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Drohnenversicherung für Selbstständige: Was gewerbliche Piloten 2026 wissen müssen

Als Selbstständige oder Selbstständiger mit Drohne brauchst du eine gewerbliche Drohnenversicherung, die über die private Haftpflicht hinausgeht. Hier erfährst du, welche Pflichten gelten und welche Bausteine deinen Betrieb absichern.

11 Kapitel · 15 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist für fast alle Drohnen gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig vom Gewicht.
  • Gewerbliche Tarife decken auch Einsätze ab, die in privaten Policen ausgeschlossen sind, etwa Auftragsflüge.
  • Die Deckungssumme sollte mindestens 3 bis 10 Millionen Euro betragen, um existenzbedrohende Forderungen abzuwehren.
  • Zusätzliche Bausteine wie Vermögensschadenschutz oder Neuwertentschädigung sichern dein Geschäftsmodell umfassend ab.

01 · Grundlagen

Warum du als Selbstständige eine gewerbliche Drohnenversicherung brauchst

Die gesetzliche Versicherungspflicht aus dem Luftverkehrsgesetz unterscheidet nicht zwischen privat und gewerblich. Entscheidend ist, dass private Tarife die gewerbliche Nutzung fast immer ausschließen.

Für deine Selbstständigkeit bedeutet das: Sobald du mit deiner Drohne Geld verdienst, greift eine private Drohnenversicherung in der Regel nicht mehr. Das gilt auch für scheinbar harmlose Fälle wie die Veröffentlichung von Drohnenvideos mit Werbeeinnahmen auf YouTube. Selbst wenn du nur gelegentlich für andere fliegst oder Luftaufnahmen für einen Kunden machst, zählt das als gewerbliche Handlung.

Eine gewerbliche Drohnenversicherung deckt genau diese Einsätze ab. Sie ist für dich als Selbstständige, Freiberuflerin oder Nebengewerbetreibende die einzige Möglichkeit, den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtschutz für deine Drohne zu erfüllen. Die Tarife unterscheiden sich dabei deutlich von privaten Policen, sowohl bei den Deckungssummen als auch bei den mitversicherten Einsatzarten.

Jeder Flug, der einem wirtschaftlichen Zweck dient oder im Auftrag erfolgt, gilt als gewerblich. Dazu zählen Foto- und Videoaufträge, Inspektionen, Vermessungen und auch die Veröffentlichung von Drohnenvideos mit Werbeeinnahmen. Sobald du mit deiner Drohne Geld verdienst oder für andere fliegst, brauchst du eine gewerbliche Police.

Kurz erklärt

Gewerbliche Drohnennutzung

Jeder Flug, der einem wirtschaftlichen Zweck dient oder im Auftrag erfolgt, gilt als gewerblich. Dazu zählen Foto- und Videoaufträge, Inspektionen, Vermessungen und auch die Veröffentlichung von Drohnenvideos mit Werbeeinnahmen.

Sobald du mit deiner Drohne Geld verdienst oder für andere fliegst, greift eine private Drohnenversicherung in der Regel nicht mehr.

02 · Was gilt

Versicherungs­pflicht und Registrierungs­pflicht: Das verlangt der Gesetzgeber

Die Luftverkehrsordnung und das Luftverkehrsgesetz verpflichten dich zu einer Haftpflichtversicherung für deine Drohne. Zusätzlich musst du dich als Betreiberin beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren.

Die Versicherungspflicht gilt für jede Drohne, die nicht als reines Spielzeug für den Indoor-Gebrauch eingestuft ist. Auch leichte Modelle unter 250 Gramm wie die DJI Mini 4 Pro fallen darunter, sobald sie eine Kamera oder einen Sensor besitzen. Die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist für alle Drohnen mit Kamera oder ab 250 Gramm verpflichtend. Den EU-Kompetenznachweis A1/A3 brauchst du für Drohnen ab 250 Gramm, für die Klasse C2 zusätzlich den A2-Schein.

Für deinen Versicherungsschutz bedeutet das: Ohne gültige Registrierung und ohne den erforderlichen Drohnenführerschein riskierst du nicht nur Bußgelder, sondern auch deinen Versicherungsschutz. Die Tarifbedingungen gewerblicher Drohnenversicherungen setzen die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Auflagen voraus.

