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Kfz-Versicherung Ausschlüsse: Wann dein Versicherungs­schutz endet

Deine Kfz-Versicherung zahlt nicht jeden Schaden. Bestimmte Ausschlüsse in der Kfz-Versicherung können dazu führen, dass du auf den Kosten sitzen bleibst oder die Versicherung dich in Regress nimmt.

10 Kapitel · 10 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit führen regelmäßig zu Leistungskürzungen oder zum kompletten Verlust des Versicherungsschutzes.
  • In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Eigenschäden und Ladungsschäden üblicherweise ausgeschlossen.
  • Bei Alkohol am Steuer zahlt die Haftpflicht oft zunächst, kann dich aber mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.
  • Rennveranstaltungen und Schäden durch Kernenergie sind in fast allen Tarifen nicht versichert.

01 · Grundlagen

Was sind Ausschlüsse in der Kfz-Versicherung?

Ausschlüsse definieren die Grenzen deines Versicherungsschutzes. Sie sind im Versicherungsvertrag festgelegt und gelten unabhängig davon, ob du den Schaden absichtlich oder aus Versehen verursacht hast.

Ein Ausschluss ist ein vertraglich festgelegter Tatbestand, bei dem der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit ist. Der Versicherungsschutz greift in diesen Fällen nicht, auch wenn ein Schaden vorliegt. Ausschlüsse stehen in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und können je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein.

Die Ausschlüsse gelten unabhängig davon, ob du den Schaden absichtlich oder aus Versehen verursacht hast. Sie definieren die Grenzen deines Versicherungsschutzes und sind im Versicherungsvertrag festgelegt.

Für dich bedeutet das: Lies die Ausschlussklauseln in deinem Vertrag sorgfältig, bevor du einen Schaden meldest. Nur so kannst du einschätzen, ob dein Fall überhaupt versichert ist.

Kurz erklärt

Ausschluss in der Kfz-Versicherung

Ein vertraglich festgelegter Tatbestand, bei dem der Versicherer von seiner Leistungspflicht befreit ist. Der Versicherungsschutz greift in diesen Fällen nicht, auch wenn ein Schaden vorliegt.

Ausschlüsse stehen in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) und können je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein.

02 · Vergleich

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: So kürzt die Versicherung

Die Schwere deines Verschuldens entscheidet darüber, ob die Versicherung zahlt, kürzt oder komplett ablehnt. Zwischen Vorsatz und einfacher Fahrlässigkeit liegt die grobe Fahrlässigkeit.

Vorsatz liegt vor, wenn du den Schaden mit Absicht herbeiführst. In diesem Fall zahlt weder die Kfz-Haftpflicht noch die Kaskoversicherung. Bei der Haftpflichtversicherung kann der Versicherer dich zusätzlich in Regress nehmen, das heißt, er fordert die an den Geschädigten gezahlte Summe von dir zurück.

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass du die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß vernachlässigt hast. Die Kaskoversicherung kürzt dann ihre Leistung je nach Schwere des Verstoßes, oft bis zu 100 Prozent. Die Haftpflichtversicherung zahlt zunächst an den Geschädigten, kann aber auch hier Regress gegen dich geltend machen.

Die Kaskoversicherung kann bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistung um 50 bis 100 Prozent kürzen. Ein Beispiel: Du fährst mit deutlich abgefahrenen Reifen und verursachst auf regennasser Straße einen Unfall. Die Versicherung prüft dann, ob der Unfall mit neuen Reifen vermeidbar gewesen wäre.

Leistungsverhalten der Kfz-Versicherung nach Verschuldensgrad
VorsatzGrobe Fahrlässigkeit
DefinitionDu führst den Schaden mit Absicht herbei.Du vernachlässigst die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maß.
Leistung der HaftpflichtKeine Leistung an dich, der Versicherer kann dich in Regress nehmen.Zahlt zunächst an den Geschädigten, Regress gegen dich ist möglich.
Leistung der KaskoKeine Leistung.Leistungskürzung je nach Schwere des Verstoßes.
BeispielDu fährst absichtlich auf ein anderes Auto auf.Du fährst mit deutlich abgefahrenen Reifen und verursachst auf nasser Straße einen Unfall.

