StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Aktiver Fonds und Freistellungs­auftrag: So sparst du Steuern auf deine Kapitalerträge

Bei aktiven Fonds fallen auf Dividenden, Ausschüttungen und Kursgewinne Steuern an. Mit einem korrekt eingerichteten Freistellungs­auftrag nutzt du deinen Sparer-Pauschbetrag und verhinderst unnötige Abzüge.

11 Kapitel · 16 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Ohne Freistellungsauftrag führt deine Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab.
  • Auf Erträge über dem Freibetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an.
  • Bei geringem Einkommen kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung den Steuerabzug komplett verhindern.

01 · Grundlagen

Was ist ein Freistellungs­auftrag bei aktiven Fonds?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe ohne Steuerabzug auszuzahlen. Er ist die Voraussetzung, um den Sparer-Pauschbetrag direkt im Depot zu nutzen.

Für deinen aktiven Fonds ändert der Freistellungsauftrag nichts an der Besteuerung der Fondserträge selbst, sondern nur am Zeitpunkt des Steuerabzugs. Deine Depotbank führt auf Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne grundsätzlich Abgeltungsteuer ab, sobald diese anfallen. Mit einem Freistellungsauftrag weist du die Bank an, Kapitalerträge bis zur eingetragenen Höhe ohne diesen Abzug auf dein Konto zu buchen.

Der Auftrag gilt für alle Kapitalerträge, die über das jeweilige Institut laufen, also auch für Zinsen auf dem Verrechnungskonto oder Erträge aus anderen Wertpapieren im selben Depot. Du musst ihn nicht für jeden Fonds einzeln stellen. Es reicht ein Auftrag pro Bank, der für sämtliche Konten und Depots bei diesem Institut wirkt.

Für dich als Studierende bedeutet das: Liegen deine gesamten Kapitalerträge im Jahr unter 1000 Euro, bekommst du mit einem korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag alle Erträge ohne Abzug. Ohne Auftrag behält die Bank ab dem ersten Euro Steuern ein, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen könntest.

  • Der Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auszuzahlen.
  • Du kannst bei mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilen, die Summe darf 1000 Euro pro Person und Jahr nicht überschreiten.

Kurz erklärt

Freistellungs­auftrag

Eine Anweisung an dein Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags ohne Abzug von Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auszuzahlen.

Du kannst bei mehreren Banken Freistellungsaufträge erteilen, die Summe darf 1000 Euro pro Person und Jahr nicht überschreiten.

02 · Vergleich

Sparer-Pauschbetrag: So hoch ist dein steuerfreier Freibetrag

Der Sparer-Pauschbetrag ist der gesetzlich festgelegte Freibetrag für Kapitalerträge. Er gilt für alle Anlegerinnen und Anleger gleichermaßen, unabhängig davon, ob sie in aktive Fonds, ETFs oder Einzelaktien investieren.

Der Sparer-Pauschbetrag liegt seit 2023 bei 1000 Euro pro Person und Jahr. Für zusammenveranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gilt der doppelte Betrag von 2000 Euro. Dieser Freibetrag umfasst sämtliche Kapitalerträge, unabhängig davon, ob sie aus aktiven Fonds, ETFs, Einzelaktien oder Tagesgeld stammen.

Du kannst den Betrag frei auf deine Banken verteilen. Hast du also ein Depot mit aktiven Fonds bei einer Bank und ein Tagesgeldkonto bei einer anderen, legst du für jedes Institut einen passenden Teilbetrag fest. Wichtig ist nur, dass die Summe aller deiner Freistellungsaufträge den Gesamtbetrag von 1000 Euro nicht übersteigt.

Für Studierende mit mehreren Konten lohnt sich eine realistische Schätzung der erwarteten Erträge. Liegen deine Kapitalerträge dauerhaft unter dem Freibetrag, kannst du den gesamten Betrag bei der Bank mit den höchsten Erträgen hinterlegen. Änderungen sind jederzeit möglich, auch mehrfach im Jahr.

