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Aktiver Fonds in der Steuererklärung: So gibst du Erträge richtig an

Bei aktiv gemanagten Investmentfonds führt deine Depotbank die Abgeltungs­teuer in der Regel automatisch ab. In bestimmten Fällen lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung trotzdem, etwa um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

11 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Depotbank führt auf Erträge aktiver Fonds 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab.
  • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Erträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei.
  • Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge durch die Teilfreistellung steuerfrei.
  • Die Vorabpauschale wird seit 2023 wieder relevant und kann zu Steuerzahlungen ohne Verkauf führen.

01 · Grundlagen

Was zählt als aktiver Fonds?

Aktive Fonds werden von einem Fondsmanagement gesteuert, das Wertpapiere gezielt auswählt. Für die Steuererklärung ist vor allem die Fondsart entscheidend, nicht ob der Fonds aktiv oder passiv verwaltet wird.

Ein aktiver Fonds ist ein Investmentfonds, bei dem ein Fondsmanager oder ein Team täglich entscheidet, welche Wertpapiere gekauft oder verkauft werden. Das Ziel ist, eine Benchmark wie den DAX oder den MSCI World zu übertreffen. Für deine Steuererklärung ist diese aktive Verwaltung jedoch zweitrangig.

Das Finanzamt interessiert sich nicht dafür, ob ein Mensch oder ein Computer die Anlageentscheidungen trifft. Entscheidend ist die tatsächliche Zusammensetzung des Fondsvermögens, also ob der Fonds überwiegend in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert. Davon hängt ab, welche Teilfreistellung dir zusteht.

Für die Steuererklärung ist die Fondsart relevant, nicht die Verwaltungsform. Ein aktiv gemanagter Aktienfonds wird steuerlich genauso behandelt wie ein ETF auf denselben Index, sofern beide die Kriterien für einen Aktienfonds erfüllen.

Kurz erklärt

Aktiver Investmentfonds

Ein Investmentfonds, bei dem ein Fondsmanager aktiv entscheidet, welche Aktien, Anleihen oder andere Wertpapiere gekauft und verkauft werden. Das Ziel ist, eine Benchmark zu schlagen.

Für die Steuererklärung ist die Zusammensetzung des Fonds relevant, etwa ob er überwiegend in Aktien investiert. Davon hängt die Teilfreistellung ab.

02 · Schritt für Schritt

So werden Erträge aktiver Fonds besteuert

Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Fonds aktiv gemanagt wird oder ein ETF ist. Entscheidend sind die Art der Erträge und die Anlageklasse des Fonds.

Die Besteuerung deiner Fondserträge übernimmt in den meisten Fällen deine Depotbank automatisch. Sie behält auf steuerpflichtige Erträge 25 Prozent Abgeltungsteuer ein, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Das gilt für Ausschüttungen, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf deiner Fondsanteile.

Bei thesaurierenden Fonds, die ihre Erträge nicht auszahlen, kommt die Vorabpauschale hinzu. Sie wird jährlich am ersten Werktag des Folgejahres fällig und besteuert einen fiktiven Ertrag. Deine Bank bucht die dafür nötige Steuer von deinem Verrechnungskonto ab.

  • Ausschüttungen und Dividenden werden direkt bei der Gutschrift besteuert.
  • Veräußerungsgewinne werden beim Verkauf der Fondsanteile besteuert, wobei bereits gezahlte Vorabpauschalen angerechnet werden.
  • Die Vorabpauschale wird bei thesaurierenden Fonds jährlich im Januar für das Vorjahr abgebucht.
01

Ausschüttungen und Dividenden

Schüttet dein aktiver Fonds Erträge aus, behält die Depotbank darauf 25 Prozent Abgeltungsteuer ein. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

02

Vorabpauschale

Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich eine Vorabpauschale fällig. Sie orientiert sich am Basiszins und besteuert einen fiktiven Ertrag, auch wenn du keine Ausschüttung erhalten hast.

03

Veräußerungsgewinne

Verkaufst du Fondsanteile mit Gewinn, fällt auf den Gewinn ebenfalls Abgeltungsteuer an. Bereits gezahlte Vorabpauschalen werden vom steuerpflichtigen Gewinn abgezogen.

03 · Was gilt

Teilfreistellung: Was bei Aktienfonds steuerfrei bleibt

Die Teilfreistellung reduziert die Steuerlast für Fonds, die überwiegend in Aktien investieren. Sie wird von der Depotbank automatisch beim Steuerabzug berücksichtigt.

Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass ein Teil deiner Fondserträge steuerfrei bleibt. Sie gleicht die steuerliche Vorbelastung aus, die auf Fondsebene bereits entstanden ist. Die Höhe hängt von der Anlageklasse deines Fonds ab.

Für einen Aktienfonds, der fortlaufend mehr als 50 Prozent in Kapitalbeteiligungen wie Aktien investiert, gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, du musst nur 70 Prozent der Erträge versteuern. Bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienanteil sind es 15 Prozent.

Die Teilfreistellung wird von deiner Depotbank automatisch beim Steuerabzug berücksichtigt. Du musst sie nicht selbst beantragen. Für Immobilienfonds gelten höhere Sätze von 60 Prozent, bei ausländischen Immobilien sogar 80 Prozent.

Steuerfrei

·30 Prozent der Erträge bei Aktienfonds mit mehr als 50 Prozent Kapitalbeteiligungen
·15 Prozent der Erträge bei Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Kapitalbeteiligungen
·60 Prozent der Erträge bei Immobilienfonds, die mehr als 50 Prozent des Aktivvermögens in Immobilien und Immobiliengesellschaften investieren
·80 Prozent der Erträge bei Fonds, die fortlaufend zu mehr als 50 Prozent in ausländische Immobilien investieren

Steuerpflichtig

·Erträge von Fonds ohne ausreichende Kapitalbeteiligung oder Immobilienquote
·Der verbleibende Teil der Erträge nach Abzug der Teilfreistellung

04 · Checkliste

Freistellungs­auftrag: So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auch auf kleine Erträge Steuern ab.

Der Sparer-Pauschbetrag erlaubt dir, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei zu erhalten. Für das Jahr 2026 liegt er bei 1000 Euro pro Person. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro.

Damit deine Bank diesen Freibetrag berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Ohne diesen Auftrag führt die Bank auch auf kleine Erträge Steuern ab. Du kannst den Auftrag auf mehrere Banken aufteilen, die Summe darf den Pauschbetrag aber nicht überschreiten.

  • Richte den Freistellungsauftrag direkt bei deiner Depotbank ein.
  • Verteile den Betrag sinnvoll, wenn du Depots bei mehreren Banken hast.
  • Prüfe regelmäßig, ob deine Freistellungsaufträge noch zu deiner Anlagestruktur passen.

Das solltest du beim Freistellungsauftrag beachten

01

Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr

02

Bei zusammenveranlagten Ehepaaren sind es 2000 Euro pro Jahr

03

Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen

04

Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht überschreiten

05

Ohne Freistellungsauftrag kannst du zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen

05 · Kosten

Vorabpauschale: Steuer ohne Verkauf

Die Vorabpauschale besteuert thesaurierende Fonds auch dann, wenn du keine Ausschüttung erhältst. Seit 2023 ist der Basiszins wieder positiv, wodurch die Vorabpauschale für viele Anleger relevant wurde.

Sie wurde mit der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt, blieb aber wegen des niedrigen Zinsniveaus lange Zeit wirkungslos. Seit 2023 ist der Basiszins wieder positiv, wodurch die Vorabpauschale für viele Anleger relevant wurde.

Die Höhe der Steuer hängt vom Basiszins und vom Rücknahmepreis deines Fondsanteils zum Jahresanfang ab. Als Faustregel kannst du bei einem Aktienfonds mit rund 3 Euro Steuer pro 1000 Euro Depotvolumen rechnen. Bei einem Depotwert von 10.000 Euro sind das etwa 30 Euro im Jahr.

Achte zum Jahresbeginn auf ausreichende Kontodeckung. Deine Bank bucht die Steuer für die Vorabpauschale im Januar ab. Ist dein Konto nicht gedeckt, kann sie auf deinen Dispokredit zurückgreifen oder Fondsanteile verkaufen.

Geschätzte Steuerlast durch Vorabpauschale bei Aktienfonds

10.000 Euro Depotwertca. 30 Euro pro Jahr
50.000 Euro Depotwertca. 150 Euro pro Jahr
100.000 Euro Depotwertca. 300 Euro pro Jahr

06 · Vergleich

Abgeltungs­teuer oder Steuererklärung: Wann sich die Angabe lohnt

In den meisten Fällen ist die Steuer auf Fondserträge mit dem automatischen Abzug durch die Bank abgegolten. Es gibt jedoch Situationen, in denen du deine Kapitaleinkünfte in der Steuererklärung angeben solltest.

Du musst deine Kapitaleinkünfte dann nicht in der Steuererklärung angeben. Es gibt jedoch Situationen, in denen sich die Angabe lohnt, weil du zu viel gezahlte Steuern zurückholen kannst.

