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Teilfreistellung bei aktiven Fonds: So viel Steuern sparst du 2026

Die Teilfreistellung macht einen Teil deiner Erträge aus aktiven Fonds steuerfrei. Wie hoch der steuerfreie Anteil ist, hängt von der Fondsart ab und wird direkt von deiner Depotbank berücksichtigt.

10 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent.
  • Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne.
  • Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung, Immobilienfonds je nach Schwerpunkt 60 oder 80 Prozent.
  • Deine Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an, bevor sie Abgeltungsteuer abzieht.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Teilfreistellung bei aktiven Fonds?

Die Teilfreistellung ist ein fester Steuerfreibetrag auf Fondsebene. Sie gleicht aus, dass der Fonds selbst bereits Steuern auf seine Einkünfte gezahlt hat.

Die Teilfreistellung ist ein fester Steuerfreibetrag auf Fondsebene. Sie gleicht aus, dass der Fonds selbst bereits Steuern auf seine Einkünfte gezahlt hat.

Für dich als Anlegerin bedeutet das: Ein Teil deiner Erträge aus dem Fonds bleibt von der Abgeltungsteuer unberührt. Die Höhe dieses steuerfreien Anteils ist gesetzlich festgelegt und hängt von der Fondsart ab. Die Regelung gilt für alle typischen Ertragsarten eines Investmentfonds, also für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen.

Die Depotbank berücksichtigt die Teilfreistellung automatisch beim Steuerabzug. Du musst dafür keinen Antrag stellen. Der steuerpflichtige Teil deiner Erträge wird einfach entsprechend gekürzt, bevor die Kapitalertragsteuer berechnet wird.

Die Teilfreistellung ist ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz deiner Erträge aus Investmentfonds, der nicht der Abgeltungsteuer unterliegt. Die Höhe richtet sich nach der Fondsart und den Anlageschwerpunkten. Die Teilfreistellung wird auf Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen angewendet.

Kurz erklärt

Teilfreistellung

Ein gesetzlich festgelegter Prozentsatz deiner Erträge aus Investmentfonds, der nicht der Abgeltungsteuer unterliegt. Die Höhe richtet sich nach der Fondsart und den Anlageschwerpunkten.

Die Teilfreistellung wird auf Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen angewendet.

02 · Vergleich

Wie hoch ist die Teilfreistellung je Fondsart?

Ob und in welcher Höhe du von der Teilfreistellung profitierst, entscheidet die Zusammensetzung des Fonds. Entscheidend sind die in den Anlagebedingungen festgelegten Investitionsgrenzen.

Für Aktienfonds, die fortlaufend mehr als 50 Prozent ihres Vermögens in Kapitalbeteiligungen wie Aktien anlegen, sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Bei Mischfonds mit einem Aktienanteil von mindestens 25 Prozent liegt die Teilfreistellung bei 15 Prozent. Diese Quoten gelten für alle Erträge des jeweiligen Fonds, also für Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkaufsgewinne.

Immobilienfonds haben eigene, höhere Quoten. Für Fonds mit überwiegend inländischen Immobilien sind 60 Prozent der Erträge steuerfrei, bei einem Schwerpunkt auf ausländischen Immobilien sogar 80 Prozent. Die genauen Voraussetzungen findest du im Fondsprospekt oder in den Anlagebedingungen.

Die Teilfreistellung für Privatanleger beträgt bei Aktienfonds 30 Prozent und bei Mischfonds 15 Prozent. Voraussetzung für die 30-Prozent-Quote ist eine Kapitalbeteiligungsquote von mehr als 50 Prozent, für die 15-Prozent-Quote eine von mindestens 25 Prozent. Immobilienfonds sind hier nicht aufgeführt: Sie haben mit 60 Prozent (Inland) bzw. 80 Prozent (Ausland) eigene, höhere Quoten.

Teilfreistellung für Privatanleger nach Fondsart
AktienfondsMischfonds
VoraussetzungMehr als 50 Prozent Kapitalbeteiligungen (z. B. Aktien)Mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen
Steuerfreier Anteil30 Prozent15 Prozent
Gilt fürAusschüttungen, Vorabpauschale, VerkaufsgewinneAusschüttungen, Vorabpauschale, Verkaufsgewinne

03 · Was gilt

Für welche Erträge gilt die Teilfreistellung?

Die Teilfreistellung wirkt nicht nur bei einer einzigen Ertragsart. Sie reduziert die Steuerlast auf alle laufenden und einmaligen Erträge eines Fonds.

Konkret gilt sie für Ausschüttungen, die du von deinem Fonds erhältst. Sie gilt ebenso für die Vorabpauschale, die bei thesaurierenden Fonds als jährliche Mindestbesteuerung anfällt. Auch Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen werden durch die Teilfreistellung gemindert.

