Einlagensicherung in Deutschland Wie sicher ist dein Geld auf dem Konto?
Einlagensicherung einfach erklärt: Wie viel ist geschützt, was gilt für Trade Republic, Sparkasse & Co.? Jetzt als Student alles Wichtige erfahren.
- Definition: Gesetzlicher Schutz für Bankguthaben, damit Spargeld bei einer Bankeninsolvenz nicht verloren geht.
- Relevanz: Auch kleine Beträge auf Tagesgeldkonto, Girokonto oder Sparkonto sind erfasst.
- Historischer Kontext: Entstehung nach Bankenkrisen; EU-Harmonisierung durch die DGSD-Richtlinie.
- Abgrenzung: Einlagensicherung schützt Bankeinlagen, nicht Wertpapiere, ETFs oder Kryptowährungen.
Einlagensicherung: So ist dein Kontoguthaben in Deutschland geschützt
Definition: Gesetzlicher Schutz für Bankguthaben, damit Spargeld bei einer Bankeninsolvenz nicht verloren geht.
Ob Girokonto, Tagesgeldkonto oder Sparkonto – das Geld, das du bei einer Bank hältst, ist in Deutschland durch gesetzliche Regelungen geschützt. Die Einlagensicherung stellt sicher, dass du im Fall einer Bankeninsolvenz dein Guthaben bis zu einer bestimmten Grenze zurückbekommst. Für alle Sparerinnen und Anleger ist dieses Wissen grundlegend – auch wenn die meisten Kontostände weit unterhalb der Schutzgrenze liegen.
AUF EINEN BLICK
- Relevanz: Auch kleine Beträge auf Tagesgeldkonto, Girokonto oder Sparkonto sind erfasst.
- Historischer Kontext: Entstehung nach Bankenkrisen; EU-Harmonisierung durch die DGSD-Richtlinie.
- Abgrenzung: Einlagensicherung schützt Bankeinlagen, nicht Wertpapiere, ETFs oder Kryptowährungen. Die Einlagensicherung Sparkasse funktioniert dabei über den Einlagensicherungsfonds.
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Was die Einlagensicherung wirklich bedeutet – und warum sie auch dich betrifft
Jede in Deutschland zugelassene Bank muss einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem angehören.
Die Einlagensicherung ist ein gesetzlich geregeltes Schutzsystem für Bankkundinnen und -kunden. Gerät eine Bank in die Insolvenz, also in eine Situation, in der sie ihre Verbindlichkeiten nicht mehr erfüllen kann, springt die Einlagensicherung ein und erstattet die Guthaben der betroffenen Kundinnen und Kunden bis zur geltenden Schutzgrenze. Ziel ist es, das Vertrauen in das Bankensystem zu erhalten und einen sogenannten „Bank Run" – also einen massenweisen Abzug von Spareinlagen aus Panik – zu verhindern.
Für Sparerinnen und Anleger ist dieses Thema aus einem einfachen Grund relevant: Auch wenn ein Kontostand von ein paar hundert oder wenigen tausend Euro im Vergleich zu höheren Vermögen gering erscheint, handelt es sich dabei oft um das komplette verfügbare Vermögen einer Person. Gehaltseingänge, Einkünfte aus Nebentätigkeiten, Ersparnisse für die Urlaubsreise oder der Notgroschen – all das liegt auf dem Girokonto oder Tagesgeldkonto und wäre bei einer Bankeninsolvenz ohne Schutz ernsthaft gefährdet.
Historisch entstand die moderne Einlagensicherung als Reaktion auf schwere Bankenkrisen. Besonders die Weltwirtschaftskrise der 1930er-Jahre und später die Bankenkrise der 2000er-Jahre haben gezeigt, wie schnell das Vertrauen in Finanzinstitute erschüttert werden kann. Auf europäischer Ebene wurde 2014 die sogenannte Einlagensicherungsrichtlinie (DGSD – Deposit Guarantee Schemes Directive) verabschiedet, die in allen EU-Mitgliedstaaten einheitliche Mindeststandards vorschreibt und auch in Deutschland umgesetzt wurde.
Ein wichtiger Hinweis, den viele übersehen: Die Einlagensicherung schützt ausschließlich Bankeinlagen – also Kontoguthaben, Spar- und Festgeldeinlagen. Wertpapiere wie ETFs, Aktien oder Anleihen fallen nicht darunter, ebenso wenig Kryptowährungen oder andere digitale Assets. Für Wertpapiere gilt ein anderer Schutzmechanismus: Sie sind als sogenanntes Sondervermögen rechtlich vom Bankvermögen getrennt und fallen im Insolvenzfall nicht in die Insolvenzmasse.
