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Ratgeber · Versicherung

Krankenzusatzversicherung wechseln: Wann sich der Schritt lohnt

Ein Wechsel der Krankenzusatzversicherung kann sinnvoll sein, birgt aber Risiken wie eine erneute Gesundheits­prüfung oder den Verlust von Alterungs­rückstellungen. Prüfe deshalb zuerst, ob ein Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter deine Bedürfnisse erfüllt, bevor du kündigst.

12 Kapitel · 14 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Kündigung ist in der Regel zum Ende des Versicherungsjahres mit einer Frist von 1 bis 3 Monaten möglich.
  • Vorerkrankungen können beim neuen Anbieter zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen.
  • Alterungsrückstellungen gehen bei einem Anbieterwechsel meist verloren und können die Beiträge im Alter erhöhen.
  • Kündige deinen alten Vertrag erst, wenn die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.

01 · Grundlagen

Was ist eine Krankenzusatzversicherung?

Eine Krankenzusatzversicherung schließt Lücken der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie übernimmt Leistungen, die über die medizinische Grundversorgung hinausgehen, je nach Tarif zum Beispiel für Sehhilfen, alternative Heilmethoden oder stationäre Zusatzleistungen.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinische Grundversorgung, viele Zusatzleistungen musst du jedoch selbst zahlen. Eine Krankenzusatzversicherung erweitert diesen Schutz und übernimmt je nach Tarif Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittel oder Sehhilfen. Auch alternative Heilmethoden können abgedeckt sein.

Davon abzugrenzen ist die Krankenhauszusatzversicherung, die ausschließlich stationäre Leistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Chefarztbehandlung abdeckt. Einige Tarife kombinieren ambulante und stationäre Zusatzleistungen, andere beschränken sich auf einen Bereich. Prüfe deshalb genau, welche Leistungen dein aktueller Vertrag enthält, bevor du über einen Wechsel nachdenkst.

Für Studierende kann eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll sein, wenn du bestimmte Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung oder eine Brille regelmäßig benötigst. Die Beiträge sind in jungen Jahren meist niedrig, aber die langfristige Beitragsentwicklung hängt auch von den Alterungsrückstellungen ab, die dein Vertrag aufbaut.

Kurz erklärt

Krankenzusatzversicherung

Eine private Zusatzversicherung, die Leistungen übernimmt, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt werden.

Sie ergänzt die GKV und ist von der Krankenhauszusatzversicherung abzugrenzen, die ausschließlich stationäre Leistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung abdeckt.

02 · Vergleich

Krankenzusatzversicherung wechseln oder Tarif wechseln?

Nicht immer ist ein Anbieterwechsel nötig. Oft bietet dein aktueller Versicherer einen Tarifwechsel an, der deine Beiträge senken oder deine Leistungen verbessern kann, ohne dass du Alterungsrückstellungen verlierst.

Ein Anbieterwechsel ist nicht immer die beste Lösung, wenn du mit deiner Krankenzusatzversicherung unzufrieden bist. Viele Versicherer bieten einen Tarifwechsel innerhalb des bestehenden Vertrags an, bei dem du in einen anderen Tarif desselben Anbieters wechselst. Das kann deine Beiträge senken oder deine Leistungen verbessern, ohne dass du Alterungsrückstellungen verlierst.

Der entscheidende Unterschied liegt in der Gesundheitsprüfung: Beim Anbieterwechsel verlangen die meisten Versicherer eine erneute Prüfung mit dem Risiko von Zuschlägen oder Ausschlüssen. Beim Tarifwechsel innerhalb desselben Unternehmens ist oft keine oder nur eine vereinfachte Gesundheitsprüfung nötig. Auch bereits erfüllte Wartezeiten werden beim internen Tarifwechsel in der Regel angerechnet.

Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen, wenn dein aktueller Versicherer keine passenden Tarife mehr anbietet oder die Leistungen dauerhaft nicht deinen Bedürfnissen entsprechen. Dann solltest du aber die langfristigen Folgen für deine Alterungsrückstellungen genau abwägen. Prüfe zuerst einen Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter, bevor du kündigst.

Anbieterwechsel und Tarifwechsel im direkten Vergleich
AnbieterwechselTarifwechsel beim selben Anbieter
Gesundheits­prüfungErneute Gesundheitsprüfung mit Risiko von Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder AblehnungKann eine sinnvolle Alternative sein, wenn du Leistungen anpassen oder Beiträge senken möchtest
Alterungs­rückstellungenGehen ganz oder teilweise verlorenBleiben beim selben Versicherer erhalten
WartezeitenNeue Wartezeiten können anfallenEin Wechsel innerhalb der Tarife desselben Anbieters hat keinen Einfluss auf Wartezeiten

03 · Was gilt

Welche Rolle spielt die Gesundheits­prüfung beim Wechsel?

Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter verlangen die meisten Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung. Deine Angaben zu Vorerkrankungen und laufenden Behandlungen entscheiden über Annahme, Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse.

Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter verlangen die meisten Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung. Du musst Angaben zu deinem aktuellen Gesundheitszustand, zu bestehenden oder früheren Erkrankungen sowie zu laufenden Behandlungen machen. Diese Angaben bewertet der neue Versicherer, um dein individuelles Risiko einzuschätzen.

Je nach Gesundheitsgeschichte kann die Prüfung zu unterschiedlichen Ergebnissen führen: Der Versicherer kann bestimmte Leistungen ausschließen, Risikozuschläge erheben, höhere Beiträge verlangen oder den Antrag sogar ablehnen. Besonders bei Vorerkrankungen ist die Annahme nicht garantiert. Einige Tarife haben vereinfachte Gesundheitsfragen, aber das ist nicht die Regel.

Für Studierende ohne nennenswerte Vorerkrankungen ist die Gesundheitsprüfung meist unproblematisch. Wenn du jedoch bereits Behandlungen hattest oder chronische Erkrankungen vorliegen, solltest du vor dem Wechsel genau prüfen, welche Folgen die Gesundheitsprüfung haben kann. Ein Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter umgeht dieses Risiko oft vollständig.

Das kann passieren

·Risikozuschläge auf den Beitrag wegen Vorerkrankungen
·Ausschluss bestimmter Leistungen für bestehende Erkrankungen
·Ablehnung des Antrags bei schwerwiegenden Vorerkrankungen
·Höhere Beiträge durch ein höheres Eintrittsalter

Das passiert in der Regel nicht

·Automatische Übernahme des alten Vertrags ohne Prüfung
·Garantierte Annahme unabhängig vom Gesundheitszustand
·Wegfall aller Wartezeiten beim neuen Anbieter

04 · Schritt für Schritt

Kündigungs­frist und Sonderkündigungs­recht bei Beitragserhöhung

Die Kündigungsfrist für eine Krankenzusatzversicherung liegt je nach Vertrag meist zwischen einem und drei Monaten. Ein Sonderkündigungsrecht greift bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen und erlaubt dir einen vorzeitigen Ausstieg.

Die Kündigungsfrist für eine Krankenzusatzversicherung liegt je nach Vertrag und Versicherer in der Regel zwischen einem und drei Monaten. In den meisten Fällen ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Schaue in deinen Versicherungsschein, um die genaue Frist und das Ende deines Versicherungsjahres zu ermitteln.

Ein Sonderkündigungsrecht greift bei Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen. In diesen Fällen kannst du deinen Vertrag vorzeitig beenden, auch wenn die reguläre Kündigungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das ermöglicht dir einen schnelleren Wechsel, wenn dein Versicherer die Konditionen verschlechtert.

Der richtige Zeitpunkt ist entscheidend: Kündige deinen alten Vertrag erst, wenn du die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers erhalten hast. So vermeidest du eine Versorgungslücke, falls der neue Anbieter deinen Antrag ablehnt oder nur mit Einschränkungen annimmt.

01

Vertrag prüfen

Schaue in deinen Versicherungsschein, um die genaue Kündigungsfrist und das Ende des Versicherungsjahres zu ermitteln.

02

Neuen Tarif sichern

Beantrage den neuen Tarif und warte auf die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers, bevor du den alten Vertrag kündigst.

03

Kündigung einreichen

Kündige deinen alten Vertrag schriftlich und fristgerecht zum Ende des Versicherungsjahres oder nutze bei Beitragserhöhung dein Sonderkündigungsrecht.

04

Übergang sicherstellen

Achte darauf, dass der neue Vertrag lückenlos beginnt, damit keine Versorgungslücke entsteht.

05 · Kosten

Alterungs­rückstellungen: Warum sie beim Wechsel verloren gehen

Alterungsrückstellungen sind angesparte Beträge, die deine Beiträge im Alter stabil halten sollen. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter gehen diese Rückstellungen meist verloren, was langfristig zu höheren Kosten führen kann.

