StudySmarter

Ratgeber · Investieren

Aktiver Fonds und Abgeltungs­steuer: So viel Steuern fallen 2026 an

Bei aktiven Fonds fällt auf Erträge wie Dividenden, Vorabpauschalen und Kursgewinne Abgeltungs­steuer an. Mit Freistellungs­auftrag, Teilfreistellung und Verlustverrechnung kannst du deine Steuerlast senken.

10 Kapitel · 18 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Erträge aktiver Fonds werden 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer fällig.
  • Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro für zusammenveranlagte Ehepaare.
  • Für Aktienfonds gilt bei Privatanlegern eine Teilfreistellung von 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent.
  • Die Vorabpauschale betrifft auch thesaurierende aktive Fonds und wird am 04.01.2027 fällig.

01 · Grundlagen

Was bedeutet Abgeltungs­steuer bei aktiven Fonds?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wird direkt von deiner Depotbank einbehalten, wenn du Erträge aus einem aktiven Fonds erzielst.

Für dich als Anlegerin bedeutet die Abgeltungssteuer bei aktiven Fonds, dass deine Depotbank die Steuer direkt einbehält und an das Finanzamt abführt. Du musst dich um die Zahlung also nicht selbst kümmern, solange dein Depot in Deutschland geführt wird. Die Bank berechnet die Steuer auf alle steuerpflichtigen Erträge, die dein Fonds erwirtschaftet.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Das heißt, sie wird an der Quelle deiner Erträge, also bei der Bank, abgezogen. Für dich ist damit die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge grundsätzlich abgegolten. Du musst diese Erträge in deiner Steuererklärung nicht noch einmal angeben, außer du beantragst eine Günstigerprüfung oder hast ein ausländisches Depot.

Der Steuersatz beträgt 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf diese Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung liegt damit zwischen 26,38 Prozent und 27,99 Prozent, abhängig von deiner Kirchensteuerpflicht.

  • Die Depotbank führt die Abgeltungssteuer direkt an das Finanzamt ab.
  • Die Steuer fällt auf Dividenden, Vorabpauschalen und realisierte Kursgewinne an.
  • Dein Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Jahr wird vorher von der Bank berücksichtigt.

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus aktiven Fonds. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Bank führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab, sobald dein Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer auf aktive Fonds

Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer in Höhe von 25 Prozent auf Kapitalerträge wie Dividenden, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne aus aktiven Fonds. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Bank führt die Steuer direkt ans Finanzamt ab, sobald dein Sparer-Pauschbetrag ausgeschöpft ist.

02 · Vergleich

Aktive Fonds oder ETFs: Wo fällt wie viel Steuer an?

Aktive Fonds und ETFs werden seit der Investmentsteuerreform 2018 grundsätzlich gleich besteuert. Entscheidend für die Steuerlast ist vor allem die Fondsart, nicht ob der Fonds aktiv oder passiv verwaltet wird.

Seit der Investmentsteuerreform 2018 spielt es für die Höhe der Abgeltungssteuer keine Rolle mehr, ob du in einen aktiv gemanagten Fonds oder einen passiven ETF investierst. Beide Produktarten werden nach denselben Regeln besteuert. Entscheidend ist stattdessen die Fondsart, also ob es sich um einen Aktienfonds, Mischfonds oder sonstigen Fonds handelt.

Ein aktiver Aktienfonds und ein Aktien-ETF werden im Privatvermögen gleich behandelt. Beide profitieren von einer Teilfreistellung von 30 Prozent. Das bedeutet, dass nur 70 Prozent der Erträge steuerpflichtig sind. Ein aktiver Mischfonds mit einer Aktienquote von mindestens 25 Prozent hat dagegen nur eine Teilfreistellung von 15 Prozent.

Der Steuersatz auf den steuerpflichtigen Teil der Erträge ist identisch. Es fallen 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Auch der Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr gilt für beide Anlageformen gleichermaßen.

  • Aktive Aktienfonds und Aktien-ETFs haben beide 30 Prozent Teilfreistellung.
  • Aktive Mischfonds haben nur 15 Prozent Teilfreistellung.
  • Der Managementstil hat keinen Einfluss auf den Steuersatz.

Die Steuerlast hängt von der Fondsart ab, nicht vom Managementstil. Ein aktiver Mischfonds hat nur 15 Prozent Teilfreistellung, ein Aktien-ETF 30 Prozent.