AUF EINEN BLICK
- Entschädigungseinrichtungen: EdB (private Banken), EdÖ (öffentliche Banken), EdW (Wertpapierhandel) – zuständig je nach Bankentyp.
- Was ist geschützt: Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten, Sparbücher.
- Was ist NICHT geschützt: Aktien, ETF-Anteile, Anleihen, Zertifikate, Kryptowährungen.
Gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland: Was jede Bank leisten muss
Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB): erhöhter Schutz über gesetzliche Grenze hinaus.
Jede Bank, die in Deutschland eine Zulassung der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, einem anerkannten Einlagensicherungssystem anzugehören. Diese Pflichtmitgliedschaft ist nicht optional – wer Bankgeschäfte in Deutschland betreiben will, muss diesen Schutz für seine Kundinnen und Kunden gewährleisten. Die Schutzgrenze beträgt 100.000 Euro pro Person und pro Institut. Das bedeutet: Hast du Guthaben bei zwei verschiedenen Banken, bist du bei jeder Bank bis zu 100.000 Euro abgesichert.
In Deutschland gibt es drei Entschädigungseinrichtungen, die je nach Bankentyp zuständig sind. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ist für private Kreditinstitute zuständig, die Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands (EdÖ) für öffentlich-rechtliche Kreditinstitute außerhalb des Sparkassensektors, und die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ist für Wertpapierhandelsunternehmen verantwortlich. Je nachdem, bei welcher Art von Bank du dein Konto führst, ist automatisch die passende Einrichtung zuständig.
Im Entschädigungsfall gilt seit der Umsetzung der DGSD-Richtlinie eine gesetzlich vorgeschriebene Auszahlungsfrist von sieben Arbeitstagen. Das ist eine erhebliche Verbesserung gegenüber früheren Regelungen, die deutlich längere Fristen vorsahen. Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das in der Praxis: Selbst im unwahrscheinlichen Fall einer Bankeninsolvenz würdest du innerhalb weniger Arbeitstage Zugang zu deinem Guthaben erhalten – zumindest bis zur Schutzgrenze.
AUF EINEN BLICK
- Sicherungsgrenze orientiert sich am haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank – individuell je Institut.
- Sparkassen & Genossenschaftsbanken: eigene Institutssicherungssysteme (Haftungsverbund), kein Einzel-Entschädigungsmodell.
- Wichtig: Für alltägliche Beträge auf Girokonto/Tagesgeld ist die gesetzliche Grenze in aller Regel mehr als ausreichend.
Freiwillige Einlagensicherungsfonds: Der zusätzliche Schutzschirm bei Privatbanken
Trade Republic: Besitzt eigene Banklizenz (BaFin-reguliert), Einlagen fallen unter deutsche gesetzliche Einlagensicherung via EdB.
Über die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft hinaus bieten viele deutsche Privatbanken ihren Kundinnen und Kunden zusätzlichen Schutz durch freiwillige Einlagensicherungsfonds. Der bekannteste ist der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB). Dieser greift, wenn das Guthaben die gesetzliche Schutzgrenze von 100.000 Euro übersteigt, und kann je nach Bank deutlich höhere Beträge absichern.
Die individuelle Sicherungsgrenze im Rahmen des BdB-Fonds richtet sich nach dem haftenden Eigenkapital der jeweiligen Bank – sie ist also von Institut zu Institut unterschiedlich. Für Großbanken kann diese Grenze in die Millionen gehen, während sie bei kleineren Instituten entsprechend niedriger ausfällt. Wer sehr hohe Beträge anlegen möchte, sollte die konkrete Sicherungsgrenze bei seiner Bank nachfragen oder auf der Webseite des BdB nachschlagen.
Sparkassen und Genossenschaftsbanken hingegen funktionieren nach einem grundlegend anderen Modell: Sie betreiben sogenannte Institutssicherungssysteme, auch Haftungsverbund genannt. Hier geht es nicht darum, einzelne Kundeneinlagen zu entschädigen, sondern darum, dass die Banken des jeweiligen Verbundes einander stützen, bevor es überhaupt zu einer Insolvenz kommt. Gerät eine Sparkasse in finanzielle Schieflage, greifen die anderen Sparkassen und Landesbanken gemeinsam ein. Das System funktioniert präventiv statt reaktiv.
