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FinanzbildungGeschaeftskonto10 Min.

Geschäftskonto Der Leitfaden & junge Selbstständige

Geschäftskonto als Student:in, Freelancer:in oder Gründer:in: Wer braucht eins, worauf achten, Kosten & Alternativen. Kompakt erklärt.

GeschäftskontoRechnerWas ist ein
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Definition: Konto zur Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen
  • Abgrenzung zum Privatkonto (Girokonto
  • Typische Auslöser: Gewerbeanmeldung, Freelancing, Kleingewerbe neben dem Studium
  • Klarstellung: für reine Nebenjobs auf Lohnbasis meist nicht nötig

Geschäftskonto: Pflicht, Empfehlung oder nice-to-have?

Definition: Konto zur Trennung von privaten und geschäftlichen Zahlungen

Wer neben dem Hauptberuf ein Kleingewerbe betreibt, als Freelancer Rechnungen stellt oder eine Kapitalgesellschaft gründet, steht früh vor der Frage: Reicht mein normales Girokonto – oder brauche ich ein separates Geschäftskonto? Die Antwort hängt von deiner Rechtsform, deinem Buchungsvolumen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen deiner Bank ab.

Kurzfassung: Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen sind gesetzlich nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen – trotzdem verbieten viele Banken die gewerbliche Nutzung von Privatkonten in ihren AGB. Eine GmbH oder UG benötigt faktisch immer ein eigenes Firmenkonto. Wer die Trennung freiwillig vornimmt, spart sich später erheblichen Aufwand bei Buchhaltung, Steuererklärung und im Gespräch mit dem Finanzamt.

AUF EINEN BLICK

  • Abgrenzung zum Privatkonto (Girokonto
  • Typische Auslöser: Gewerbeanmeldung, Freelancing, Kleingewerbe neben dem Hauptberuf
  • Klarstellung: für reine Nebenjobs auf Lohnbasis meist nicht nötig

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Was ist ein Geschäftskonto und wann brauchst du eins?

Keine gesetzliche Pflicht für Einzelunternehmer:innen und Freelancer:innen

Ein Geschäftskonto – auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt – ist ein Bankkonto, das ausschließlich für geschäftliche Zahlungsströme genutzt wird. Eingehende Kundenzahlungen, ausgehende Lieferantenrechnungen, Softwareabos für das Business, Werbekosten: All das läuft über ein einziges Konto, das sauber vom Privatleben getrennt ist. Das klingt nach einer Selbstverständlichkeit, ist aber für viele Selbstständige, die sich nebenbei etwas aufbauen, zunächst keine Priorität.

Der Unterschied zum privaten Girokonto liegt nicht nur im Namen: Geschäftskonten bieten häufig Funktionen, die für Gewerbetreibende relevant sind – DATEV-Export, automatische Kategorisierung von Ausgaben, mehrere Unterkonten oder die Möglichkeit, Mitarbeiterzugang einzurichten. Gleichzeitig kosten sie in der Regel mehr als ein kostenloses Privatkonto, weshalb der tatsächliche Nutzen gegen die Kosten abgewogen werden sollte.

Typische Auslöser für die Eröffnung eines Geschäftskontos sind die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt, der erste größere Freelance-Auftrag mit Rechnungsstellung oder der Schritt zur Gründung einer UG oder GmbH mit Geschäftspartner:innen. Reine Nebenjobs auf Lohnbasis – also klassische Minijobs oder Teilzeitstellen, bei denen du eine Gehaltsabrechnung erhältst – erfordern hingegen kein Geschäftskonto. Hier bist du Arbeitnehmer:in, nicht Unternehmer:in.

AUF EINEN BLICK

  • AGB der Banken untersagen häufig gewerbliche Nutzung von Privatkonten
  • GmbH/UG (haftungsbeschränkt): Konto auf die Firma faktisch erforderlich
  • Warum die saubere Trennung trotzdem Sinn ergibt (Buchhaltung, Steuer

Bist du als Selbstständige:r zum Geschäftskonto verpflichtet?

