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Dividende versteuern: So viel Steuern fallen 2026 auf deine Ausschüttungen an

Auf Dividenden wird in Deutschland automatisch Abgeltungs­teuer fällig. Mit Freistellungs­auftrag, Sparer-Pauschbetrag und der richtigen Steuererklärung kannst du die Abzüge senken oder zurückholen.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Dividenden fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro für Singles und 2000 Euro für Ehepaare.
  • Mit einem Freistellungsauftrag verhindert deine Bank den Steuerabzug bis zu deinem Freibetrag.
  • Bei niedrigem Einkommen lohnt die Günstigerprüfung oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­teuer auf Dividenden?

Die Abgeltungsteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Deine Bank führt sie direkt an das Finanzamt ab, bevor die Dividende auf deinem Konto landet.

Du musst dich um den Steuerabzug also nicht selbst kümmern. Das Kreditinstitut führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab.

Mit diesem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf die Dividende grundsätzlich abgegolten. Das bedeutet: Dein persönlicher Steuersatz spielt bei der Besteuerung der Dividende meist keine Rolle. Nur wenn dein individueller Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kannst du über die Günstigerprüfung eine Erstattung beantragen.

Die Abgeltungsteuer fällt auf alle Kapitalerträge an, also neben Dividenden auch auf Zinsen und realisierte Kursgewinne. Deine Bank verrechnet dabei Gewinne und Verluste innerhalb deines Depots direkt miteinander. Verluste bei verschiedenen Banken werden jedoch nicht automatisch zusammengeführt.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf Dividenden

Eine Quellensteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, die direkt von der Bank einbehalten wird.

Mit dem Steuerabzug ist deine Einkommensteuer auf die Dividende grundsätzlich abgegolten, unabhängig von deinem persönlichen Steuersatz.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Steuer auf Dividenden?

Die Gesamtbelastung hängt von deiner Kirchenzugehörigkeit und deinem Bundesland ab. Die Spanne reicht von 26,38 bis 27,99 Prozent.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Ohne Kirchensteuer ergibt das eine Gesamtbelastung von 26,38 Prozent.

Bist du Mitglied einer Kirche, erhöht sich die Steuerlast. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Kirchensteuersatz bei 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern bei 9 Prozent. Die Kirchensteuer mindert als Sonderausgabe die Bemessungsgrundlage der Abgeltungsteuer, daher liegt der ausgewiesene Abgeltungsteuersatz bei Kirchenmitgliedern unter 25 Prozent.

Insgesamt zahlst du mit Kirchensteuer 27,82 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg sowie 27,99 Prozent in den übrigen Bundesländern. Die Bank erhält deine Religionszugehörigkeit automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern und führt die Kirchensteuer direkt ab.

Steuersätze auf Dividenden 2026
Ohne KircheKirche 8 % (Bayern, BaWü)Kirche 9 % (andere Länder)
Abgeltungs­teuer25,00 %24,51 %24,45 %
Solidaritäts­zuschlag1,38 %1,35 %1,34 %
Kirchensteuer0,00 %1,96 %2,20 %
Gesamtbelastung26,38 %27,82 %27,99 %

03 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag für Dividenden

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein steuerfreier Grundfreibetrag für Kapitalerträge. Er liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.

Um ihn zu nutzen, musst du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auch dann Steuern ab, wenn deine Erträge unter dem Freibetrag bleiben.

Die Summe aller Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken darf deinen Pauschbetrag nicht überschreiten. Du kannst die Aufträge unterjährig ändern und so den Steuerabzug über mehrere Depots optimieren. Hast du den Freistellungsauftrag vergessen oder zu niedrig angesetzt, holst du dir die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurück.

  • Teile deiner Bank schriftlich mit, bis zu welcher Höhe sie keine Abgeltungsteuer auf deine Dividenden einbehalten soll.
  • Bleiben deine Kapitalerträge unter dem Freibetrag, bekommst du die volle Dividende ausgezahlt.
  • Zu viel einbehaltene Steuern forderst du im Folgejahr über die Steuererklärung zurück.
01

Freistellungsauftrag einrichten

Teile deiner Bank schriftlich mit, bis zu welcher Höhe sie keine Abgeltungsteuer auf deine Dividenden einbehalten soll. Die Summe aller Aufträge darf deinen Pauschbetrag nicht überschreiten.

02

Dividenden bis 1000 Euro kassieren

Bleiben deine Kapitalerträge unter dem Freibetrag, führt die Bank keine Steuern ab. Du bekommst die volle Dividende ausgezahlt.

03

Zu viel gezahlte Steuern zurückholen

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag gestellt, kannst du die einbehaltene Steuer über die Anlage KAP in deiner Steuererklärung zurückfordern.

04 · Was gilt

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung bei Dividenden?

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du mit der Günstigerprüfung die Abgeltungsteuer durch deinen niedrigeren Tarif ersetzen lassen.

Das Finanzamt ersetzt dann die Abgeltungsteuer durch deinen niedrigeren Tarif und erstattet die Differenz. Du beantragst die Günstigerprüfung in der Anlage KAP deiner Steuererklärung.