Für die meisten Sparerinnen und Sparer, die typischerweise keine Beträge in der Nähe von 100.000 Euro auf einem Konto halten, ist die gesetzliche Schutzgrenze in aller Regel vollkommen ausreichend. Der freiwillige Einlagensicherungsfonds wird erst dann relevant, wenn es um sehr große Summen geht – etwa bei einer Erbschaft, einem Immobilienverkauf oder größeren betrieblichen Guthaben.
AUF EINEN BLICK
- Zusätzlich: Trade Republic hält Kundengelder teils als Einlagen bei Partnerbanken – Schutz je Partnerbank separat prüfen.
- N26: Vollbanklizenz, Mitglied im EdB, gesetzliche Schutzgrenze gilt.
- Revolut & ähnliche ohne vollständige Banklizenz (E-Geld-Institut): kein klassischer Einlagensicherungsschutz – Gelder getrennt gehalten, aber anderer Mechanismus.
- Tipp: BaFin-Datenbank zur Überprüfung des Sicherungsstatus jeder Bank kostenlos nutzbar.
Einlagensicherung bei Neobanken und Fintechs: Trade Republic, N26 und Revolut im Check
Sparkassen gehören dem Sparkassen-Finanzverbund mit Institutssicherung an – bisher wurde noch kein Sparkassenkunde entschädigt, da Insolvenzen intern abgefedert werden.
Neobanken und Fintech-Anbieter erfreuen sich gerade bei jungen Menschen großer Beliebtheit – und das aus gutem Grund: Sie bieten oft übersichtliche Apps, attraktive Konditionen und unkompliziertes Onboarding. Doch bei der Einlagensicherung gibt es wichtige Unterschiede, die du kennen solltest, bevor du größere Beträge bei diesen Anbietern parkst.
Trade Republic besitzt seit 2023 eine eigene Vollbanklizenz, die von der BaFin erteilt wurde. Das bedeutet: Einlagen bei Trade Republic sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) gesetzlich bis 100.000 Euro abgesichert. Darüber hinaus hält Trade Republic Kundengelder teilweise als Einlagen bei Partnerbanken. In einem solchen Fall gilt der Schutz für jeden Kundenanteil je Partnerbank separat – was den Gesamtschutz theoretisch erhöhen kann. Es empfiehlt sich jedoch, die aktuellen Informationen auf der Trade-Republic-Webseite zu prüfen, da sich Partnerbankenstrukturen ändern können.
N26 verfügt ebenfalls über eine Vollbanklizenz und ist Mitglied in der EdB. Die gesetzliche Schutzgrenze von 100.000 Euro gilt hier uneingeschränkt – N26 funktioniert in diesem Sinne wie eine klassische Direktbank. Anders sieht es bei Revolut aus: Revolut agiert in Deutschland als E-Geld-Institut, nicht als Vollbank. Das bedeutet, dass für Revolut-Guthaben kein klassischer Einlagensicherungsschutz greift. Stattdessen sind Kundengelder gesetzlich vorgeschrieben getrennt vom Betriebsvermögen zu verwahren – ein anderer Schutzmechanismus, der im Insolvenzfall ebenfalls eine gewisse Sicherheit bietet, aber nicht identisch mit der Einlagensicherung ist. Für größere Rücklagen oder den Notgroschen ist daher ein Konto bei einer volllizenzierten Bank die sicherere Wahl.
AUF EINEN BLICK
- Volksbanken/Raiffeisenbanken: BVR-Institutssicherung funktioniert analog.
- Institutssicherung bedeutet: Die Bank selbst wird gestützt, bevor Einlagen verloren gehen – kein direkter Entschädigungsanspruch des Kunden nötig.
- Diese Systeme sind von der BaFin als gleichwertig zur gesetzlichen Einlagensicherung anerkannt.
Sparkasse und Volksbank: Warum das Institutssicherungssystem als besonders robust gilt
EU
Viele Menschen haben ihr erstes Konto bei einer Sparkasse oder Volksbank eröffnet – oft schon in der Kindheit. Diese Banken gehören zu den am stärksten verwurzelten Finanzinstituten in Deutschland und operieren unter einem besonderen Schutzmechanismus, der sich fundamental von der klassischen Einlagensicherung unterscheidet.
