Ratgeber · Investieren
Steuern auf Aktien: So viel bleibt 2026 von deinen Gewinnen
Auf Gewinne aus Aktien und Dividenden fallen Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Mit dem Sparer-Pauschbetrag und einem Freistellungsauftrag kannst du einen Teil deiner Erträge steuerfrei halten.
11 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Der Sparer-Pauschbetrag liegt 2026 bei 1000 Euro pro Person und 2000 Euro bei Zusammenveranlagung.
- Auf Kapitalerträge über dem Freibetrag fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag an.
- Aktiengewinne werden automatisch von deutschen Banken besteuert, wenn kein Freistellungsauftrag vorliegt.
- Verluste aus Aktienverkäufen kannst du mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.
01 · Grundlagen
Was ist die Kapitalertragsteuer auf Aktien?
Die Kapitalertragsteuer ist die Abgabe, die auf Erträge aus deinem Kapitalvermögen erhoben wird. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, also von deiner Bank oder deinem Broker.
Du bekommst also nur den Nettobetrag ausgezahlt, während das Geldinstitut die Steuer an das Finanzamt abführt. Das gilt für Dividenden, Zinsen und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren gleichermaßen.
Für dich als Anlegerin bedeutet das: Du musst dich um den Steuerabzug nicht selbst kümmern, solange dein Depot bei einem deutschen Institut liegt. Die Bank berechnet die Steuer automatisch und berücksichtigt dabei deinen Freistellungsauftrag, sofern du einen erteilt hast.
Die Kapitalertragsteuer beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Kapitalerträge. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Kurz erklärt
Kapitalertragsteuer
Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Deutsche Banken führen sie direkt an das Finanzamt ab.
Sie beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Teil deiner Kapitalerträge zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
02 · Vergleich
Abgeltungsteuer oder Kapitalertragsteuer: Wo liegt der Unterschied?
Die Begriffe werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Ebenen der Besteuerung. Für dich als Anlegerin ist vor allem die Wirkung entscheidend.
Die Abgeltungsteuer ist der materielle Steuersatz, den du auf deine Kapitalerträge zahlst. Die Kapitalertragsteuer ist dagegen die technische Erhebungsform: Deine Bank behält die Steuer direkt an der Quelle ein und führt sie ab.
Für Privatanlegerinnen und Privatanleger ist die Abgeltungsteuer der entscheidende Wert. Mit ihrer Zahlung gilt deine Einkommensteuer auf Kapitalerträge als abgegolten, du musst diese Erträge also nicht mehr in deiner Einkommensteuererklärung angeben, sofern die Bank die Steuer korrekt einbehalten hat.
Beide Begriffe bezeichnen denselben Steuersatz von 25 Prozent. Der Unterschied liegt allein in der Perspektive: Die Abgeltungsteuer beschreibt die Wirkung, die Kapitalertragsteuer den Weg der Erhebung.
| Abgeltungsteuer | Kapitalertragsteuer | |
|---|---|---|
| Funktion | Pauschale Einkommensteuer auf Kapitalerträge | Erhebungsform als Quellensteuer durch die Bank |
| Höhe | 25 Prozent | 25 Prozent (inklusive Abgeltungsteuer) |
| Abgeltungswirkung | Gilt die Einkommensteuer als abgegolten | Wird auf die Einkommensteuer angerechnet |
03 · Kosten
Sparerpauschbetrag 2026: So viel bleibt steuerfrei
Der Sparer-Pauschbetrag ist dein jährlicher Freibetrag für alle Kapitalerträge. Er liegt 2026 bei 1000 Euro für Einzelpersonen und 2000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare.
Der Sparer-Pauschbetrag liegt im Jahr 2026 bei 1000 Euro für Einzelpersonen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro pro Jahr. Alle Kapitalerträge bis zu dieser Grenze bleiben ohne Abzug von Abgeltungsteuer und Solidaritätszuschlag.
Der Freibetrag gilt für sämtliche Kapitalerträge zusammen, also für Dividenden, Zinsen und Kursgewinne aus Aktienverkäufen. Du musst die Erträge nicht auf verschiedene Anlageformen aufteilen, sondern kannst den Pauschbetrag flexibel nutzen.
