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Aktien für Anfänger: So viel Abgeltungs­steuer fällt 2026 an

Beim Aktienkauf denkst du zuerst an Kurse und Rendite. Die Abgeltungs­steuer auf Kapitalerträge wie Dividenden und Kursgewinne reduziert deinen Gewinn jedoch spürbar, wenn du die Regeln nicht kennst.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 12.10.2026

Das Wichtigste

  • Auf Kapitalerträge wie Dividenden und realisierte Kursgewinne werden 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig.
  • Der Sparer-Pauschbetrag macht pro Person 1000 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei.
  • Mit einem Freistellungsauftrag verhinderst du, dass deine Bank zu viel Steuer direkt abführt.
  • Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag erhöhen die Abgabenlast auf deine Kapitalerträge.

01 · Grundlagen

Was ist die Abgeltungs­steuer auf Aktien?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Kapitalertragsteuer. Sie wird direkt an der Quelle einbehalten, also von deiner Bank oder deinem Broker, bevor das Geld auf deinem Konto landet.

Für dich als Anlegerin bedeutet die Abgeltungssteuer, dass du dich um die Versteuerung deiner Kapitalerträge nicht selbst kümmern musst. Deine Depotbank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab, sobald du Gewinne erzielst oder Dividenden erhältst. Du bekommst also immer nur den Nettobetrag ausgezahlt.

Der Steuersatz beträgt pauschal 25 Prozent auf deine Kapitalerträge. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Dividenden, Zinsen oder realisierte Kursgewinne aus dem Verkauf von Aktien handelt. Diese Pauschalierung vereinfacht die Steuererklärung erheblich, da die Erträge nicht mehr zu deinem persönlichen Einkommensteuersatz hinzugerechnet werden müssen.

Wichtig ist der Unterschied zu deinem persönlichen Steuersatz: Liegt dein Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt erstattet dir dann die Differenz, wenn die individuelle Besteuerung für dich vorteilhafter ist.

Kurz erklärt

Abgeltungs­steuer

Eine Quellensteuer auf Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und realisierte Kursgewinne aus Aktien und Fonds.

Auf Gewinne aus Aktien können Steuern fällig werden. In Deutschland ist das die Abgeltungssteuer.

02 · Vergleich

Abgeltungs­steuer, Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer im Vergleich

Die Abgeltungssteuer ist nicht die einzige Abgabe auf deine Kapitalerträge. Je nach deiner Situation kommen zwei weitere Posten hinzu, die deine Steuerlast erhöhen.

Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent ist nur der Ausgangspunkt. Auf diese Steuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent erhoben. Das ergibt eine Gesamtbelastung von 26,375 Prozent auf deine Kapitalerträge, sofern du nicht kirchensteuerpflichtig bist.

Bist du Mitglied einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft, kommt die Kirchensteuer hinzu. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Abgeltungssteuer. Deine Bank berücksichtigt sie automatisch, sobald du ihr dein Kirchensteuermerkmal mitgeteilt hast.

  • Die Abgeltungssteuer zahlen alle Anleger mit Kapitalerträgen oberhalb des Sparer-Pauschbetrags.
  • Den Solidaritätszuschlag zahlen alle, die Abgeltungssteuer entrichten müssen.
  • Die Kirchensteuer zahlen nur Mitglieder einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft.
So setzt sich die Steuerlast auf Kapitalerträge zusammen
Abgeltungs­steuerSolidaritäts­zuschlag
Höhe25 Prozent5,5 Prozent der Abgeltungssteuer
Wer sie zahltAlle Anleger mit Kapitalerträgen über dem FreibetragAlle, die Abgeltungssteuer zahlen

03 · Schritt für Schritt

So nutzt du den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro

Der Sparer-Pauschbetrag ist dein wichtigstes Instrument, um die Abgeltungssteuer zu senken. Er stellt einen Teil deiner Kapitalerträge steuerfrei.

Der Sparer-Pauschbetrag stellt deine Kapitalerträge bis zu einer festen Grenze steuerfrei. Pro Person und Jahr bleiben 1000 Euro an Kapitalerträgen unversteuert. Bei zusammenveranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 2000 Euro.

Damit deine Bank den Freibetrag automatisch berücksichtigt, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten. Das erledigst du online im Banking-Bereich deines Anbieters. Ohne diesen Auftrag führt die Bank die Abgeltungssteuer auf alle Erträge ab, auch wenn du unter dem Freibetrag bleibst.

