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Krankentagegeld: Diese Ausschlüsse solltest du kennen

Eine Krankentagegeldversicherung schützt dein Einkommen, wenn du länger arbeitsunfähig bist. Doch nicht in jeder Situation zahlt der Versicherer, denn bestimmte Ausschlüsse und Klauseln können den Schutz begrenzen.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn sie nachweist, dass du bereits berufsunfähig bist und keine Aussicht auf Rückkehr in den Job besteht.
  • Eine rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt ist nicht möglich, die Karenzzeit beginnt erst mit der schriftlichen Diagnose.
  • Bei Vorerkrankungen kann der Versicherer den Antrag ablehnen oder einen Risikozuschlag verlangen, wenn du keine Gesundheitsprüfung bestehst.
  • Eine Herabsetzung des vereinbarten Krankentagegeldes wegen krankheitsbedingter Einkommensverluste ist laut BGH-Urteil unwirksam.

01 · Grundlagen

Was ist eine Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung springt ein, wenn dein Einkommen wegen Krankheit oder Unfall wegfällt. Sie ist besonders für Selbstständige und privat Versicherte wichtig, die keine gesetzliche Lohnfortzahlung oder kein Krankengeld erhalten.

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Absicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall ein tägliches Krankentagegeld zahlt. Sie kompensiert den Verdienstausfall, der entsteht, wenn du länger nicht arbeiten kannst. Für privat Versicherte ist sie oft die einzige Einkommensabsicherung im Krankheitsfall, da sie kein gesetzliches Krankengeld erhalten.

Die Höhe des Krankentagegeldes wird bei Vertragsabschluss individuell vereinbart und ist auf dein Nettoeinkommen begrenzt. Du kannst den Auszahlungsbeginn über die Karenzzeit mitbestimmen, die von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reicht. Für Arbeitnehmer ist ein Beginn ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit üblich, weil der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen das Gehalt weiterzahlt.

Selbstständige und Freiberufler haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Für sie kann die Krankentagegeldversicherung bereits ab dem 4. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit einspringen, je nachdem welche Karenzzeit sie gewählt haben.

Kurz erklärt

Krankentagegeldversicherung

Eine private Versicherung, die bei Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankentagegeld zahlt, um den Verdienstausfall zu kompensieren. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung oder ersetzt fehlende Ansprüche.

Die Höhe des Krankentagegeldes wird bei Vertragsabschluss vereinbart und ist auf dein Nettoeinkommen begrenzt.

02 · Vergleich

Krankentagegeld oder gesetzliches Krankengeld: Wo liegen die Unterschiede?

Gesetzlich Versicherte erhalten nach sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld von der Krankenkasse, privat Versicherte nicht. Das private Krankentagegeld schließt diese Lücke und kann individuell vereinbart werden.

Das gesetzliche Krankengeld zahlt die Krankenkasse an gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit. Es beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens jedoch 90 Prozent des Nettoeinkommens, wobei das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird. Wer über dieser Grenze verdient, erleidet im Krankheitsfall eine spürbare Einkommenslücke.

Das private Krankentagegeld schließt diese Lücke und ist für privat Versicherte die vollständige Alternative, da sie kein gesetzliches Krankengeld erhalten. Die Höhe kannst du bei Vertragsabschluss fast frei vereinbaren, sie ist lediglich auf dein Nettoeinkommen begrenzt. Der entscheidende Unterschied liegt in der individuellen Gestaltbarkeit: Karenzzeit, Leistungshöhe und Auszahlungsbeginn passen sich deiner Lebenssituation an.

Für gesetzlich Versicherte dient das private Krankentagegeld als Zusatzschutz, um die Differenz zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem tatsächlichen Nettoeinkommen auszugleichen. Selbstständige können in der gesetzlichen Krankenversicherung einen Tarif ohne Krankengeld wählen und sich stattdessen vollständig privat absichern.

Vergleich der Einkommensabsicherung im Krankheitsfall
Gesetzliches KrankengeldPrivate Krankentagegeldversicherung
AnspruchFür gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ab der 7. WocheFür privat Versicherte, Selbstständige und als Zusatzschutz für gesetzlich Versicherte
Höhe70 % des Bruttoeinkommens, höchstens 90 % des Nettoeinkommens, wobei das Einkommen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wirdIndividuell vereinbart, bis zur Höhe des Nettoeinkommens
BeginnAb dem 43. Tag der ArbeitsunfähigkeitNach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, z. B. ab dem 4., 22. oder 43. Tag
Gesundheits­prüfungKeine, da gesetzliche PflichtleistungÜblich, bei Vorerkrankungen drohen Ausschlüsse oder Risikozuschläge

03 · Was gilt

Wann die Krankentagegeldversicherung nicht zahlt

Einige Ausschlüsse sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Der Versicherer muss jedoch nachweisen, dass ein Ausschlussgrund tatsächlich vorliegt, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt nicht in jeder Situation. Ein zentraler Ausschlussgrund ist die rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit: Private Versicherer erkennen keine rückwirkende ärztliche Bescheinigung an. Die Karenzzeit beginnt erst an dem Tag, an dem ein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat.