Keine Teilfreistellung gibt es für Erträge aus Geldmarktfonds. Auch Fonds ohne ausreichende Aktien- oder Immobilienquote, wie reine Rentenfonds, fallen nicht unter die Regelung. Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen werden ebenfalls nicht durch eine Teilfreistellung beeinflusst.

Die Teilfreistellung gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Keine Teilfreistellung gibt es für Erträge aus Geldmarktfonds, Erträge aus Fonds ohne ausreichende Aktien- oder Immobilienquote und Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen.

Teilfreistellung gilt

·Ausschüttungen des Fonds
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
·Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen

Keine Teilfreistellung

·Erträge aus Geldmarktfonds
·Erträge aus Fonds ohne ausreichende Aktien- oder Immobilienquote
·Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen

04 · Schritt für Schritt

So berechnest du die Steuer auf einen aktiven Aktienfonds

Die Depotbank führt die Berechnung automatisch durch. Für dein Verständnis hilft ein Blick auf die Reihenfolge der Abzüge.

Angenommen, du erhältst eine Ausschüttung von 200 Euro aus einem Aktienfonds. Zuerst wird die Teilfreistellung von 30 Prozent angewendet. Das sind 60 Euro, die steuerfrei bleiben. Es verbleiben 140 Euro als steuerpflichtiger Ertrag.

Von diesen 140 Euro werden nun Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf und ein noch offener Freistellungsauftrag abgezogen. Angenommen, das sind 25 Euro Verlust und 15 Euro Freistellung, bleiben 100 Euro als Bemessungsgrundlage. Auf diese 100 Euro werden 25 Prozent Abgeltungsteuer fällig, also 25 Euro. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Abgeltungsteuer (1,37 Euro) und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Teilfreistellung wird immer zuerst vom Ertrag abgezogen, bevor Verluste und Freistellungsauftrag verrechnet werden. In dem Beispiel mit 200 Euro Ausschüttung bleiben nach Teilfreistellung 140 Euro steuerpflichtig. Nach Abzug von 25 Euro Verlust und 15 Euro Freistellung beträgt die Bemessungsgrundlage 100 Euro, auf die 25 Euro Abgeltungsteuer entfallen.

01

Ertrag ermitteln

Du erhältst eine Ausschüttung von 200 Euro aus einem Aktienfonds.

02

Teilfreistellung abziehen

30 Prozent der 200 Euro, also 60 Euro, sind steuerfrei. Es verbleiben 140 Euro steuerpflichtiger Ertrag.

03

Verluste und Freistellungsauftrag verrechnen

Von den 140 Euro werden Verluste aus dem Verlustverrechnungstopf und ein noch offener Freistellungsauftrag abgezogen. Angenommen, das sind 25 Euro Verlust und 15 Euro Freistellung, bleiben 100 Euro Bemessungsgrundlage.

04

Steuern berechnen

Auf die 100 Euro werden 25 Prozent Abgeltungsteuer (25 Euro), 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag (1,37 Euro) und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.

05 · Im Vertrag

Welche Rolle spielen Vorabpauschale und Verlustverrechnung?

Auch bei thesaurierenden Fonds fällt Steuer an. Die Teilfreistellung reduziert die Bemessungsgrundlage der Vorabpauschale und wirkt vor der Verlustverrechnung.

Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Sie gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Auch auf diese Vorabpauschale wird die Teilfreistellung angewendet, sodass nur der gekürzte Betrag in die Steuerberechnung einfließt.

Die Reihenfolge ist wichtig: Die Teilfreistellung wird vor der Verrechnung mit Verlusten aus dem Verlustverrechnungstopf angewendet. Nur der gekürzte Ertrag fließt in die Verrechnung ein. Dein Freistellungsauftrag von 1000 Euro pro Person (2000 Euro bei Zusammenveranlagung) wird ebenfalls erst nach der Teilfreistellung berücksichtigt.

Die Teilfreistellung wird vor der Verlustverrechnung und vor dem Freistellungsauftrag angewendet. Die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds wird durch die Teilfreistellung gemindert und gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen. Dein Freistellungsauftrag von 1000 Euro pro Person (2000 Euro bei Zusammenveranlagung) wird nach der Teilfreistellung berücksichtigt.

Zusammenspiel mit anderen Steuerposten

VorabpauschaleThesauriererDie jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds wird durch die Teilfreistellung gemindert. Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen.
VerlustverrechnungstopfReihenfolgeDie Teilfreistellung wird vor der Verrechnung mit Verlusten aus dem Verlustverrechnungstopf angewendet. Nur der gekürzte Ertrag fließt in die Verrechnung ein.
FreistellungsauftragSparer-PauschbetragDein Freistellungsauftrag wird nach der Teilfreistellung auf den verbleibenden Ertrag angerechnet.

