freistellungsauftrag | Nichtveranlagungs-Bescheinigung | |
|---|---|---|
| Steuerfreier Betrag | Bis 1000 EUR pro Jahr | Gesamte Kapitalerträge, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt |
| Beantragung | Direkt bei der Bank oder dem Broker | Beim zuständigen Finanzamt |
07 · Was gilt
Einkommensteuererklärung: Wann du die Anlage KAP ausfüllen musst
Nicht immer reicht der Freistellungsauftrag aus. In bestimmten Fällen musst du deine Kapitalerträge aus dem Fondssparplan in der Einkommensteuererklärung angeben.
In bestimmten Fällen reicht der Freistellungsauftrag nicht aus und du musst die Anlage KAP ausfüllen. Das gilt, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt und du zu viel gezahlte Abgeltungsteuer zurückholen möchtest. Auch wenn du Kirchensteuer gezahlt hast und sie absetzen willst, ist die Anlage KAP nötig.
Hast du Kapitalerträge bei ausländischen Brokern erzielt, führt keine deutsche Bank Steuern ab. Diese Erträge musst du in der Anlage KAP erklären. Bleiben deine Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag und hat deine Bank alle Steuern korrekt abgeführt, ist die Anlage KAP nicht nötig.
- Die Anlage KAP ist nötig, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
- Sie ist nötig, wenn du Kapitalerträge bei ausländischen Brokern erzielt hast.
- Sie ist nicht nötig, wenn deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag bleiben.
Anlage KAP nötig
Anlage KAP nicht nötig
08 · Checkliste
Freistellungsauftrag bei mehreren Depots: So verteilst du den Freibetrag richtig
Wenn du mehrere Depots oder Konten nutzt, kannst du den Sparer-Pauschbetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den gesetzlichen Freibetrag nicht überschreiten.
Bei jedem Institut richtest du einen separaten Freistellungsauftrag ein. Die Summe aller Aufträge darf 1000 EUR pro Person nicht überschreiten.
Schätze zuerst, wie hoch deine jährlichen Erträge pro Institut ausfallen. Danach verteilst du den Freibetrag entsprechend. Kontrolliere die Summe regelmäßig, besonders wenn sich deine Anlagestrategie oder deine Erträge ändern.
- Ermittle alle Depots und Konten, auf denen du Kapitalerträge erwartest.
- Schätze die Höhe der jährlichen Erträge pro Institut.
- Richte bei jedem Institut einen separaten Freistellungsauftrag ein.
- Kontrolliere die Summe aller Freistellungsaufträge regelmäßig.
Checkliste: Freistellungsauftrag auf mehrere Institute verteilen
Ermittle alle Depots und Konten, auf denen du Kapitalerträge erwartest
Schätze die Höhe der jährlichen Erträge pro Institut
Verteile den Freibetrag von 1000 EUR entsprechend deiner Erwartung
Richte bei jedem Institut einen separaten Freistellungsauftrag ein
Kontrolliere die Summe aller Freistellungsaufträge regelmäßig
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler beim Freistellungsauftrag für den Fondssparplan
Viele Anleger verschenken Steuervorteile, weil sie den Freistellungsauftrag falsch oder gar nicht einrichten. Diese Fehler solltest du vermeiden.
Der häufigste Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag einzurichten. Dann führt die Bank automatisch Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Freibetrag liegen. Das Geld holst du dir nur über die Steuererklärung zurück.
Auch ein zu niedrig angesetzter Freibetrag verschenkt Steuervorteile. Wer weniger als 1000 EUR einträgt, lässt steuerfreie Erträge ungenutzt. Überschreitest du die Summe von 1000 EUR über alle Institute hinweg, droht eine Nachzahlung im Rahmen der Steuererklärung.
- Keinen Freistellungsauftrag einrichten führt zu unnötigem Steuerabzug.
- Einen zu niedrigen Freibetrag eintragen verschenkt steuerfreie Erträge.
- Eine fehlende Steueridentifikationsnummer verhindert die korrekte Verarbeitung.
- Nach einem Depotwechsel den Freistellungsauftrag vergessen führt zu Steuerabzug.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
10 · Vergleich
Thesaurierende und ausschüttende Fondssparpläne: Unterschiede beim Freistellungsauftrag
Ob dein Fondssparplan thesauriert oder ausschüttet, beeinflusst, wie du den Sparer-Pauschbetrag nutzt. Bei thesaurierenden Fonds greift die Vorabpauschale.
Bei ausschüttenden Fondssparplänen fließen dir regelmäßig Dividenden oder Zinsen zu. Diese Ausschüttungen werden bis 1000 EUR steuerfrei gestellt, wenn ein Freistellungsauftrag vorliegt. Die Erträge werden sofort besteuert, sobald der Freibetrag aufgebraucht ist.
Bei thesaurierenden Fonds greift die Vorabpauschale. Sie wird jährlich berechnet und ebenfalls bis 1000 EUR steuerfrei gestellt. Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert. Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, das bedeutet, nur 70 Prozent der Erträge sind steuerpflichtig.
- Ausschüttende Fonds liefern regelmäßige Erträge, die sofort besteuert werden.
- Thesaurierende Fonds nutzen die Vorabpauschale für die jährliche Besteuerung.
- Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
| Ausschüttender Fonds | Thesaurierender Fonds | |
|---|---|---|
| Steuerpflichtige Erträge | Regelmäßige Ausschüttungen wie Dividenden und Zinsen | Vorabpauschale, die jährlich berechnet wird |
| Nutzung des Freibetrags | Ausschüttungen werden bis 1000 EUR steuerfrei gestellt | Vorabpauschale wird bis 1000 EUR steuerfrei gestellt |
| Steuerstundung | Keine Stundung, Erträge werden sofort besteuert | Kursgewinne werden erst beim Verkauf besteuert |
Häufige Fragen
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