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Steuern auf aktive Fonds: So viel bleibt von deiner Rendite

Bei aktiven Fonds fallen Steuern auf laufende Erträge und Kursgewinne an. Die Höhe hängt von der Fondsart, deinem Freistellungs­auftrag und der Haltedauer ab.

10 Kapitel · 9 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Kapitalerträge aus aktiven Fonds werden 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
  • Für Aktienfonds gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent, die deine Steuerlast spürbar senkt.
  • Auch ohne Verkauf wird bei thesaurierenden Fonds jährlich eine Vorabpauschale besteuert.
  • Mit einem Freistellungsauftrag nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr.

01 · Grundlagen

Welche Steuer fällt auf aktive Fonds an?

Für Gewinne aus aktiven Fonds gilt die Abgeltungsteuer. Sie wird direkt von deiner Depotbank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Für deine Erträge aus aktiven Fonds behält die Depotbank die Abgeltungsteuer direkt ein und führt sie an das Finanzamt ab. Das betrifft Ausschüttungen, Zinserträge und realisierte Kursgewinne gleichermaßen.

Auf die Abgeltungsteuer von 25 Prozent kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzu. Der effektive Steuersatz liegt damit zwischen 26 und 28 Prozent.

Bei Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote reduziert die Teilfreistellung von 30 Prozent die Bemessungsgrundlage. Dadurch sinkt deine tatsächliche Steuerlast auf Erträge und Kursgewinne spürbar.

Kurz erklärt

Abgeltungs­teuer auf aktive Fonds

Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Ausschüttungen, Zinsen und realisierte Kursgewinne. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Der effektive Steuersatz liegt damit zwischen 26 und 28 Prozent, abhängig von Kirchensteuerpflicht und Teilfreistellung.

02 · Vergleich

Aktive Fonds und ETFs: Wo liegen die steuerlichen Unterschiede?

Aktive Fonds und ETFs werden nach denselben Grundregeln besteuert. Entscheidend für die Steuerlast ist nicht die Verwaltungsform, sondern die Zusammensetzung des Fonds.

Steuerlich behandelt der Gesetzgeber aktive Fonds und ETFs gleich, sobald beide die Kriterien für Aktienfonds erfüllen. Die Verwaltungsform spielt keine Rolle, entscheidend ist die tatsächliche Zusammensetzung des Portfolios.

Ein aktiver Aktienfonds und ein Aktien-ETF mit jeweils mindestens 50 Prozent Aktienquote erhalten beide die Teilfreistellung von 30 Prozent. Auch die Vorabpauschale fällt bei thesaurierenden Varianten beider Fondsarten jährlich an.

Unterschiede entstehen nur dann, wenn ein aktiver Fonds die Aktienquote verfehlt. Ein aktiver Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienanteil erhält keine Teilfreistellung, während ein reiner Aktien-ETF sie immer bekommt.

Steuerliche Behandlung im Vergleich
Aktiver AktienfondsAktien-ETF
Teilfreistellung30 Prozent steuerfrei30 Prozent steuerfrei
Abgeltungs­teuer auf verbleibende Erträge25 Prozent25 Prozent
Vorabpauschale bei ThesaurierungJa, jährlichJa, jährlich
VerlustverrechnungMit allen KapitalerträgenMit allen Kapitalerträgen

03 · Was gilt

So wirkt die Teilfreistellung bei Aktienfonds

Für aktive Fonds, die zu mindestens 50 Prozent in Aktien investieren, gilt eine Teilfreistellung von 30 Prozent. Das reduziert deine Steuerlast auf Erträge und Kursgewinne.

Die Teilfreistellung von 30 Prozent bedeutet, dass du auf 30 Prozent deiner Erträge aus Aktienfonds keine Abgeltungsteuer zahlst. Nur die verbleibenden 70 Prozent werden mit 25 Prozent besteuert.

Diese Vergünstigung gilt für Ausschüttungen, die Vorabpauschale und Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen. Bei Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote beträgt die Teilfreistellung 15 Prozent. Aktive Rentenfonds ohne Aktienanteil und Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung.

Davon profitieren 30 Prozent Teilfreistellung

·Ausschüttungen des Aktienfonds
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Aktienfonds
·Kursgewinne beim Verkauf von Aktienfondsanteilen

Keine Teilfreistellung

·Aktive Rentenfonds ohne Aktienanteil
·Mischfonds mit weniger als 25 Prozent Aktienquote
·Geldmarktfonds

04 · Schritt für Schritt

Vorabpauschale: Steuer ohne Verkauf bei thesaurierenden Fonds

Thesaurierende aktive Fonds schütten keine Erträge aus. Trotzdem wird jährlich eine Vorabpauschale besteuert, die auf dem Wertzuwachs deiner Anteile basiert.

