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Kfz-Versicherung Leistungen: Was Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko wirklich abdecken

Die Kfz-Versicherung kombiniert eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflicht mit freiwilligen Kaskobausteinen. Welche Leistungen du erwarten kannst und wo die Grenzen liegen, zeigt dieser Überblick.

10 Kapitel · 11 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht und deckt Schäden ab, die du anderen zufügst.
  • Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl, Tierbissen, Glasbruch und Naturereignissen am eigenen Auto.
  • Die Vollkasko übernimmt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus.
  • Eine Mallorca-Police erhöht bei Mietwagen im Ausland die niedrige gesetzliche Deckungssumme.

01 · Grundlagen

Was ist eine Kfz-Versicherung?

Der Begriff Kfz-Versicherung ist ein Oberbegriff für mehrere Bausteine. Die Haftpflicht ist Pflicht, Kaskoversicherungen sind freiwillig und schützen dein eigenes Fahrzeug.

Die Kfz-Versicherung bündelt mehrere Bausteine, die unterschiedliche Risiken abdecken. Ohne den Pflichtteil Haftpflicht bekommst du in Deutschland keine Zulassung für dein Fahrzeug. Die Kaskobausteine Teilkasko und Vollkasko sind dagegen freiwillig und lassen sich nur zusammen mit einer Haftpflicht abschließen.

Für Studierende ist die Haftpflicht oft der größte Kostenfaktor, weil die Schadenfreiheitsklasse am Anfang niedrig ist. Die Kaskowahl hängt vom Fahrzeugwert ab: Bei einem älteren Gebrauchtwagen reicht häufig die Teilkasko, bei einem neueren oder geleasten Fahrzeug ist die Vollkasko sinnvoll.

  • Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für die Zulassung.
  • Teilkasko und Vollkasko kannst du nur in Verbindung mit einer Haftpflicht abschließen.
  • Die Vollkasko enthält alle Leistungen der Teilkasko und erweitert sie um selbst verursachte Schäden.

Kurz erklärt

Kfz-Versicherung

Sammelbegriff für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sowie die freiwilligen Kaskoversicherungen (Teilkasko und Vollkasko) für dein Fahrzeug.

Die Kfz-Haftpflicht ist Voraussetzung für die Zulassung. Teilkasko und Vollkasko kannst du nur in Verbindung mit einer Haftpflicht abschließen.

02 · Vergleich

Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko: Welcher Schutz passt?

Die drei Bausteine unterscheiden sich darin, wessen Schäden sie übernehmen. Die Haftpflicht schützt dein Vermögen, die Kaskoversicherungen schützen dein Auto.

Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die du anderen zufügst. Dein eigenes Auto ist dort nicht versichert, auch nicht bei einem Unfall, den du selbst verursachst. Die Teilkasko springt bei äußeren Ereignissen wie Diebstahl, Sturm, Hagel oder Tierkollisionen ein, nicht aber bei selbst verschuldeten Unfällen.

Die Vollkasko erweitert den Schutz um genau diese Fälle: Sie übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug nach einem selbst verursachten Unfall und auch Vandalismus. Für ein neues oder neuwertiges Auto ist die Vollkasko in den ersten Jahren fast immer die richtige Wahl.

  • Die Haftpflicht schützt dein Vermögen vor Ansprüchen anderer.
  • Die Teilkasko schützt dein Auto vor äußeren Einflüssen ohne eigenes Verschulden.
  • Die Vollkasko schützt dein Auto zusätzlich bei selbst verursachten Unfällen und Vandalismus.
Leistungsumfang der drei Kfz-Versicherungsarten im direkten Vergleich
Kfz-HaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Gesetzlich vorgeschriebenJa, PflichtversicherungNein, freiwilligNein, freiwillig
Schäden am fremden FahrzeugÜbernimmt sieÜbernimmt sie (über Haftpflicht)Übernimmt sie (über Haftpflicht)
Personenschäden andererÜbernimmt sieÜbernimmt sie (über Haftpflicht)Übernimmt sie (über Haftpflicht)
Diebstahl oder Raub des eigenen AutosNicht abgedecktAbgedecktAbgedeckt
Schäden durch Sturm, Hagel oder BlitzschlagNicht abgedecktAbgedecktAbgedeckt
Zusammenstoß mit Tieren aller ArtNicht abgedecktAbgedecktAbgedeckt
Selbst verschuldeter Unfallschaden am eigenen AutoNicht abgedecktNicht abgedecktAbgedeckt
Vandalismus am eigenen AutoNicht abgedecktNicht abgedecktAbgedeckt

03 · Was gilt

Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflicht ist die wichtigste Pflichtversicherung für jeden Fahrzeughalter. Sie springt ein, wenn du mit deinem Fahrzeug andere schädigst.