Übersichtliche Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR

Eine gesetzliche Pflicht zur Führung eines separaten Geschäftskontos existiert für Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen in Deutschland nicht. Das Handelsgesetzbuch (HGB) schreibt zwar kaufmännischen Unternehmen eine ordnungsgemäße Buchführung vor, macht aber keine Vorgaben zu einem bestimmten Konto. Wer ein Kleingewerbe anmeldet oder als Grafikdesigner:in, Texter:in oder IT-Freelancer:in Rechnungen stellt, könnte theoretisch alles über das Privatkonto abwickeln.

In der Praxis setzen jedoch viele Banken genau hier eine Grenze. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der meisten Kreditinstitute steht ausdrücklich, dass Privatkonten nicht für gewerbliche Zwecke genutzt werden dürfen. Wer gegen diese Klausel verstößt, riskiert im schlimmsten Fall die Kündigung des Kontos durch die Bank – ohne dass ein Rechtsstreit unmittelbar droht, aber mit dem unangenehmen Ergebnis, kurzfristig ohne Konto dazustehen.

Anders sieht die Lage bei Kapitalgesellschaften aus. Wer eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründet, muss das Stammkapital auf ein Konto einzahlen, das auf die Gesellschaft lautet – nicht auf eine Privatperson. Ohne dieses Konto kann der Notar die Gründung nicht beurkunden und das Handelsregister keine Eintragung vornehmen. Für GmbH und UG ist ein Geschäftskonto damit faktisch zwingend. Darüber hinaus ergibt die saubere Trennung aus haftungsrechtlicher Sicht Sinn: Die Haftungsbeschränkung der UG kann unterhöhlt werden, wenn Gesellschafts- und Privatfinanzen dauerhaft vermischt werden.

Selbst wenn keine rechtliche Pflicht besteht, empfehlen Steuerberater:innen und Finanzämter einhellig die Trennung. Je klarer die Buchführung, desto weniger Nachfragen bei der Betriebsprüfung – und desto einfacher lässt sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, die für Kleinunternehmer:innen und Freiberufler:innen die Standardform der Gewinnermittlung ist.

AUF EINEN BLICK

  • Einfacherer Nachweis bei Finanzamt und Steuerberatung
  • Getrennte Belege für Betriebsausgaben
  • Weniger Aufwand bei der Steuererklärung

Vorteile der Kontotrennung für Nebengewerbe und Freelance

Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) als häufige Wahl

Wer von Anfang an ein eigenes Konto für geschäftliche Transaktionen nutzt, erleichtert sich die gesamte Finanzverwaltung erheblich. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die am Ende des Jahres beim Finanzamt eingereicht wird, basiert auf einer vollständigen Liste aller Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben. Sind diese Posten sauber auf einem einzigen Konto gebündelt, lassen sie sich mit wenigen Klicks aus dem Kontoauszug herausfiltern – statt stundenlang private und geschäftliche Buchungen in einer gemeinsamen Liste zu sortieren.

Auch der Nachweis von Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt fällt deutlich leichter, wenn jede Ausgabe mit einem klaren Kontext verknüpft ist. Softwarelizenzen, Fachliteratur, Coworking-Mitgliedschaften, Werbeanzeigen – all das gehört auf das Geschäftskonto, wird mit einem Beleg verknüpft und ist bei einer möglichen Betriebsprüfung sofort nachvollziehbar. Wer hingegen alles über ein Mischkonto laufen lässt, muss im Zweifel für jede einzelne Buchung erklären, warum sie geschäftlich war.

Ein weiterer Vorteil ist die Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen oder Buchhaltungssoftware. Viele Tools – von einfachen Lösungen für Kleinunternehmer:innen bis hin zu professionellen DATEV-Schnittstellen – können Kontoauszüge automatisch einlesen und Buchungen vorschlagen. Das funktioniert zuverlässig nur, wenn das Konto ausschließlich geschäftliche Vorgänge enthält. Mit einer vernünftigen Datenbasis spart man nicht nur Zeit, sondern auch Geld, weil Steuerberater:innen weniger Aufwand für die Vorsortierung haben.

