Ratgeber · Investieren
Steuern auf Dividenden und Aktien: So bleibt 2026 mehr von deiner Rendite
Auf Dividenden und Aktiengewinne führt deine Bank automatisch Steuern ab. Mit Freistellungsauftrag, Verlustverrechnung und der passenden Bescheinigung kannst du die Abzüge senken oder ganz vermeiden.
10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Auf Dividenden und realisierte Kursgewinne fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
- Bis zu 1000 Euro Kapitalerträge pro Person und Jahr bleiben mit einem Freistellungsauftrag steuerfrei, bei Ehepaaren sind es 2000 Euro.
- Liegt dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, kannst du über die Günstigerprüfung zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
- Verluste aus Aktienverkäufen darfst du nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit Dividenden oder Zinsen.
01 · Grundlagen
Welche Steuern auf Dividenden und Aktiengewinne anfallen
Für Kapitalerträge wie Dividenden und realisierte Kursgewinne gilt in Deutschland ein einheitlicher Steuersatz. Deine Bank behält die Steuer direkt ein, bevor das Geld auf deinem Konto landet.
Du musst dich um die Abführung also nicht selbst kümmern.
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf Dividenden und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Insgesamt liegt die Belastung damit zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent.
Die Bank verrechnet innerhalb deines Depots auch Gewinne und Verluste automatisch miteinander. Du zahlst Steuern nur auf die Differenz. Verluste bei verschiedenen Banken werden dagegen nicht automatisch zusammengeführt.
Kurz erklärt
Abgeltungsteuer auf Dividenden und Aktien
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf Dividenden und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Insgesamt liegt die Belastung damit zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent.
Die Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten. Du musst dich um die Abführung nicht selbst kümmern, kannst aber durch Freistellungsaufträge und die Günstigerprüfung Einfluss nehmen.
02 · Vergleich
So viel Steuer zahlen Singles und Ehepaare auf Dividenden
Die Gesamtbelastung hängt von deinem Kirchensteuersatz ab. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie etwas niedriger als in den übrigen Bundesländern.
Die Gesamtbelastung auf Dividenden hängt von deiner Kirchensteuerpflicht ab. Ohne Kirchensteuer zahlst du 26,38 Prozent. Mit Kirchensteuer liegt die Belastung bei 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie 27,99 Prozent in allen anderen Bundesländern.
Der Unterschied entsteht durch die Kirchensteuer von 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg beziehungsweise 9 Prozent in den übrigen Ländern. Die Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer, deshalb liegt der ausgewiesene Abgeltungsteuersatz mit Kirchensteuer leicht unter 25 Prozent.
Für Singles und Ehepaare gelten dieselben Prozentsätze. Der Unterschied liegt allein im Sparer-Pauschbetrag: 1000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren gemeinsam 2000 Euro.
| Ohne Kirchensteuer | Mit Kirchensteuer 8 % (BY, BW) | Mit Kirchensteuer 9 % (andere Länder) | |
|---|---|---|---|
| Abgeltungsteuer | 25,00 % | 24,51 % | 24,45 % |
| Solidaritätszuschlag | 1,38 % | 1,35 % | 1,34 % |
| Kirchensteuer | 0,00 % | 1,96 % | 2,20 % |
| Gesamtbelastung | 26,38 % | 27,82 % | 27,99 % |
03 · Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag: So bleiben 1000 Euro Dividenden steuerfrei
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag nicht zu besteuern. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auch auf kleine Beträge Steuern ab.
Die zu viel gezahlten Steuern kannst du dir über die Steuererklärung zurückholen, das dauert aber bis zu einem Jahr.
Pro Person stehen dir 1000 Euro steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr zu. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es gemeinsam 2000 Euro. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen, die Summe aller Freistellungsaufträge darf die Grenze aber nicht überschreiten.
- Lege die Höhe des Sparer-Pauschbetrags für jede Bank fest und achte darauf, dass die Summe 1000 Euro pro Person nicht übersteigt.
- Reiche den Freistellungsauftrag schriftlich oder online im Banking ein, die Bank speichert den Betrag und führt bis zu dieser Höhe keine Steuern ab.
- Passe die Verteilung unterjährig an, wenn sich deine Erträge bei den Banken unterschiedlich entwickeln.
Höhe des Sparer-Pauschbetrags festlegen
Pro Person stehen dir 1000 Euro steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr zu. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es gemeinsam 2000 Euro. Du kannst den Betrag auf mehrere Banken aufteilen.
Freistellungsauftrag bei der Bank einreichen
Den Auftrag erteilst du schriftlich oder online im Banking. Die Bank speichert den Betrag und führt bis zu dieser Höhe keine Abgeltungsteuer, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer ab.