Thesaurierende aktive Fonds legen Erträge wieder an, statt sie auszuschütten. Trotzdem besteuert das Finanzamt jährlich einen fiktiven Ertrag, die sogenannte Vorabpauschale.

Für 2026 beträgt der Basiszins 3,2 Prozent. Die Vorabpauschale berechnet sich aus dem Rücknahmepreis deines Fondsanteils zum Jahresanfang multipliziert mit diesem Basiszins, abzüglich eventueller Ausschüttungen.

Die Steuer wird Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto abgebucht. Achte auf ausreichende Kontodeckung, denn manche Banken greifen sonst auf den Dispokredit zurück oder verkaufen Fondsanteile.

01

Basiszins wird festgelegt

Das Bundesfinanzministerium veröffentlicht zu Jahresbeginn den Basiszins. Für 2026 beträgt er 3,2 Prozent.

02

Vorabpauschale wird berechnet

Die Pauschale ergibt sich aus dem Rücknahmepreis deines Fondsanteils zum Jahresanfang multipliziert mit dem Basiszins. Ausschüttungen werden abgezogen.

03

Steuer wird einbehalten

Auf die Vorabpauschale fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Pauschale steuerfrei.

04

Abbuchung im Januar

Die Steuer wird Anfang des Folgejahres von deinem Verrechnungskonto abgebucht. Achte auf ausreichende Deckung, sonst greift die Bank auf den Dispokredit zurück.

05 · Kosten

Was kostet dich ein aktiver Fonds steuerlich?

Die jährliche Steuerlast hängt vom Fondsvolumen, der Fondsart und dem Basiszins ab. Als Faustregel gilt: Bei Aktienfonds fallen rund 3 Euro je 1000 Euro Depotvolumen an.

Diese Schätzung basiert auf dem Basiszins von 3,2 Prozent abzüglich der Teilfreistellung.

Bei einem Depot von 10.000 Euro fallen demnach etwa 30 Euro Vorabpauschale an. Bei 100.000 Euro Depotvolumen musst du mit rund 300 Euro jährlicher Steuer rechnen.

Die tatsächliche Steuer kann abweichen, da der tatsächliche Fondsgewinn und die Ausschüttungen die Vorabpauschale beeinflussen. Die jährliche Belastung bleibt bestehen, solange das Zinsniveau ähnlich hoch bleibt.

Geschätzte jährliche Vorabpauschale bei Aktienfonds

10.000 Euro Depotca. 30 Euro
50.000 Euro Depotca. 150 Euro
100.000 Euro Depotca. 300 Euro

06 · Checkliste

Freistellungs­auftrag: So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag

Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag ohne Steuerabzug auszuzahlen. So bleiben 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei.

Für gemeinsam veranlagte Eheleute und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Freibetrag von 2000 Euro. Diesen kannst du frei auf eure Konten und Depots verteilen.

  • Erteile bei jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag.
  • Verteile den Freibetrag von 1000 Euro auf deine Konten und Depots.
  • Prüfe vor Jahresende, ob deine Freistellungsbeträge optimal verteilt sind.
  • Passe den Auftrag bei Änderungen deiner Kapitalerträge an.

Freistellungsauftrag richtig einrichten

01

Erteile bei jeder Bank einen separaten Freistellungsauftrag.

02

Verteile den Freibetrag von 1000 Euro auf deine Konten und Depots.

03

Für Ehepaare gilt ein gemeinsamer Freibetrag von 2000 Euro.

04

Prüfe vor Jahresende, ob deine Freistellungsbeträge optimal verteilt sind.

05

Passe den Auftrag bei Änderungen deiner Kapitalerträge an.

07 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Fondsbesteuerung

Viele Anleger zahlen mehr Steuern als nötig, weil sie Freistellungsaufträge vergessen oder die Vorabpauschale nicht einplanen. Diese Fehler lassen sich vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist fehlende Kontodeckung zum Jahresbeginn. Die Bank bucht die Vorabpauschale dann vom Dispokredit ab oder verkauft Fondsanteile, was zusätzliche Kosten verursacht.

  • Kein Freistellungsauftrag: Die Bank führt Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
  • Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto: Die Bank bucht die Vorabpauschale vom Dispokredit ab.
  • Teilfreistellung nicht berücksichtigt: Du überschätzt deine Steuerlast bei Aktienfonds.
  • Verluste nicht verrechnet: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Diese Fehler kosten dich Rendite

·Kein Freistellungsauftrag: Die Bank führt Steuern ab, obwohl dein Sparer-Pauschbetrag nicht ausgeschöpft ist.
·Zu wenig Guthaben auf dem Verrechnungskonto: Die Bank bucht die Vorabpauschale vom Dispokredit ab.
·Teilfreistellung nicht berücksichtigt: Du überschätzt deine Steuerlast bei Aktienfonds.
·Verluste nicht verrechnet: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden, nicht mit Zinserträgen.
·Fondsanteile ohne Steuerplanung verkauft: Die Vorabpauschale wird beim Verkauf angerechnet, aber die Steuerlast kann trotzdem hoch sein.