Besteuerung aktiver Fonds im Vergleich zu ETFs im Privatvermögen
Aktiver AktienfondsAktien-ETF
Abgeltungs­steuer25 Prozent25 Prozent
Teilfreistellung30 Prozent30 Prozent
VorabpauschaleJa, bei ThesaurierungJa, bei Thesaurierung
Sparer-Pauschbetrag1000 Euro pro Person1000 Euro pro Person

03 · Schritt für Schritt

So läuft die Besteuerung eines aktiven Fonds ab

Vom Fonds bis zu deiner Steuererklärung durchlaufen Erträge aus aktiven Fonds mehrere Stufen. Dieser Ablauf zeigt, wann welche Steuer anfällt.

Die Besteuerung eines aktiven Fonds beginnt bereits auf der Fondsebene. Auf bestimmte inländische Erträge des Fonds, wie Dividenden deutscher Aktien, fällt eine Körperschaftsteuer von 15 Prozent an. Diese Vorbelastung merkst du nicht direkt, sie wird aber später durch die Teilfreistellung auf deiner Anlegerebene ausgeglichen.

Auf deiner Ebene als Anlegerin werden drei Arten von Erträgen steuerlich relevant. Erstens Ausschüttungen, die dir der Fonds auszahlt. Zweitens die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds, die am ersten Werktag des Folgejahres fällig wird. Drittens der Veräußerungsgewinn, wenn du deine Fondsanteile verkaufst.

Deine Depotbank wendet auf diese Erträge zuerst die Teilfreistellung an. Bei einem Aktienfonds bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Auf den verbleibenden Teil wird die Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten, sofern dein Freistellungsauftrag nicht ausreicht.

  • Zuerst wird die Teilfreistellung auf deine Erträge angewendet.
  • Danach zieht die Bank die Abgeltungssteuer vom steuerpflichtigen Rest ab.
  • Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern deinen späteren Veräußerungsgewinn.

Auf bestimmte inländische Erträge des aktiven Fonds fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer an. Diese Vorbelastung wird später durch die Teilfreistellung ausgeglichen. Erhältst du eine Ausschüttung oder wird eine Vorabpauschale fällig, behält deine Depotbank die Abgeltungssteuer ein, sofern kein Freistellungsauftrag besteht. Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. Nur der verbleibende Teil wird besteuert. Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird der Gewinn ebenfalls besteuert, wobei bereits versteuerte Vorabpauschalen angerechnet werden.

01

Fondsebene

Auf bestimmte inländische Erträge des aktiven Fonds fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer an. Diese Vorbelastung wird später durch die Teilfreistellung ausgeglichen.

02

Anlegerebene: Ausschüttung oder Vorabpauschale

Erhältst du eine Ausschüttung oder wird eine Vorabpauschale fällig, behält deine Depotbank die Abgeltungssteuer ein, sofern kein Freistellungsauftrag besteht.

03

Teilfreistellung

Bei Aktienfonds sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei, bei Mischfonds 15 Prozent. Nur der verbleibende Teil wird besteuert.

04

Veräußerungsgewinn

Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird der Gewinn besteuert. Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern den steuerpflichtigen Gewinn.

05

Steuererklärung

In der Anlage KAP kannst du eine Günstigerprüfung beantragen oder nicht ausgeschöpfte Freibeträge geltend machen.

04 · Was gilt

Worauf fällt bei aktiven Fonds Abgeltungs­steuer an?

Nicht jeder Ertrag aus einem aktiven Fonds wird gleich besteuert.

Die Abgeltungssteuer fällt auf laufende Erträge und auf realisierte Kursgewinne an. Zu den laufenden Erträgen gehören Dividenden und Ausschüttungen, die dein aktiver Fonds an dich auszahlt. Auch die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds ist steuerpflichtig, obwohl du kein Geld auf dein Konto bekommst.

Beim Verkauf deiner Fondsanteile wird der Gewinn besteuert. Das ist die Differenz zwischen deinem Verkaufspreis und deinen Anschaffungskosten. Zwischengewinne bei unterjährigem Verkauf werden ebenfalls erfasst. Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen sind dagegen keine Erträge und lösen keine Abgeltungssteuer aus.