03 · Was gilt

Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese Schäden sind ausgeschlossen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt dich vor Ansprüchen Dritter. Doch nicht jeder Schaden, den du mit deinem Auto verursachst, ist über sie abgedeckt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden, Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen sowie Vermögensschäden ab, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren. Sie schützt dich vor Ansprüchen Dritter, die du mit deinem Auto verursachst.

Nicht versichert sind Eigenschäden an deinem eigenen Fahrzeug. Fährst du mit deinem Auto auf deinen Zweitwagen auf, bist du dein eigener Unfallgegner, und die Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am Zweitwagen nicht.

Weitere Ausschlüsse betreffen Ladungsschäden an der Ladung, die du transportierst, sowie Ansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen. Auch Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, etwa aus vertraglichen Vereinbarungen, sind nicht abgedeckt.

Da zahlt sie

·Personenschäden, die du anderen zufügst
·Sachschäden an fremden Fahrzeugen oder Gegenständen
·Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren

Da zahlt sie nicht

·Eigenschäden an deinem eigenen Fahrzeug
·Schäden an deinem Zweitwagen, wenn du selbst der Unfallgegner bist
·Ladungsschäden an der Ladung, die du transportierst
·Ansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen
·Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinausgehen, etwa aus vertraglichen Vereinbarungen

04 · Kosten

Alkohol, Drogen und fehlender Führerschein: Der Regress droht

Bei Alkohol, Drogen oder fehlender Fahrerlaubnis zahlt die Haftpflichtversicherung zwar oft den Schaden des Unfallopfers. Dich selbst kann sie danach aber in Regress nehmen.

Verursachst du unter Alkohol- oder Drogeneinfluss einen Unfall, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar zunächst den Schaden des Unfallopfers. Dich selbst kann sie danach aber in Regress nehmen. Die Regressforderung liegt bei Alkohol oder Drogen in der Regel bei bis zu 5.000 Euro.

Bei Fahrerflucht kann die Regressforderung sogar bis zu 10.000 Euro betragen. Auch wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, muss mit einem Regress rechnen.

In der Kaskoversicherung kommt es auf den Grad der Alkoholisierung an. Zwischen 0,3 und 1,1 Promille kann die Versicherung ihre Leistung um 50 bis 100 Prozent kürzen. Ab 1,1 Promille oder bei Drogeneinfluss verweigert die Kaskoversicherung in der Regel die Leistung komplett.

Mögliche Regressforderung der Kfz-Haftpflichtversicherung

Regress bei Alkohol oder Drogenbis zu 5.000 EUR
Regress bei Fahrerfluchtbis zu 10.000 EUR

05 · Im Vertrag

Rennveranstaltungen und Kernenergie: Standardausschlüsse in den AKB

Einige Risiken sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) grundsätzlich ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse gelten für Haftpflicht und Kasko gleichermaßen.

Schäden, die bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen oder bei Übungsfahrten für solche Veranstaltungen entstehen, sind nicht versichert. Auch Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Der Gebrauch des Fahrzeugs durch einen unberechtigten Fahrer ist ebenfalls nicht versichert. Der Halter bleibt jedoch versichert, wenn er die Fahrt nicht schuldhaft ermöglicht hat. Die Führerscheinklausel schließt zudem Fahrten ohne gültige Fahrerlaubnis vom Versicherungsschutz aus.

