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Private Krankenversicherung steuerlich absetzen: So nutzt du die Vorsorgeaufwendungen

Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung kannst du als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Entscheidend ist, welche Leistungen deines Tarifs auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung liegen und welche als Mehrleistungen gelten.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Basisabsicherung deiner privaten Krankenversicherung ist unbegrenzt als Sonderausgabe absetzbar.
  • Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden komplett steuermindernd angerechnet.
  • Mehrleistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer zählen zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen mit Höchstgrenzen.
  • Beitragsrückerstattungen verringern im Auszahlungsjahr deine absetzbaren Versicherungsbeiträge.

01 · Was gilt

Welche Beiträge deiner privaten Krankenversicherung sind absetzbar?

Nicht jeder Bestandteil deines PKV-Beitrags wird steuerlich gleich behandelt. Das Finanzamt unterscheidet zwischen Basisabsicherung, Pflegeversicherung und Mehrleistungen.

Die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung werden komplett steuermindernd angerechnet. Bei der Krankenversicherung berücksichtigt die Finanzverwaltung nur die Beiträge für Leistungen, die in etwa den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Diese sogenannte Basiskrankenversicherung ist nicht mit dem Basistarif zu verwechseln.

PKV-typische Versicherungsleistungen wie das Zweibettzimmer im Krankenhaus oder die Behandlung durch Heilpraktiker gelten als Mehrleistungen und sind von der unbegrenzten Steuerminderung ausgeklammert. Gleiches gilt für eine Krankentagegeldversicherung. Beiträge für privatversicherte Familienangehörige, also auch deine Kinder, kannst du ebenfalls als Sonderausgaben geltend machen.

Die Pflegepflichtversicherung ist immer vollständig absetzbar, bei der Krankenversicherung zählt nur der Basisanteil.

Absetzbar

·Basisabsicherung auf GKV-Niveau
·Pflegepflichtversicherung
·Beiträge für privatversicherte Kinder
·Beiträge für den Ehepartner bei gemeinsamer Veranlagung

Nicht oder nur begrenzt absetzbar

·Chefarztbehandlung
·Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
·Krankentagegeldversicherung
·Heilpraktikerbehandlung

02 · Schritt für Schritt

So berechnet dein Versicherer den absetzbaren Beitragsanteil

Deine private Krankenversicherung ermittelt jährlich, welcher Teil deines Beitrags auf die Basisabsicherung entfällt. Grundlage ist die Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung.

Du musst die Höhe der abzugsfähigen PKV-Beiträge nicht selbst berechnen. Deine private Krankenversicherung übernimmt die Berechnung deiner tatsächlichen Beitragsbelastung im abgelaufenen Jahr. Die Beitragswerte werden über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen an die Finanzverwaltung übermittelt und zum elektronischen Abruf bereitgestellt.

Von deinem Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung zieht der Versicherer zunächst die separat ausgewiesenen Beträge für Mehrleistungen wie etwa ein Krankentagegeld ab. Hast du nur einen Grundschutz vereinbart, ist dieser voll absetzbar. Umfasst dein Tarif Mehrleistungen, wendet dein Versicherer die Rechenformel aus der Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung an.

Dabei besitzt jede Leistung einen Punktwert. Die Summe der nicht abzugsfähigen Leistungen wird durch die Summe aller Leistungen dividiert und mit dem Tarifbeitrag multipliziert. Das errechnete Produkt ergibt den Beitrag, der nicht steuerlich absetzbar ist. Dein Versicherer stellt dir die übermittelten Basis-Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zur Verfügung, damit du deren steuerliche Berücksichtigung prüfen kannst.

01

Gesamtbeitrag ermitteln

Dein Versicherer nimmt deinen monatlichen Gesamtbeitrag für die Krankenversicherung als Ausgangswert.

02

Mehrleistungen herausrechnen

Separat ausgewiesene Beträge für Mehrleistungen wie Krankentagegeld oder Chefarztbehandlung werden vom Gesamtbeitrag abgezogen.

03

Punktwerte anwenden

Für Tarife mit integrierten Mehrleistungen wendet der Versicherer die Rechenformel aus der KVBEVO an. Jede Leistung besitzt einen festgelegten Punktwert.

04

Absetzbaren Betrag bescheinigen

Das Ergebnis wird dir jährlich bescheinigt und über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen an die Finanzverwaltung übermittelt.