Die Kfz-Haftpflicht übernimmt alle Schäden, die du mit deinem Fahrzeug bei anderen verursachst. Dazu gehören Reparaturkosten am fremden Fahrzeug, Abschleppkosten, Gutachterkosten und die Wertminderung. Auch Nutzungsausfall und Mietwagenkosten für den Geschädigten sind abgedeckt.

Bei Personenschäden zahlt die Haftpflicht Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und im schlimmsten Fall auch Hinterbliebenengeld. Zusätzlich wehrt sie unberechtigte Schadenersatzansprüche auf eigene Kosten ab. Schäden an deinem eigenen Fahrzeug oder an deinem eigenen Eigentum wie dem Garagentor übernimmt die Haftpflicht dagegen nicht.

  • Reparaturkosten, Abschleppkosten und Gutachterkosten am fremden Fahrzeug sind abgedeckt.
  • Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld bei Personenschäden sind abgedeckt.
  • Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.

Da zahlt sie

·Reparaturkosten am fremden Fahrzeug
·Abschleppkosten und Gutachterkosten
·Nutzungsausfall und Mietwagenkosten für den Geschädigten
·Wertminderung und Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
·Behandlungskosten und Verdienstausfall bei Personenschäden
·Schmerzensgeld und Hinterbliebenengeld
·Schäden an Gebäuden und Verkehrseinrichtungen
·Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche

Da zahlt sie nicht

·Schäden an deinem eigenen Fahrzeug
·Schäden an deinem eigenen Eigentum, wenn du sie selbst verursachst
·Diebstahl oder Raub deines Fahrzeugs
·Verschleiß und technische Defekte ohne Unfall

04 · Kosten

Versicherungs­summe und Deckung: Wie hoch ist der Schutz?

Die gesetzliche Mindestdeckung ist niedrig, gute Tarife bieten deutlich höhere Summen. Die Versicherungssumme begrenzt die maximale Zahlung pro Schadenfall.

Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 1.220.000 Euro für Sachschäden und 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Diese Summen reichen bei schweren Unfällen mit mehreren Verletzten oft nicht aus. Viele Versicherer bieten deshalb freiwillig deutlich höhere Deckungssummen an.

Üblich sind pauschale Gesamtdeckungssummen von 100 Millionen Euro, bei Personenschäden bis zu 15 Millionen Euro pro geschädigter Person. Für dich als Studierende bedeutet das: Achte beim Tarifvergleich auf diese freiwillig erhöhten Summen, nicht nur auf den Preis.

  • Die gesetzliche Mindestdeckung für Sachschäden liegt bei 1,22 Millionen Euro.
  • Die gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden liegt bei 7,5 Millionen Euro.
  • Viele Tarife bieten pauschal 100 Millionen Euro Gesamtdeckung.

Übliche Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung

Gesetzliche Mindestdeckung für Sachschäden1,22 Mio. EUR
Gesetzliche Mindestdeckung für Personenschäden7,5 Mio. EUR
Übliche Deckungssumme pro geschädigter Person15 Mio. EUR
Übliche pauschale Gesamtdeckungssumme100 Mio. EUR

05 · Im Vertrag

Mallorca-Police: Besserer Schutz für Mietwagen im Ausland

Im Ausland gelten für Mietwagen oft nur sehr niedrige gesetzliche Haftpflichtsummen. Die Mallorca-Police erhöht diese Deckung auf das Niveau deines deutschen Tarifs.

Die Mallorca-Police gilt für dich und deinen Ehe- oder Lebenspartner, wenn ihr außerhalb Deutschlands einen Pkw mietet. Sie ist in vielen Tarifen automatisch enthalten, du solltest das aber bei Vertragsabschluss prüfen. Verursachst du mit dem Mietwagen einen Unfall und die dortige Deckung reicht nicht, springt deine deutsche Versicherung ein.

  • Die Mallorca-Police erhöht die niedrige ausländische Deckung auf deine deutsche Versicherungssumme.
  • Versichert sind du und dein Ehe- oder Lebenspartner bei Mietwagen außerhalb Deutschlands.
  • Sie greift, wenn die gesetzliche Haftpflichtsumme im Ausland nicht ausreicht.

Mallorca-Police in der Kfz-Haftpflicht

Was sie istDefinitionEine Zusatzleistung in der Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei Mietwagen im Ausland die niedrige Deckungssumme des Mietvertrags auf die vereinbarte deutsche Versicherungssumme anhebt.
Wer versichert istPersonenkreisDer Versicherungsnehmer und der Ehe- oder Lebenspartner, wenn sie innerhalb des Geltungsbereichs außerhalb Deutschlands einen Pkw mieten.
Wann sie greiftVoraussetzungWenn du im Ausland mit einem Mietwagen einen Unfall verursachst und die dortige gesetzliche Haftpflichtsumme nicht ausreicht, um den Schaden zu decken.
DeckungshöheLeistungDie Mallorca-Police stockt auf die Deckungssummen deiner deutschen Kfz-Haftpflichtversicherung auf, in guten Tarifen bis 100 Millionen Euro.