Typische Ausschlussklauseln in den AKB

RennveranstaltungenFahrzeuggebrauchSchäden, die bei der Teilnahme an Rennveranstaltungen oder bei Übungsfahrten für solche Veranstaltungen entstehen, sind nicht versichert.
KernenergieHöhere GewaltSchäden durch Kernenergie oder radioaktive Strahlung sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Unberechtigter FahrerFahrerkreisGebrauch des Fahrzeugs durch einen unberechtigten Fahrer ist nicht versichert. Der Halter bleibt jedoch versichert, wenn er die Fahrt nicht schuldhaft ermöglicht hat.
FührerscheinklauselFahrerlaubnisFährt eine Person ohne gültige Fahrerlaubnis, kann der Versicherer den Schaden vom Fahrer oder Halter zurückfordern.

06 · Was gilt

Teilkasko und Vollkasko: Wo die Ausschlüsse liegen

Die Kaskoversicherung schützt dein eigenes Fahrzeug. Doch auch hier gibt es klare Grenzen, die du kennen solltest, bevor du einen Schaden meldest.

Die Teilkaskoversicherung zahlt bei Glasschäden, Marderschäden, Unfällen mit Haarwild, Diebstahl und Hagel. Selbstverschuldete Unfälle sind in der Teilkasko nicht abgedeckt.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus. Allerdings gibt es auch hier Ausschlüsse: Schäden durch Erdbeben, Krieg oder innere Unruhen sind nicht versichert, ebenso Schäden durch Kernenergie.

Bedienungsfehler oder falsche Bereifung können ebenfalls zum Leistungsausschluss führen. Prüfe deshalb deinen Tarif genau, um zu wissen, welche Schäden an deinem eigenen Fahrzeug abgedeckt sind.

Da zahlt sie

·Teilkasko: Glasschäden, Marderschäden, Unfälle mit Haarwild, Diebstahl, Hagel
·Vollkasko: zusätzlich selbstverschuldete Unfälle und Vandalismus

Da zahlt sie nicht

·Teilkasko: selbstverschuldete Unfälle
·Vollkasko: Schäden durch Erdbeben, Krieg oder innere Unruhen
·Vollkasko: Schäden durch Kernenergie
·Vollkasko: Bedienungsfehler oder falsche Bereifung

07 · Checkliste

Abgefahrene Reifen und abgelaufener TÜV: Wann die Versicherung kürzt

Die Verkehrssicherheit deines Autos ist deine Pflicht. Wer mit abgefahrenen Reifen oder ohne gültige Hauptuntersuchung fährt, riskiert Leistungskürzungen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 Millimeter.

Bei einem Unfall prüft die Versicherung, ob der technische Mangel die Unfallursache war. Wer sich beim Einparken verschätzt und ein parkendes Auto streift, muss auch bei abgefahrenen Reifen keine Einbußen befürchten, weil der Unfallhergang nicht von der Profiltiefe abhängig war.

Ist der TÜV mehr als zwei Monate abgelaufen, droht ein Bußgeld. Die Versicherung kann prüfen, ob ein technischer Mangel, den die überfällige Hauptuntersuchung offenbart hätte, die Unfallursache war. Wenn ja, kann sie dich in Regress nehmen.

Das prüft die Versicherung bei einem Unfall

01

Profiltiefe der Reifen: Mindestens 1,6 Millimeter sind gesetzlich vorgeschrieben.

02

Gültigkeit der Hauptuntersuchung: Ist der TÜV mehr als zwei Monate abgelaufen, droht ein Bußgeld.

03

Ursächlichkeit des Mangels: War der technische Mangel die Unfallursache?

04

Wäre der Unfall auch mit neuen Reifen oder gültigem TÜV passiert?

08 · Fehler vermeiden

Typische Fehler beim Versicherungs­vertrag: Falschangaben und Umbauten

Dein Versicherungsschutz steht und fällt mit den Angaben, die du beim Abschluss gemacht hast. Falsche Angaben können später zum Verlust der Leistung führen.