Erträge automatisch steuerfrei erhalten
Dividenden, Zinsen und realisierte Gewinne bleiben bis zur eingetragenen Höhe ohne Steuerabzug. Liegen deine Erträge darüber, fällt nur auf den übersteigenden Teil Steuer an.
Zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen
Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt, kannst du die einbehaltene Steuer über die Anlage KAP in deiner Einkommensteuererklärung zurückfordern.
04 · Was gilt
Wann sich die Günstigerprüfung bei Dividenden lohnt
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht immer die günstigste Lösung. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz darunter, prüft das Finanzamt auf Antrag, ob du weniger zahlen musst.
Dafür kreuzt du das entsprechende Feld in deiner Steuererklärung an.
Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem, wenn dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt niedrig ist. Das betrifft häufig Studierende, Rentner oder Menschen mit hohen außergewöhnlichen Belastungen. Das Finanzamt ersetzt dann die Abgeltungsteuer durch deinen niedrigeren persönlichen Tarif und erstattet die Differenz.
Die Günstigerprüfung lohnt sich nicht, wenn dein persönlicher Steuersatz über 25 Prozent liegt. Auch wenn deine Kapitalerträge so gering sind, dass der Steuerabzug ohnehin unter dem Grundfreibetrag bleibt, bringt der Antrag keinen Vorteil.
Günstigerprüfung lohnt sich
Du hast bereits den Sparer-Pauschbetrag voll ausgeschöpft und weitere hohe Einkünfte
05 · Im Vertrag
Nichtveranlagungsbescheinigung: So verhinderst du jeden Steuerabzug
Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung weist du deine Bank an, überhaupt keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Das ist vor allem für Menschen mit sehr geringem Einkommen sinnvoll.
Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen inklusive aller Kapitalerträge unter dem Grundfreibetrag liegt. Die Bescheinigung beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Sie gilt für maximal drei Jahre und wird dir nur erteilt, wenn keine Steuerveranlagung zu erwarten ist.
Legst du die Bescheinigung deiner Bank vor, behält sie keine Abgeltungsteuer, keinen Solidaritätszuschlag und keine Kirchensteuer ein. Deine Dividenden und Kursgewinne fließen dann ungekürzt auf dein Konto, auch wenn sie 1000 Euro übersteigen.
Voraussetzungen und Wirkung der NV-Bescheinigung
06 · Was gilt
Verlustverrechnung: Welche Verluste du mit Dividenden verrechnen darfst
Nicht jeder Verlust lässt sich mit jeder Art von Kapitalertrag verrechnen. Besonders bei Aktien gelten strenge Trennlinien, die du kennen solltest, bevor du Verkäufe planst.
Deine Bank verrechnet innerhalb deines Depots automatisch, aber nur innerhalb der zulässigen Kategorien.
Verluste aus dem Verkauf von Anleihen, Zinsanlagen, Festgeldkündigungen sowie Fondsanteilen, die keine reinen Aktienfonds sind, darfst du mit Dividenden verrechnen. Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien und reinen Aktienfonds oder Aktien-ETFs sind dagegen nur mit Aktiengewinnen verrechenbar, nicht mit Dividenden.
Verluste aus Termingeschäften und Optionen unterliegen seit 2020 zusätzlichen Beschränkungen. Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen fallen nicht unter die Kapitalertragsteuer und lassen sich mit Dividenden nicht verrechnen.
Verrechenbar mit Dividenden
Nicht verrechenbar mit Dividenden
07 · Schritt für Schritt
Verlustbescheinigung: So verrechnest du Verluste über mehrere Banken
Deine Bank verrechnet Gewinne und Verluste nur innerhalb deines Depots bei ihr. Verluste bei einer anderen Bank bleiben unberücksichtigt, bis du sie aktiv zusammenführst.
Dafür brauchst du eine Verlustbescheinigung.
Hast du bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne, beantragst du bei Bank A bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Ohne diesen Antrag verfällt die Verrechnung über die Banken hinweg. Den ausgewiesenen Betrag trägst du dann in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP ein.
- Prüfe zum Jahresende, bei welchen Banken du Verluste realisiert hast und ob du sie mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen möchtest.
- Beantrage die Verlustbescheinigung bei der Bank mit den Verlusten bis spätestens 15. Dezember.
- Trage die bescheinigten Verluste in der Anlage KAP deiner Steuererklärung ein, damit das Finanzamt die Verrechnung vornimmt.
Verluste und Gewinne im selben Depot prüfen
Innerhalb einer Bank verrechnet das Institut Aktienverluste mit Aktiengewinnen und sonstige Verluste mit Dividenden und Zinsen automatisch. Du musst nichts weiter tun.