Gehst du beispielsweise bei einer vereinbarten Karenzzeit von 21 Tagen erst am 10. Krankheitstag zum Arzt, erhältst du dein Krankentagegeld nicht ab dem 22. Tag, sondern erst ab dem 32. Tag deiner Erkrankung. Die verspätete ärztliche Feststellung verschiebt den gesamten Leistungsbeginn nach hinten.

Ein weiterer Ausschlussgrund kann die Berufsunfähigkeit sein. Der Versicherer muss jedoch nachweisen, dass du bereits berufsunfähig bist und keine Aussicht auf Rückkehr in den Job besteht. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, besteht dein Anspruch auf Krankentagegeld fort.

Versicherer zahlt

·Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall nach Ablauf der Karenzzeit
·Verdienstausfall bei Selbstständigen ab dem vereinbarten Karenztag
·Krankentagegeld im Mutterschutz für privat versicherte Selbstständige
·Fortzahlung, wenn der Versicherer keine Berufsunfähigkeit nachweisen kann

Versicherer zahlt nicht

·Wenn der Versicherer nachweist, dass du bereits berufsunfähig bist und keine Aussicht auf Rückkehr in den Job besteht
·Bei rückwirkender Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, die Karenzzeit beginnt erst mit der schriftlichen Diagnose
·Wenn du deine Arbeitsunfähigkeit nicht innerhalb der vertraglichen Frist meldest
·Bei Vorerkrankungen, die im Antrag nicht angegeben wurden und der Versicherer den Vertrag anficht

04 · Im Vertrag

Berufsunfähigkeit als Ausschlussgrund: Was gilt laut Urteil?

Viele Versicherer lehnen die Zahlung ab, sobald sie behaupten, du seist berufsunfähig. Das Oberlandesgericht Koblenz hat 2017 klargestellt, dass diese Hürde hoch liegt.

Viele Krankentagegeldversicherungen lehnen die Zahlung mit der Begründung ab, die versicherte Person sei bereits berufsunfähig. Das Oberlandesgericht Koblenz hat mit Urteil vom 01.06.2017 (Az. 10 U 727/15) klargestellt, dass diese Hürde hoch liegt. Der Versicherer muss nachweisen, dass der Wiedereintritt der Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen oder aufgrund schlechter Heilungschancen ungewiss ist.

Dafür ist eine Prognoseentscheidung für den Zeitpunkt erforderlich, zu dem der Versicherer das Ende der Leistungspflicht behauptet. Eine bloße Behauptung der Berufsunfähigkeit reicht nicht aus. Kann der Versicherer den Nachweis nicht erbringen, besteht dein Anspruch auf Krankentagegeld unverändert fort.

Das Gericht entschied außerdem, dass eine Klausel zur Herabsetzung des Krankentagegeldes wegen krankheitsbedingter Einkommensverluste unwirksam ist. Der Bundesgerichtshof hatte diese Intransparenz bereits im Juli 2016 festgestellt (Az. IV ZR 44/15). Dein Anspruch bleibt in solchen Fällen ungekürzt bestehen.

Die wichtigsten Klauseln und ihre rechtliche Bewertung

Berufsunfähigkeit als LeistungsausschlussOLG Koblenz, Az. 10 U 727/15Der Versicherer muss nachweisen, dass der Wiedereintritt der Erwerbsfähigkeit ausgeschlossen oder ungewiss ist. Eine bloße Behauptung reicht nicht, es braucht eine Prognoseentscheidung zum Zeitpunkt der Leistungseinstellung.
Herabsetzung des KrankentagegeldesBGH, Az. IV ZR 44/15Eine Klausel, die dem Versicherer erlaubt, das Krankentagegeld wegen krankheitsbedingter Einkommensverluste zu reduzieren, ist intransparent und unwirksam. Dein Anspruch bleibt ungekürzt bestehen.
Rückwirkende ArbeitsunfähigkeitsbescheinigungÜbliche VertragsbedingungPrivate Krankenversicherer erkennen keine rückwirkende Feststellung an. Die Karenzzeit beginnt erst an dem Tag, an dem ein Arzt deine Arbeitsunfähigkeit schriftlich festgestellt hat.
KarenzzeitVertraglich vereinbartDie Zeit zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Tag der Krankentagegeldleistung. Sie kann von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten reichen und bestimmt den Auszahlungsbeginn.