  • Einzelpersonen steht ein steuerfreier Betrag von 1000 Euro pro Jahr zu.
  • Zusammenveranlagte Ehepaare können 2000 Euro pro Jahr steuerfrei vereinnahmen, auch über Einzeldepots.
  • Der Sparer-Pauschbetrag gilt für Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und realisierte Kursgewinne.
Sparer-Pauschbetrag 2026 im Überblick
EinzelpersonZusammenveranlagte Ehepaare
Steuerfreier Betrag pro Jahr1000 Euro2000 Euro
Aufteilung auf mehrere BankenFrei aufteilbar bis 1000 Euro GesamtsummeFrei aufteilbar bis 2000 Euro Gesamtsumme, auch für Einzeldepots
GültigkeitBis auf Widerruf oder ÄnderungBis auf Widerruf oder Änderung

03 · Kosten

Abgeltungs­teuer: Was passiert oberhalb des Freibetrags?

Sobald deine Kapitalerträge den freigestellten Betrag übersteigen, führt deine Bank automatisch Steuern ab. Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Quellensteuer auf Kapitalerträge.

Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Ohne Kirchensteuer liegt die Gesamtbelastung damit bei rund 26,4 Prozent des Kapitalertrags.

Für aktive Fonds bedeutet das: Schüttet dein Fonds im Jahr 1500 Euro aus und dein Freistellungsauftrag lautet auf 1000 Euro, werden nur auf die restlichen 500 Euro Steuern fällig. Die Bank behält diesen Betrag direkt ein und führt ihn an das Finanzamt ab. Du musst die Erträge in der Steuererklärung grundsätzlich nicht angeben.

Bist du Kirchenmitglied, kommt noch Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent auf die Abgeltungsteuer. Die Bank berücksichtigt sie automatisch, wenn sie deine Religionszugehörigkeit beim Bundeszentralamt für Steuern abrufen kann.

  • Die Bank behält Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer direkt ein.
  • Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei rund 26,4 Prozent des Kapitalertrags.

Steuerabzug auf Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag

Abgeltungsteuer25 Prozent
Solidaritätszuschlag5,5 Prozent auf die Abgeltungsteuer

04 · Was gilt

Nichtveranlagungs-Bescheinigung: Wann sie den Freistellungs­auftrag ersetzt

Wenn dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, kannst du dir die Kapitalerträge ohne jeden Steuerabzug auszahlen lassen. Dafür beantragst du beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung.

Für Studierende mit geringem Einkommen kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoller sein als ein Freistellungsauftrag. Sie bewirkt, dass die Bank gar keine Steuern auf Kapitalerträge einbehält, auch wenn diese über 1000 Euro liegen. Voraussetzung ist, dass dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag bleibt.

Im Jahr 2026 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.348 Euro plus 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag. Liegen deine gesamten Einkünfte inklusive Kapitalerträge darunter, kannst du die Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Sie gilt in der Regel drei Jahre und muss bei geänderten Einkommensverhältnissen angepasst werden.

Für dein Depot mit aktiven Fonds legst du die Bescheinigung einfach der Bank vor. Sie ersetzt den Freistellungsauftrag und stellt alle Kapitalerträge steuerfrei. Das ist besonders dann vorteilhaft, wenn deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, dein Gesamteinkommen aber weiterhin unter dem Grundfreibetrag liegt.

  • Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung lohnt sich, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 2026 unter 12.348 Euro plus 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag liegt.
  • Ein Freistellungsauftrag reicht aus, wenn deine Kapitalerträge unter 1000 Euro pro Jahr bleiben oder dein Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt.

