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FinanzbildungInvestieren11 Min.

Fondssparplan Freistellungsauftrag: So holst du dir deine Steuern zurück

Du besparst einen Fondssparplan und zahlst darauf Steuern? Mit einem Freistellungsauftrag bleibt dir ein Teil deiner Gewinne steuerfrei. Wir erklären dir, wie das funktioniert und wie du ihn richtig einrichtest.

FreistellungsauftragFondssparplanSteuern sparen
Brauche ich das?
Ja, unbedingt.
Sonst zahlst du unnötig Steuern auf deine Gewinne.
Wie viel bringt das?
Bis zu 1.000 Euro
pro Person und Jahr bleiben steuerfrei.
Wo stelle ich das ein?
Bei deiner Bank
online oder per Formular im Depot.
Was passiert danach?
Automatisch berücksichtigt
Die Bank rechnet den Freibetrag direkt an.

Warum dich das Thema betrifft

Wenn du einen Fondssparplan besparst, kaufst du regelmäßig Anteile an einem Investmentfonds. Das kann ein Aktienfonds, ein Mischfonds oder ein ETF sein. Dein Ziel ist es, über die Jahre ein Vermögen aufzubauen, zum Beispiel für die Altersvorsorge oder einen großen Wunsch. Doch bei jedem Verkauf von Fondsanteilen oder bei Ausschüttungen fällt in Deutschland in der Regel Abgeltungsteuer an. Diese Steuer mindert deine Rendite, wenn du nichts dagegen tust.

Der Staat gewährt dir jedoch einen Freibetrag, den sogenannten Sparerpauschbetrag. Dieser liegt für jede Person bei 1.000 Euro pro Jahr. Das bedeutet: Erträge aus deinem Fondssparplan bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei. Damit das auch wirklich so ist, musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank automatisch Steuern an das Finanzamt ab, auch wenn du eigentlich noch gar keine Steuern zahlen müsstest.

Viele Anlegerinnen und Anleger lassen diesen Freistellungsauftrag liegen, weil sie nicht wissen, wie wichtig er ist. Die Folge: Sie verschenken Jahr für Jahr bares Geld. Gerade bei einem langfristigen Sparplan summiert sich das schnell. Ein Beispiel: Wenn du über 20 Jahre monatlich 100 Euro in einen Fonds investierst, können die Steuerersparnisse durch den Freibetrag mehrere Hundert Euro ausmachen. Das ist Geld, das du dir nicht entgehen lassen solltest.

Der Freistellungsauftrag ist kein kompliziertes Finanzprodukt, sondern ein einfaches Formular. Du musst kein Steuerexperte sein, um ihn zu verstehen. Es reicht, wenn du die Grundlagen kennst und weißt, wo du den Auftrag stellst. Genau das zeigen wir dir in diesem Ratgeber. Am Ende weißt du, wie du deinen Fondssparplan steuerlich optimal aufstellst und mehr von deinem hart verdienten Geld behältst.

1.000 Euro
Sparerpauschbetrag pro Person und Jahr
2.000 Euro
für Verheiratete mit Zusammenveranlagung
30%
Teilfreistellung bei Aktienfonds

Was ist ein Freistellungsauftrag überhaupt?

Der Freistellungsauftrag ist eine Erklärung, die du deiner Bank oder deinem Depotanbieter gibst. Damit teilst du mit, dass du deinen Sparerpauschbetrag nutzen möchtest. Die Bank ist dann verpflichtet, auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne bis zur Höhe des Freibetrags keine Steuern einzubehalten. Erst wenn deine Erträge den Freibetrag übersteigen, wird Abgeltungsteuer fällig.

Der Sparerpauschbetrag wurde 2009 eingeführt und löste die frühere Sparerfreibetrag ab. Er beträgt für Einzelpersonen 1.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro pro Jahr. Wichtig ist: Der Freistellungsauftrag ist nicht automatisch aktiv. Du musst ihn aktiv bei jedem Institut stellen, bei dem du ein Depot oder ein Konto mit Kapitalerträgen hast. Das gilt auch für deinen Fondssparplan.