Hast du keinen oder einen zu niedrigen Freistellungsauftrag eingerichtet, wurde auf Erträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags Steuer einbehalten. Diese holst du dir über die Anlage KAP zurück. Auch wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann die Günstigerprüfung zu einer Erstattung führen.

  • Gib deine Kapitaleinkünfte an, wenn du den Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig genutzt hast.
  • Beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer ist.
  • Verrechne Verluste aus verschiedenen Depots, um deine Steuerlast zu senken.
Automatischer Steuerabzug versus Angabe in der Steuererklärung
Automatischer SteuerabzugAngabe in der Steuererklärung
Wann relevantWenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt und keine weiteren Gestaltungen nötig sindWenn du zu viel Steuern gezahlt hast, etwa weil kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag
Steuersatz25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls KirchensteuerPrüfung, ob der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt, kann zu einer Erstattung führen
VerlustverrechnungDie Bank verrechnet Verluste grundsätzlich mit Gewinnen oder laufenden KapitaleinkünftenVerluste aus verschiedenen Depots können über die Steuererklärung verrechnet werden
AufwandKein Aufwand, die Bank führt die Steuer direkt abDu musst die Anlage KAP ausfüllen und die Steuerbescheinigung deiner Bank einreichen

07 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei aktiven Fonds in der Steuererklärung

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie sich nicht mit der Besteuerung ihrer Fonds beschäftigen. Diese Fehler lassen sich leicht vermeiden.

Ein fehlender Freistellungsauftrag führt dazu, dass deine Bank Steuern einbehält, obwohl deine Erträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Auch die Vorabpauschale sorgt immer wieder für unangenehme Überraschungen, wenn das Verrechnungskonto im Januar nicht gedeckt ist.

  • Kein Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingerichtet.
  • Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig auf mehrere Banken verteilt.
  • Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer nicht über die Steuererklärung zurückgeholt.
  • Verluste aus verschiedenen Depots nicht in der Steuererklärung verrechnet.
  • Keine ausreichende Kontodeckung für die Abbuchung der Vorabpauschale im Januar.

Diese Fehler kosten dich Geld

·Kein Freistellungsauftrag bei der Depotbank eingerichtet
·Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig auf mehrere Banken verteilt
·Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer nicht über die Steuererklärung zurückgeholt
·Verluste aus verschiedenen Depots nicht in der Steuererklärung verrechnet
·Keine ausreichende Kontodeckung für die Abbuchung der Vorabpauschale im Januar

08 · Schritt für Schritt

So holst du dir zu viel gezahlte Steuern zurück

Wenn deine Bank mehr Abgeltungsteuer einbehalten hat als nötig, kannst du die Differenz über die Steuererklärung zurückholen. Dafür gibst du deine Kapitaleinkünfte in der Anlage KAP an.

Die nötigen Werte findest du in deiner jährlichen Steuerbescheinigung.

Die Steuerbescheinigung stellt dir deine Depotbank automatisch aus. Sie enthält alle steuerpflichtigen Erträge und die einbehaltene Abgeltungsteuer. Diese Beträge überträgst du in die Anlage KAP deiner Steuererklärung.

  • Fordere deine Steuerbescheinigung bei der Depotbank an, falls du sie nicht automatisch erhalten hast.
  • Übertrage die Werte aus der Steuerbescheinigung in die Anlage KAP.
  • Beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.
  • Verrechne Verluste aus Fondsverkäufen mit Gewinnen, um deine Steuerlast zu senken.
01

Steuerbescheinigung anfordern

Deine Depotbank stellt dir jährlich eine Steuerbescheinigung aus. Sie enthält alle steuerpflichtigen Erträge und die einbehaltene Abgeltungsteuer.

02

Anlage KAP ausfüllen

In der Anlage KAP deiner Steuererklärung trägst du die Erträge aus deinen aktiven Fonds ein. Die Werte übernimmst du aus der Steuerbescheinigung.

03

Günstigerprüfung beantragen

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, beantragst du die Günstigerprüfung. Das Finanzamt erstattet dann die Differenz.

04

Verluste verrechnen

Hast du Verluste aus Fondsverkäufen, kannst du sie mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnen. Das geht nur über die Steuererklärung.

09 · Was gilt

Kapitaleinkünfte: Was in die Steuererklärung gehört

Nicht alle Erträge aus aktiven Fonds musst du in der Steuererklärung angeben. Vieles erledigt die Depotbank automatisch, manches gehört aber in die Anlage KAP.

Die Unterscheidung ist wichtig, um keine Fristen zu versäumen und keine Erstattungen zu verlieren.