05 · Schritt für Schritt

So meldest du deine Arbeitsunfähigkeit richtig

Die korrekte und fristgerechte Meldung deiner Arbeitsunfähigkeit ist entscheidend für den Leistungsanspruch. Fehler hier führen zu Ausschlüssen oder Verzögerungen.

Die korrekte Meldung deiner Arbeitsunfähigkeit entscheidet darüber, ob und wann dein Krankentagegeld fließt. Suche zeitnah eine Arztpraxis auf, sobald du erkrankst, denn private Versicherer erkennen keine rückwirkende Feststellung an. Die Karenzzeit beginnt erst mit dem Tag der schriftlichen ärztlichen Bescheinigung.

Melde deine Erkrankung innerhalb der in deinen Versicherungsbedingungen festgelegten Frist beim Versicherer. Diese Frist ist meist identisch mit der Karenzzeit. Versäumst du die Meldung, riskierst du Verzögerungen oder den Verlust deines Anspruchs.

  • Suche sofort nach Krankheitsbeginn eine Arztpraxis auf und lasse dir die Arbeitsunfähigkeit schriftlich bescheinigen.
  • Informiere deinen Versicherer fristgerecht über deine Erkrankung, am besten innerhalb der Karenzzeit.
  • Beachte, dass die Karenzzeit erst ab dem Tag der ärztlichen Feststellung läuft, nicht ab dem ersten Krankheitstag.
01

Arzttermin wahrnehmen

Suche zeitnah eine Arztpraxis auf, sobald du erkrankst. Eine rückwirkende Feststellung der Arbeitsunfähigkeit wird von privaten Versicherern nicht anerkannt.

02

Schriftliche Diagnose sichern

Lass dir die Arbeitsunfähigkeit schriftlich bescheinigen. Ab diesem Tag beginnt die vereinbarte Karenzzeit zu laufen.

03

Versicherer informieren

Melde deine Erkrankung innerhalb der in deinen Versicherungsbedingungen festgelegten Frist. Diese Frist ist meist identisch mit der Karenzzeit.

04

Krankentagegeld beziehen

Nach Ablauf der Karenzzeit zahlt der Versicherer das vereinbarte Krankentagegeld, sofern kein Ausschlussgrund vorliegt.

06 · Fehler vermeiden

Vorerkrankungen und Gesundheits­prüfung: Diese Folgen drohen

Vor Abschluss der Krankentagegeldversicherung prüft der Versicherer deinen Gesundheitszustand. Vorerkrankungen können den Schutz einschränken oder verteuern.

Vorerkrankungen im Antrag zu verschweigen, kann zur Anfechtung des Vertrags und zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen. Gib daher alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß an.

Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ist eine Leistungsausweitung und erfordert in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung. Hat sich dein Gesundheitsrisiko verschlechtert, kann der Versicherer für die Erhöhung einen Risikozuschlag verlangen. Viele Versicherer verzichten auf die Gesundheitsprüfung, wenn du die Erhöhung nach einer Gehaltserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist beantragst.

Prüfe deshalb bei jeder Gehaltserhöhung deinen aktuellen Bedarf und gleiche ihn mit deinem Krankentagegeld ab. Eine Reduzierung des Krankentagegeldes ist jederzeit ohne weitere Gesundheitsprüfung möglich.

Typische Fehler und Fallstricke bei Vorerkrankungen

·Vorerkrankungen im Antrag zu verschweigen, kann zur Anfechtung des Vertrags und zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
·Eine Erhöhung des Krankentagegeldes ist eine Leistungsausweitung und erfordert in der Regel eine erneute Gesundheitsprüfung.
·Bei verschlechtertem Gesundheitsrisiko kann der Versicherer für die Erhöhung einen Risikozuschlag verlangen.
·Viele Versicherer verzichten auf die Gesundheitsprüfung, wenn du die Erhöhung nach einer Gehaltserhöhung innerhalb einer bestimmten Frist beantragst.

07 · Hintergrund

Krankentagegeld für Selbstständige und Freiberufler: Besonderheiten

Selbstständige haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung und oft auch nicht auf gesetzliches Krankengeld. Für sie ist die private Krankentagegeldversicherung oft die einzige Einkommensabsicherung im Krankheitsfall.