Der Freistellungsauftrag ist personenbezogen und nicht an ein bestimmtes Konto gebunden. Du kannst ihn auf mehrere Banken aufteilen. Wenn du zum Beispiel bei Bank A ein Depot und bei Bank B ein Tagesgeldkonto hast, kannst du den Freibetrag aufteilen. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Sonst drohen Nachzahlungen und möglicherweise ein Verspätungszuschlag.

Es gibt auch eine Alternative: die Nichtveranlagungsbescheinigung. Diese kannst du beantragen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dann werden gar keine Steuern einbehalten. Für die meisten Anleger mit einem normalen Einkommen ist aber der Freistellungsauftrag das richtige Mittel. Er ist unkompliziert und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Wie funktioniert der Freistellungsauftrag bei einem Fondssparplan?

Bei einem Fondssparplan kaufst du regelmäßig Fondsanteile, zum Beispiel monatlich. Diese Anteile entwickeln sich im Wert. Wenn du Anteile verkaufst, erzielst du einen Gewinn, sofern der Verkaufspreis über dem Kaufpreis liegt. Dieser Gewinn unterliegt der Abgeltungsteuer. Zusätzlich können Ausschüttungen anfallen, wenn der Fonds Dividenden oder Zinsen an die Anleger weitergibt. Auch diese sind steuerpflichtig.

Der Freistellungsauftrag greift genau hier: Er sorgt dafür, dass deine Gewinne und Ausschüttungen bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei bleiben. Die Bank rechnet deine Erträge automatisch gegen den Freibetrag auf. Wenn du also im Jahr 800 Euro Gewinn aus deinem Fondssparplan erzielst und einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro hast, zahlst du auf diese 800 Euro keine Steuern. Erst wenn du weitere Erträge aus anderen Quellen hast, wird es relevant.

Wichtig zu wissen: Der Freistellungsauftrag gilt nicht nur für deinen Fondssparplan, sondern für alle Kapitalerträge bei derselben Bank. Dazu zählen zum Beispiel Zinsen auf dem Girokonto, Dividenden aus Einzelaktien oder Erträge aus Festgeld. Du solltest also immer den Überblick behalten, wie viel Freibetrag du bereits verbraucht hast. Die Bank informiert dich in der Regel über deinen verbleibenden Freibetrag im Online-Banking.

Ein Sonderfall ist die Vorabpauschale. Diese fällt bei thesaurierenden Fonds an, also bei Fonds, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen. Die Vorabpauschale wird jährlich berechnet und ist ebenfalls steuerpflichtig. Auch hier greift dein Freistellungsauftrag. Das bedeutet: Selbst wenn du keine Anteile verkaufst, kann der Freibetrag durch die Vorabpauschale genutzt werden. Das solltest du bei der Planung deiner Freibeträge berücksichtigen.

Welche Kosten und Steuern fallen bei einem Fondssparplan an?

Bevor wir zu den nächsten Schritten kommen, ist es wichtig, die Kosten und Steuern zu verstehen. Bei einem Fondssparplan fallen zunächst die laufenden Kosten des Fonds an, die als Gesamtkostenquote (TER) bezeichnet werden. Diese Kosten werden direkt vom Fondsvermögen abgezogen und mindern deine Rendite. Die TER liegt bei aktiven Fonds oft höher als bei passiven ETFs. Du solltest also auf die Kostenstruktur achten, denn sie beeinflusst deinen langfristigen Vermögensaufbau.

Zusätzlich zu den Fondskosten gibt es die Abgeltungsteuer auf deine Gewinne. Diese beträgt 25 Prozent, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag wird seit 2021 nur noch für höhere Einkommen erhoben, für die meisten Anleger entfällt er. Die Kirchensteuer wird nur fällig, wenn du Mitglied einer Kirche bist. In der Praxis bedeutet das: Auf deine Gewinne zahlst du 26 bis 28 Prozent Steuern, wenn du deinen Freibetrag überschreitest.