Nichtveranlagungs-Bescheinigung sinnvoll

·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt 2026 unter 12.348 Euro plus 36 Euro Sonderausgaben-Pauschbetrag
·Du bist Studentin oder Student mit geringem Einkommen und Kapitalerträgen über 1000 Euro
·Dein Kind hat ein Depot und soll alle Erträge steuerfrei erhalten
·Du bist Rentnerin oder Rentner mit geringer Rente und Kapitalerträgen

Freistellungsauftrag ausreichend

·Dein zu versteuerndes Einkommen liegt über dem Grundfreibetrag
·Deine Kapitalerträge bleiben unter 1000 Euro pro Jahr
·Du möchtest nur den Sparer-Pauschbetrag nutzen
·Du hast bereits einen Freistellungsauftrag in passender Höhe erteilt

05 · Was gilt

Kapitalertragsteuer: Welche Erträge aktiver Fonds betroffen sind

Die Kapitalertragsteuer ist der Oberbegriff für die Steuer auf Erträge aus Kapitalvermögen. Bei aktiven Fonds fallen darunter verschiedene Ertragsarten, die deine Depotbank unterschiedlich behandelt.

Dazu gehören Dividenden und Ausschüttungen des Fonds, realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen sowie die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds. Auch Zinserträge aus dem Fondsvermögen, die ausgeschüttet werden, zählen dazu.

Nicht unter die Kapitalertragsteuer fallen nicht realisierte Kursgewinne, solange du die Fondsanteile weiter hältst. Wertsteigerungen im Depot ohne Verkauf lösen keinen Steuerabzug aus. Ebenso wenig zählen Rückzahlungen aus einer Fondsauflösung dazu, soweit sie deinen Einstandswert nicht übersteigen.

Für dich bedeutet das: Die Steuer entsteht erst, wenn Erträge tatsächlich zufließen oder du Anteile verkaufst. Ein reiner Buchgewinn im Depot ist steuerlich noch nicht relevant. Das gilt auch für aktive Fonds, die ihre Gewinne thesaurieren, dort greift stattdessen die Vorabpauschale.

  • Dividenden, Ausschüttungen, realisierte Kursgewinne und die Vorabpauschale zählen zu den Kapitalerträgen.
  • Nicht realisierte Kursgewinne und Wertsteigerungen ohne Verkauf zählen nicht dazu.

Zählt zu den Kapitalerträgen

·Dividenden und Ausschüttungen des Fonds
·Realisierte Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
·Zinserträge aus dem Fondsvermögen, die ausgeschüttet werden

Zählt nicht dazu

·Nicht realisierte Kursgewinne bei weiter gehaltenen Fondsanteilen
·Rückzahlungen aus der Fondsauflösung, soweit sie den Einstandswert nicht übersteigen
·Erträge in einem reinen Altersvorsorgeprodukt mit eigener Besteuerung
·Wertsteigerungen im Depot ohne Verkauf

06 · Schritt für Schritt

Veräußerungs­gewinne: So besteuert das Finanzamt deinen Fondsverkauf

Verkaufst du Anteile an einem aktiven Fonds mit Gewinn, fällt auf den Wertzuwachs Abgeltungsteuer an. Die Bank berechnet den Gewinn aus der Differenz zwischen Verkaufserlös und Anschaffungskosten.

Bei mehreren Käufen zu unterschiedlichen Kursen bildet sie einen gewichteten Durchschnittskurs. Diesen Einstandskurs speichert die Bank automatisch in deinem Depot.

Bei Aktienfonds greift anschließend die Teilfreistellung: 30 Prozent des Gewinns bleiben steuerfrei. Nur auf die restlichen 70 Prozent fällt Abgeltungsteuer an. Diese Regelung soll die Vorbelastung der im Fonds enthaltenen Aktien mit Körperschaftsteuer ausgleichen.

Für dich heißt das konkret: Erzielst du beim Verkauf eines Aktienfonds 1000 Euro Gewinn, sind nur 700 Euro steuerpflichtig. Darauf führt die Bank 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab. Die Teilfreistellung gilt unabhängig davon, ob der Fonds ausschüttend oder thesaurierend ist.

  • Deine Bank speichert den Kaufkurs deiner Fondsanteile und bildet bei mehreren Käufen einen gewichteten Durchschnittskurs.
  • Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei, nur auf die restlichen 70 Prozent fällt Abgeltungsteuer an.
01

Einstandskurs feststellen

Deine Bank speichert den Kaufkurs deiner Fondsanteile. Bei mehreren Käufen wird ein gewichteter Durchschnittskurs gebildet.