Typische Fälle sind Studierende, Auszubildende oder Rentner mit geringem Einkommen. Auch wenn deine Kapitaleinkünfte hoch sind, dein sonstiges Einkommen aber sehr niedrig, kann die Prüfung vorteilhaft sein. Liegt dein persönlicher Steuersatz dagegen über 25 Prozent, bringt dir die Günstigerprüfung nichts.

Bleiben deine Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag, ist die Günstigerprüfung ebenfalls überflüssig. Dann fällt durch den Freistellungsauftrag ohnehin keine Steuer an.

Lohnt sich

·Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent
·Du hast ein sehr geringes Einkommen

Lohnt sich nicht

·Du hast ein hohes regelmäßiges Einkommen
·Deine Kapitalerträge bleiben unter dem Sparer-Pauschbetrag

05 · Im Vertrag

Nichtveranlagungs­bescheinigung: So vermeidest du den Steuerabzug komplett

Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) weist du deiner Bank nach, dass du voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen musst. Die Bank behält dann keine Abgeltungsteuer ein.

Das ist vor allem für Studierende, Schüler und Rentner mit geringem Einkommen interessant.

Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen inklusive aller Kapitalerträge unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegt. Die Bescheinigung beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Sie gilt für maximal drei Jahre und muss danach neu beantragt werden.

Legst du die Bescheinigung deiner Bank vor, führt sie keine Kapitalertragsteuer mehr ab. Damit umgehst du auch den Weg über die Steuererklärung, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Voraussetzungen und Wirkung

GrundfreibetragVoraussetzungDein zu versteuerndes Einkommen inklusive aller Kapitalerträge muss unter dem steuerlichen Grundfreibetrag liegen.
Antrag beim FinanzamtBeantragungDie NV-Bescheinigung beantragst du bei deinem zuständigen Finanzamt. Sie gilt für maximal drei Jahre.
Vorlage bei der BankWirkungLegst du die Bescheinigung deiner Bank vor, führt sie keine Kapitalertragsteuer auf Dividenden und andere Erträge ab.

06 · Checkliste

Anlage KAP: So gibst du Dividenden in der Steuererklärung an

In der Anlage KAP erklärst du alle Kapitalerträge, für die keine oder zu wenig Steuern einbehalten wurden. Auch die Günstigerprüfung und die Verlustverrechnung laufen über dieses Formular.

Das betrifft vor allem Erträge von ausländischen Brokern, die keine deutsche Kapitalertragsteuer abführen. Auch die Günstigerprüfung und die Verlustverrechnung laufen über dieses Formular.

Für inländische Depots musst du Dividenden nur dann in der Anlage KAP angeben, wenn du eine Steuererstattung beantragst. Das ist etwa der Fall, wenn dein Freistellungsauftrag nicht oder zu niedrig eingerichtet war. Die Bank stellt dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus, die alle Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer ausweist.

  • Dividenden aus inländischen Depots, wenn du eine Steuererstattung beantragst
  • Kapitalerträge von ausländischen Brokern, die keine deutsche Steuer einbehalten haben
  • Beantragung der Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge
  • Verluste aus Aktienverkäufen zur Verrechnung mit Gewinnen
  • Ausländische Quellensteuer zur Anrechnung bis 15 Prozent

Das gehört in die Anlage KAP

01

Dividenden aus inländischen Depots, wenn du eine Steuererstattung beantragst

02

Kapitalerträge von ausländischen Brokern, die keine deutsche Steuer einbehalten haben

03

Beantragung der Günstigerprüfung für alle Kapitalerträge

04

Verluste aus Aktienverkäufen zur Verrechnung mit Gewinnen

05

Ausländische Quellensteuer zur Anrechnung bis 15 Prozent

07 · Schritt für Schritt

Ausländische Dividenden: Was gilt bei der Quellensteuer?

Bei Dividenden aus dem Ausland behält der Quellenstaat oft eine eigene Steuer ein. Deutschland rechnet diese unter bestimmten Voraussetzungen auf deine Abgeltungsteuer an.

Zusätzlich fällt auf die ausländische Dividende deutsche Abgeltungsteuer an, sofern dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist. Die ausländische Quellensteuer wird nicht automatisch von deiner Bank angerechnet.

Bis zu 15 Prozent ausländische Quellensteuer rechnet das Finanzamt auf deine deutsche Steuer an. Dafür musst du die Erträge in der Anlage KAP erklären. Den über 15 Prozent hinausgehenden Teil kannst du dir in manchen Ländern teilweise über ein Erstattungsverfahren im Quellenstaat zurückholen.

Handelst du über einen ausländischen Broker, zieht dieser keine deutsche Kapitalertragsteuer ab. Gewinne und Verluste meldest du dann selbst in der Anlage KAP. Das Finanzamt berücksichtigt die ausländische Quellensteuer automatisch im Rahmen der Steuerfestsetzung.