Die Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG ist für jede Drohne über 250 Gramm oder mit Kamera Pflicht. Zusätzlich musst du dich als Betreiberin beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren und deine Drohne mit der elektronischen ID kennzeichnen. Für Drohnen ab 250 Gramm ist außerdem der EU-Kompetenznachweis A1/A3 erforderlich.

Pflicht

·Haftpflichtversicherung nach § 43 LuftVG für jede Drohne über 250 g oder mit Kamera
·Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
·Drohnenführerschein (EU-Kompetenznachweis A1/A3) für Drohnen ab 250 g
·Kenntlichmachung der Drohne mit der e-ID des Betreibers

Keine Pflicht

·Versicherung für reines Indoor-Spielzeug ohne Kamera und unter 250 g
·Registrierung für Drohnen unter 250 g ohne Kamera und ohne Sensor
·Drohnenführerschein für Drohnen unter 250 g ohne Kamera
·Separate Betriebshaftpflichtversicherung, wenn die Drohnen-Haftpflicht gewerbliche Risiken abdeckt

03 · Was gilt

Drohnen-Haftpflichtversicherung: Welche Schäden sie abdeckt

Die Drohnen-Haftpflichtversicherung ist der Kern deines Schutzes. Sie übernimmt berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Abgedeckt sind Personenschäden, wenn deine Drohne auf einen Menschen stürzt, und Sachschäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder anderem fremden Eigentum. Die Versicherung greift sowohl bei Verschuldenshaftung, also wenn dir ein Steuerfehler unterläuft, als auch bei Gefährdungshaftung, wenn ein Schaden ohne dein Verschulden entsteht. Reine Vermögensschäden sind in einigen Tarifen bereits enthalten, bei anderen musst du sie gegen Aufpreis zubuchen.

Nicht automatisch abgedeckt sind Schäden an deiner eigenen Drohne. Dafür brauchst du eine separate Kaskoversicherung. Auch Flüge außerhalb der Sichtweite ohne Sondergenehmigung, militärische oder polizeiliche Einsätze sowie Flüge mit Waffen oder zur Überwachung von Personen sind in den Standardtarifen ausgeschlossen.

Die Haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden Dritter ab, nicht aber Schäden an deiner eigenen Drohne. Vermögensschäden sind je nach Tarif enthalten oder zubuchbar. Für Schäden an deiner Drohne brauchst du eine Kaskoversicherung, für Flüge außerhalb der Sichtweite eine Sondergenehmigung.

Abgedeckt

·Personenschäden durch Absturz oder Kollision
·Sachschäden an Gebäuden, Fahrzeugen oder fremdem Eigentum
·Verschuldenshaftung bei Fehlern des Steuerers
·Gefährdungshaftung für Schäden ohne eigenes Verschulden
·Vermögensschäden, wenn sie im Tarif enthalten oder zubuchbar sind

Nicht automatisch abgedeckt

·Schäden an der eigenen Drohne (dafür brauchst du eine Kaskoversicherung)
·Flüge außerhalb der Sichtweite ohne Sondergenehmigung
·Militärische oder polizeiliche Einsätze
·Flüge mit Waffen oder zur Überwachung von Personen
·BOS-Einsätze, wenn sie nicht ausdrücklich mitversichert sind

04 · Vergleich

Deckungs­summe und Versicherungs­summe: So hoch solltest du dich absichern

Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, den dein Versicherer pro Schadensfall zahlt. Für gewerbliche Drohneneinsätze sind niedrige Summen aus privaten Tarifen oft nicht ausreichend.

Gewerbliche Tarife bieten üblicherweise Deckungssummen zwischen 1,5 und 10 Millionen Euro. Die niedrigeren Summen von 1,5 bis 3 Millionen Euro eignen sich für Einsteiger mit geringem Risiko, kleinen Drohnen und seltenen Einsätzen. Für professionelle Auftragsflüge, Inspektionen oder Flüge über Menschen und Infrastruktur solltest du eine Summe von 5 bis 10 Millionen Euro wählen. Die Jahresbeiträge liegen bei niedrigen Deckungssummen etwa zwischen 105 und 180 Euro, bei hohen Summen zwischen 230 und 480 Euro.