02

Verkaufserlös ermitteln

Beim Verkauf wird der aktuelle Rücknahmepreis des Fonds zugrunde gelegt. Die Differenz zum Einstandskurs ist dein Veräußerungsgewinn.

03

Teilfreistellung anwenden

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent des Gewinns steuerfrei. Nur auf die restlichen 70 Prozent fällt Abgeltungsteuer an.

04

Steuerabzug durch die Bank

Die Depotbank führt auf den steuerpflichtigen Teil des Gewinns 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag ab, sofern dein Freistellungsauftrag ausgeschöpft ist.

07 · Im Vertrag

Einkommensteuergesetz: Die rechtliche Grundlage für deinen Freistellungs­auftrag

Der Freistellungsauftrag und der Sparer-Pauschbetrag sind im Einkommensteuergesetz geregelt. Die relevanten Paragrafen findest du in den Vorschriften zu Kapitalerträgen und Steuerabzug.

Die zentrale Vorschrift für den Freistellungsauftrag findet sich in § 44a EStG. Dort ist festgelegt, dass die Bank vom Steuerabzug absehen kann, wenn ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt.

Welche Einnahmen überhaupt als Kapitalerträge gelten, definiert § 20 EStG. Dazu gehören Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Fondsanteilen. Der Sparer-Pauschbetrag selbst ist in § 20 Absatz 9 EStG verankert und beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr, für zusammenveranlagte Eheleute 2000 Euro.

Für dich als Anlegerin ist vor allem § 44a EStG relevant, weil er die praktische Abwicklung regelt. Die Bank prüft anhand deines Freistellungsauftrags, ob und in welcher Höhe sie Steuern einbehalten muss. Ohne diese Rechtsgrundlage dürfte sie keine Kapitalerträge steuerfrei auszahlen.

  • § 20 EStG definiert, welche Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, darunter Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Fondsanteilen.
  • § 44a EStG regelt den Steuerabzug ohne Abgeltungsteuer bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.
  • § 20 Absatz 9 EStG legt den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr fest, für zusammenveranlagte Eheleute 2000 Euro.

Relevante Regelungen im Einkommensteuergesetz (EStG)

§ 20 EStGKapitalerträgeDefiniert, welche Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerpflichtig sind, darunter Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Fondsanteilen.
§ 44a EStGFreistellungsauftragRegelt den Steuerabzug ohne Abgeltungsteuer bei Vorliegen eines Freistellungsauftrags bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags.
§ 20 Absatz 9 EStGSparer-PauschbetragLegt den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr fest, für zusammenveranlagte Eheleute 2000 Euro.
§ 43a EStGAbgeltungsteuerBestimmt den Steuersatz von 25 Prozent auf Kapitalerträge, den die auszahlende Stelle einbehält und abführt.

08 · Was gilt

Verlustverrechnung: So gleicht du Verluste mit Gewinnen aus

Verluste aus aktiven Fonds kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen verrechnen. Die Bank führt die Verlustverrechnung automatisch im Depot durch, wenn du einen Verlusttopf eingerichtet hast.

Verluste aus dem Verkauf aktiver Fondsanteile kannst du mit Gewinnen aus anderen Fondsverkäufen verrechnen. Die Bank führt diese Verlustverrechnung automatisch im Depot durch, wenn du einen Verlusttopf eingerichtet hast. Das passiert in der Regel ohne dein Zutun, sobald du Wertpapiere mit Verlust verkaufst.

Verluste aus Fondsverkäufen lassen sich auch mit Dividenden und Ausschüttungen verrechnen. Das gilt ebenso für Verluste aus aktiven Fonds mit Gewinnen aus ETFs. Nicht verrechenbar sind dagegen Aktienverluste mit reinen Zinserträgen aus Anleihen, da Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden dürfen.

Für dich bedeutet das: Verkaufst du einen aktiven Fonds mit Verlust, mindert dieser Verlust deine Steuerlast auf andere Kapitalerträge im selben Depot. Die Verrechnung erfolgt bankintern, du musst dafür nichts in der Steuererklärung angeben. Erst wenn Verluste über das Jahresende hinaus bestehen bleiben, stellt die Bank eine Verlustbescheinigung aus.