Der Freistellungsauftrag hilft dir, diese Steuern zu vermeiden, solange deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen. Es gibt aber noch einen weiteren steuerlichen Vorteil: die Teilfreistellung. Bei Aktienfonds und ETFs, die mindestens 51 Prozent in Aktien investieren, werden 30 Prozent der Erträge steuerfrei gestellt. Das bedeutet: Nur 70 Prozent deiner Gewinne werden überhaupt besteuert. Diese Teilfreistellung wird automatisch von der Bank berücksichtigt, bevor der Freistellungsauftrag angewendet wird.

Ein Beispiel: Du hast einen Aktien-ETF und erzielst 1.000 Euro Gewinn. Durch die Teilfreistellung sind 300 Euro steuerfrei, also werden nur 700 Euro besteuert. Wenn du einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro hast, bleibt der gesamte Gewinn steuerfrei, weil die 700 Euro unter dem Freibetrag liegen. Ohne Freistellungsauftrag müsstest du auf die 700 Euro Abgeltungsteuer zahlen. Das zeigt, wie wichtig der Freistellungsauftrag ist, auch wenn die Teilfreistellung schon einen Teil der Steuerlast reduziert.

Worauf du bei der Einrichtung achten solltest

Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist einfach, aber du solltest ein paar Dinge beachten. Zuerst musst du wissen, wie hoch dein Sparerpauschbetrag ist. Für Einzelpersonen sind das 1.000 Euro, für Verheiratete 2.000 Euro. Wenn du verheiratet bist und eine gemeinsame Veranlagung wählst, könnt ihr den Freibetrag aufteilen. Ihr könnt auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen, der dann auf beide Partner aufgeteilt wird.

Zweitens solltest du prüfen, bei welchen Banken du Kapitalerträge hast. Dazu gehören dein Fondssparplan, aber auch Tagesgeldkonten, Festgeld oder Einzelaktien. Du musst den Freistellungsauftrag bei jedem Institut separat stellen. Die Summe aller Aufträge darf den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen. Wenn du unsicher bist, wie viel du bei welcher Bank ansetzen sollst, kannst du zunächst einen Teilbetrag zuweisen und später anpassen.

Drittens: Der Freistellungsauftrag gilt ab dem Zeitpunkt, an dem du ihn stellst, für das laufende Jahr. Du kannst ihn jederzeit ändern, also erhöhen, verringern oder auf eine andere Bank übertragen. Wenn du zum Beispiel im Laufe des Jahres feststellst, dass du deinen Freibetrag bei Bank A nicht vollständig nutzt, kannst du den Auftrag dort reduzieren und bei Bank B erhöhen. Das ist besonders wichtig, wenn du mehrere Depots hast.

Viertens: Vergiss nicht, deinen Freistellungsauftrag zu überprüfen, wenn sich deine Lebensumstände ändern. Wenn du heiratest, dich scheiden lässt oder ein neues Konto eröffnest, solltest du deine Freibeträge anpassen. Auch wenn du deinen Fondssparplan bei einer neuen Bank eröffnest, musst du dort einen neuen Freistellungsauftrag stellen. Sonst zahlst du unnötig Steuern, obwohl du noch Freibetrag hättest.

Typische Fehler, die du vermeiden solltest

Ein häufiger Fehler ist, gar keinen Freistellungsauftrag zu stellen. Viele Anleger denken, dass die Bank das automatisch macht. Das ist aber nicht der Fall. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank die Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt ab. Du kannst dir die zu viel gezahlten Steuern zwar später über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden und du überbrückst die Zeit, in der das Geld nicht arbeitet.

Ein zweiter Fehler ist, den Freistellungsauftrag zu hoch anzusetzen. Wenn du bei mehreren Banken jeweils 1.000 Euro Freibetrag beantragst, übersteigt die Summe den Sparerpauschbetrag. Das Finanzamt merkt das und fordert die zu wenig gezahlten Steuern nach. Zudem kann ein Verspätungszuschlag drohen. Deshalb solltest du immer den Überblick behalten, wie viel Freibetrag du insgesamt vergeben hast.