Erträge, die bereits dem automatischen Steuerabzug unterlagen und bei denen keine Erstattung zu erwarten ist, musst du nicht angeben. Anders sieht es aus, wenn du zu viel Steuern gezahlt hast oder Verluste aus verschiedenen Depots verrechnen möchtest.

  • Gib Erträge an, für die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde.
  • Gib Veräußerungsgewinne aus Alt-Anteilen an, wenn du den Freibetrag von 100.000 Euro nutzen möchtest.
  • Gib Verluste aus verschiedenen Depots an, um sie miteinander zu verrechnen.
  • Gib Erträge an, bei denen du die Günstigerprüfung beantragen möchtest.

In der Steuererklärung angeben

·Erträge, für die keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde
·Veräußerungsgewinne aus Alt-Anteilen, wenn du den Freibetrag von 100.000 Euro nutzen möchtest
·Verluste aus verschiedenen Depots zur Verrechnung
·Erträge, bei denen du die Günstigerprüfung beantragen möchtest

Nicht angeben

·Erträge, die bereits dem automatischen Steuerabzug unterlagen und bei denen keine Erstattung zu erwarten ist
·Ausschüttungen, die vollständig über den Freistellungsauftrag abgedeckt waren

10 · Vergleich

Aktive Fonds und ETFs: Steuerlich kaum Unterschiede

Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob ein Fonds aktiv gemanagt wird oder passiv einen Index abbildet. Entscheidend sind die Anlageklasse und die Art der Erträge.

Entscheidend sind die Anlageklasse und die Art der Erträge. Ein aktiver Aktienfonds und ein Aktien-ETF werden steuerlich gleich behandelt.

Beide unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Bei beiden greift die Teilfreistellung von 30 Prozent, wenn sie die Kriterien für einen Aktienfonds erfüllen. Auch die Vorabpauschale fällt bei thesaurierenden Varianten beider Fondsarten an.

Steuerlich werden aktive Fonds und ETFs gleich behandelt. Unterschiede gibt es nur bei der Fondsart, etwa ob ein Fonds überwiegend in Aktien, Anleihen oder Immobilien investiert. Die Verwaltungsform ist für die Steuer unerheblich.

Steuerliche Behandlung aktiver Fonds im Vergleich zu ETFs
Aktiver FondsETF
Abgeltungs­teuer auf Erträge25 Prozent plus Solidaritätszuschlag25 Prozent plus Solidaritätszuschlag
Teilfreistellung bei Aktienfonds30 Prozent steuerfrei30 Prozent steuerfrei
VorabpauschaleFällt bei thesaurierenden Fonds anFällt bei thesaurierenden ETFs an
VerlustverrechnungAktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbarAktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechenbar

11 · Im Vertrag

Fachbegriffe zur Fondsbesteuerung einfach erklärt

Die Steuerwelt nutzt viele Fachbegriffe, die auf den ersten Blick verwirrend wirken. Hier findest du die wichtigsten Begriffe zur Besteuerung aktiver Fonds.

Wenn du die wichtigsten Begriffe kennst, verstehst du deine Steuerbescheinigung und deine Steuererklärung besser.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge. Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Die Teilfreistellung sorgt dafür, dass ein Teil deiner Fondserträge steuerfrei bleibt.

  • Abgeltungsteuer: Pauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge, die von der Depotbank direkt einbehalten wird.
  • Vorabpauschale: Jährliche Steuer auf thesaurierende Fonds, die sich am Basiszins orientiert.
  • Teilfreistellung: Steuervergünstigung, bei der ein Teil der Fondserträge steuerfrei bleibt, bei Aktienfonds 30 Prozent.
  • Sparer-Pauschbetrag: Steuerfreier Freibetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr für Kapitalerträge.

Die wichtigsten Begriffe zur Fondssteuer

AbgeltungsteuerSteuersatzPauschale Steuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne. Sie wird von der Depotbank direkt einbehalten.
VorabpauschaleJährliche SteuerPauschal bemessene Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Sie orientiert sich am Basiszins und wird am ersten Werktag des Folgejahres fällig.
TeilfreistellungSteuervergünstigungEin Teil der Fondserträge bleibt steuerfrei, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Bei Aktienfonds sind es 30 Prozent.
Sparer-PauschbetragFreibetragKapitalerträge bis 1000 Euro pro Person und Jahr bleiben steuerfrei. Voraussetzung ist ein Freistellungsauftrag bei der Bank.
BasiszinsRechengrößeVom Bundesfinanzministerium festgelegter Zinssatz, der die Grundlage für die Berechnung der Vorabpauschale bildet.

Häufige Fragen

Fragen zu Aktiver Fonds in der Steuererklärung

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026