  • Verluste aus Fondsverkäufen sind mit Gewinnen aus Fondsverkäufen, Dividenden und Ausschüttungen verrechenbar.
  • Aktienverluste sind nicht mit reinen Zinserträgen aus Anleihen verrechenbar.

Verrechenbar

·Verluste aus Fondsverkäufen mit Gewinnen aus Fondsverkäufen
·Verluste aus Fondsverkäufen mit Dividenden und Ausschüttungen
·Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem anderen Depot derselben Bank
·Verluste aus aktiven Fonds mit Gewinnen aus ETFs

Nicht verrechenbar

·Aktienverluste mit reinen Zinserträgen aus Anleihen
·Verluste aus dem Verkauf von Fondsanteilen mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften wie Immobilien
·Verluste aus dem einen Depot mit Gewinnen aus einem Depot bei einer anderen Bank ohne Verlustverrechnungstopf
·Verluste aus Vorjahren mit Gewinnen, wenn kein Verlustvortrag beantragt wurde

09 · Checkliste

Steuererklärung: Wann du Kapitalerträge aus aktiven Fonds angeben musst

Grundsätzlich führt deine Bank die Steuern automatisch ab, eine Angabe in der Steuererklärung ist nicht zwingend. In bestimmten Fällen lohnt sich die freiwillige Angabe jedoch, um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Das gilt vor allem, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

Als Studierende mit geringem Einkommen kann das häufig der Fall sein. Dann prüft das Finanzamt auf Antrag, ob die günstigere Prüfung nach deinem persönlichen Steuersatz zu einer Erstattung führt. Die Differenz zwischen Abgeltungsteuer und persönlichem Steuersatz bekommst du zurück.

Auch wenn du Freistellungsaufträge bei mehreren Banken nicht optimal verteilt hast und deshalb Steuern gezahlt wurden, lohnt sich die Angabe. Das Finanzamt rechnet dann alle Kapitalerträge zusammen und erstattet zu viel einbehaltene Abgeltungsteuer. Dafür gibst du die Anlage KAP mit deinen Erträgen und gezahlten Steuern ab.

  • Die Angabe lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, dann erstattet das Finanzamt die Differenz.
  • Die Angabe lohnt sich auch, wenn du Freistellungsaufträge bei mehreren Banken nicht optimal verteilt hast und Steuern gezahlt wurden.

Situationen, in denen sich die Angabe in der Steuererklärung lohnt

01

Dein persönlicher Steuersatz liegt unter 25 Prozent, dann erstattet das Finanzamt die Differenz

02

Du hast Freistellungsaufträge bei mehreren Banken nicht optimal verteilt und Steuern gezahlt

03

Du hast Verluste aus Aktienfonds, die mit Aktiengewinnen verrechnet werden sollen

04

Du hast eine Kirchensteuerpflicht und die Bank hat die Kirchensteuer nicht korrekt berücksichtigt

05

Du hast eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung, aber die Bank hat trotzdem Steuern einbehalten

06

Du hast Kapitalerträge im Ausland erzielt, die in Deutschland steuerfrei sind

10 · Hintergrund

Steueridentifikations­nummer: Warum dein Freistellungs­auftrag sie braucht

Ohne deine Steueridentifikationsnummer kann die Bank keinen Freistellungsauftrag korrekt zuordnen. Die Steuer-ID ist die lebenslange Identifikationsnummer, die das Bundeszentralamt für Steuern vergibt.

Deine Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern und bleibt ein Leben lang gleich. Sie ist auf deinem letzten Steuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder einem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern zu finden. Beim Einrichten eines Freistellungsauftrags verlangt die Bank zwingend die Angabe dieser Nummer.

Fehlt die Steuer-ID, darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen und führt ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab. Die Nummer dient der eindeutigen Zuordnung deiner Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken. Das Finanzamt kann so prüfen, ob die Summe deiner freigestellten Beträge den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro nicht überschreitet.