Überschreiten deine Erträge den Freibetrag, wird nur der übersteigende Teil besteuert. Bei 1600 Euro Kapitalerträgen als Einzelperson zahlst du also nur auf 600 Euro Steuern.
Steuerfreier Rahmen für deine Kapitalerträge 2026
04 · Schritt für Schritt
Freistellungsauftrag: So nutzt du den Pauschbetrag direkt
Mit einem Freistellungsauftrag weist du deine Bank an, Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags nicht zu besteuern. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Steuer zunächst ab.
Du kannst den Freibetrag auf mehrere Institute verteilen, etwa wenn du Depots bei verschiedenen Banken führst. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro beziehungsweise 2000 Euro bei Paaren nicht überschreiten.
- Lege fest, welchen Teil deines Sparer-Pauschbetrags du bei welcher Bank hinterlegst.
- Richte den Freistellungsauftrag online im Banking-Bereich oder mit einem Formular ein.
- Die Bank berücksichtigt den Freibetrag automatisch und führt nur auf Erträge oberhalb des Freibetrags Steuern ab.
Höhe festlegen
Du entscheidest, welchen Teil deines Sparer-Pauschbetrags du bei welcher Bank hinterlegst. Die Summe aller Aufträge darf 1000 Euro (bzw. 2000 Euro bei Paaren) nicht überschreiten.
Auftrag erteilen
Den Freistellungsauftrag richtest du bei deiner Depotbank ein, meist online im Banking-Bereich oder mit einem Formular.
Steuerabzug vermeiden
Die Bank berücksichtigt den Freibetrag automatisch und führt nur auf Erträge oberhalb des Freibetrags Steuern ab.
05 · Kosten
Abgeltungsteuer: Was nach dem Freibetrag fällig wird
Überschreiten deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag, wird auf den übersteigenden Betrag die Abgeltungsteuer fällig. Sie beträgt pauschal 25 Prozent.
Sie beträgt pauschal 25 Prozent des steuerpflichtigen Gewinns, unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz.
Zusätzlich zur Abgeltungsteuer fällt der Solidaritätszuschlag an. Er beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, nicht des Gewinns. Bei 150 Euro Abgeltungsteuer sind das 8,25 Euro.
Bist du Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft, kommt Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungsteuer und kann als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
Steuersätze auf Kapitalerträge über dem Freibetrag
06 · Was gilt
Dividenden und Aktiengewinne: Was zählt zu den Kapitalerträgen?
Nicht nur Kursgewinne beim Verkauf sind steuerpflichtig. Auch laufende Erträge aus deinem Depot gehören zu den Kapitalerträgen.
Zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen gehören nicht nur Kursgewinne beim Verkauf von Aktien. Auch laufende Erträge wie Dividenden, Ausschüttungen aus Fonds und ETFs sowie Zinsen aus Anleihen, Tagesgeld und Festgeld zählen dazu.
Gewinne aus Zertifikaten unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Die Rückzahlung deines eingesetzten Kapitals ist dagegen kein Kapitalertrag und bleibt steuerfrei, weil du damit nur dein ursprünglich investiertes Geld zurückbekommst.
- Steuerpflichtig sind Dividenden aus Aktien und Ausschüttungen aus Fonds und ETFs.
- Steuerpflichtig sind Kursgewinne aus Aktienverkäufen und Gewinne aus Zertifikaten.
- Steuerfrei bleibt die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals sowie Erträge aus Riester-Verträgen.
Zählt zu Kapitalerträgen
Zählt nicht dazu
07 · Was gilt
Altbestände: Wann Aktiengewinne steuerfrei bleiben
Für Wertpapiere, die vor 2009 gekauft wurden, gelten besondere Regeln. Diese Altbestände können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei veräußert werden.
Gewinne aus dem Verkauf solcher Aktien sind vollständig steuerfrei, weil die Abgeltungsteuer erst zum 1. Januar 2009 eingeführt wurde und Altbestände davon ausgenommen sind.
Bei Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, gibt es einen steuerlichen Freibetrag von 100.000 Euro pro Person. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich dieser Betrag auf 200.000 Euro. Gewinne oberhalb dieses Freibetrags sind steuerpflichtig.
Dividenden aus Altbeständen sind dagegen nicht steuerfrei. Sie unterliegen auch dann der Abgeltungsteuer, wenn die zugrunde liegenden Aktien vor 2009 gekauft wurden.