  • Richte den Freistellungsauftrag in Höhe von 1000 Euro pro Person ein.
  • Verteilst du dein Geld auf mehrere Banken, teilst du den Freibetrag auf.
  • Die Summe aller Freistellungsaufträge darf 1000 Euro pro Person nicht überschreiten.
01

Freibetrag kennen

Auf Gewinne aus Aktien können Steuern fällig werden. In Deutschland ist das die Abgeltungssteuer.

02

Freistellungsauftrag einrichten

Richte bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag ein. Deine Bank berücksichtigt diesen bei jeder Auszahlung, sodass Kapitalerträge bis zur eingetragenen Höhe ohne Abgeltungssteuer ausgezahlt werden.

03

Aufteilung auf mehrere Banken

Hast du Depots bei mehreren Anbietern, kannst du den Freistellungsauftrag aufteilen. Achte darauf, dass die Summe aller Freistellungsaufträge deinen persönlichen Freibetrag nicht überschreitet.

04 · Was gilt

Welche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungs­steuer?

Nicht nur Kursgewinne sind steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer erfasst verschiedene Arten von Erträgen aus deinem Depot.

Die Abgeltungssteuer erfasst nahezu alle Erträge, die dein Depot abwirft. Dazu gehören Dividenden von Einzelaktien, realisierte Kursgewinne aus Aktienverkäufen sowie Ausschüttungen und Kursgewinne aus Aktienfonds und ETFs. Auch Zinsen aus Anleihen fallen unter die Regelung.

Nicht besteuert werden Buchgewinne, also Kurssteigerungen, die du noch nicht durch einen Verkauf realisiert hast. Ebenfalls steuerfrei bleibt die Rückzahlung deines ursprünglich investierten Anlagebetrags, da nur der Gewinn und nicht das eingesetzte Kapital besteuert wird.

Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1000 Euro pro Jahr bleiben ebenfalls steuerfrei. Voraussetzung ist, dass du deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

Abgeltungssteuer fällt an

·Dividenden von Einzelaktien
·Realisierte Kursgewinne aus Aktienverkäufen
·Ausschüttungen von Aktienfonds und ETFs
·Realisierte Kursgewinne aus Fonds und ETFs
·Zinsen aus Anleihen

Keine Abgeltungssteuer

·Nicht realisierte Kursgewinne (Buchgewinne)
·Kapitalerträge unterhalb des Sparer-Pauschbetrags
·Rückzahlung des ursprünglichen Anlagebetrags

05 · Kosten

So wirkt sich die Teilfreistellung auf Aktienfonds aus

Für Fonds mit hohem Aktienanteil gilt eine besondere Regel. Sie reduziert die Steuerlast und gleicht eine Doppelbesteuerung auf Fondsebene aus.

Für Fonds mit hohem Aktienanteil gilt eine steuerliche Entlastung, die sogenannte Teilfreistellung. Bei Aktienfonds mit mindestens 51 Prozent Aktienquote sind 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Nur 70 Prozent der Erträge werden mit Abgeltungssteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer belastet.

Für Mischfonds mit mindestens 25 Prozent Aktienquote gilt eine Teilfreistellung von 15 Prozent. Das bedeutet, dass 85 Prozent der Erträge der Besteuerung unterliegen. Reine Rentenfonds und Geldmarktfonds erhalten keine Teilfreistellung, hier werden 100 Prozent der Erträge besteuert.

Die Regelung gleicht eine Doppelbesteuerung aus, die auf Fondsebene entstehen kann. Für dich als Anlegerin reduziert sie die effektive Steuerlast auf Aktienfonds spürbar.

06 · Im Vertrag

Verlustverrechnung: So minderst du deine Steuerlast

Verluste aus Aktiengeschäften sind ärgerlich, aber steuerlich nicht wirkungslos. Du kannst sie mit Gewinnen verrechnen und so deine Abgeltungssteuer senken.

Verluste aus Aktiengeschäften kannst du steuerlich nutzen, um Gewinne zu verrechnen. Dabei gelten unterschiedliche Regeln, je nachdem, woher die Verluste stammen. Deine Bank führt für dich einen Verlusttopf und verrechnet Verluste automatisch mit späteren Gewinnen.

Verluste aus dem Verkauf von Einzelaktien kannst du nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Einzelaktien verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich. Verluste aus Fonds, ETFs oder Anleihen sind flexibler und lassen sich mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnen.

  • Deine Bank verrechnet Verluste automatisch im selben Jahr.
  • Reichen die Gewinne nicht aus, wird der Verlust ins Folgejahr vorgetragen.
  • Für die Verrechnung über verschiedene Depots hinweg benötigst du eine Verlustbescheinigung.