06 · Was gilt

Was gilt für aktive Fonds ohne Teilfreistellung?

Nicht jeder aktive Fonds erfüllt die Voraussetzungen für eine Teilfreistellung. Dann wird der gesamte Ertrag der Abgeltungsteuer unterworfen.

Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung. Auch Rentenfonds ohne Aktienbeimischung und Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienquote fallen nicht unter die Regelung. Sonstige Investmentfonds ohne besondere Anlageschwerpunkte sind ebenfalls ausgenommen.

Für dich bedeutet das: Bei diesen Fonds wird der gesamte Ertrag aus Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Verkäufen als steuerpflichtig behandelt. Es gibt keinen steuerfreien Anteil, der die Vorbelastung auf Fondsebene ausgleicht.

Für Geldmarktfonds, Rentenfonds ohne Aktienbeimischung und Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienquote gibt es keine Teilfreistellung. Mit Teilfreistellung sind Aktienfonds mit über 50 Prozent Aktienquote, Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote, Immobilienfonds mit über 50 Prozent Immobilienquote und Auslands-Immobilienfonds mit über 50 Prozent Auslandsimmobilien.

Mit Teilfreistellung

·Aktienfonds mit über 50 Prozent Aktienquote
·Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote
·Immobilienfonds mit über 50 Prozent Immobilienquote
·Auslands-Immobilienfonds mit über 50 Prozent Auslandsimmobilien

Ohne Teilfreistellung

·Geldmarktfonds
·Rentenfonds ohne Aktienbeimischung
·Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienquote
·Sonstige Investmentfonds ohne besondere Anlageschwerpunkte

07 · Kosten

Abgeltungs­teuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer

Auf den nach Teilfreistellung verbleibenden Ertrag fallen die üblichen Steuern auf Kapitalerträge an. Die Höhe hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil des Ertrags. Zusätzlich wird der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer fällig. Wenn du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörst, kommt Kirchensteuer in Höhe von 8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer hinzu.

Deine Depotbank berücksichtigt diese Steuersätze automatisch beim Steuerabzug. Der Kirchensteuersatz wird über dein bei der Bank hinterlegtes Religionsmerkmal gesteuert. Die Teilfreistellung reduziert dabei immer nur die Bemessungsgrundlage, nicht die Steuersätze selbst.

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer. Die Kirchensteuer wird nur fällig, wenn du einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft angehörst. Deine Depotbank berücksichtigt dies über deinen Kirchensteuersatz.

Steuerliche Belastung nach Teilfreistellung

Abgeltungsteuer25 Prozent
Solidaritätszuschlag5,5 Prozent der Abgeltungsteuer
Kirchensteuer (falls Mitglied)8 bis 9 Prozent der Abgeltungsteuer

08 · Vergleich

Aktive Fonds und ETFs im Vergleich

Die Teilfreistellung gilt für aktive Fonds und ETFs gleichermaßen, sofern die Fondsart identisch ist. Entscheidend ist die Zusammensetzung des Portfolios, nicht die Verwaltungsform.

Ein aktiver Aktienfonds und ein Aktien-ETF haben beide eine Teilfreistellung von 30 Prozent, wenn sie die Voraussetzung von über 50 Prozent Aktienquote laut Anlagebedingungen erfüllen. Das gilt auch für physisch replizierende ETFs, die einen Aktienindex nachbilden.

Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von aktiven und passiven Fonds vereinheitlicht. Für dich als Anlegerin macht es bei der Teilfreistellung also keinen Unterschied, ob du einen aktiv gemanagten Fonds oder einen ETF kaufst, solange die Fondsart dieselbe ist.

Die Teilfreistellung ist unabhängig vom aktiven oder passiven Management. Ein aktiver Aktienfonds und ein Aktien-ETF haben beide 30 Prozent Teilfreistellung, wenn sie über 50 Prozent Aktienquote laut Anlagebedingungen aufweisen. Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von aktiven und passiven Fonds vereinheitlicht.

Teilfreistellung: Aktiver Aktienfonds vs. Aktien-ETF
Aktiver AktienfondsAktien-ETF
Teilfreistellung30 Prozent30 Prozent
VoraussetzungÜber 50 Prozent Aktienquote laut AnlagebedingungenÜber 50 Prozent Aktienquote laut Anlagebedingungen
Gilt für physisch replizierende ETFsNicht relevantJa, wenn der Index Aktien enthält

09 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei der Teilfreistellung

Die Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an. Fehler entstehen meist, wenn Anleger die Fondsart falsch einschätzen oder die Reihenfolge der Abzüge missverstehen.