Für dich bedeutet das: Bevor du den Freistellungsauftrag für dein Depot mit aktiven Fonds einrichtest, solltest du deine Steuer-ID griffbereit haben. Ohne sie bleibt der Auftrag wirkungslos und du zahlst unnötig Steuern, die du dir erst über die Steuererklärung zurückholen müsstest.

  • Deine Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern und bleibt ein Leben lang gleich.
  • Fehlt die Steuer-ID, darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen und führt ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab.

Deine Steueridentifikationsnummer besteht aus elf Ziffern und bleibt ein Leben lang gleich. Sie ist auf deinem letzten Steuerbescheid, der Lohnsteuerbescheinigung oder einem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern zu finden.

Beim Einrichten eines Freistellungsauftrags verlangt die Bank zwingend die Angabe deiner Steuer-ID. Fehlt sie, darf die Bank den Freistellungsauftrag nicht berücksichtigen und führt ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab.

Die Steuer-ID dient der eindeutigen Zuordnung deiner Freistellungsaufträge bei verschiedenen Banken. Das Finanzamt kann so prüfen, ob die Summe deiner Freistellungsaufträge den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro nicht überschreitet.

Wenn du deine Steuer-ID nicht kennst, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern. Die Zusendung dauert in der Regel einige Wochen, daher solltest du dich rechtzeitig darum kümmern.

11 · Schritt für Schritt

Depot: So richtest du den Freistellungs­auftrag für deinen aktiven Fonds ein

Der Freistellungsauftrag wird direkt bei der Bank erteilt, bei der dein Depot geführt wird. Du kannst ihn jederzeit ändern, anpassen oder auf mehrere Institute verteilen.

Die Höhe legst du selbst fest, jeder Betrag bis 1000 Euro ist erlaubt. Schätze dafür deine jährlichen Kapitalerträge aus dem aktiven Fonds und berücksichtige Ausschüttungen, Dividenden und geplante Verkäufe.

Das Formular findest du im Online-Banking oder als Papierversion bei deiner Depotbank. Du trägst deine Steueridentifikationsnummer und den gewünschten Freistellungsbetrag ein. Bei mehreren Banken verteilst du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro auf deine Institute, die Summe aller Aufträge darf den Gesamtbetrag nicht überschreiten.

Kontrolliere vor dem Jahresende, ob deine Freistellungsbeträge noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passen. Änderungen sind jederzeit möglich, auch mehrfach im Jahr. So verhinderst du, dass du entweder unnötig Steuern zahlst oder deinen Freibetrag nicht vollständig nutzt.

  • Schätze deine jährlichen Kapitalerträge aus dem aktiven Fonds und berücksichtige Ausschüttungen, Dividenden und geplante Verkäufe.
  • Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro auf deine Institute, die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Gesamtbetrag nicht überschreiten.
  • Kontrolliere vor dem Jahresende, ob deine Freistellungsbeträge noch zu deinen tatsächlichen Erträgen passen.
01

Höhe des Freistellungsauftrags festlegen

Schätze deine jährlichen Kapitalerträge aus dem aktiven Fonds. Berücksichtige Ausschüttungen, Dividenden und geplante Verkäufe.

02

Formular der Bank ausfüllen

Nutze das Online-Formular oder die Papierform deiner Depotbank. Gib deine Steueridentifikationsnummer an und trage den gewünschten Freistellungsbetrag ein.

03

Bei mehreren Banken aufteilen

Verteile den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro auf deine Institute. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Gesamtbetrag nicht überschreiten.

04

Regelmäßig prüfen und anpassen

Kontrolliere vor dem Jahresende, ob deine Freistellungsbeträge optimal verteilt sind. Änderungen sind jederzeit möglich.

Häufige Fragen

Fragen zu Aktiver Fonds und Freistellungs­auftrag

Investieren

Mehr zu Investieren

aktiver FondsAktiver Fonds vs FondsAktiver Fonds für AnfängerAktiver Fonds für BeamteAktiver Fonds 2026Aktiver Fonds und AbgeltungssteuerAktiver Fonds AuszahlplanAktiver Fonds beste Wahl

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026