Wichtige Regeln zur Verlustverrechnung

AktienverlusteNur mit AktiengewinnenVerluste aus dem Verkauf von Einzelaktien kannst du nur mit Gewinnen aus dem Verkauf von Einzelaktien verrechnen. Eine Verrechnung mit Dividenden oder Zinsen ist nicht möglich.
Sonstige VerlusteFlexibler verrechenbarVerluste aus Fonds, ETFs oder Anleihen kannst du mit allen positiven Kapitalerträgen verrechnen, also auch mit Dividenden und Zinsen.
VerlusttopfAutomatische VerrechnungDeine Bank führt einen Verlusttopf. Sie verrechnet Verluste automatisch mit späteren Gewinnen im selben Jahr oder trägt sie ins Folgejahr vor.
VerlustbescheinigungFür die SteuererklärungMöchtest du Verluste aus verschiedenen Banken in deiner Steuererklärung verrechnen, beantragst du bis Mitte Dezember eine Verlustbescheinigung.

07 · Checkliste

Checkliste: Das solltest du vor dem ersten Aktienkauf erledigen

Bevor du deine erste Aktie kaufst, kannst du mit wenigen Handgriffen sicherstellen, dass die Steuer auf deine Erträge korrekt berechnet wird.

Bevor du deine erste Aktie kaufst, kannst du mit wenigen Handgriffen sicherstellen, dass die Steuer auf deine Erträge korrekt berechnet wird. Die Vorbereitung dauert meist nur wenige Minuten und spart dir später unnötige Steuerzahlungen.

Der wichtigste Schritt ist die Einrichtung des Freistellungsauftrags in Höhe von 1000 Euro pro Person. Ohne diesen Auftrag führt deine Bank die Abgeltungssteuer auch auf kleine Erträge ab, die eigentlich steuerfrei wären.

  • Eröffne ein Depot bei einer Bank oder einem Online-Broker.
  • Richte den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro als Freistellungsauftrag ein.
  • Prüfe dein Kirchensteuermerkmal, falls du Kirchenmitglied bist.
  • Lege deine Anlagestrategie fest: Einzelaktien, Fonds oder ETFs.
  • Baue einen Notgroschen auf, bevor du in Aktien investierst.
  • Schätze deine Risikobereitschaft und deinen Anlagehorizont realistisch ein.

Vorbereitung für den Aktienkauf

01

Depot bei einer Bank oder einem Online-Broker eröffnen

02

Anlagestrategie festlegen: Einzelaktien, Fonds oder ETFs

03

Notgroschen vor dem ersten Aktienkauf aufbauen

04

Risikobereitschaft und Anlagehorizont realistisch einschätzen

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler bei der Abgeltungs­steuer vermeiden

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie sich nicht rechtzeitig um ihre Steuerangelegenheiten kümmern. Diese Fehler lassen sich leicht umgehen.

Viele Anleger verschenken Geld, weil sie sich nicht rechtzeitig um ihre Steuerangelegenheiten kümmern. Der häufigste Fehler ist, keinen Freistellungsauftrag einzurichten und den Sparer-Pauschbetrag von 1000 Euro ungenutzt zu lassen.

Ein weiterer Fehler ist, Freistellungsaufträge bei mehreren Banken in Summe über 1000 Euro einzurichten. Das Finanzamt gleicht die Daten ab und fordert die zu wenig gezahlte Steuer nach. Auch die Kirchensteuer solltest du nicht verschweigen, da das Finanzamt die Daten von den Kirchen erhält.

  • Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag ungenutzt lassen.
  • Freistellungsaufträge bei mehreren Banken in Summe über 1000 Euro einrichten.
  • Kirchensteuer nicht angeben und später Nachzahlungen riskieren.
  • Verluste nicht über eine Verlustbescheinigung in der Steuererklärung geltend machen.
  • Die Teilfreistellung bei Aktienfonds nicht kennen und zu viel Steuer erwarten.
  • Nur auf die Abgeltungssteuer schauen und Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer vergessen.

Häufige Fehler im Umgang mit der Abgeltungssteuer

·Keinen Freistellungsauftrag einrichten und den Sparer-Pauschbetrag ungenutzt lassen
·Kirchensteuer nicht angeben und später Nachzahlungen riskieren
·Verluste nicht über eine Verlustbescheinigung in der Steuererklärung geltend machen
·Nur auf die Abgeltungssteuer schauen und Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer vergessen

09 · Hintergrund

Abgeltungs­steuer in der Steuererklärung: Wann sich die Anlage KAP lohnt

In vielen Fällen ist die Steuer mit dem automatischen Abzug durch die Bank erledigt. Es gibt jedoch Situationen, in denen du mit der Anlage KAP Geld zurückholen kannst.