03 · Vergleich

Basisabsicherung oder Mehrleistung: Was gilt für deinen Tarif?

Die Punktwerte aus der KVBEVO legen fest, welche Leistungen als Basisschutz und welche als Mehrleistungen gelten. Diese Unterscheidung bestimmt deinen absetzbaren Beitrag.

Der ambulante Basisschutz wird mit 54,60 Punkten bewertet, der stationäre Basisschutz mit 15,11 Punkten und der zahnärztliche Basisschutz mit 9,88 Punkten.

Für Mehrleistungen gelten deutlich niedrigere Punktwerte: Die Heilpraktikerbehandlung liegt bei 1,69 Punkten, Chefarzt oder Zweibettzimmer bei 9,24 Punkten und das Einbettzimmer bei 3,64 Punkten. Zahnersatz oder implantologische Leistungen werden mit 5,58 Punkten bewertet, Kieferorthopädie mit 0,26 Punkten.

Je höher der Punktwert einer Leistung, desto größer ist ihr Anteil am Gesamtbeitrag und desto mehr kannst du absetzen. Ein Tarif mit vielen Mehrleistungen hat daher einen geringeren absetzbaren Anteil als ein Tarif, der sich am Grundschutz orientiert.

Punktwerte nach KVBEVO für typische PKV-Leistungen
BasisschutzMehrleistung
Ambulante Behandlung54,60 Punkte1,69 Punkte (Heilpraktiker)
Stationäre Behandlung15,11 Punkte9,24 Punkte (Chefarzt oder Zweibettzimmer), 3,64 Punkte (Einbettzimmer)
Zahnärztliche Behandlung9,88 Punkte5,58 Punkte (Zahnersatz oder Implantate), 0,26 Punkte (Kieferorthopädie)

04 · Kosten

Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen

Mehrleistungen, die über das GKV-Niveau hinausgehen, kannst du als sonstige Vorsorgeaufwendungen absetzen. Dabei gelten feste Höchstgrenzen, die je nach beruflichem Status variieren.

Das ist allerdings nur dann möglich, wenn die Höchstgrenzen nicht schon durch deine Basiskranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausgeschöpft sind.

Für abhängig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte liegt die Höchstgrenze bei 1.900 Euro, für Selbstständige bei 2.800 Euro pro Jahr. Bei Ehepaaren gilt die entsprechende Grenze für jeden Partner separat. Die Basisabsicherung und die Pflegepflichtversicherung sind von diesen Grenzen ausgenommen und werden unbegrenzt berücksichtigt.

Die Höchstgrenze ist bei vielen Steuerpflichtigen durch andere Versicherungen wie Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit bereits ausgeschöpft. In diesem Fall wirken sich zusätzliche Mehrleistungen deiner PKV steuerlich nicht mehr aus.

Jährliche Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen 2026

Arbeitnehmer und Beamte1.900 Euro
Selbstständige2.800 Euro

05 · Was gilt

So trägst du deine PKV-Beiträge in die Steuererklärung ein

Für die Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung ist die Anlage Vorsorgeaufwand der Einkommensteuererklärung maßgeblich. Je nach Personengruppe gelten unterschiedliche Anlagen.

Dort trägst du deine Ausgaben für die Krankenversicherung in der Rubrik Beiträge zur inländischen privaten Kranken- und Pflegeversicherung ein.

Für Beiträge, die du für andere Personen übernimmst, gelten unterschiedliche Anlagen. Beiträge für kindergeldberechtigte Kinder gehören in die Anlage Kind. Beiträge für Kinder ohne Kindergeldanspruch trägst du ebenfalls in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Für getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner ist die Anlage U vorgesehen.

Dein Versicherer meldet die bezahlten Beiträge außerdem direkt an das Finanzamt. Dazu benötigt er deine Steuer-ID. Die Anlage Vorsorgeaufwand musst du dennoch selbst ausfüllen.

Anlage Vorsorgeaufwand

·Eigene Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung
·Beiträge für Kinder ohne Kindergeldanspruch

Andere Anlagen

·Beiträge für kindergeldberechtigte Kinder: Anlage Kind
·Beiträge für getrennt lebende oder geschiedene Ehepartner: Anlage U

06 · Im Vertrag

Beitragsrückerstattung: Das musst du bei der Steuer beachten

Erhältst du von deiner privaten Krankenversicherung eine Beitragsrückerstattung, wirkt sich das auf deine Steuererklärung aus. Die Rückerstattung wird im Auszahlungsjahr verrechnet.