Als Selbstständiger oder Freiberufler reduziert sich dein Einkommen möglicherweise bereits ab dem ersten Krankheitstag und entfällt im Zweifelsfall komplett. Eine Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke, wenn du sie rechtzeitig abschließt. Ohne diesen Schutz kann eine längere Arbeitsunfähigkeit schnell zu erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen.

Du kannst die Karenzzeit individuell wählen, zum Beispiel ab dem 4. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Je kürzer die Karenzzeit, desto früher zahlt der Versicherer, aber desto höher ist in der Regel der Beitrag. Für Selbstständige ist eine kurze Karenzzeit oft sinnvoll, weil keine Lohnfortzahlung durch einen Arbeitgeber erfolgt.

Wichtig ist, dass du deine Arbeitsunfähigkeit sofort ärztlich feststellen lässt. Wenn du erst am 10. Tag zum Arzt gehst und eine Karenzzeit von 21 Tagen vereinbart hast, beginnt die Leistung erst am 32. Tag deiner Erkrankung statt am 22. Tag.

Als Selbstständiger oder Freiberufler reduziert sich dein Einkommen möglicherweise bereits ab dem ersten Krankheitstag und entfällt im Zweifelsfall komplett. Eine Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke, wenn du sie rechtzeitig abschließt.

Du kannst die Karenzzeit individuell wählen, zum Beispiel ab dem 4. oder 22. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Je kürzer die Karenzzeit, desto früher zahlt der Versicherer, aber desto höher ist in der Regel der Beitrag.

Wichtig ist, dass du deine Arbeitsunfähigkeit sofort ärztlich feststellen lässt. Wenn du erst am 10. Tag zum Arzt gehst und eine Karenzzeit von 21 Tagen vereinbart hast, erhältst du dein Krankentagegeld nicht ab dem 22., sondern erst ab dem 32. Tag deiner Erkrankung.

08 · Was gilt

Krankentagegeld im Basistarif der privaten Krankenversicherung

Im Basistarif, einem Sozialtarif der PKV, ist das Krankentagegeld Teil des Krankenversicherungsschutzes. Es gelten jedoch besondere Regeln und Höchstgrenzen.

Im Basistarif der privaten Krankenversicherung ist das Krankentagegeld Teil des Krankenversicherungsschutzes. Du musst keine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung abschließen. Es gelten jedoch besondere Regeln und Höchstgrenzen.

Das Krankentagegeld beträgt höchstens 70 Prozent des Brutto-Arbeitseinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die Zahlung erfolgt innerhalb von drei Jahren für höchstens 78 Wochen, wenn die Arbeitsunfähigkeit jeweils wegen derselben Krankheit besteht.

Anders als in Normaltarifen kannst du im Basistarif weder die Höhe über die genannten Grenzen hinaus individuell vereinbaren noch die Karenzzeit frei wählen. Die Leistungen sind gesetzlich begrenzt und bieten einen sozialen Mindestschutz.

Im Basistarif enthalten

·Krankentagegeld als Teil des Krankenversicherungsschutzes
·Zahlung für höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit

Nicht enthalten oder begrenzt

·Keine zusätzliche private Krankentagegeldversicherung nötig
·Keine individuelle Vereinbarung der Höhe über die genannten Grenzen hinaus
·Keine freie Wahl der Karenzzeit wie in Normaltarifen

09 · Checkliste

Wartezeit und Karenzzeit: Diese Fristen bestimmen deinen Schutz

Die Wartezeit zu Beginn des Vertrags und die Karenzzeit im Leistungsfall sind zwei verschiedene Fristen. Beide beeinflussen, wann du erstmals Krankentagegeld erhältst.

Die Karenzzeit ist die Zeit zwischen dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Tag der Krankentagegeldleistung. Sie ist frei wählbar von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten. Arbeitnehmer wählen häufig den 43. Tag, weil der Arbeitgeber sechs Wochen lang das Gehalt weiterzahlt.

Die Wartezeit ist eine separate Frist nach Vertragsabschluss, in der noch kein Krankentagegeld gezahlt wird. Einige Tarife sehen eine solche allgemeine Wartezeit vor. Informiere dich vor Vertragsabschluss, ob und wie lange eine Wartezeit gilt.