Steuerfrei bleiben Erträge, die innerhalb deines Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro pro Person und Jahr liegen. Mit einer gültigen Nichtveranlagungsbescheinigung kannst du den Steuerabzug komplett verhindern. Für Fondsanteile, die du vor 2009 gekauft hast, kann ein Freibetrag von 100.000 Euro relevant sein.

  • Dividenden und Ausschüttungen sind steuerpflichtig.
  • Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds ist steuerpflichtig.
  • Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen sind steuerpflichtig.
  • Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags bleiben steuerfrei.

Abgeltungssteuer fällt auf Dividenden, Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Kursgewinne an. Keine Abgeltungssteuer fällt auf Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags, bei gültiger Nichtveranlagungsbescheinigung, auf Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen und auf steuerfreie Alt-Anteile aus der Zeit vor 2009.

Abgeltungssteuer fällt an

·Dividenden und Ausschüttungen
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds
·Kursgewinne beim Verkauf von Fondsanteilen
·Zwischengewinne bei unterjährigem Verkauf

Keine Abgeltungssteuer

·Erträge innerhalb des Sparer-Pauschbetrags
·Erträge bei gültiger Nichtveranlagungsbescheinigung
·Verluste aus der Veräußerung von Fondsanteilen
·Steuerfreie Alt-Anteile aus der Zeit vor 2009

05 · Kosten

Wie hoch ist die Steuerlast bei aktiven Fonds?

Die tatsächliche Steuerlast hängt von deiner Kirchensteuerpflicht und der Fondsart ab. Diese Werte gelten für das Jahr 2026.

Die Steuerlast auf deine aktiven Fonds setzt sich aus drei Komponenten zusammen. Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag nach Teilfreistellung. Auf diese Steuer kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent hinzu. Wenn du kirchensteuerpflichtig bist, erhöht sich die Belastung nochmals.

Ohne Kirchensteuer liegt deine Gesamtbelastung bei 26,38 Prozent. In Bayern und Baden-Württemberg mit einem Kirchensteuersatz von 8 Prozent zahlst du 27,82 Prozent. In allen anderen Bundesländern mit 9 Prozent Kirchensteuer sind es 27,99 Prozent. Diese Sätze gelten für das Jahr 2026.

Wichtig ist, dass diese Prozentsätze nur auf den steuerpflichtigen Teil deiner Erträge angewendet werden. Bei einem Aktienfonds mit 30 Prozent Teilfreistellung sind nur 70 Prozent deiner Erträge betroffen. Deine tatsächliche Steuerlast auf den Gesamtertrag ist also niedriger als die genannten Prozentsätze.

  • Ohne Kirchensteuer beträgt die Gesamtbelastung 26,38 Prozent.
  • Mit Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg sind es 27,82 Prozent.
  • Mit Kirchensteuer in anderen Bundesländern sind es 27,99 Prozent.

Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung liegt ohne Kirchensteuer bei 26,38 Prozent, mit Kirchensteuer bei 27,82 oder 27,99 Prozent.

Abgeltungssteuer auf aktive Fonds 2026

Ohne Kirchensteuer26,38 %
Mit Kirchensteuer 8 % (Bayern, BaWü)27,82 %
Mit Kirchensteuer 9 % (andere Länder)27,99 %

06 · Im Vertrag

Diese Fachbegriffe solltest du kennen

Bei der Besteuerung aktiver Fonds begegnen dir viele Fachbegriffe. Hier findest du die wichtigsten kurz erklärt.

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein persönlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Er beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr. Zusammenveranlagte Ehepaare haben einen gemeinsamen Freibetrag von 2000 Euro. Erträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst.

Die Teilfreistellung ist ein zentraler Begriff bei der Fondsbesteuerung. Sie legt fest, welcher Teil deiner Fondserträge steuerfrei bleibt. Bei Aktienfonds sind es 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent. Die Teilfreistellung gleicht die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene aus.

Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Sie wird am ersten Werktag des Folgejahres fällig, auch wenn du keine Ausschüttung erhalten hast. Die Günstigerprüfung ist ein Antrag in deiner Steuererklärung, mit dem das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz günstiger ist als die Abgeltungssteuer.

  • Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1000 Euro pro Person und Jahr.
  • Die Teilfreistellung beträgt bei Aktienfonds 30 Prozent.
  • Die Vorabpauschale wird am ersten Werktag des Folgejahres fällig.
  • Die Günstigerprüfung beantragst du in der Anlage KAP.