Eine Beitragsrückerstattung deiner privaten Krankenversicherung verringert im Auszahlungsjahr deine absetzbaren Versicherungsbeiträge. Du musst sie in der Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt die korrekte Höhe deiner Vorsorgeaufwendungen ermitteln kann.

Übernimmst du Behandlungskosten selbst, beispielsweise um deine Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden, kannst du diese Ausgaben regelmäßig nicht steuermindernd als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Selbst getragene Gesundheitsausgaben können grundsätzlich nur dann als außergewöhnliche Belastungen bei der Steuer berücksichtigt werden, wenn deine individuelle Belastungsgrenze überschritten wird.

Die Belastungsgrenze hängt von deinem Jahreseinkommen, Familienstand und der Zahl deiner Kinder ab. Liegen deine Gesundheitsausgaben darunter, wirken sie sich steuerlich nicht aus.

Regeln zur Beitragsrückerstattung

Verrechnung im AuszahlungsjahrSteuererklärungEine Beitragsrückerstattung verringert im Jahr der Auszahlung deine absetzbaren Versicherungsbeiträge. Du musst sie in der Steuererklärung angeben.
Selbst getragene GesundheitsausgabenNicht absetzbarÜbernimmst du Behandlungskosten selbst, um deine Beitragsrückerstattung nicht zu gefährden, kannst du diese Ausgaben regelmäßig nicht als Vorsorgeaufwendungen geltend machen.
Außergewöhnliche BelastungenAlternativeSelbst getragene Gesundheitsausgaben können nur dann als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, wenn deine individuelle Belastungsgrenze überschritten wird. Diese hängt von Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab.

07 · Hintergrund

Arbeitgeberzuschuss und Steuer: So wirkt er sich aus

Als Angestellter erhältst du von deinem Arbeitgeber einen Zuschuss zu deinen PKV-Beiträgen. Dieser Zuschuss beeinflusst, welche Beiträge du steuerlich geltend machen kannst.

Der Zuschuss ist auf die Hälfte des Beitrags begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlich Versicherten übernehmen müsste.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: Du kannst nur den Teil der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen, den du selbst getragen hast. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei und wird nicht als Einnahme versteuert, mindert aber entsprechend deine absetzbaren Sonderausgaben.

Dein Versicherer berücksichtigt den Arbeitgeberzuschuss bei der Berechnung deiner absetzbaren Beiträge. Die übermittelten Werte an die Finanzverwaltung enthalten bereits die korrekte Aufteilung.

Dein Arbeitgeber beteiligt sich an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung, sofern du als Angestellter privat versichert bist. Der Zuschuss ist auf die Hälfte des Beitrags begrenzt, höchstens jedoch auf den Betrag, den der Arbeitgeber bei gesetzlich Versicherten übernehmen müsste.

Für deine Steuererklärung bedeutet das: Du kannst nur den Teil der Beiträge als Vorsorgeaufwendungen absetzen, den du selbst getragen hast. Der Arbeitgeberzuschuss ist steuerfrei und wird nicht als Einnahme versteuert, mindert aber entsprechend deine absetzbaren Sonderausgaben.

Dein Versicherer übermittelt die relevanten Beitragsdaten an die Finanzverwaltung. In der Anlage Vorsorgeaufwand trägst du deine selbst gezahlten Beiträge ein, der Arbeitgeberanteil wird automatisch berücksichtigt.

08 · Was gilt

Krankentagegeldversicherung und weitere Zusatzversicherungen

Nicht alle Zusatzversicherungen werden steuerlich gleich behandelt. Für die Krankentagegeldversicherung und andere Zusatzbausteine gelten besondere Regeln.

Die Krankentagegeldversicherung gilt als Mehrleistung und ist von der unbegrenzten Steuerminderung ausgeklammert. Sie kann nur als sonstige Vorsorgeaufwendung bis zur Höchstgrenze von 1.900 Euro beziehungsweise 2.800 Euro berücksichtigt werden.

Gleiches gilt für Krankenzusatz- und Pflegezusatzversicherungen sowie für Mehrleistungen deiner Vollversicherung wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Selbstbehalte und andere Eigenbeteiligungen kannst du grundsätzlich nicht von der Steuer absetzen. Übernimmst du Behandlungskosten selbst, gehören diese zu den außergewöhnlichen Belastungen und nicht zu den Vorsorgeaufwendungen.