Für die meisten Selbstständigen ist eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro sinnvoll. Wenn du regelmäßig über Menschen, Gebäuden oder kritischer Infrastruktur fliegst, bieten dir 10 Millionen Euro deutlich mehr Sicherheit. Die Mehrkosten für die höhere Summe sind im Verhältnis zum zusätzlichen Schutz überschaubar.

Für professionelle Auftragsflüge sind 5 bis 10 Millionen Euro Deckungssumme die sinnvolle Wahl. Niedrige Summen von 1,5 bis 3 Millionen Euro reichen nur für Einsteiger mit geringem Risiko. Die Jahresbeiträge für hohe Deckungssummen liegen etwa zwischen 230 und 480 Euro.

Übliche Deckungssummen für gewerbliche Drohnenversicherungen
Niedrige DeckungHohe Deckung
Versicherungs­summe1,5 bis 3 Millionen Euro5 bis 10 Millionen Euro
SelbstbeteiligungKeine SelbstbeteiligungKeine Selbstbeteiligung oder 150 Euro
Jahresbeitrag (Richtwert)ab etwa 105 bis 180 Euroab etwa 230 bis 480 Euro

05 · Kosten

Selbstbeteiligung: Wann du im Schadensfall selbst zahlst

Die Selbstbeteiligung ist der Anteil, den du bei einem Schaden aus eigener Tasche trägst. Sie beeinflusst deinen Jahresbeitrag und deine Liquidität im Ernstfall.

In gewerblichen Drohnentarifen sind zwei Modelle verbreitet: Tarife ohne Selbstbeteiligung und Tarife mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 150 Euro. Tarife ohne Selbstbeteiligung sind bei gewerblichen Policen häufig, kosten aber oft etwas mehr. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro kann den Beitrag spürbar senken, bedeutet aber, dass du bei jedem Schadensfall diesen Betrag selbst trägst.

Für dich als Selbstständige ist die Wahl der Selbstbeteiligung eine Abwägung zwischen laufenden Kosten und Risiko im Schadensfall. Wenn du selten fliegst und deine Drohne nur gelegentlich einsetzt, kann eine Selbstbeteiligung von 150 Euro sinnvoll sein. Bei regelmäßigen Auftragsflügen mit höherem Schadensrisiko ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung oft die bessere Wahl, weil du im Ernstfall keine zusätzlichen Kosten tragen musst.

Tarife ohne Selbstbeteiligung sind bei gewerblichen Policen häufig, kosten aber oft etwas mehr. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro kann den Beitrag spürbar senken. Für regelmäßige Auftragsflüge ist ein Tarif ohne Selbstbeteiligung meist die bessere Wahl.

Selbstbeteiligung in gewerblichen Drohnentarifen

Keine Selbstbeteiligung0 Euro
Selbstbeteiligung150 Euro

06 · Im Vertrag

Vermögensschäden und Forderungs­ausfalldeckung: Schutz für dein Geschäft

Nicht jeder Schaden ist ein Sach- oder Personenschaden. Wenn dein Fehler einem Kunden einen finanziellen Verlust bringt, greift nur der Vermögensschadenschutz.

Vermögensschäden decken finanzielle Verluste deines Auftraggebers ab, etwa wenn ein Inspektionsflug fehlerhaft war und eine Anlage stillsteht. In vielen Tarifen ist dieser Schutz nur gegen Aufpreis zubuchbar, bei einigen Anbietern ist er bereits enthalten. Die Kosten für die optionale Zubuchung liegen bei etwa 30 bis 36 Euro pro Jahr, abhängig von der gewählten Deckungssumme.

Die Forderungsausfalldeckung ist seltener, aber für Selbstständige mit teurer Ausrüstung relevant. Sie springt ein, wenn ein Dritter deinen Schaden verursacht hat, aber selbst nicht zahlen kann oder nicht versichert ist. Die Neuwertentschädigung gehört zum Kasko-Baustein und ersetzt deine Drohne im Totalschadenfall zum Neupreis, nicht zum Zeitwert.

Vermögensschäden sind in vielen Tarifen nur gegen Aufpreis zubuchbar, die Kosten liegen bei etwa 30 bis 36 Euro pro Jahr. Die Forderungsausfalldeckung ist selten, aber wertvoll, wenn ein Dritter deinen Schaden verursacht hat und nicht zahlen kann. Die Neuwertentschädigung ersetzt deine Drohne im Totalschadenfall zum Neupreis.