06 · Was gilt

Was leistet die Teilkaskoversicherung?

Die Teilkasko schützt dein Auto vor Schäden, die du nicht selbst verursacht hast. Sie ist günstiger als die Vollkasko und deckt viele typische Risiken ab.

Die Teilkasko deckt Schäden ab, die ohne dein Verschulden entstehen. Dazu gehören Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung, aber auch Teilediebstahl wie der Verlust des Entertainmentsystems oder des Katalysators. Kollisionen mit Tieren aller Art sind versichert, nicht nur mit Haarwild.

Weitere Leistungen sind Tierbissschäden durch Marder, Glasbruch an Scheiben und Dächern sowie Schäden durch Sturm ab Windstärke 7, Hagel und Überschwemmung. Brand, Explosion, Blitzschlag und Kurzschluss an der Verkabelung mit Folgeschäden sind ebenfalls abgedeckt. Selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus gehören dagegen nicht zur Teilkasko.

  • Diebstahl, Raub und Teilediebstahl sind abgedeckt.
  • Kollisionen mit Tieren aller Art und Tierbissschäden sind abgedeckt.
  • Sturm ab Windstärke 7, Hagel, Überschwemmung, Brand und Blitzschlag sind abgedeckt.

Abgedeckt

·Diebstahl, Raub und räuberische Erpressung
·Teilediebstahl wie Entertainmentsystem oder Katalysator
·Kollisionen mit Tieren aller Art, nicht nur Haarwild
·Tierbissschäden durch Marder und andere Tiere
·Glasbruch an Scheiben und Dächern
·Sturm ab Windstärke 7, Hagel und Überschwemmung
·Brand, Explosion und Blitzschlag
·Kurzschluss an der Verkabelung mit Folgeschäden
·Schäden durch Fährreisen (Havarie Grosse)

Nicht abgedeckt

·Selbst verschuldete Unfallschäden
·Vandalismus am eigenen Fahrzeug
·Schäden durch Fahrfehler oder mangelnde Fahrzeugbeherrschung

07 · Was gilt

Was leistet die Vollkaskoversicherung?

Die Vollkasko ist der umfassendste Schutz für dein eigenes Auto. Sie enthält alle Teilkaskoleistungen und deckt zusätzlich selbst verursachte Schäden ab.

Die Vollkasko enthält alle Teilkaskoleistungen und erweitert sie um selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Auch Vandalismus und mutwillige Beschädigungen sind abgedeckt. Schäden durch Fahrfehler oder Kontrollverlust übernimmt die Vollkasko ebenfalls.

Bei einem Totalschaden innerhalb der ersten 36 Monate nach Erwerb erstatten viele Tarife den Neupreis. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Schäden durch grobe Fahrlässigkeit unter Alkoholeinfluss sowie Verschleiß und technische Defekte ohne Unfallereignis sind nicht versichert.

  • Selbst verschuldete Unfallschäden und Vandalismus sind abgedeckt.
  • Bei Totalschaden innerhalb der ersten 36 Monate erstatten viele Tarife den Neupreis.
  • Vorsätzliche Schäden und Verschleiß ohne Unfallereignis sind nicht abgedeckt.

Abgedeckt

·Selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
·Vandalismus und mutwillige Beschädigungen
·Schäden durch Fahrfehler oder Kontrollverlust
·Totalschaden nach selbst verschuldetem Unfall
·Neupreisentschädigung innerhalb der ersten 36 Monate nach Erwerb

Nicht abgedeckt

·Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
·Schäden durch grobe Fahrlässigkeit unter Alkoholeinfluss
·Verschleiß und technische Defekte ohne Unfallereignis

08 · Schritt für Schritt

Schadenfreiheits­klasse und Rabattschutz: So beeinflusst ein Schaden deine Prämie

Jedes schadenfreie Jahr verbessert deine Schadenfreiheitsklasse und senkt den Beitrag. Ein Schaden führt zur Rückstufung, ein Rabattschutz kann das verhindern.

Für jedes Jahr ohne gemeldeten Haftpflichtschaden steigst du in eine bessere Schadenfreiheitsklasse auf. Das senkt deinen Beitrag im Folgejahr. Meldest du einen Haftpflichtschaden, wirst du im nächsten Versicherungsjahr zurückgestuft und deine Prämie steigt.