Sparkassen sind dem Sparkassen-Finanzverbund angeschlossen, der ein eigenes Institutssicherungssystem betreibt. Dieses System soll verhindern, dass eine Sparkasse überhaupt in die Insolvenz gerät. Gerät ein Institut in finanzielle Schwierigkeiten, steuern die anderen Mitglieder des Verbunds – also andere Sparkassen, Landesbanken und die DekaBank – gemeinsam gegen. In der gesamten Geschichte dieses Systems musste noch kein einziger Sparkassenkunde für eine Insolvenz entschädigt werden, weil Insolvenzen bisher intern abgefedert werden konnten.
Bei Volksbanken und Raiffeisenbanken funktioniert das Pendant, die BVR-Institutssicherung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), nach dem gleichen Prinzip. Auch hier greift der Haftungsverbund präventiv, bevor ein Schadensfall für Kundinnen und Kunden entstehen kann. Die BaFin hat beide Systeme – das der Sparkassen und das der Genossenschaftsbanken – offiziell als gleichwertig zur gesetzlichen Einlagensicherung anerkannt. Das bedeutet: Kunden dieser Banken genießen rechtlich denselben Mindestschutz, nur über einen anderen Mechanismus.
Für alle, die ihr Konto bei einer Sparkasse oder Volksbank haben, bedeutet das in der Praxis: Das Guthaben ist durch eines der stabilsten Sicherheitssysteme des deutschen Finanzsektors abgedeckt. Die Frage der Einlagensicherung stellt sich hier weniger als bei manchen Neobanken oder ausländischen Anbietern.
AUF EINEN BLICK
- Banken aus anderen EU-Ländern, die in Deutschland tätig sind (z.B. viele Zinsportale): Sicherung läuft über das Herkunftsland.
- Beispiel VW Bank: Vollbanklizenz in Deutschland, Mitglied im EdB und im Einlagensicherungsfonds des BdB.
- Risiko-Hinweis: Entschädigungsverfahren in anderen EU-Ländern können länger dauern oder sprachliche Hürden haben.
- Nicht-EU-Banken (z.B. Schweiz, UK post-Brexit): Prüfung individuell nötig, kein EU-Automatismus.
Einlagensicherung bei ausländischen Banken und Zinsportalen: Was gilt in der EU?
Schutz gilt pro Person UND pro Institut – wer bei mehreren Banken spart, erhöht den Gesamtschutz.
Attraktive Zinsen locken viele Sparerinnen und Sparer auf Zinsportale wie WeltSparen oder Zinspilot, über die man Tagesgeld- und Festgeldkonten bei Banken aus verschiedenen EU-Ländern eröffnen kann. Das ist grundsätzlich möglich und legal – aber es ist wichtig zu verstehen, nach welchem Recht diese Konten gesichert sind.
Dank der EU-weiten Harmonisierung durch die DGSD-Richtlinie gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine gesetzliche Mindestschutzgrenze von 100.000 Euro pro Person und Institut. Eine Bank aus Italien, Lettland oder Portugal, die in Deutschland Einlagen einwirbt, muss also mindestens diesen Schutz gewährleisten – allerdings läuft die Absicherung über das Einlagensicherungssystem des jeweiligen Herkunftslandes, nicht über ein deutsches System.
Das kann in der Praxis zu Herausforderungen führen: Im Entschädigungsfall müsstest du dich mit einer ausländischen Behörde in Kontakt setzen, möglicherweise auf Englisch oder in der Landessprache kommunizieren und längere Bearbeitungszeiten in Kauf nehmen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind zwar EU-weit harmonisiert, aber die Umsetzungsqualität und die finanzielle Stärke der jeweiligen nationalen Sicherungssysteme können variieren. Die VW Bank etwa ist ein Beispiel für eine Bank mit Vollbanklizenz in Deutschland, die dem EdB und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds des BdB angehört – hier gelten also die deutschen Regelungen vollumfänglich.
Für größere Beträge auf ausländischen Konten empfiehlt es sich, vorab zu recherchieren, welchem nationalen Sicherungssystem die Bank angehört, und im Zweifelsfall lieber auf Sicherheit statt auf den letzten Bruchteil Mehrrendite zu setzen.
AUF EINEN BLICK
- Temporärer erhöhter Schutz (z.B. nach Wohnungsverkauf
- Gemeinschaftskonten: Schutzgrenze gilt für jeden Kontoinhaber anteilig – genaue Regelung prüfen.