Wichtige Klauseln für Selbstständige

VermögensschädenOptional oder inklusiveDeckt finanzielle Verluste deines Auftraggebers, etwa wenn ein Inspektionsflug fehlerhaft war und eine Anlage stillsteht. In vielen Tarifen nur gegen Aufpreis zubuchbar.
ForderungsausfalldeckungSelten, aber wertvollSpringt ein, wenn ein Dritter deinen Schaden verursacht hat, aber selbst nicht zahlen kann oder nicht versichert ist. Für Selbstständige mit teurer Ausrüstung relevant.
NeuwertentschädigungKasko-BausteinErsetzt deine Drohne im Totalschadenfall zum Neupreis, nicht zum Zeitwert. Wichtig, wenn du auf deine Drohne angewiesen bist und keine Rücklagen bilden willst.
BetriebshaftpflichtversicherungErgänzendDeckt Schäden aus deiner gewerblichen Tätigkeit am Boden, etwa wenn du bei einem Auftrag ein Kabel beschädigst. Die Drohnen-Haftpflicht allein reicht dafür nicht immer.

07 · Checkliste

MTOW und Drohnenklassen: Was das Gewicht für deine Versicherung bedeutet

Das maximale Startgewicht (MTOW) deiner Drohne bestimmt die Drohnenklasse und damit auch die Anforderungen an deinen Drohnenführerschein und die Versicherung.

Die meisten gewerblichen Drohnenversicherungen decken Drohnen bis 25 Kilogramm MTOW ab. Für schwerere Modelle brauchst du eine Sondergenehmigung, und viele Standardtarife schließen diese Drohnen aus. Die Gewichtsklasse beeinflusst auch, welchen Drohnenführerschein du benötigst: Für Drohnen unter 250 Gramm ohne Kamera ist kein Führerschein nötig, ab 250 Gramm brauchst du den A1/A3-Schein, für die Klasse C2 zusätzlich den A2-Schein.

Für deine Versicherungswahl bedeutet das: Prüfe vor dem Abschluss, ob dein Tarif das Gewicht deiner Drohne abdeckt. Wenn du verschiedene Modelle einsetzt, achte darauf, dass alle Gewichtsklassen im Tarif enthalten sind. Die meisten gewerblichen Tarife decken Drohnen bis 25 Kilogramm ab, was für die üblichen kommerziellen Modelle wie die DJI Mavic 3 Enterprise oder DJI Matrice M30 ausreicht.

Die meisten gewerblichen Tarife decken Drohnen bis 25 Kilogramm MTOW ab. Für schwerere Modelle brauchst du eine Sondergenehmigung. Die Gewichtsklasse bestimmt auch den erforderlichen Drohnenführerschein: ab 250 Gramm A1/A3, für Klasse C2 zusätzlich A2.

Gewichtsklassen und ihre Folgen

01

Unter 250 g (C0): Registrierung nur mit Kamera oder Sensor, Drohnenführerschein nicht zwingend, Versicherungspflicht besteht trotzdem

02

250 g bis 900 g (C1): Drohnenführerschein A1/A3 erforderlich, Registrierung Pflicht

03

900 g bis 4 kg (C2): Drohnenführerschein A2 erforderlich, Registrierung Pflicht

04

4 kg bis 25 kg (C3/C4): Drohnenführerschein A2 oder spezifische Erlaubnis, Registrierung Pflicht

05

Über 25 kg: Sondergenehmigung nötig, viele Standardtarife decken diese Drohnen nicht ab

08 · Was gilt

BOS-Einsätze und Sondernutzungen: Wenn Standardtarife nicht reichen

Flüge für Behörden, Feuerwehr oder THW sowie Agrar-Einsätze sind in vielen gewerblichen Tarifen ausgeschlossen. Prüfe vor dem ersten Auftrag, ob dein Tarif diese Nutzung abdeckt.

Häufig mitversichert sind Foto- und Videoflüge für gewerbliche Zwecke, Vermessung, Inspektion und Forschung sowie Flüge mit Wärmebild- oder Multispektralkamera. Die gelegentliche Vermietung der Drohne ist je nach Tarif enthalten oder aufpreispflichtig. Flüge zur Rehkitzrettung sind bei einigen Anbietern mitversichert, bei anderen ausgeschlossen.