AUF EINEN BLICK

  • Auswirkungen auf Umsatzsteuer und Rechnungsstellung
  • Zusammenspiel mit Einkommensteuer und Grundfreibetrag
  • Hinweis: konkrete Grenzen jährlich prüfen, Steuerberatung bei Unsicherheit

Steuerliche Aspekte für Selbstständige mit Nebengewerbe

Selbstständige Einkünfte zählen als Einkommen für die Steuererklärung

Viele Verbraucher:innen, die ein Nebengewerbe anmelden oder freiberuflich tätig werden, entscheiden sich für die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Solange der Umsatz im Vorjahr einen bestimmten Schwellenwert nicht überschreitet und im laufenden Jahr voraussichtlich unter einem weiteren Grenzwert bleibt, muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen und an das Finanzamt abgeführt werden. Das vereinfacht die Rechnungsstellung und die Buchhaltung erheblich. Allerdings bedeutet es auch, dass Vorsteuer aus Einkäufen nicht zurückgeholt werden kann – wer also viel in Ausstattung investiert, sollte die Regelung sorgfältig abwägen. Die genauen Grenzen können sich jährlich ändern, weshalb eine Prüfung beim zuständigen Finanzamt oder mit einer Steuerberatung empfohlen wird.

Bei der Einkommensteuer gilt: Gewinne aus dem Nebengewerbe oder der freiberuflichen Tätigkeit werden zum übrigen Einkommen addiert. Der Grundfreibetrag für ledige Personen liegt 2026 bei 12.348 Euro – bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei. Wer also nur geringe Einnahmen erzielt und keine weiteren Einkünfte hat, wird häufig unter dieser Grenze bleiben. Sobald jedoch Einkünfte aus mehreren Quellen zusammenkommen – private Renten zählen nicht als Einkommen im steuerlichen Sinne, Gehälter schon – sollte die Gesamtsituation genau betrachtet werden.

Zu beachten ist außerdem, dass gewerbliche und freiberufliche Tätigkeiten unterschiedliche steuerliche Behandlungen haben können. Freiberufler:innen (z. B. in IT, Design, Journalismus, Beratung) sind von der Gewerbesteuer befreit; Gewerbetreibende müssen ab einem Freibetrag Gewerbesteuer zahlen, wobei diese auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Wer unsicher ist, ob die eigene Tätigkeit als Gewerbe oder als freiberufliche Tätigkeit eingestuft wird, sollte das mit einer Steuerberatung klären – diese Unterscheidung hat praktische Konsequenzen für die Pflichten gegenüber dem Finanzamt.

AUF EINEN BLICK

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Einkommensgrenze für freiwillig Versicherte beachten
  • Angestellte vs. selbstständige Tätigkeit sozialversicherungsrechtlich
  • Mehr Einkommen kann Beiträge und Ansprüche verändern

Auswirkungen auf BAföG, Krankenversicherung und Familienversicherung

Niedrige oder transparente Kontoführungsgebühr

Wer selbstständig Geld verdient und gleichzeitig staatliche Förderung erhält, muss wissen: Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit zählen als Einkommen. Die zuständige Behörde rechnet den Gewinn des laufenden Bewilligungszeitraums auf den Förderanspruch an. Es gibt zwar einen anrechnungsfreien Betrag, doch sobald die Einnahmen nennenswert werden, kann sich der Förderanspruch reduzieren oder ganz entfallen. Eine sorgfältige Buchhaltung – am besten über ein separates Geschäftskonto – hilft dabei, den tatsächlichen Gewinn klar zu dokumentieren und gegenüber der Behörde nachzuweisen.

Ähnlich komplex ist die Situation bei der Krankenversicherung. Viele Verbraucher:innen sind über ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert – ein kostenloser Schutz, solange das eigene Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Sobald diese Einkommensgrenze durch selbstständige Einkünfte überschritten wird, endet die Familienversicherung automatisch. In diesem Fall muss eine eigene Krankenversicherung oder – falls die Erwerbstätigkeit nicht mehr im Vordergrund steht – eine freiwillige gesetzliche oder private Versicherung abgeschlossen werden. Der GKV-Beitragssatz liegt allgemein bei 14,6 Prozent, hinzu kommen kassenindividuelle Zusatzbeiträge – für Selbstständige können das erhebliche monatliche Kosten sein.