Steuerfrei
Steuerpflichtig
08 · Checkliste
Steuererklärung: Wann du die Anlage KAP brauchst
In vielen Fällen erledigt deine Bank die Steuer automatisch. Es gibt aber Situationen, in denen du selbst aktiv werden und die Anlage KAP ausfüllen musst.
Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt, führt die Bank die Steuer auch auf Erträge unterhalb des Freibetrags ab. Dieses Geld kannst du dir über die Anlage KAP zurückholen. Das gilt auch, wenn du Kapitalerträge bei einem ausländischen Institut erzielt hast, denn ausländische Banken führen keine deutsche Steuer ab.
- Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt und möchtest zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
- Du hast Kapitalerträge bei einem ausländischen Institut erzielt.
- Du möchtest Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen.
- Du hast eine Nichtveranlagungsbescheinigung und möchtest eine Erstattung beantragen.
Fälle, in denen die Anlage KAP nötig ist
Du hast keinen Freistellungsauftrag erteilt und möchtest zu viel gezahlte Steuern zurückholen.
Du hast Kapitalerträge bei einem ausländischen Institut erzielt.
Du möchtest Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen.
Du hast eine Nichtveranlagungsbescheinigung und möchtest eine Erstattung beantragen.
Deine Bank hat Kirchensteuer einbehalten, die du als Sonderausgabe geltend machen willst.
09 · Im Vertrag
Günstigerprüfung: Wann dein persönlicher Steuersatz zählt
Die Abgeltungsteuer von 25 Prozent ist nicht immer die günstigste Lösung. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz darunter, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen.
Das Finanzamt prüft dann, ob dein individueller Steuersatz unter 25 Prozent liegt.
Ist dein persönlicher Steuersatz günstiger, werden deine Kapitalerträge mit diesem Satz besteuert statt mit der Abgeltungsteuer. Die Differenz bekommst du erstattet. Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für Studierende, Auszubildende oder Rentner mit niedrigem zu versteuerndem Einkommen.
Du beantragst die Günstigerprüfung in deiner Steuererklärung über die Anlage KAP. Das Finanzamt nimmt die Prüfung automatisch vor, wenn du das entsprechende Feld ankreuzt.
Voraussetzungen und Wirkung der Günstigerprüfung
10 · Fehler vermeiden
Verlustverrechnung: So senkst du deine Steuerlast
Verluste aus Aktiengeschäften kannst du mit Gewinnen verrechnen. Das reduziert deine Steuerlast und kann in manchen Fällen zu einer Erstattung führen.
Verluste aus Aktienverkäufen dürfen jedoch nicht mit Dividenden oder Zinserträgen verrechnet werden.
Hast du Depots bei mehreren Banken, musst du eine Verlustbescheinigung beantragen, um Verluste aus verschiedenen Depots zusammenzuführen. Die Frist dafür endet am 15. Dezember des jeweiligen Jahres. Ohne diese Bescheinigung bleiben Verluste im jeweiligen Depot gefangen.
- Beantrage die Verlustbescheinigung bis zum 15. Dezember bei deiner Bank.
- Führe Verluste aus verschiedenen Depots in der Steuererklärung zusammen.
- Nutze den Verlustvortrag, um nicht verrechnete Verluste in Folgejahre zu übertragen.
Häufige Fehler bei der Verlustverrechnung
11 · Im Vertrag
Quellensteuer und Solidaritätszuschlag: Was noch abgezogen wird
Neben der Abgeltungsteuer fallen zwei weitere Abgaben an: der Solidaritätszuschlag und bei ausländischen Aktien die Quellensteuer.
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungsteuer, nicht des Gewinns. Bei 25 Euro Abgeltungsteuer sind das 1,38 Euro.
Kirchenmitglieder zahlen zusätzlich Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer. Der Satz variiert je nach Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent. Die gezahlte Kirchensteuer kannst du als Sonderausgabe geltend machen und so deine Steuerlast wieder reduzieren.
Bei ausländischen Dividenden behält der Staat des Unternehmens oft eine Quellensteuer ein. Diese kann auf die deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden, sodass du nicht doppelt belastet wirst.
Zusätzliche Abgaben auf Kapitalerträge
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