Oft ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis versicherbar sind BOS-Einsätze für Polizei, Feuerwehr oder THW sowie Agrar-Einsätze wie Düngemittelausbringung oder Schädlingsbekämpfung. Flüge außerhalb der Sichtweite ohne Sondergenehmigung, militärische oder polizeiliche Einsätze und Flüge mit Waffen oder zur Überwachung von Personen sind in den Standardtarifen nicht versichert. Wenn du solche Einsätze planst, brauchst du einen Tarif mit entsprechender Sondernutzung oder eine individuelle Vereinbarung.

BOS-Einsätze und Agrar-Einsätze sind in vielen Standardtarifen ausgeschlossen oder nur gegen Aufpreis versicherbar. Foto- und Videoflüge, Vermessung und Inspektion sind dagegen häufig mitversichert. Prüfe vor dem ersten Auftrag, ob dein Tarif die geplante Nutzung abdeckt.

Häufig mitversichert

·Foto- und Videoflüge für gewerbliche Zwecke
·Vermessung, Inspektion und Forschung
·Flüge mit Wärmebild- oder Multispektralkamera
·Gelegentliche Vermietung der Drohne (je nach Tarif)
·Flüge zur Rehkitzrettung (bei einigen Anbietern)

Oft ausgeschlossen oder aufpreispflichtig

·BOS-Einsätze für Polizei, Feuerwehr oder THW
·Agrar-Einsätze wie Düngemittelausbringung oder Schädlingsbekämpfung
·Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS) ohne Sondergenehmigung
·Militärische oder polizeiliche Einsätze
·Flüge mit Waffen oder zur Überwachung von Personen

09 · Schritt für Schritt

Drohnenführerschein und Luftfahrt-Bundesamt: So erfüllst du die Auflagen

Der Drohnenführerschein ist der EU-Kompetenznachweis, den du beim Luftfahrt-Bundesamt oder einer anerkannten Stelle ablegst. Ohne gültigen Nachweis riskierst du deinen Versicherungsschutz.

Die Registrierung als Betreiberin erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt. Du erhältst eine elektronische ID, die du an deiner Drohne anbringen musst. Für Drohnen ab 250 Gramm brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3, für Drohnen der Klasse C2 zusätzlich den A2-Schein. Die Prüfung erfolgt online und ist für den A1/A3-Schein vergleichsweise einfach zu bestehen.

Führe bei jedem Flug den Versicherungsnachweis mit. Bei Kontrollen musst du belegen können, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Für Flüge außerhalb der Sichtweite oder in besonderen Lufträumen brauchst du Sondergenehmigungen, die du vor dem Flug einholen musst. Die Einhaltung dieser Auflagen ist Voraussetzung für deinen Versicherungsschutz.

Für Drohnen ab 250 Gramm brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3, für Klasse C2 zusätzlich den A2-Schein. Die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt ist für alle Drohnen mit Kamera oder ab 250 Gramm Pflicht. Führe bei jedem Flug den Versicherungsnachweis mit.

01

Registrierung als Betreiber

Melde dich beim Luftfahrt-Bundesamt als Drohnenbetreiber an. Du erhältst eine elektronische ID, die du an deiner Drohne anbringen musst.

02

Drohnenführerschein ablegen

Für Drohnen ab 250 g brauchst du den EU-Kompetenznachweis A1/A3. Für Drohnen der Klasse C2 ist zusätzlich der A2-Schein erforderlich. Die Prüfung erfolgt online.

03

Versicherungsnachweis bereithalten

Führe bei jedem Flug den Versicherungsnachweis mit. Bei Kontrollen musst du belegen können, dass eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.

04

Sondergenehmigungen einholen

Für Flüge außerhalb der Sichtweite, über Menschenmengen oder in kontrolliertem Luftraum brauchst du eine Erlaubnis der zuständigen Luftfahrtbehörde.

10 · Vergleich

Neuwertentschädigung und Kaskoschutz: Wenn deine Drohne selbst betroffen ist

Die Haftpflicht zahlt nur Schäden, die du anderen zufügst. Für Schäden an deiner eigenen Drohne brauchst du eine Kaskoversicherung, die oft als Zusatzbaustein angeboten wird.