  • Karenzzeit: Zeit zwischen Arbeitsunfähigkeit und erstem Leistungstag, frei wählbar.
  • Wartezeit: Frist nach Vertragsabschluss, in der noch kein Krankentagegeld gezahlt wird.
  • Meldefrist: Informiere deinen Versicherer innerhalb der vertraglich festgelegten Frist über deine Erkrankung.
  • Änderung der Karenzzeit: Grundsätzlich möglich, frage deinen Versicherer nach den Bedingungen.

Checkliste: Fristen und Wartezeiten im Überblick

01

Karenzzeit: Zeit zwischen Eintritt der Arbeitsunfähigkeit und dem ersten Tag der Krankentagegeldleistung, frei wählbar von wenigen Tagen bis zu mehreren Monaten.

02

Wartezeit: Einige Tarife sehen eine allgemeine Wartezeit nach Vertragsabschluss vor, in der noch kein Krankentagegeld gezahlt wird.

03

Meldefrist: Informiere deinen Versicherer innerhalb der vertraglich festgelegten Frist über deine Erkrankung, meist identisch mit der Karenzzeit.

04

Änderung der Karenzzeit: Grundsätzlich möglich, frage dazu deinen Versicherer nach den Bedingungen.

10 · Vergleich

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeits­versicherung: Wo ist der Unterschied?

Beide Versicherungen sichern dein Einkommen ab, greifen aber in unterschiedlichen Situationen. Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit, die Berufsunfähigkeitsversicherung bei dauerhaftem Verlust der Arbeitskraft.

Die Krankentagegeldversicherung zahlt bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall. Sie greift nach Ablauf der Karenzzeit und ist in der Leistungsdauer begrenzt, im Basistarif beispielsweise auf 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei derselben Krankheit.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bei dauerhafter Berufsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf. Sie leistet ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit und zahlt bis zum Ende der versicherten Dauer, oft bis zur Regelaltersgrenze. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung ist damit die langfristige Absicherung der Arbeitskraft.

Beide Versicherungen ergänzen sich: Das Krankentagegeld überbrückt die ersten Wochen und Monate einer Erkrankung, die Berufsunfähigkeitsversicherung sichert dich ab, wenn du dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst. Für Selbstständige und Gutverdiener ist die Kombination beider Absicherungen oft sinnvoll.

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsversicherung im Vergleich
KrankentagegeldversicherungBerufsunfähigkeits­versicherung
Leistungs­fallVorübergehende Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall
Leistungs­beginnNach Ablauf der Karenzzeit, z. B. ab dem 43. Tag
Leistungs­dauerBegrenzt, im Basistarif z. B. 78 Wochen in drei Jahren bei derselben Krankheit
ZielgruppeSelbstständige, Freiberufler, privat Versicherte, Gutverdiener

11 · Checkliste

So vermeidest du Ausschlüsse und sicherst deinen Anspruch

Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen kannst du das Risiko von Leistungsausschlüssen minimieren. Die richtige Kommunikation mit Arzt und Versicherer ist entscheidend.

Lass deine Arbeitsunfähigkeit sofort nach Krankheitsbeginn schriftlich von einem Arzt feststellen und melde deine Erkrankung fristgerecht beim Versicherer. Gib im Antrag alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß an, um eine spätere Anfechtung des Vertrags zu vermeiden.

  • Lass deine Arbeitsunfähigkeit sofort nach Krankheitsbeginn schriftlich von einem Arzt feststellen.
  • Melde deine Erkrankung fristgerecht beim Versicherer, am besten innerhalb der Karenzzeit.
  • Gib im Antrag alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß an, um eine spätere Anfechtung zu vermeiden.
  • Beantrage eine Erhöhung des Krankentagegeldes nach einer Gehaltserhöhung innerhalb der vertraglichen Frist, um die Gesundheitsprüfung zu umgehen.
  • Prüfe bei sinkendem Einkommen, ob du dein Krankentagegeld reduzieren musst, und informiere deinen Versicherer.

Maßnahmen zur Vermeidung von Ausschlüssen

01

Lass deine Arbeitsunfähigkeit sofort nach Krankheitsbeginn schriftlich von einem Arzt feststellen.

02

Melde deine Erkrankung fristgerecht beim Versicherer, am besten innerhalb der Karenzzeit.

03

Gib im Antrag alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß an, um eine spätere Anfechtung zu vermeiden.

04

Beantrage eine Erhöhung des Krankentagegeldes nach einer Gehaltserhöhung innerhalb der vertraglichen Frist, um die Gesundheitsprüfung zu umgehen.

05

Prüfe bei sinkendem Einkommen, ob du dein Krankentagegeld reduzieren musst, und informiere deinen Versicherer.

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026