Der Sparer-Pauschbetrag ist ein Freibetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr, die steuerfrei bleiben. Zusammenveranlagte Ehepaare haben 2000 Euro. Die Teilfreistellung bedeutet, dass ein Teil der Fondserträge steuerfrei bleibt, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Bei Aktienfonds sind es 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent. Die Vorabpauschale ist eine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Sie wird am ersten Werktag des Folgejahres fällig. Die Günstigerprüfung ist ein Antrag in der Steuererklärung, bei dem das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt.

Steuerbegriffe rund um aktive Fonds

Sparer-PauschbetragFreibetrag1000 Euro pro Person und Jahr, die steuerfrei bleiben. Zusammenveranlagte Ehepaare haben 2000 Euro.
TeilfreistellungSteuerfreiheitEin Teil der Fondserträge bleibt steuerfrei, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Bei Aktienfonds 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent.
VorabpauschaleThesaurierungEine fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds. Sie wird am ersten Werktag des Folgejahres fällig.
GünstigerprüfungSteuererklärungDas Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt. Dann wird dieser angewendet.
VerlustverrechnungSteueroptimierungVerluste aus Fondsverkäufen können mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.

07 · Checkliste

Steueroptimierung bei aktiven Fonds: Das solltest du tun

Mit einigen Maßnahmen kannst du die Steuerlast auf deine aktiven Fonds reduzieren. Diese Checkliste hilft dir, nichts zu vergessen.

Der wichtigste Schritt ist die Einrichtung eines Freistellungsauftrags bei deiner Depotbank. Damit stellst du Erträge bis zu 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Hast du mehrere Depots, verteilst du den Freistellungsauftrag auf die verschiedenen Banken. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro nicht überschreiten.

Wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt, beantragst du eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt. Mit dieser Bescheinigung behält deine Bank keine Abgeltungssteuer ein. Das ist besonders für Studierende mit geringem Einkommen relevant.

Verluste aus Fondsverkäufen solltest du aktiv mit Gewinnen verrechnen. Deine Depotbank macht das automatisch, wenn du alle Wertpapiere bei derselben Bank hältst. Bei mehreren Depots beantragst du eine Verlustbescheinigung und verrechnest die Verluste in deiner Steuererklärung. Die Günstigerprüfung in der Anlage KAP lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

  • Richte einen Freistellungsauftrag über 1000 Euro pro Person ein.
  • Beantrage eine Nichtveranlagungsbescheinigung bei geringem Einkommen.
  • Verrechne Verluste aus Fondsverkäufen mit Gewinnen.
  • Beantrage die Günstigerprüfung, wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
  • Nutze die Teilfreistellung durch die Wahl eines Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote.
  • Plane die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds ein und halte Liquidität vor.

Mit einem Freistellungsauftrag stellst du 1000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Eine Nichtveranlagungsbescheinigung verhindert den Steuerabzug komplett, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Verluste aus Fondsverkäufen kannst du mit Gewinnen verrechnen, entweder automatisch bei derselben Bank oder über die Anlage KAP bei mehreren Depots. Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Die Teilfreistellung nutzt du durch die Wahl eines Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote. Bei thesaurierenden Fonds solltest du die Vorabpauschale einplanen und ausreichend Liquidität auf deinem Verrechnungskonto vorhalten.

Checkliste für die Steueroptimierung aktiver Fonds

01

Freistellungsauftrag bei deiner Depotbank einrichten und auf 1000 Euro pro Person verteilen

02

Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, wenn dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt

03

Verluste aus Fondsverkäufen mit Gewinnen verrechnen

04

Günstigerprüfung in der Anlage KAP beantragen, wenn dein Steuersatz unter 25 Prozent liegt

05

Teilfreistellung durch Wahl eines Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote nutzen

06

Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds einplanen und Liquidität vorhalten

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Besteuerung aktiver Fonds

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie die Steuerregeln für aktive Fonds nicht kennen. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Ein häufiger Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag zu erteilen oder ihn zu niedrig anzusetzen. Dann führt deine Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Abgeltungssteuer ab. Du verschenkst damit deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr. Den Freistellungsauftrag kannst du jederzeit bei deiner Bank ändern.