Verlustbescheinigung bis 15. Dezember beantragen
Hast du bei Bank A Verluste und bei Bank B Gewinne, beantragst du bei Bank A bis spätestens 15. Dezember eine Verlustbescheinigung. Ohne diesen Antrag verfällt die Verrechnung über die Banken hinweg.
Beträge in der Anlage KAP eintragen
Die bescheinigten Verluste trägst du in deiner Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt verrechnet sie dann mit deinen positiven Kapitalerträgen aus anderen Depots.
Steuererstattung erhalten
Ergibt die Verrechnung eine Überzahlung, erstattet dir das Finanzamt die zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
08 · Kosten
Ausländische Dividenden: Das gilt für die Quellensteuer
Bei Aktien aus dem Ausland behält der jeweilige Staat oft eine eigene Quellensteuer ein. Deutschland rechnet einen Teil davon auf deine Abgeltungsteuer an.
Bis zu 15 Prozent ausländische Quellensteuer rechnet das Finanzamt automatisch auf die deutsche Abgeltungsteuer an.
Die Anrechnung erfolgt nur, wenn du die ausländischen Dividenden in deiner Steuererklärung angibst. Höhere Sätze kannst du dir teilweise über ein Erstattungsverfahren im Ausland zurückholen. Das lohnt sich vor allem bei Ländern mit Quellensteuersätzen über 15 Prozent.
Handelst du über einen Auslandsbroker, zieht dieser keine deutsche Kapitalertragsteuer ab. Gewinne und Verluste meldest du dann selbst in der Anlage KAP. Das Finanzamt rechnet die ausländische Quellensteuer bis zu 15 Prozent an.
Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf Dividenden
09 · Fehler vermeiden
Typische Fehler bei der Steuer auf Dividenden und Aktien
Viele Anleger verschenken Geld, weil sie Fristen verpassen oder Verluste falsch zuordnen. Diese Fehler lassen sich mit etwas Aufmerksamkeit vermeiden.
Die häufigsten Probleme entstehen durch fehlende Freistellungsaufträge und verpasste Fristen bei der Verlustbescheinigung.
- Kein Freistellungsauftrag erteilt: Die Bank führt Steuern ab, obwohl deine Erträge unter 1000 Euro liegen. Die Rückholung über die Steuererklärung dauert bis zu einem Jahr.
- Freistellungsauftrag nicht auf mehrere Banken verteilt: Liegt die Summe über 1000 Euro, fragt das Finanzamt nach und du riskierst Nachzahlungen.
- Verlustbescheinigung verpasst: Ohne Antrag bis 15. Dezember kannst du Verluste aus verschiedenen Depots nicht miteinander verrechnen.
- Aktienverluste mit Dividenden verrechnet: Das ist steuerlich nicht zulässig, Aktienverluste sind nur mit Aktiengewinnen verrechenbar.
Häufige Fehler im Umgang mit der Dividendensteuer
10 · Checkliste
Checkliste: So holst du das Maximum aus deinen Dividenden heraus
Mit wenigen Handgriffen pro Jahr stellst du sicher, dass du auf Dividenden und Aktiengewinne nicht mehr Steuern zahlst als nötig.
Die wichtigsten Schritte erledigst du am besten direkt zu Jahresbeginn und noch einmal im Dezember.
- Prüfe deine Freistellungsaufträge bei allen Banken und Brokern und passe sie auf insgesamt 1000 Euro pro Person beziehungsweise 2000 Euro bei Ehepaaren an.
- Beantrage bis 15. Dezember Verlustbescheinigungen bei Banken mit Verlusten, wenn du sie mit Gewinnen bei anderen Banken verrechnen möchtest.
- Beantrage bei niedrigem Einkommen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt und lege sie deiner Bank vor.
- Fülle in der Steuererklärung die Anlage KAP aus und beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
- Gib ausländische Dividenden in der Anlage KAP an, damit die Quellensteuer angerechnet wird.
Deine jährliche Routine für die Dividendensteuer
Freistellungsaufträge bei allen Banken und Brokern prüfen und auf insgesamt 1000 Euro pro Person beziehungsweise 2000 Euro bei Ehepaaren anpassen
Bis 15. Dezember Verlustbescheinigungen bei Banken mit Verlusten beantragen
Bei niedrigem Einkommen Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen und der Bank vorlegen
In der Steuererklärung Anlage KAP ausfüllen und Günstigerprüfung beantragen, wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt
Ausländische Dividenden in der Anlage KAP angeben, damit die Quellensteuer angerechnet wird
Belege über gezahlte Kirchensteuer aufbewahren, falls du sie als Sonderausgaben geltend machen willst
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