Wer neben einer abhängigen Beschäftigung selbstständig tätig ist, steht vor einer besonderen Herausforderung: Die Werkstudentenprivilegierung in der Sozialversicherung schützt vor regulären Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – jedoch nur für die abhängige Beschäftigung. Die selbstständige Tätigkeit wird sozialversicherungsrechtlich separat bewertet. Wer beides kombiniert, sollte sich frühzeitig bei der Krankenkasse und gegebenenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.

AUF EINEN BLICK

  • Buchungsposten-Kosten und Freiposten prüfen
  • Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware (z.B. DATEV-Export
  • EC-/Debitkarte, Überweisungslimits, Unterkonten
  • Onlinebanking-Qualität statt Filialpflicht

Was ein gutes Geschäftskonto können sollte

Monatliche Grundgebühr vs. Pay-per-Use-Modelle

Der Markt für Geschäftskonten ist in den letzten Jahren deutlich vielfältiger geworden. Neben den klassischen Filialbanken bieten zahlreiche Direktbanken und FinTechs Konten speziell für Selbstständige und Kleinunternehmer:innen an – oft mit niedrigeren Grundgebühren, aber auch mit weniger persönlicher Betreuung. Beim Vergleich sollte zunächst die monatliche Kontoführungsgebühr im Blick behalten werden. Viele Anbieter unterscheiden zwischen einem Flat-rate-Modell, bei dem eine feste monatliche Gebühr alle Buchungen abdeckt, und einem Pay-per-Use-Modell, bei dem jede Transaktion einzeln abgerechnet wird.

Wer nur wenige Buchungen im Monat hat – typisch für ein kleines Nebengewerbe oder einzelne Freelance-Projekte – fährt mit einem transaktionsbasierten Modell oft günstiger. Mit wachsendem Buchungsvolumen lohnt sich ein Flat-rate-Konto mehr. Entscheidend ist dabei auch, wie viele Buchungsposten im Monat anfallen: Viele Anbieter geben eine bestimmte Anzahl kostenloser Buchungen frei und berechnen darüber hinaus einen Preis pro Transaktion. Wer diese Freiposten unterschätzt, erlebt beim Monatsabschluss eine böse Überraschung.

Darüber hinaus spielen technische Schnittstellen eine wichtige Rolle. Wer mit Buchhaltungssoftware arbeitet oder perspektivisch eine Steuerberatung einbinden möchte, braucht einen DATEV-Export oder eine offene API-Schnittstelle. Auch eine zuverlässige Debit- oder Kreditkarte, sinnvolle Überweisungslimits, Unterkonten für verschiedene Projekte und eine einfache App-Bedienung sind Kriterien, die je nach persönlichem Arbeitsstil mehr oder weniger ins Gewicht fallen.

AUF EINEN BLICK

  • Kosten pro Buchung und Bargeldabhebung
  • Versteckte Gebühren: Karten, Auslandszahlungen, Kontoauszug
  • Betriebsausgabe: Kontogebühren sind steuerlich absetzbar

Kosten realistisch einschätzen

Selbstständige tragen unternehmerisches Haftungsrisiko

Die Spanne bei den Kosten für Geschäftskonten ist groß. Einige FinTechs bieten Basiskonten mit sehr geringen oder keinen Grundgebühren an, finanzieren sich aber über Buchungsposten, Kartengebühren oder Premium-Features. Klassische Filialbanken verlangen häufig eine höhere monatliche Grundgebühr, bieten dafür aber persönliche Beratung und einen längeren Track-Record in Sachen Stabilität und Service. Welches Modell besser passt, hängt vom individuellen Profil ab.