Die Haftpflicht deckt Schäden an Dritten ab, also Personen, Sachen und Vermögen. Für deine eigene Drohne gibt es keine Erstattung. Die Kasko mit Neuwertentschädigung dagegen ersetzt deine Drohne und Ausrüstung im Totalschadenfall zum Neupreis, nicht zum Zeitwert. Typische Schäden für die Kasko sind Abstürze durch technischen Defekt, Kollisionen mit Bäumen oder Diebstahl.

Für Selbstständige, deren Drohne ein zentrales Arbeitsmittel ist, lohnt sich die Kasko mit Neuwertentschädigung. Wenn deine Drohne ausfällt, kannst du ohne sie keine Aufträge erfüllen. Die Kasko ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber für den wirtschaftlichen Schutz deines Geschäftsbetriebs sinnvoll. Die Haftpflicht dagegen ist nach § 43 LuftVG verpflichtend.

Die Haftpflicht zahlt nur Schäden an Dritten, die Kasko mit Neuwertentschädigung ersetzt deine eigene Drohne zum Neupreis. Für Selbstständige, deren Drohne ein zentrales Arbeitsmittel ist, lohnt sich die Kasko. Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, die Kasko freiwillig.

Haftpflicht versus Kasko für deine Drohne
HaftpflichtKasko mit Neuwertentschädigung
Deckt Schäden anDritten (Personen, Sachen, Vermögen)Deiner eigenen Drohne und Ausrüstung
Erstattung im TotalschadenKeine Erstattung für eigene DrohneNeupreis der Drohne, nicht Zeitwert
Typische SchädenAbsturz auf Auto, Verletzung einer Person, zerstörtes FensterAbsturz durch technischen Defekt, Kollision mit Baum, Diebstahl
Gesetzlich vorgeschriebenJa, nach § 43 LuftVGNein, freiwillig

11 · Fehler vermeiden

Betriebshaftpflichtversicherung: Warum die Drohnen-Police nicht alles abdeckt

Deine gewerbliche Drohnenversicherung schützt dich bei Schäden durch den Flugbetrieb. Für andere Risiken deines Geschäfts brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung.

Typische Lücken, wenn du nur eine Drohnen-Haftpflicht hast, sind Schäden am Boden, die nichts mit dem Flug zu tun haben, etwa ein umgestoßener Laptop beim Kundentermin. Auch die Verletzung von Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechten durch deine Aufnahmen ist in vielen Drohnentarifen nicht abgedeckt. Schäden durch deine Mitarbeiter oder freien Piloten sind nur versichert, wenn diese ausdrücklich mitversichert sind.

Vermögensschäden, die nicht direkt aus einem Flug resultieren, sondern aus deiner Beratung oder Planung, fallen ebenfalls nicht unter die Drohnen-Haftpflicht. Auch Schäden an gemieteten Räumen oder Equipment, das du für dein Drohnengeschäft nutzt, brauchen eine separate Absicherung. Eine Betriebshaftpflichtversicherung schließt diese Lücken und ist für Selbstständige mit Drohnengeschäft eine sinnvolle Ergänzung.

Die Drohnen-Haftpflicht deckt nur Schäden durch den Flugbetrieb ab, nicht andere Risiken deines Geschäfts. Für Schäden am Boden, Urheberrechtsverletzungen oder Beratungsfehler brauchst du eine Betriebshaftpflichtversicherung. Prüfe, ob deine Mitarbeiter und freien Piloten ausdrücklich mitversichert sind.

Typische Lücken, wenn du nur eine Drohnen-Haftpflicht hast

·Schäden am Boden, die nichts mit dem Flug zu tun haben, etwa ein umgestoßener Laptop beim Kundentermin
·Verletzung von Persönlichkeits-, Marken- oder Urheberrechten durch deine Aufnahmen
·Schäden durch deine Mitarbeiter oder freien Piloten, wenn diese nicht ausdrücklich mitversichert sind
·Vermögensschäden, die nicht direkt aus einem Flug resultieren, sondern aus deiner Beratung oder Planung
·Schäden an gemieteten Räumen oder Equipment, das du für dein Drohnengeschäft nutzt

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026