Viele Anleger übersehen die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds. Anfang Januar bucht die Bank die Steuer auf die Vorabpauschale ab, obwohl du keine Ausschüttung erhalten hast. Wenn dein Verrechnungskonto nicht gedeckt ist, kann das zu Problemen führen. Plane daher ausreichend Liquidität ein.

Ein weiterer Fehler ist, die Teilfreistellung nicht zu beachten. Viele Anleger wissen nicht, dass bei Aktienfonds 30 Prozent der Erträge steuerfrei sind. Auch die Verlustverrechnung wird oft nicht genutzt. Verluste aus Fondsverkäufen kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen und so deine Steuerlast senken.

  • Keinen Freistellungsauftrag erteilt oder zu niedrig angesetzt.
  • Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds nicht eingeplant und dadurch Liquiditätsengpass.
  • Teilfreistellung nicht beachtet und zu viel Steuer gezahlt.
  • Verluste nicht mit Gewinnen verrechnet.
  • Günstigerprüfung nicht beantragt, obwohl der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
  • Nichtveranlagungsbescheinigung nicht beantragt, obwohl das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Der häufigste Fehler ist ein fehlender oder zu niedriger Freistellungsauftrag. Damit verschenkst du deinen Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro pro Person und Jahr. Die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds wird oft übersehen und führt zu einem Liquiditätsengpass auf dem Verrechnungskonto. Die Teilfreistellung von 30 Prozent bei Aktienfonds wird häufig nicht beachtet, wodurch zu viel Steuer gezahlt wird. Verluste aus Fondsverkäufen solltest du immer mit Gewinnen verrechnen. Die Günstigerprüfung lohnt sich bei einem persönlichen Steuersatz unter 25 Prozent. Bei geringem Einkommen unter dem Grundfreibetrag verhindert eine Nichtveranlagungsbescheinigung den Steuerabzug komplett.

Diese Fehler kosten dich Steuergeld

·Freistellungsauftrag nicht erteilt oder zu niedrig angesetzt
·Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds nicht eingeplant und dadurch Liquiditätsengpass
·Teilfreistellung nicht beachtet und zu viel Steuer gezahlt
·Verluste nicht mit Gewinnen verrechnet
·Günstigerprüfung nicht beantragt, obwohl der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt
·Nichtveranlagungsbescheinigung nicht beantragt, obwohl das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt

09 · Hintergrund

Verlustverrechnung bei aktiven Fonds: So funktioniert es

Verluste aus aktiven Fonds kannst du mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen. Das reduziert deine Steuerlast erheblich.

Verluste aus der Veräußerung von aktiven Fondsanteilen kannst du mit positiven Kapitalerträgen verrechnen. Dazu zählen Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus anderen Wertpapieren. Deine Depotbank führt die Verlustverrechnung automatisch durch, wenn du alle Wertpapiere bei derselben Bank hältst.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Aktienverlusten und sonstigen Verlusten. Verluste aus aktiven Aktienfonds, die überwiegend in Aktien investieren, dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus Mischfonds oder Rentenfonds kannst du dagegen mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnen.

Bei mehreren Depots musst du eine Verlustbescheinigung bei deiner Bank beantragen. Die Verluste trägst du dann in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP ein. Das Finanzamt verrechnet sie mit deinen Gewinnen aus anderen Depots. Nicht verrechnete Verluste nimmt die Bank in das nächste Jahr mit.

  • Verluste aus aktiven Aktienfonds dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.
  • Verluste aus Mischfonds oder Rentenfonds sind mit allen Kapitalerträgen verrechenbar.
  • Bei mehreren Depots beantragst du eine Verlustbescheinigung.
  • Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen.

Verluste aus der Veräußerung von aktiven Fondsanteilen kannst du mit positiven Kapitalerträgen verrechnen. Dazu zählen Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus anderen Wertpapieren. Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus aktiven Aktienfonds fallen unter diese Regel, da die Fonds überwiegend in Aktien investieren. Die Verlustverrechnung erfolgt automatisch durch deine Depotbank, wenn du ein Depot bei derselben Bank führst. Bei mehreren Depots musst du eine Verlustbescheinigung beantragen und die Verrechnung in der Anlage KAP vornehmen. Nicht verrechnete Verluste trägt die Bank in das nächste Jahr vor.