Neben der Grundgebühr und den Buchungsposten gibt es weitere Kostenpunkte, die im Vergleich oft übersehen werden: Gebühren für Bargeldabhebungen am Automaten, Auslandseinsätze der Karte (relevant für internationale Kundschaft oder Dienstreisen), Kosten für Kontoauszüge per Post sowie eventuelle Einrichtungsgebühren. Wer regelmäßig Bargeld benötigt, sollte die Konditionen für Abhebungen genau prüfen – bei einigen Anbietern sind diese kostenfrei, bei anderen werden sie pro Vorgang oder ab einem bestimmten Betrag berechnet.

Ein oft übersehener steuerlicher Aspekt: Kontoführungsgebühren für das Geschäftskonto sind als Betriebsausgaben abzugsfähig und mindern damit den zu versteuernden Gewinn. Das macht die realen Kosten nach Steuern geringer als die nominalen Gebühren – ein Argument, das bei der Entscheidung zwischen günstigen und komfortableren, aber teureren Konten berücksichtigt werden sollte.

AUF EINEN BLICK

  • Berufshaftpflicht für bestimmte Freelance-Tätigkeiten relevant
  • Berufsunfähigkeit früh und günstig absichern lohnt sich
  • Krankenversicherungsstatus bei Selbstständigkeit prüfen

Absicherung: Warum ein Konto allein nicht reicht

Gewerbe- bzw. Freelance-Status klären

Ein Geschäftskonto organisiert den Geldfluss – es schützt aber nicht vor den Risiken, die mit Selbstständigkeit einhergehen. Einzelunternehmer:innen und Freiberufler:innen haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen. Wenn ein Kunde Schadensersatz fordert, weil ein Fehler in der Arbeit einen wirtschaftlichen Schaden verursacht hat, kann das ohne geeignete Versicherung existenzbedrohend sein. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für viele Tätigkeiten – IT, Beratung, Design, Texten, Ingenieurwesen – dringend empfehlenswert und in vielen Branchen faktisch Standard.

Ebenfalls unterschätzt wird das Thema Berufsunfähigkeit. Je früher eine entsprechende Absicherung abgeschlossen wird, desto günstiger sind in der Regel die Beiträge – und desto einfacher ist die Gesundheitsprüfung zu bestehen. Wer jung und gesund ist, neigt dazu, dieses Risiko zu unterschätzen. Statistisch ist Berufsunfähigkeit aber kein seltenes Ereignis, und Selbstständige haben anders als Arbeitnehmer:innen keinen Arbeitgeber, der im Krankheitsfall weiter zahlt.

Schließlich ist der Krankenversicherungsstatus bei Selbstständigkeit ein kritischer Punkt. Wer aus einer bisherigen Familienversicherung oder einer anderen Konstellation herausfällt, muss sich selbst versichern – freiwillig gesetzlich oder privat. Die Beiträge können erheblich sein, da der Mindestbeitrag in der freiwilligen GKV auf einer Mindestbemessungsgrundlage basiert, die oft über dem tatsächlichen Gewinn liegt. Wer diesen Faktor bei der Kalkulation seiner Selbstständigkeit nicht einrechnet, riskiert, am Ende weniger netto zu behalten als erwartet.

AUF EINEN BLICK

  • Erwartetes Buchungsvolumen abschätzen
  • Kontomodelle nach Gebührenstruktur vergleichen
  • Buchhaltungssystem parallel einrichten
  • Finanz-Score checken und Absicherung prüfen

Schritt für Schritt: So gehst du vor

Der erste Schritt ist die Klärung des eigenen Status: Bin ich Freiberufler:in oder Gewerbetreibende:r? Diese Unterscheidung ist für die steuerlichen Pflichten und die Wahl des richtigen Kontos relevant. Freiberufliche Tätigkeiten – klassisch Ärzte, Anwälte, Künstler, IT-Berater:innen, Journalist:innen – unterliegen nicht der Gewerbesteuer und müssen kein Gewerbe anmelden. Wer hingegen ein Kleingewerbe betreibt, etwa mit dem Verkauf von Produkten, einer handwerklichen Dienstleistung oder einem gemischten Leistungsangebot, meldet ein Gewerbe beim Ordnungsamt an und erhält eine Steuernummer vom Finanzamt.