08 · Hintergrund

Anlagestrategie und Steuern: Was du beachten solltest

Deine Anlagestrategie beeinflusst die Steuerlast. Thesaurierende Fonds stunden die Steuer nicht, sondern zahlen jährlich die Vorabpauschale. Ausschüttende Fonds führen laufend Steuern ab.

Bei aktiven Fonds entscheidet die Ertragsverwendung über den Zeitpunkt der Besteuerung. Thesaurierende Fonds legen Erträge wieder an, trotzdem fällt jährlich die Vorabpauschale an.

Ausschüttende Fonds zahlen Erträge aus, die sofort besteuert werden. Für eine langfristige Anlagestrategie ist die Steuer nur ein Faktor, wichtiger sind Kosten, Risikostreuung und die Qualität des Fondsmanagements.

Wer regelmäßig in aktive Fonds spart, sollte den Freistellungsauftrag von Anfang an einrichten. So vermeidest du unnötige Steuerzahlungen und kannst den Sparer-Pauschbetrag voll ausschöpfen.

Bei aktiven Fonds entscheidet die Ertragsverwendung über den Zeitpunkt der Besteuerung. Thesaurierende Fonds legen Erträge wieder an, trotzdem fällt jährlich die Vorabpauschale an. Ausschüttende Fonds zahlen Erträge aus, die sofort besteuert werden.

Für eine langfristige Anlagestrategie ist die Steuer nur ein Faktor. Wichtiger sind Kosten, Risikostreuung und die Qualität des Fondsmanagements. Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds macht diese Anlageklasse steuerlich attraktiv.

Wer regelmäßig in aktive Fonds spart, sollte den Freistellungsauftrag von Anfang an einrichten. So vermeidest du Steuerabzüge auf die ersten 1000 Euro Kapitalerträge pro Jahr.

09 · Hintergrund

Rendite nach Steuern: So viel bleibt übrig

Die Rendite deines aktiven Fonds wird durch Steuern geschmälert. Bei Aktienfonds mit Teilfreistellung liegt der effektive Steuersatz auf Kursgewinne und Ausschüttungen unter 25 Prozent.

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent wird auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge erhoben. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, daher beträgt die effektive Steuerbelastung nur 17,5 Prozent auf die Gesamterträge.

Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Ertrag.

Für die Rendite nach Steuern ist auch die Vorabpauschale relevant. Sie reduziert den späteren Veräußerungsgewinn, da bereits gezahlte Steuern beim Verkauf angerechnet werden.

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent wird auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge erhoben. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, daher beträgt die effektive Steuerbelastung nur 17,5 Prozent auf die Gesamterträge.

Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer, nicht auf den Ertrag. Bei Kirchensteuerpflicht erhöht sich der Steuersatz zusätzlich.

Für die Rendite nach Steuern ist auch die Vorabpauschale relevant. Sie reduziert den späteren Veräußerungsgewinn, da bereits gezahlte Steuern beim Verkauf angerechnet werden.

10 · Im Vertrag

Investmentfonds im Steuerrecht: Das gilt seit 2018

Die Investmentsteuerreform 2018 hat die Besteuerung von Investmentfonds grundlegend geändert. Seitdem gilt die Vorabpauschale für thesaurierende Fonds und die Teilfreistellung für Aktienfonds.

Die Vorabpauschale besteuert einen fiktiven Ertrag, auch ohne Ausschüttung oder Verkauf. Für Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.

Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent wird auf alle Kapitalerträge aus Investmentfonds direkt von der Depotbank einbehalten. Verluste aus Aktienfonds können nur mit Gewinnen aus Aktien und Aktienfonds verrechnet werden.

Wichtige Regelungen für Investmentfonds

VorabpauschaleSeit 2018Thesaurierende Fonds zahlen jährlich Steuern auf einen fiktiven Ertrag, auch ohne Ausschüttung oder Verkauf.
Teilfreistellung30 ProzentFür Aktienfonds mit mindestens 50 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei.
Abgeltungsteuer25 ProzentAuf alle Kapitalerträge aus Investmentfonds wird die Abgeltungsteuer direkt von der Depotbank einbehalten.
VerlustverrechnungEingeschränktVerluste aus Aktienfonds können nur mit Gewinnen aus Aktien und Aktienfonds verrechnet werden.

Häufige Fragen

Fragen zu Steuern auf aktive Fonds

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026