- Wertpapiere (ETFs, Aktien) sind KEIN Einlage-Bestandteil: Sie sind Sondervermögen und bei Bankeninsolvenz separat geschützt.
- Fazit: Für Sparerinnen und Sparer mit normalem Ersparnisvolumen bietet die gesetzliche Einlagensicherung ausreichend Schutz.
Grenzen der Einlagensicherung: Sonderfälle und was nicht geschützt ist
Schritt 1: BaFin-Datenbank aufrufen und Bankname eingeben – zeigt Mitgliedschaft im Sicherungssystem.
Die Einlagensicherung ist ein starkes Schutzinstrument, aber sie hat klare Grenzen und Besonderheiten, die du kennen solltest – besonders wenn sich deine finanzielle Situation ändert. Der wichtigste Grundsatz lautet: Die Schutzgrenze gilt pro Person und pro Institut, nicht pro Konto. Wer also sein Geld auf mehrere Konten bei verschiedenen Banken aufteilt, erhöht seinen Gesamtschutz entsprechend.
Für bestimmte Lebenssituationen sieht das Gesetz einen temporären erhöhten Schutz vor. Wer beispielsweise eine Immobilie verkauft, eine Erbschaft erhält, eine Abfindung bekommt oder eine Versicherungsleistung ausgezahlt bekommt, kann für einen begrenzten Zeitraum – in der Regel sechs Monate ab Gutschrift – über die übliche Schutzgrenze hinaus abgesichert sein. Für Sparerinnen und Sparer kann das etwa nach dem Tod eines Angehörigen relevant werden. Es ist ratsam, in solchen Situationen aktiv die Bank zu informieren und den erhöhten Schutz dokumentieren zu lassen.
Gemeinschaftskonten – wie ein Konto für gemeinsam genutzte Ausgaben – unterliegen einer besonderen Regelung: Die Schutzgrenze gilt grundsätzlich für jeden Kontoinhaber anteilig. In der Praxis bedeutet das: Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei gleichberechtigten Personen steht jedem Kontoinhaber sein anteiliger Schutz zu. Die genaue Ausgestaltung kann je nach Bankvertrag und Kontomodell variieren, weshalb es sich lohnt, die konkreten Bedingungen bei der eigenen Bank nachzufragen.
Was die Einlagensicherung ausdrücklich nicht schützt: Wertpapiere wie ETFs, Aktien, Anleihen oder Fondsanteile. Diese sind kein Bestandteil der Bankbilanz, sondern gelten rechtlich als Sondervermögen. Im Fall einer Bankeninsolvenz werden sie nicht in die Insolvenzmasse einbezogen und bleiben den Kundinnen und Kunden erhalten – das ist der eigentliche Schutz für Kapitalanlagen. Kryptowährungen hingegen genießen keinen vergleichbaren gesetzlichen Schutz und sind damit das risikoreichste Segment für Sparerinnen und Sparer.
AUF EINEN BLICK
- Schritt 2: Prüfen, ob gesetzlich (EdB/EdÖ) oder über Institutssicherung (Sparkasse/Volksbank) geschützt.
- Schritt 3: Bei Neobanken zusätzlich prüfen, ob Vollbanklizenz oder E-Geld-Institut.
- Schritt 4: Bei hohen Beträgen (z.B. nach einer Erbschaft oder einem Verkauf) temporären Sonderschutz beachten.
- Schritt 5: Für den Ernstfall: Kontodaten (IBAN, Kontostand) sichern; Entschädigung läuft weitgehend automatisch.
So überprüfst du die Einlagensicherung deiner Bank in vier Schritten
Einlagensicherung ist das Fundament – darauf aufbauend lohnt sich eine Gesamtstrategie für Tagesgeld, ETF-Sparplan und Notgroschen.
Viele Menschen wissen gar nicht, welchem Sicherungssystem ihre Bank angehört. Das ist verständlich – solange alles gut geht, denkt man nicht darüber nach. Aber es ist einfach und schnell zu überprüfen, und das Wissen gibt dir Sicherheit und Kontrolle über deine Finanzen.
Der erste Schritt führt direkt zur BaFin. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht betreibt ein öffentlich zugängliches Datenbankportal, in dem du jede in Deutschland zugelassene Bank nachschlagen kannst. Die Suche ist kostenlos und zeigt dir sofort, welchem Einlagensicherungssystem das Institut angehört. Im zweiten Schritt unterscheidest du, ob deine Bank über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung (EdB oder EdÖ) oder über ein Institutssicherungssystem (Sparkassen-Finanzverbund oder BVR) geschützt ist. Beide Varianten sind sicher, funktionieren aber nach unterschiedlichen Mechanismen.