Die Depotbank wendet die Teilfreistellung automatisch an. Fehler entstehen meist, wenn Anleger die Fondsart falsch einschätzen oder die Reihenfolge der Abzüge missverstehen.

Ein typischer Irrtum ist die Annahme, dass alle aktiven Fonds eine Teilfreistellung von 30 Prozent haben. Tatsächlich gilt die 30-Prozent-Quote nur für Aktienfonds, nicht für Mischfonds. Mischfonds haben nur 15 Prozent Teilfreistellung, und das auch nur bei mindestens 25 Prozent Aktienquote.

Ein weiterer Fehler ist der Glaube, dass die Teilfreistellung erst nach dem Freistellungsauftrag angewendet wird. Sie wird jedoch vor dem Freistellungsauftrag und der Verlustverrechnung berücksichtigt. Auch die Erwartung, dass Geldmarktfonds eine Teilfreistellung erhalten, ist falsch. Für Geldmarktfonds gibt es keine Teilfreistellung. Und die Annahme, dass die Teilfreistellung nur für Ausschüttungen gilt, ist ebenfalls nicht korrekt. Sie gilt auch für die Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.

Die 30-Prozent-Teilfreistellung gilt nur für Aktienfonds, nicht für Mischfonds. Die Teilfreistellung wird vor dem Freistellungsauftrag und der Verlustverrechnung angewendet. Für Geldmarktfonds gibt es keine Teilfreistellung, und die Teilfreistellung gilt auch für die Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.

Typische Missverständnisse

·Annahme, dass alle aktiven Fonds eine Teilfreistellung von 30 Prozent haben. Tatsächlich gilt die 30-Prozent-Quote nur für Aktienfonds, nicht für Mischfonds.
·Glaube, dass die Teilfreistellung erst nach dem Freistellungsauftrag angewendet wird. Sie wird jedoch vor dem Freistellungsauftrag und der Verlustverrechnung berücksichtigt.
·Erwartung, dass Geldmarktfonds eine Teilfreistellung erhalten. Für Geldmarktfonds gibt es keine Teilfreistellung.
·Annahme, dass die Teilfreistellung nur für Ausschüttungen gilt. Sie gilt auch für die Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne.
·Verwechslung von Mischfonds mit Aktienfonds. Ein Mischfonds mit 25 bis 50 Prozent Aktienquote erhält nur 15 Prozent Teilfreistellung.

10 · Checkliste

So prüfst du die Teilfreistellung deines Fonds

Ob dein Fonds die Voraussetzungen erfüllt, steht in den Anlagebedingungen. Dort findest du die festgelegten Investitionsgrenzen.

Dort findest du die festgelegten Investitionsgrenzen.

Öffne den Fondsprospekt oder die Anlagebedingungen deines Fonds. Identifiziere den Anlageschwerpunkt: Handelt es sich um einen Aktienfonds, Mischfonds, Immobilienfonds oder Geldmarktfonds? Bei Aktien- und Mischfonds prüfst du die Aktienquote. Sie muss über 50 Prozent für die 30-Prozent-Teilfreistellung liegen bzw. mindestens 25 Prozent für die 15-Prozent-Quote.

Bei Immobilienfonds ist der Anteil ausländischer Immobilien entscheidend. Liegt er über 50 Prozent, gilt die höhere Teilfreistellung von 80 Prozent. Bei Unsicherheit kannst du deine Depotbank oder die Fondsgesellschaft kontaktieren. Sie können dir verbindlich sagen, welche Teilfreistellung für deinen Fonds gilt.

Die Anlagebedingungen deines Fonds sind die verbindliche Quelle für die Teilfreistellung. Prüfe dort den Anlageschwerpunkt und die Aktienquote. Bei Immobilienfonds ist der Anteil ausländischer Immobilien entscheidend. Bei Unsicherheit hilft dir deine Depotbank oder die Fondsgesellschaft weiter.

Checkliste zur Bestimmung der Teilfreistellung

01

Fondsprospekt oder Anlagebedingungen öffnen

02

Anlageschwerpunkt des Fonds identifizieren (Aktien, Mischung, Immobilien, Geldmarkt)

03

Aktienquote bei Aktien- und Mischfonds prüfen (über 50 Prozent bzw. mindestens 25 Prozent)

04

Bei Immobilienfonds: Anteil ausländischer Immobilien prüfen (über 50 Prozent für 80 Prozent Teilfreistellung)

05

Bei Unsicherheit: Depotbank oder Fondsgesellschaft kontaktieren

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026