Alterungsrückstellungen sind angesparte Beträge, die dein Versicherer bildet, um deine Beiträge im Alter stabil zu halten. Sie entstehen aus einem Teil deiner Beiträge und wachsen über die Vertragslaufzeit an. Beim Wechsel zu einem neuen Anbieter gehen diese Rückstellungen meist vollständig verloren.

Der Verlust wirkt sich umso stärker aus, je älter du beim Wechsel bist. Wer mit Anfang 30 wechselt, verliert nur geringe Rückstellungen. Bei einem Wechsel mit Mitte 40 ist der Verlust bereits spürbar, und mit Ende 50 kann er zu deutlich höheren Beiträgen im neuen Vertrag führen. Ein Tarifwechsel beim bestehenden Anbieter erhält deine Alterungsrückstellungen in der Regel vollständig.

Für Studierende ist der Verlust meist noch überschaubar, weil die Vertragslaufzeit kurz ist und wenig Rückstellungen aufgebaut wurden. Trotzdem solltest du bedenken, dass ein früher Wechsel die Basis für spätere Beitragsstabilität verändert. Wer langfristig plant, wägt den kurzfristigen Vorteil gegen die spätere Beitragsentwicklung ab.

Auswirkung verlorener Alterungsrückstellungen auf deinen Beitrag

Wechsel mit Anfang 30Verlust möglich
Wechsel mit Mitte 40Verlust möglich
Wechsel mit Ende 50Verlust möglich

06 · Im Vertrag

Vorerkrankungen und Risikozuschläge: Was der neue Anbieter prüft

Vorerkrankungen sind der häufigste Grund, warum ein Wechsel der Krankenzusatzversicherung teuer wird oder scheitert. Der neue Anbieter bewertet dein individuelles Risiko anhand deiner Gesundheitsangaben.

Vorerkrankungen sind der häufigste Grund, warum ein Wechsel der Krankenzusatzversicherung teuer wird oder scheitert. Der neue Anbieter fragt nach früheren Erkrankungen, laufenden Behandlungen und deinem aktuellen Gesundheitszustand. Diese Angaben bilden die Grundlage für die Risikoprüfung.

Ein Risikozuschlag ist ein prozentualer Aufschlag auf den Beitrag, wenn dein Gesundheitsrisiko höher eingeschätzt wird als bei einer durchschnittlich gesunden Person. Ein Leistungsausschluss bedeutet, dass bestimmte Behandlungen oder Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden, oft für bereits bestehende Leiden. Beides kann die Attraktivität eines neuen Tarifs erheblich mindern.

Zusätzlich können Wartezeiten neu beginnen. Das ist der Zeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht. Wenn du unmittelbar auf umfassenden Schutz angewiesen bist, solltest du sicherstellen, dass der neue Tarif keine längeren Wartezeiten mit sich bringt.

Wichtige Begriffe bei der Risikoprüfung

RisikozuschlagBeitragEin prozentualer Aufschlag auf den Beitrag, wenn dein Gesundheitsrisiko höher eingeschätzt wird als bei einer durchschnittlich gesunden Person.
LeistungsausschlussLeistungBestimmte Behandlungen oder Erkrankungen werden vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, oft für bereits bestehende Leiden.
WartezeitFristZeitraum nach Vertragsbeginn, in dem noch kein Anspruch auf bestimmte Leistungen besteht. Sie kann beim Wechsel neu beginnen.
VorvertraglichkeitPrüfungDer Versicherer fragt nach früheren Erkrankungen, Behandlungen und Diagnosen, um das Risiko einzuschätzen.

07 · Checkliste

Krankenkassenwechsel in der GKV: Was du beachten solltest

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist einfacher als ein Wechsel der Zusatzversicherung. Seit 2021 ist keine Kündigung mehr nötig, die neue Kasse übernimmt die Anmeldung.

Ein Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse ist deutlich einfacher als ein Wechsel der Zusatzversicherung. Seit dem 1. Januar 2021 ist keine Kündigung bei der alten Kasse mehr erforderlich. Deine neu gewählte Krankenkasse informiert die bisherige Kasse über den Wechsel.

Bevor du wechselst, solltest du einige Punkte prüfen. Die Mindestbindungsfrist bei deiner aktuellen Kasse beträgt grundsätzlich zwölf Monate. Danach kannst du frei wählen. Vergleiche den Zusatzbeitragssatz der neuen Kasse, denn dieser wirkt sich direkt auf deinen monatlichen Beitrag aus.