Mit einem Rabattschutz-Baustein verhinderst du die Rückstufung nach dem ersten Schaden. Der Schaden wird für die Einstufung ignoriert. Der Rabattschutz ist an deinen Tarif gebunden und kann bei einem Versichererwechsel nicht immer übertragen werden.

  • Jedes schadenfreie Jahr verbessert deine Schadenfreiheitsklasse und senkt den Beitrag.
  • Ein gemeldeter Haftpflichtschaden führt zur Rückstufung und höheren Prämie.
  • Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach dem ersten Schaden.
01

Schadenfreiheitsklasse aufbauen

Für jedes Jahr ohne gemeldeten Haftpflichtschaden steigst du in eine bessere Schadenfreiheitsklasse auf. Das senkt deinen Beitrag im Folgejahr.

02

Schaden melden

Meldest du einen Haftpflichtschaden, wird deine Schadenfreiheitsklasse im nächsten Versicherungsjahr zurückgestuft. Die Prämie steigt.

03

Rabattschutz nutzen

Mit einem Rabattschutz-Baustein verhinderst du die Rückstufung nach dem ersten Schaden. Der Schaden wird für die Einstufung ignoriert.

04

Rabattschutz übertragen

Der Rabattschutz ist an deinen Tarif gebunden. Bei einem Versichererwechsel kannst du deine Schadenfreiheitsklasse mitnehmen, den Rabattschutz jedoch nicht immer.

09 · Checkliste

Schaden­service: Was passiert nach einem Unfall?

Ein guter Schadenservice organisiert Reparatur, Ersatzfahrzeug und Kommunikation mit der Werkstatt. Die Leistungen unterscheiden sich je nach Tarif.

Viele Tarife bieten eine Erreichbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche. Die freie Wahl der Werkstatt ist nicht in jedem Tarif enthalten.

Bei Reparatur über einen vermittelten Servicepartner profitierst du oft von zusätzlichen Leistungen. Dazu gehören ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer, die Abholung und Rückbringung des reparierten Fahrzeugs sowie die Reinigung nach der Reparatur. Die direkte Abrechnung mit der Werkstatt ohne Vorleistung ist ebenfalls möglich.

  • Erreichbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche ist in guten Tarifen enthalten.
  • Ein Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer wird oft gestellt.
  • Abholung, Rückbringung und Reinigung des Fahrzeugs sind mögliche Zusatzleistungen.

Leistungen eines guten Schadenservice

01

Erreichbarkeit rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche

02

Freie Wahl der Werkstatt oder Vermittlung eines Servicepartners

03

Ersatzfahrzeug während der Reparaturdauer

04

Abholung und Rückbringung des reparierten Fahrzeugs

05

Reinigung des Fahrzeugs nach der Reparatur

06

Direkte Abrechnung mit der Werkstatt ohne Vorleistung

07

Unterstützung bei der Schadenmeldung und Dokumentation

10 · Fehler vermeiden

Häufige Fehler bei den Kfz-Versicherung Leistungen

Viele Autofahrer überschätzen den Schutz ihrer Kaskoversicherung oder unterschätzen die Folgen einer Rückstufung. Diese Fehler solltest du vermeiden.

Die Teilkasko deckt keine selbst verschuldeten Unfälle ab, auch wenn das oft angenommen wird. Ein weiterer Fehler ist der Verzicht auf die Mallorca-Police bei Mietwagen im Ausland, obwohl sie in vielen Tarifen automatisch enthalten ist.

Kleinschäden zu melden kann teuer werden, weil du dadurch deine Schadenfreiheitsklasse verlierst. Bei der Probefahrt eines Privatwagens solltest du schriftlich festhalten, wer für Schäden und Rückstufung aufkommt. Eigenschäden am eigenen Zweitwagen oder Garagentor sind nur in höheren Tarifen abgesichert.

  • Die Annahme, die Teilkasko decke auch selbst verschuldete Unfälle ab, ist falsch.
  • Kleinschäden zu melden führt zur Rückstufung und höheren Prämie.
  • Ohne schriftliche Vereinbarung bei der Probefahrt eines Privatwagens bleibst du auf Schäden sitzen.

Typische Fehler im Umgang mit Kfz-Versicherungsleistungen

·Annahme, die Teilkasko decke auch selbst verschuldete Unfälle ab
·Verzicht auf die Mallorca-Police bei Mietwagen im Ausland
·Keine schriftliche Vereinbarung bei der Probefahrt eines Privatwagens
·Kleinschäden melden und dadurch die Schadenfreiheitsklasse verlieren
·Rabattschutz nicht als Baustein prüfen, obwohl die Rückstufung droht
·Eigenschäden am eigenen Zweitwagen oder Garagentor nicht absichern
·Versicherungssumme nur auf gesetzlichem Mindestniveau belassen

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026