Verluste aus der Veräußerung von aktiven Fondsanteilen kannst du mit positiven Kapitalerträgen verrechnen. Dazu zählen Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus anderen Wertpapieren.

Wichtig: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus aktiven Aktienfonds fallen unter diese Regel, da die Fonds überwiegend in Aktien investieren.

Die Verlustverrechnung erfolgt automatisch durch deine Depotbank, wenn du ein Depot bei derselben Bank führst. Bei mehreren Depots musst du eine Verlustbescheinigung beantragen und die Verrechnung in der Anlage KAP vornehmen.

Nicht verrechnete Verluste werden von der Bank ins Folgejahr vorgetragen. Du kannst sie dann mit künftigen Gewinnen verrechnen.

10 · Hintergrund

Investmentsteuerreform 2018: Das hat sich für aktive Fonds geändert

Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden aktive Fonds und ETFs grundsätzlich gleich besteuert. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Aktive Fonds galten steuerlich als transparent, ETFs als intransparent. Diese Unterscheidung hat der Gesetzgeber mit der Investmentsteuerreform abgeschafft. Seit 2018 gilt für alle Investmentfonds ein einheitliches Besteuerungssystem.

Neu eingeführt wurde die Besteuerung auf Fondsebene. Auf bestimmte inländische Erträge des Fonds, wie Dividenden deutscher Aktien, fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer an. Diese Vorbelastung merkst du nicht direkt, sie wird aber durch die Teilfreistellung auf deiner Anlegerebene ausgeglichen.

Die Teilfreistellung ist das zentrale neue Element der Reform. Für Aktienfonds beträgt sie 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent. Damit soll die steuerliche Vorbelastung auf Fondsebene typisiert ausgeglichen werden. Für dich als Anlegerin bedeutet das: Ein Teil deiner Fondserträge bleibt steuerfrei.

  • Seit 2018 werden aktive Fonds und ETFs gleich besteuert.
  • Auf Fondsebene fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf bestimmte inländische Erträge an.
  • Die Teilfreistellung beträgt bei Aktienfonds 30 Prozent, bei Mischfonds 15 Prozent.
  • Die Vorabpauschale wurde als fiktive Mindestbesteuerung eingeführt.

Vor 2018 wurden aktive Fonds und ETFs unterschiedlich besteuert. Aktive Fonds galten als transparent, ETFs als intransparent. Diese Unterscheidung hat der Gesetzgeber mit der Investmentsteuerreform abgeschafft. Seit 2018 gilt für alle Investmentfonds ein einheitliches Besteuerungssystem. Auf Fondsebene fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf bestimmte inländische Erträge an. Auf Anlegerebene werden Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne besteuert. Die Teilfreistellung wurde eingeführt, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Für Aktienfonds beträgt sie 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent. Die Vorabpauschale wurde als fiktive Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds neu eingeführt.

Vor 2018 wurden aktive Fonds und ETFs unterschiedlich besteuert. Aktive Fonds galten als transparent, ETFs als intransparent. Diese Unterscheidung hat der Gesetzgeber mit der Investmentsteuerreform abgeschafft.

Seit 2018 gilt für alle Investmentfonds ein einheitliches Besteuerungssystem. Auf Fondsebene fallen 15 Prozent Körperschaftsteuer auf bestimmte inländische Erträge an. Auf Anlegerebene werden Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Veräußerungsgewinne besteuert.

Die Teilfreistellung wurde eingeführt, um die Vorbelastung auf Fondsebene auszugleichen. Für Aktienfonds beträgt sie 30 Prozent, für Mischfonds 15 Prozent und für Immobilienfonds 60 Prozent.

Die Vorabpauschale wurde neu eingeführt. Sie stellt sicher, dass thesaurierende Fonds nicht dauerhaft Steuern stunden können. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszins, der für 2026 bei 3,20 Prozent liegt.

Häufige Fragen

Fragen zu Aktiver Fonds und Abgeltungs­steuer

Investieren

Mehr zu Investieren

aktiver FondsAktiver Fonds vs FondsAktiver Fonds AuszahlplanAktiver Fonds beste WahlAktiver Fonds 2026Aktiver Fonds einfach erklärtAktiver Fonds EinmalanlageAktiver Fonds Erfahrungen

Weiter mit Finanzen

Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.

Alle Finanz-Ratgeber
FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026