  • Prüfe, ob die Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei deiner aktuellen Kasse erfüllt ist.
  • Vergleiche den Zusatzbeitragssatz der neuen Kasse mit deinem aktuellen Satz.
  • Schaue dir Wahltarife und Bonusprogramme der neuen Kasse an.
  • Vergleiche Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Reiseschutz.
  • Informiere deinen Arbeitgeber nach dem Wechsel schnellstmöglich.

Checkliste für den Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

01

Mindestbindungsfrist von zwölf Monaten bei der aktuellen Kasse erfüllt

02

Zusatzbeitragssatz der neuen Kasse vergleichen

03

Wahltarife und Bonusprogramme der neuen Kasse prüfen

04

Zusatzleistungen wie Zahnreinigung oder Reiseschutz vergleichen

05

Arbeitgeber nach dem Wechsel schnellstmöglich informieren

08 · Was gilt

Sonderkündigungs­recht bei Zusatzbeitragserhöhung der Krankenkasse

Erhöht deine gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst die Kasse auch dann verlassen, wenn die zwölfmonatige Mindestbindungsfrist noch nicht erfüllt ist.

Erhöht deine gesetzliche Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst die Kasse auch dann verlassen, wenn die zwölfmonatige Mindestbindungsfrist noch nicht erfüllt ist. Der Wechsel muss bei der neuen Kasse bis zum Ablauf des Monats beantragt werden, für den der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Die Krankenkasse muss ihre Mitglieder spätestens einen Monat vor dem Erhöhungstermin auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Übersteigt der erhöhte Zusatzbeitragssatz den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, muss die Kasse zusätzlich darauf aufmerksam machen, dass ein Wechsel in eine günstigere Krankenkasse möglich ist.

Wichtig: Der erhöhte Zusatzbeitrag muss bis zum tatsächlichen Wechsel gezahlt werden. Eine rückwirkende Erstattung gibt es nicht. Bei freiwilligen Wahltarifen wie dem Krankengeldtarif besteht kein Sonderkündigungsrecht bei einer Zusatzbeitragserhöhung.

Das gilt

·Wechsel zu einer neuen Kasse bis zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erhöht wird
·Die neue Krankenkasse informiert die alte Kasse über den Wechsel
·Der erhöhte Zusatzbeitrag muss bis zum tatsächlichen Wechsel gezahlt werden

Das gilt nicht

·Kein Sonderkündigungsrecht bei freiwilligen Wahltarifen wie Krankengeldtarif
·Keine rückwirkende Erstattung des erhöhten Zusatzbeitrags
·Kein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssenkung

09 · Checkliste

Wahltarife, Bonusprogramme und Zusatzleistungen der Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur im Zusatzbeitrag, sondern auch in Wahltarifen, Bonusprogrammen und Zusatzleistungen. Diese können bei der Wahl der neuen Kasse den Ausschlag geben.

Gesetzliche Krankenkassen unterscheiden sich nicht nur im Zusatzbeitrag, sondern auch in Wahltarifen, Bonusprogrammen und Zusatzleistungen. Diese können bei der Wahl der neuen Kasse den Ausschlag geben, wenn die Beitragsunterschiede gering sind.

Wahltarife haben eine Laufzeit von in der Regel einem Jahr. Bei Selbstbehalttarifen oder dem Krankengeldtarif beträgt die Laufzeit drei Jahre. Während dieser Zeit bist du an die Kasse gebunden, außer es greift ein Sonderkündigungsrecht bei einer Zusatzbeitragserhöhung. Beim Krankengeldtarif gilt dieses Sonderkündigungsrecht nicht.

  • Prüfe die Laufzeit von Wahltarifen: in der Regel ein Jahr, bei Selbstbehalttarifen oder Krankengeldtarif drei Jahre.
  • Beachte, dass das Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung auch bei Wahltarifen gilt, außer beim Krankengeldtarif.
  • Vergleiche Bonusprogramme, die gesundheitsbewusstes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen belohnen.
  • Schaue dir Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie an, die stark variieren können.
  • Nutze Beratung durch Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest für eine unabhängige Einschätzung.

Darauf solltest du bei Wahltarifen und Bonusprogrammen achten

01

Laufzeit von Wahltarifen: in der Regel ein Jahr, bei Selbstbehalttarifen oder Krankengeldtarif drei Jahre

02

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitragserhöhung gilt auch bei Wahltarifen, außer beim Krankengeldtarif

03

Bonusprogramme belohnen gesundheitsbewusstes Verhalten wie Vorsorgeuntersuchungen

04

Zusatzleistungen wie professionelle Zahnreinigung oder Osteopathie können stark variieren

05

Beratung durch Verbraucherzentralen oder Stiftung Warentest hilft bei der Auswahl

10 · Schritt für Schritt

Mitgliedsantrag und Fristen beim Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt über einen Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse. Eine Kündigung bei der alten Kasse ist seit 2021 nicht mehr erforderlich.