Besonders wichtig ist der dritte Schritt bei Neobanken und Fintech-Anbietern: Prüfe explizit, ob es sich um eine Vollbank mit BaFin-Lizenz handelt oder um ein E-Geld-Institut. Nur im ersten Fall greift die klassische Einlagensicherung. Informationen dazu findest du in den FAQ und im Impressum der jeweiligen App sowie erneut in der BaFin-Datenbank. Im vierten und letzten Schritt solltest du bei ungewöhnlich hohen Eingängen – beispielsweise nach einer Steuererstattung, einer Erbschaft oder einem Verkaufserlös – prüfen, ob ein temporärer Sonderschutz greift und ob es sinnvoll ist, die Bank darüber zu informieren.
AUF EINEN BLICK
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- Weiterführend: Artikel zu Tagesgeldkonto, ETF-Sparplan und Einlagensicherung im Finanz-Cluster.
Einlagensicherung ist das Fundament – jetzt deine Gesamtstrategie aufbauen
Zu wissen, dass dein Geld auf dem Konto geschützt ist, gibt dir die nötige Sicherheit, um finanzielle Entscheidungen selbstbewusst zu treffen. Die Einlagensicherung ist das Fundament – aber eine kluge Finanzstrategie umfasst mehr: einen ausreichenden Notgroschen auf einem gut gesicherten Tagesgeldkonto, einen ETF-Sparplan für den langfristigen Vermögensaufbau und einen klaren Überblick über Einnahmen und Ausgaben.
Behalte im Hinterkopf: Sobald du über Kapitalerträge verfügst, greift der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro pro Jahr für Ledige. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen und Dividenden steuerfrei – ein direkter Vorteil auch für Sparer:innen mit kleinen Anlagebeträgen.
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Häufige Fragen
Die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland schützt pro Kunde und Bank Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro. Dieser Betrag gilt für alle EU-Mitgliedstaaten einheitlich und ist auch 2026 unverändert.
Ja, Ihr Geld bei Trade Republic ist durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, sofern es sich um ein reguläres Bankkonto handelt. Trade Republic arbeitet mit einer deutschen Bank zusammen, die der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt, sodass Ihre Einlagen bis 100.000 Euro abgesichert sind.
Wenn Ihre Bank pleitegeht, greift die gesetzliche Einlagensicherung und Sie erhalten Ihre Einlagen bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank zurück. Die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach Eintritt des Entschädigungsfalls.
Ja, Tagesgeldkonten und Sparkonten sind durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt, da es sich um Sichteinlagen beziehungsweise Spareinlagen handelt. Auch Festgeldkonten fallen unter diesen Schutz, solange sie bei einer Bank geführt werden, die der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegt.
Ja, die Einlagensicherung gilt auch für Gemeinschaftskonten, wobei der Schutz pro Person und Bank gilt. Bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Inhabern sind also bis zu 200.000 Euro abgesichert, sofern beide Personen als gleichberechtigte Kontoinhaber geführt werden.
Die gesetzliche Einlagensicherung ist eine Pflichtabsicherung für alle Banken in Deutschland und der EU, die bis 100.000 Euro pro Kunde schützt. Der Einlagensicherungsfonds ist eine freiwillige Zusatzsicherung der privaten Banken, die über die gesetzliche Grenze hinausgeht und je nach Institut unterschiedliche Deckungssummen bietet.
Bei einer Sparkasse ist Ihr Geld durch die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 Euro geschützt. Zusätzlich sind Sparkassen über die regionalen Sparkassenstützungsfonds abgesichert, die eine darüber hinausgehende Sicherung bieten, wobei die genauen Konditionen je nach Bundesland variieren können.
Ja, die gesetzliche Einlagensicherung gilt auch für Konten bei ausländischen Banken, die in der EU ansässig sind, wie zum Beispiel der VW Bank. Zinsportale sind keine Banken, sondern Vermittler; der Schutz hängt immer von der Bank ab, bei der das Konto tatsächlich eröffnet wird, und gilt bis 100.000 Euro pro Kunde und Bank.
Quellen & Stand 09.07.2026
- Bundesfinanzministerium, Rahmen
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