  • Falsche Angaben zum Fahrerkreis: Du hast einen jungen Fahrer nicht gemeldet.
  • Nicht gemeldete Umbauten am Fahrzeug: Leistungssteigerungen oder Fahrwerksänderungen.
  • Falsche Angaben zur jährlichen Fahrleistung.
  • Nicht gemeldeter Halterwechsel oder Umzug.

Melde Änderungen unverzüglich deiner Versicherung, um deinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die Versicherung kann bei Falschangaben die Leistung kürzen oder komplett verweigern.

Diese Fehler gefährden deinen Versicherungsschutz

·Falsche Angaben zum Fahrerkreis: Du hast einen jungen Fahrer nicht gemeldet.
·Nicht gemeldete Umbauten am Fahrzeug: Leistungssteigerungen oder Fahrwerksänderungen.
·Falsche Angaben zur jährlichen Fahrleistung.
·Nicht gemeldeter Halterwechsel oder Umzug.

09 · Hintergrund

Haftungs­ausschluss bei Eigenschäden: Wenn du dein eigener Unfallgegner bist

Ein besonderer Fall ist der Eigenschaden. Er liegt vor, wenn du mit deinem Auto ein anderes Fahrzeug beschädigst, das ebenfalls dir gehört oder dir zuzurechnen ist.

Fährst du mit deinem Auto auf deinen eigenen Zweitwagen auf, bist du dein eigener Unfallgegner. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt in dieser Konstellation nicht, weil sie nur Fremdschäden abdeckt.

Der Haftungsausschluss für Eigenschäden greift auch, wenn zwei Fahrzeuge desselben Halters kollidieren. Das Oberlandesgericht Celle hat jedoch klargestellt, dass der Ausschluss nicht greift, wenn der Unfallverursacher nicht für den Geschädigten mitversichert ist.

Für dich bedeutet das: Prüfe in deinem Versicherungsvertrag, ob und wie Eigenschäden geregelt sind. In manchen Tarifen kannst du sie gegen Aufpreis mitversichern.

Fährst du mit deinem Auto auf deinen eigenen Zweitwagen auf, bist du dein eigener Unfallgegner. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt in dieser Konstellation nicht, weil sie nur Fremdschäden abdeckt.

Der Haftungsausschluss für Eigenschäden greift auch, wenn zwei Fahrzeuge desselben Halters kollidieren. Das Oberlandesgericht Celle hat jedoch klargestellt, dass der Ausschluss nicht greift, wenn der Unfallverursacher nicht für den Geschädigten mitversichert ist.

Für dich bedeutet das: Prüfe in deinem Versicherungsvertrag, ob und wie Eigenschäden geregelt sind. In manchen Tarifen kannst du sie gegen Aufpreis mitversichern.

10 · Checkliste

Leistungs­kürzung vermeiden: So sicherst du deinen Versicherungs­schutz ab

Du kannst einiges tun, damit deine Kfz-Versicherung im Schadensfall zahlt. Die wichtigsten Punkte lassen sich in einer kurzen Checkliste zusammenfassen.

  • Halte die Führerscheinklausel ein: Fahre nur mit gültiger Fahrerlaubnis.
  • Fahre nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
  • Melde Umbauten und Änderungen am Fahrzeug unverzüglich deiner Versicherung.
  • Achte auf ausreichende Profiltiefe und fristgerechte Hauptuntersuchung.
  • Prüfe deinen Tarif auf Ausschlüsse, die für dich relevant sein könnten.

Wer diese Punkte beachtet, minimiert das Risiko, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistung kürzt oder verweigert.

So bleibt dein Versicherungsschutz bestehen

01

Halte die Führerscheinklausel ein: Fahre nur mit gültiger Fahrerlaubnis.

02

Fahre nie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

03

Melde Umbauten und Änderungen am Fahrzeug unverzüglich deiner Versicherung.

04

Achte auf ausreichende Profiltiefe und fristgerechte Hauptuntersuchung.

05

Prüfe deinen Tarif auf Ausschlüsse, die für dich relevant sein könnten.

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026