Der Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt über einen Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse. Eine Kündigung bei der alten Kasse ist seit 2021 nicht mehr erforderlich. Die neue Krankenkasse informiert deine bisherige Kasse über den Wechsel.

An die Wahl der neuen Kasse bist du grundsätzlich zwölf Monate gebunden. Ausnahmen gelten, wenn ein Sonderkündigungsrecht greift, zum Beispiel bei einer Zusatzbeitragserhöhung. Auch wenn du die GKV verlassen willst, musst du bei der bisherigen Kasse kündigen und eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall nachweisen.

Dein Arbeitgeber muss über den Krankenkassenwechsel schnellstmöglich informiert werden. Das gilt auch für Studierende mit einem Nebenjob, wenn der Arbeitgeber Beiträge abführt. Ohne diese Information kann es zu fehlerhaften Beitragsabrechnungen kommen.

01

Neue Krankenkasse wählen

Vergleiche Zusatzbeitrag, Wahltarife, Bonusprogramme und Zusatzleistungen der Kassen.

02

Mitgliedsantrag stellen

Stelle den Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse. Sie informiert deine bisherige Kasse über den Wechsel.

03

Bindungsfrist beachten

An die Wahl der neuen Kasse bist du grundsätzlich zwölf Monate gebunden, außer es greift ein Sonderkündigungsrecht.

04

Arbeitgeber informieren

Dein Arbeitgeber muss über den Krankenkassenwechsel schnellstmöglich informiert werden.

11 · Hintergrund

Beratung durch Verbraucherzentralen: So hilft sie beim Wechsel

Die Verbraucherzentralen bieten unabhängige Beratung zu Krankenzusatzversicherungen und zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse. Sie helfen dir, Tarife und Leistungen zu vergleichen und Fallstricke zu vermeiden.

Die Verbraucherzentralen bieten unabhängige Beratung zu Krankenzusatzversicherungen und zum Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse. Sie helfen dir, Tarife und Leistungen zu vergleichen und Fallstricke zu vermeiden. Auch die Stiftung Warentest bietet Orientierung bei der Auswahl.

Vor einem Wechsel der Krankenzusatzversicherung raten die Verbraucherzentralen, zuerst einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer zu prüfen. So lassen sich oft Beiträge senken, ohne Alterungsrückstellungen zu verlieren. Bei der Wahl einer neuen gesetzlichen Krankenkasse unterstützen sie bei der Bewertung von Zusatzbeitrag, Wahltarifen und Bonusprogrammen.

Eine persönliche Beratung ist besonders sinnvoll, wenn du Vorerkrankungen hast oder unsicher bist, ob sich ein Wechsel der Zusatzversicherung langfristig lohnt. Die Beratung kostet in der Regel eine Gebühr, kann aber teure Fehlentscheidungen verhindern.

Vor einem Wechsel der Krankenzusatzversicherung raten die Verbraucherzentralen, zuerst einen Tarifwechsel beim eigenen Versicherer zu prüfen. So lassen sich oft Beiträge senken, ohne Alterungsrückstellungen zu verlieren.

Bei der Wahl einer neuen gesetzlichen Krankenkasse unterstützen die Verbraucherzentralen bei der Bewertung von Zusatzbeitrag, Wahltarifen und Bonusprogrammen. Auch die Stiftung Warentest bietet Orientierung.

Eine persönliche Beratung ist besonders sinnvoll, wenn du Vorerkrankungen hast oder unsicher bist, ob sich ein Wechsel der Zusatzversicherung langfristig lohnt.

12 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Wechsel der Krankenzusatzversicherung

Viele Wechsel scheitern an vermeidbaren Fehlern. Wer diese kennt, kann Versorgungslücken und unnötige Kosten vermeiden.

Diese Fehler solltest du vermeiden

·Alten Vertrag kündigen, bevor die Aufnahmebestätigung des neuen Anbieters vorliegt
·Nur auf den Beitrag schauen und die Leistungen des neuen Tarifs nicht vergleichen
·Alterungsrückstellungen beim Wechsel ignorieren und später höhere Beiträge riskieren
·Wartezeiten im neuen Tarif übersehen und in eine Versorgungslücke geraten
·Vorerkrankungen im Antrag verschweigen und den Versicherungsschutz riskieren

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026