01

Quellensteuer im Ausland

Der ausländische Staat behält bei der Ausschüttung eine Quellensteuer ein.

02

Deutsche Abgeltungsteuer

Zusätzlich fällt auf die ausländische Dividende deutsche Kapitalertragsteuer an, sofern dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.

03

Anrechnung in der Steuererklärung

Bis zu 15 Prozent ausländische Quellensteuer rechnet das Finanzamt automatisch auf deine deutsche Steuer an.

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Versteuern von Dividenden

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie Freibeträge nicht nutzen oder Fristen verpassen. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender Freistellungsauftrag. Die Bank führt dann Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Das Geld holst du dir zwar über die Steuererklärung zurück, verlierst aber bis dahin die Liquidität.

Ein weiterer Fehler ist die Summe mehrerer Freistellungsaufträge über 1000 Euro. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten. Liegt sie darüber, fordert das Finanzamt die zu wenig gezahlte Steuer nach.

  • Kein Freistellungsauftrag: Die Bank führt Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
  • Mehrere Freistellungsaufträge über 1000 Euro: Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.
  • Verlustbescheinigung zu spät beantragt: Verluste bei verschiedenen Banken musst du bis zum 15. Dezember bescheinigen lassen.
  • Günstigerprüfung nicht beantragt: Bei niedrigem Einkommen erstattet das Finanzamt die Differenz nur auf Antrag.
  • Ausländische Quellensteuer nicht erklärt: Ohne Anlage KAP verfällt die Anrechnung ausländischer Quellensteuer.

Diese Fehler kosten dich Steuern

·Kein Freistellungsauftrag: Die Bank führt Steuern ab, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen.
·Mehrere Freistellungsaufträge über 1000 Euro: Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten.
·Verlustbescheinigung zu spät beantragt: Verluste bei verschiedenen Banken musst du bis zum 15. Dezember bescheinigen lassen.
·Günstigerprüfung nicht beantragt: Bei niedrigem Einkommen erstattet das Finanzamt die Differenz nur auf Antrag.
·Ausländische Quellensteuer nicht erklärt: Ohne Anlage KAP verfällt die Anrechnung ausländischer Steuern.

09 · Was gilt

Steuern auf Dividenden aus Aktienfonds und ETFs

Für Dividenden aus Aktienfonds und ETFs gelten besondere Regeln. Eine Teilfreistellung reduziert die Steuerlast auf Ausschüttungen aus Aktienfonds.

Für Dividenden aus Aktienfonds und ETFs gilt eine Teilfreistellung. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Das gilt sowohl für Ausschüttungen als auch für realisierte Kursgewinne im Fonds.

Die Teilfreistellung reduziert deine Steuerlast spürbar. Von 100 Euro Dividende aus einem Aktienfonds musst du nur 70 Euro versteuern. Auf diesen Betrag fallen dann 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an.

Nicht begünstigt sind reine Anleihenfonds ohne Aktienanteil und Mischfonds mit weniger als 51 Prozent Aktienquote. Auch Einzelaktien im Direktdepot profitieren nicht von der Teilfreistellung. Dort wird die Dividende in voller Höhe besteuert.

Steuerlich begünstigt

·Ausschüttungen aus Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote
·30 Prozent der Erträge bleiben steuerfrei
·Gilt für Dividenden und realisierte Kursgewinne im Fonds

Nicht begünstigt

·Reine Anleihenfonds ohne Aktienanteil
·Mischfonds mit weniger als 51 Prozent Aktienquote
·Einzelaktien im Direktdepot

10 · Schritt für Schritt

So holst du dir zu viel gezahlte Dividendensteuer zurück

Wurde auf deine Dividenden zu viel Abgeltungsteuer einbehalten, bekommst du das Geld über die Einkommensteuererklärung zurück. Der Weg führt über die Anlage KAP.

Der Weg führt über die Anlage KAP. Deine Bank stellt dir dafür eine Jahressteuerbescheinigung aus, die alle Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer ausweist.

Übertrage die Werte aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP deiner Steuererklärung. Beantrage dort auch die Günstigerprüfung, falls dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Das Finanzamt berechnet dann die Differenz zwischen einbehaltener Abgeltungsteuer und deiner tatsächlichen Steuerschuld.

Die Erstattung wird dir nach der Bearbeitung deiner Steuererklärung überwiesen. Prüfe den Steuerbescheid sorgfältig, ob alle Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer korrekt berücksichtigt wurden. Bei Abweichungen kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen.

01

Steuerbescheinigungen sammeln

Deine Bank stellt dir eine Jahressteuerbescheinigung aus. Sie weist alle Kapitalerträge und die einbehaltene Steuer aus.

02

Anlage KAP ausfüllen

Übertrage die Werte in die Anlage KAP deiner Steuererklärung. Beantrage dort auch die Günstigerprüfung, falls dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

03

Steuerbescheid prüfen

Das Finanzamt berechnet die Differenz zwischen einbehaltener Abgeltungsteuer und deiner tatsächlichen Steuerschuld. Die Erstattung wird dir überwiesen.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026