Nur die Pflegepflichtversicherung ist als Pflichtbestandteil immer vollständig absetzbar. Alle freiwilligen Zusatzbausteine unterliegen den Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen

·Krankenzusatzversicherungen
·Pflegezusatzversicherungen
·Mehrleistungen der Vollversicherung wie Chefarztbehandlung

Nicht absetzbar

·Krankentagegeldversicherung als Teil der Vollversicherung
·Selbstbehalte und Eigenbeteiligungen
·Selbst getragene Behandlungskosten

09 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Absetzen der privaten Krankenversicherung

Bei der Steuererklärung schleichen sich rund um die PKV-Beiträge immer wieder Fehler ein. Diese Punkte solltest du besonders prüfen.

Ein häufiger Fehler ist, den gesamten PKV-Beitrag einzutragen, ohne die Mehrleistungen herauszurechnen. Nur der Basisanteil auf GKV-Niveau ist unbegrenzt absetzbar, der Rest unterliegt den Höchstgrenzen für sonstige Vorsorgeaufwendungen.

Viele vergessen auch, die Beitragsrückerstattung im Auszahlungsjahr anzugeben. Sie verringert deine absetzbaren Beiträge und muss dem Finanzamt mitgeteilt werden. Ein weiterer Fehler ist der Versuch, selbst getragene Gesundheitsausgaben als Vorsorgeaufwendungen abzusetzen. Diese gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen und unterliegen der individuellen Belastungsgrenze.

Prüfe außerdem, ob du die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen richtig einschätzt: 1.900 Euro für Arbeitnehmer, 2.800 Euro für Selbstständige. Beiträge für privatversicherte Kinder werden häufig in der falschen Anlage eingetragen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

·Du vergisst, die Beitragsrückerstattung im Auszahlungsjahr anzugeben. Sie verringert deine absetzbaren Beiträge.
·Du trägst den gesamten PKV-Beitrag ein, ohne die Mehrleistungen herauszurechnen. Nur der Basisanteil ist unbegrenzt absetzbar.
·Du überschätzt die Höchstgrenze für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Sie liegt bei 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige.
·Du versuchst, selbst getragene Gesundheitsausgaben als Vorsorgeaufwendungen abzusetzen. Diese gehören zu den außergewöhnlichen Belastungen.
·Du trägst Beiträge für kindergeldberechtigte Kinder in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Richtig ist die Anlage Kind.

10 · Checkliste

Checkliste: So holst du das Maximum aus deinen PKV-Beiträgen heraus

Mit dieser systematischen Prüfung stellst du sicher, dass du alle absetzbaren Beträge korrekt in deiner Steuererklärung berücksichtigst.

Gehe deine Unterlagen systematisch durch, bevor du die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllst. Die Bescheinigung deines Versicherers über die absetzbaren Basisbeiträge ist die wichtigste Grundlage. Sie enthält bereits die korrekte Aufteilung zwischen Basisabsicherung und Mehrleistungen.

Prüfe anschließend, ob du Beitragsrückerstattungen des vergangenen Jahres erhalten hast und trage sie ein. Ziehe den Arbeitgeberzuschuss von deinem selbst getragenen Beitrag ab, falls du angestellt bist. Berücksichtige die Pflegepflichtversicherungsbeiträge vollständig und erfasse Beiträge für privatversicherte Kinder in der richtigen Anlage.

Setze Mehrleistungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zur Höchstgrenze an. Bist du selbstständig, nutze die höhere Grenze von 2.800 Euro. So stellst du sicher, dass alle absetzbaren Beträge korrekt berücksichtigt werden.

Deine Schritte für die Steuererklärung

01

Bescheinigung deines Versicherers über die absetzbaren Basisbeiträge anfordern

02

Beitragsrückerstattungen des vergangenen Jahres prüfen und eintragen

03

Beiträge für privatversicherte Kinder in der richtigen Anlage erfassen

04

Arbeitgeberzuschuss vom selbst getragenen Beitrag abziehen

05

Mehrleistungen als sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zur Höchstgrenze ansetzen

06

Pflegepflichtversicherungsbeiträge vollständig berücksichtigen

07

Bei Selbstständigkeit die höhere Höchstgrenze von 2.800 Euro nutzen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026