In vielen Fällen ist die Steuer mit dem automatischen Abzug durch die Bank erledigt. Es gibt jedoch Situationen, in denen du mit der Anlage KAP Geld zurückholen kannst. Die Anlage KAP ist der Teil der Steuererklärung, in dem du deine Kapitalerträge und die bereits gezahlte Abgeltungssteuer einträgst.

Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du eine Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt berechnet dann, ob die Besteuerung deiner Kapitalerträge mit deinem individuellen Satz günstiger ist als die pauschale Abgeltungssteuer. Die Differenz bekommst du erstattet.

Hast du Freistellungsaufträge nicht oder nicht vollständig genutzt, kannst du dir zu viel gezahlte Abgeltungssteuer über die Anlage KAP erstatten lassen. Das gilt auch, wenn du Verluste aus verschiedenen Depots miteinander verrechnen möchtest. Ausländische Quellensteuer auf Dividenden ausländischer Aktien lässt sich ebenfalls über die Anlage KAP anrechnen.

Auf deine Gewinne aus Aktien, zum Beispiel Kursgewinne oder Dividenden, fällt die Abgeltungssteuer von 25 Prozent an. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf diese Steuer.

Die ersten 1.000 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr bleiben dir als Sparer-Pauschbetrag steuerfrei. Bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung sind es 2.000 Euro.

Bei Aktienfonds bleiben 30 Prozent des Ertrags steuerfrei (Teilfreistellung).

10 · Schritt für Schritt

So wird die Abgeltungs­steuer bei Dividenden einbehalten

Dividenden sind die häufigste Form der laufenden Kapitalerträge. Der Steuerabzug erfolgt direkt bei der Ausschüttung durch deine Depotbank.

Der Steuerabzug bei Dividenden erfolgt direkt bei der Ausschüttung durch deine Depotbank. Das Unternehmen zahlt die Dividende an deine Depotbank aus, die Bruttodividende pro Aktie wird deinem Depot gutgeschrieben. Anschließend prüft deine Bank, ob dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist.

Ist das der Fall, bleibt die Dividende bis zur Höhe des Restbetrags steuerfrei. Auf den verbleibenden Betrag werden 25 Prozent Abgeltungssteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf fällig. Bei Kirchenmitgliedern kommt die Kirchensteuer hinzu.

  • Die Bruttodividende wird deinem Depot gutgeschrieben.
  • Deine Bank prüft den verbleibenden Freistellungsauftrag.
  • Auf den steuerpflichtigen Teil werden Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag berechnet.
  • Die Nettodividende wird auf dein Verrechnungskonto ausgezahlt.
01

Dividende wird ausgeschüttet

Das Unternehmen zahlt die Dividende an deine Depotbank aus. Die Bruttodividende pro Aktie wird deinem Depot gutgeschrieben.

02

Freistellungsauftrag wird berücksichtigt

Deine Bank prüft, ob dein Freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöpft ist. Ist das der Fall, bleibt die Dividende bis zur Höhe des Restbetrags steuerfrei.

03

Abgeltungssteuer wird berechnet

Auf den verbleibenden Betrag wird die Abgeltungssteuer fällig. Bei Kirchenmitgliedern kommt die Kirchensteuer hinzu.

04

Nettodividende wird ausgezahlt

Deine Bank führt die Steuer direkt an das Finanzamt ab. Auf deinem Verrechnungskonto landet nur die Nettodividende nach Steuern.

11 · Im Vertrag

Ausländische Quellensteuer auf Aktien anrechnen lassen

Bei Dividenden ausländischer Unternehmen behält das jeweilige Land oft eine Quellensteuer ein. Diese lässt sich teilweise auf die deutsche Abgeltungssteuer anrechnen.

Regeln zur Anrechnung ausländischer Quellensteuer

AnrechnungAnrechnung auf die AbgeltungssteuerQuellensteuer aus Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen wird auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet.
ErstattungBei zu viel AbzugLiegt die ausländische Quellensteuer über dem anrechenbaren Satz, kannst du den übersteigenden Teil im Ausland zurückfordern. Das ist oft mit Aufwand verbunden.
Anlage KAPPflicht zur AngabeUm die Anrechnung zu erhalten, musst du die ausländischen Erträge und die einbehaltene Quellensteuer in der Anlage KAP deiner Steuererklärung angeben.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 12.10.2026