Im zweiten Schritt sollte das erwartete Buchungsvolumen realistisch eingeschätzt werden. Wer drei bis fünf Rechnungen im Monat stellt und kaum laufende Kosten hat, braucht ein anderes Kontomodell als jemand, der täglich Zahlungen empfängt und Lieferanten bezahlt. Mit dieser Einschätzung lassen sich Kontomodelle gezielt nach Gebührenstruktur vergleichen: monatliche Grundgebühr, Preis pro Buchung, Karten- und Abhebungskonditionen, verfügbare Schnittstellen.

Parallel zur Kontoeröffnung empfiehlt es sich, ein Buchhaltungssystem einzurichten – selbst wenn es zunächst nur eine strukturierte Tabelle ist. Mit wachsendem Geschäftsvolumen zahlt sich der Einstieg in eine einfache Buchhaltungssoftware schnell aus. Viele dieser Tools bieten eine direkte Bankverbindung, automatisches Kategorisieren von Buchungen und eine Exportfunktion für die Steuererklärung. Wer das System von Anfang an sauber aufbaut, erspart sich am Jahresende erheblichen Aufwand – und setzt die Basis für eine professionelle Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung, sobald das Geschäft wächst.

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Häufige Fragen

Als Selbstständiger mit Kleingewerbe bist du nicht gesetzlich verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Allerdings verlangen viele Banken in ihren AGB, dass du geschäftliche Transaktionen nicht über ein privates Konto abwickelst, und ein separates Konto erleichtert dir die Buchhaltung und Steuererklärung erheblich.

Die Kosten für ein Geschäftskonto variieren stark je nach Anbieter und Leistungsumfang, von kostenlosen Modellen bis zu monatlichen Gebühren. Du solltest die Konditionen genau vergleichen, da viele Banken spezielle Tarife für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende anbieten.

Rein rechtlich ist es in Deutschland nicht verboten, dein privates Girokonto für geschäftliche Zwecke zu nutzen, aber die meisten Banken untersagen dies in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zudem vermischt du private und geschäftliche Einnahmen und Ausgaben, was die Steuererklärung und Buchhaltung unnötig kompliziert macht.

Ein Geschäftskonto selbst hat keinen direkten Einfluss auf deinen Anspruch auf staatliche Förderungen, da diese einkommens- und vermögensabhängig sind. Entscheidend ist allein, ob dein Einkommen und Vermögen aus dem Gewerbe die Freibeträge überschreitet, wobei ein Geschäftskonto die Nachweisführung gegenüber den Behörden erleichtert.

Als Angestellter, der nicht selbstständig ist, benötigst du kein Geschäftskonto, da dein Gehalt auf ein privates Konto überwiesen werden kann. Ein Geschäftskonto wird erst relevant, wenn du selbstständig tätig bist oder ein Gewerbe anmeldest.

Deine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt bestehen, solange dein Gesamteinkommen aus selbstständiger Tätigkeit die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreitet. Überschreitest du diese Grenze dauerhaft, musst du dich selbst versichern, wobei die genauen Werte regelmäßig angepasst werden.

Zur Kontoeröffnung benötigst du in der Regel einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie bei einem Geschäftskonto zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug. Bei Freiberuflern genügt oft eine Bescheinigung des Finanzamts über die steuerliche Erfassung, und je nach Bank kann auch ein Nachweis über deine Identität per Videoidentverfahren ausreichen.

Ja, Kontogebühren für ein Geschäftskonto sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, sofern das Konto ausschließlich oder überwiegend betrieblich genutzt wird. Auch Gebühren für ein privates Konto kannst du unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten absetzen, wenn das Konto beruflich veranlasst ist, etwa bei einem separaten Konto für Einkünfte aus Vermietung.

Quellen & Stand 09.07.2026

MS

StudySmarter-Redaktion

Finanz-Redaktion · StudySmarter
Marie macht Finanzthemen für Studierende verständlich – von der ersten Versicherung bis zum ersten Sparplan.

Redaktionell geprüft. Alle Zahlen mit Quellenangabe, Stand 09.07.2026. Dieser Artikel ist Finanzbildung – keine Rechts- oder Steuerberatung.

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