Ein dritter Fehler ist, die Teilfreistellung zu ignorieren. Manche Anleger setzen ihren Freistellungsauftrag zu niedrig an, weil sie nicht wissen, dass bei Aktienfonds nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind. Dadurch bleibt ein Teil des Freibetrags ungenutzt. Wenn du also einen Aktien-ETF besparst, kannst du deinen Freibetrag effektiv höher ausnutzen, als du vielleicht denkst. Eine genaue Berechnung hilft, den optimalen Betrag zu finden.

Ein vierter Fehler ist, den Freistellungsauftrag nicht zu aktualisieren, wenn du neue Konten eröffnest. Wenn du zum Beispiel ein Tagesgeldkonto bei einer anderen Bank eröffnest und dort Zinsen erhältst, solltest du prüfen, ob du deinen Freibetrag dorthin umverteilen musst. Sonst zahlst du auf die Zinsen Steuern, obwohl du bei deiner Hauptbank noch Freibetrag hättest. Ein regelmäßiger Check, am besten einmal im Jahr, hilft, diese Fehler zu vermeiden.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Schritt 1: Verschaffe dir einen Überblick über deine Kapitalerträge. Dazu gehören alle Konten und Depots, auf denen du Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne erzielst. Notiere dir, bei welcher Bank du wie viel Freibetrag nutzen möchtest. Wenn du unsicher bist, starte mit einer konservativen Schätzung und passe später an.

Schritt 2: Logge dich in dein Online-Banking ein oder nutze die App deiner Depotbank. Suche nach dem Menüpunkt „Freistellungsauftrag“ oder „Steuern“. Dort kannst du den Betrag eingeben, den du für dieses Konto freistellen möchtest. Bei den meisten Banken geht das in wenigen Minuten. Alternativ kannst du ein Formular ausfüllen und per Post oder Fax einreichen.

Schritt 3: Verteile deinen Sparerpauschbetrag auf die verschiedenen Institute. Wenn du zum Beispiel 1.000 Euro Freibetrag hast und 600 Euro bei deiner Depotbank erwartest, kannst du dort 600 Euro angeben. Die restlichen 400 Euro kannst du für andere Konten reservieren. Achte darauf, dass die Summe nicht über 1.000 Euro liegt.

Schritt 4: Prüfe nach einigen Monaten, ob dein Freistellungsauftrag ausreichend ist. Die Bank zeigt dir in der Regel deinen verbrauchten Freibetrag an. Wenn du feststellst, dass du mehr Freibetrag benötigst, kannst du den Auftrag jederzeit erhöhen. Wenn du weniger benötigst, reduziere ihn, um Platz für andere Banken zu schaffen. Ein jährlicher Check, zum Beispiel zum Jahresende, ist empfehlenswert.

Was passiert, wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst?

Wenn du keinen Freistellungsauftrag stellst, führt deine Bank die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Das passiert bei jedem Verkauf von Fondsanteilen oder bei Ausschüttungen. Du erhältst dann eine Steuerbescheinigung, die du für deine Steuererklärung aufbewahren solltest. Die zu viel gezahlten Steuern kannst du dir über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Die Rückholung ist jedoch mit Aufwand verbunden. Du musst eine Anlage KAP ausfüllen und alle Erträge und Steuerabzüge angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob dein Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft ist. Wenn das der Fall ist, bekommst du die zu viel gezahlten Steuern erstattet. Das kann mehrere Monate dauern, bis das Geld auf deinem Konto ist.

Ein weiterer Nachteil: Du überlässt dem Staat zinslos Geld, das du selbst hättest nutzen können. Wenn du zum Beispiel 200 Euro Steuern zu viel zahlst, fehlt dir dieses Geld für ein Jahr. Bei einem langfristigen Sparplan kann sich das summieren. Ein Freistellungsauftrag ist also nicht nur bequemer, sondern auch finanziell vorteilhaft.

Es gibt auch Fälle, in denen du trotz fehlendem Freistellungsauftrag keine Steuern zahlen musst. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn deine Erträge unter dem Sparerpauschbetrag liegen und du eine Nichtveranlagungsbescheinigung hast. Diese Bescheinigung musst du beim Finanzamt beantragen und deiner Bank vorlegen. Für die meisten Anleger ist der Freistellungsauftrag aber der einfachere Weg.

Häufige Fragen rund um den Freistellungsauftrag

Viele Anleger fragen sich, ob der Freistellungsauftrag auch für ETFs gilt. Die Antwort ist ja. ETFs sind Sondervermögen und unterliegen den gleichen Steuerregeln wie aktive Fonds. Das bedeutet, du kannst deinen Freistellungsauftrag auch für einen ETF-Sparplan nutzen. Die Teilfreistellung gilt ebenfalls, sofern der ETF die Aktienquote erfüllt.

Eine weitere Frage betrifft die Gültigkeit des Freistellungsauftrags. Der Freistellungsauftrag gilt unbefristet, bis du ihn änderst oder widerrufst. Du musst ihn also nicht jedes Jahr neu stellen. Allerdings solltest du ihn regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass er noch zu deiner Situation passt. Wenn du zum Beispiel dein Depot wechselst, musst du den alten Auftrag kündigen und beim neuen Anbieter einen neuen stellen.

Manche Anleger fragen sich, ob sie den Freistellungsauftrag aufteilen können. Ja, das ist möglich. Du kannst den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken verteilen. Wichtig ist nur, dass die Summe nicht über dem erlaubten Betrag liegt. Die Banken melden die erteilten Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern, das die Einhaltung überwacht.

Schließlich fragen sich viele, ob der Freistellungsauftrag auch für ausländische Fonds gilt. Auch hier lautet die Antwort ja. Solange du dein Depot bei einer deutschen Bank hast, wird der Freistellungsauftrag berücksichtigt. Wenn du ein Depot im Ausland hast, gelten besondere Regeln. In diesem Fall solltest du dich von einem Steuerberater beraten lassen, um Fehler zu vermeiden.

Kurzer Selbst-Check: Brauchst du das?

Beantworte 3 Fragen für deine Einschätzung.

Hast du einen Fondssparplan, der Gewinne erwirtschaftet?
Hast du deinen Freistellungsauftrag noch nicht genutzt?
Liegt dein jährlicher Gewinn über 0 Euro?
Beantworte die Fragen für deine Empfehlung.

Häufige Fragen

Dann führt deine Bank automatisch Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Du kannst dir die zu viel gezahlten Steuern später über die Steuererklärung zurückholen, aber das ist mit Aufwand verbunden. Besser ist es, den Freistellungsauftrag direkt zu stellen.

Ja, du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit erhöhen, verringern oder auf eine andere Bank übertragen. Die Änderung wird in der Regel sofort wirksam. Du solltest aber darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigt.

Ja, auch bei thesaurierenden Fonds greift der Freistellungsauftrag. Hier wird die Vorabpauschale besteuert, die ebenfalls gegen deinen Freibetrag gerechnet wird. Du solltest also auch bei diesen Fonds einen Freistellungsauftrag stellen.

Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Diese Beträge gelten unverändert seit 2009 und wurden nicht angehoben. Es gibt derzeit keine Pläne für eine Erhöhung.

Die Teilfreistellung bedeutet, dass ein Teil der Erträge aus Aktienfonds steuerfrei bleibt. Bei Fonds mit mindestens 51 Prozent Aktienanteil sind das 30 Prozent. Diese Regelung soll die Doppelbesteuerung von Dividenden vermeiden und wird automatisch von der Bank berücksichtigt.

Ja, du kannst den Sparerpauschbetrag auf mehrere Banken verteilen. Du musst nur darauf achten, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den erlaubten Betrag nicht übersteigt. Die Banken melden die Aufträge an das Bundeszentralamt für Steuern.

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StudySmarter-Redaktion

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Redaktionell geprüft. Stand: 31.08.2026, nächste Prüfung: 03/2027. Dieser Artikel ist Finanzbildung, keine Rechts- oder Steuerberatung.