Ratgeber · Versicherung
Bauherrenhaftpflicht Ausschlüsse: Was deine Police nicht zahlt
Die Bauherrenhaftpflicht schützt dich vor Schadenersatzansprüchen Dritter auf deiner Baustelle. Doch der Schutz gilt nicht unbegrenzt, denn bestimmte Risiken sind in den Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
12 Kapitel · 13 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026
Das Wichtigste
- Vorsätzlich verursachte Schäden sind nie versichert.
- Schäden durch bekannte Mängel am Bau fallen nicht unter den Schutz.
- Eigenleistungen sind oft nur bis zu einer bestimmten Summe abgedeckt.
- Schäden am Bau selbst versichert die Bauleistungsversicherung, nicht die Bauherrenhaftpflicht.
01 · Grundlagen
Was ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung?
Als Bauherr haftest du für die Sicherheit auf deiner Baustelle. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt die finanziellen Folgen, wenn Dritte durch dein Bauvorhaben zu Schaden kommen.
Deine Verantwortung beginnt, sobald du ein Bauvorhaben planst und umsetzt. Dazu gehören die Sicherung der Baustelle, die Einhaltung von Bauvorschriften und die sorgfältige Auswahl geeigneter Handwerker. Auch wenn du Architekten oder Bauunternehmen beauftragst, bleibst du als Bauherr in der Haftung.
Rutscht zum Beispiel ein Passant auf liegen gebliebenem Bauschutt aus, wirst du zur Verantwortung gezogen. Bei schweren Unfallverletzungen können Schmerzensgeld und Ausgleichszahlungen mehrere hunderttausend Euro erreichen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung übernimmt diese finanziellen Folgen und wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ab.
Als Bauherr haftest du in unbegrenzter Höhe mit deinem Privatvermögen.
Kurz erklärt
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Versicherung, die dich als Bauherrn vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter schützt, die aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten während deines Bauvorhabens entstehen.
Sie zahlt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Dritte auf oder durch deine Baustelle erleiden, und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
02 · Vergleich
Bauherrenhaftpflicht und Privathaftpflicht: Wo liegt der Unterschied?
Deine Privathaftpflichtversicherung deckt kleinere Bauvorhaben am eigenen Grundstück oft mit ab. Für einen Neubau reicht dieser Schutz in der Regel nicht aus.
Das reicht für kleinere Maßnahmen wie einen Anbau oder Reparaturarbeiten in Eigenleistung. Ein kompletter Neubau kostet im Schnitt rund 200.000 Euro und sprengt diesen Rahmen deutlich.
Die Bauherrenhaftpflicht ist auf die gesamte Bausumme deines Neubaus ausgelegt. Zudem liegt die empfohlene Deckungssumme mit mindestens 3 bis 5 Millionen Euro deutlich über dem Niveau einer normalen Privathaftpflicht. Informiere dich bei deiner Versicherungsgesellschaft, ob dein konkretes Bauvorhaben noch über die Privathaftpflicht abgedeckt ist.
Für einen Neubau ist eine separate Bauherrenhaftpflicht in der Regel unverzichtbar.
| Privathaftpflichtversicherung | Bauherrenhaftpflichtversicherung | |
|---|---|---|
| Versicherte Bausumme | Kleinere Bauvorhaben, oft bis 50.000 Euro | Gesamte Bausumme des Neubaus |
| Deckungssumme | Empfohlen werden mindestens 3 bis 5 Millionen Euro | |
| Geeignet für | Anbau, Reparaturarbeiten in Eigenleistung | Kompletten Neubau, umfangreiche Baumaßnahmen |
03 · Was gilt
Welche Leistungen umfasst die Bauherrenhaftpflicht?
Der Versicherungsumfang konzentriert sich auf deine Pflichten als Bauherr. Er greift, wenn du diese Pflichten verletzt und dadurch ein Dritter geschädigt wird.
Versichert sind Schäden, die aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Baustelle und Zufahrt entstehen. Ebenso abgedeckt sind Folgen einer verletzten Überwachungspflicht oder einer fehlerhaften Auswahl von Architekten und Handwerkern.
Zusätzlich leistet die Versicherung bei Schäden durch Baufahrzeuge oder Baumaschinen. Auch Umweltschäden, etwa durch einen umgestoßenen Farbkanister, fallen in den Schutzbereich. Ein zentraler Bestandteil ist die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, notfalls auch vor Gericht.
- Schäden aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Baustelle und Zufahrt sind versichert.
- Schäden aus der Verletzung der Überwachungspflicht für die Baustelle sind versichert.
- Schäden aus der Verletzung der Auswahlpflicht für geeignete Architekten und Handwerker sind versichert.
- Schäden durch Baufahrzeuge oder Baumaschinen sind versichert.
- Umweltschäden, zum Beispiel durch einen umgestoßenen Farbkanister, sind versichert.
- Die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche ist versichert, notfalls gerichtlich.
Schäden am Bau selbst, etwa durch Sturm oder Vandalismus, gehören nicht in die Bauherrenhaftpflicht. Dafür ist die Bauleistungsversicherung zuständig.
Das ist versichert
Das ist nicht versichert
04 · Im Vertrag
Ausschlüsse in der Bauherrenhaftpflicht: Diese Fälle sind nicht gedeckt
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung leistet nicht in jedem Fall. Einige Ausschlüsse sind in den Vertragsbedingungen klar definiert.
Vorsätzliches Handeln ist in jeder Bauherrenhaftpflicht ausgeschlossen. Wenn du oder eine beauftragte Person einen Schaden absichtlich herbeiführt, verweigert der Versicherer die Leistung. Das gilt auch, wenn eine Baufirma Bauschutt nachweislich mit Absicht liegen lässt und dadurch ein Passant stürzt.
Schäden durch bekannte Mängel sind häufig ebenfalls nicht versichert. Wurden mangelhafte Dachziegel verbaut und verletzen herabfallend einen Passanten, kann sich die Versicherung auf den Ausschluss berufen. Prüfe deshalb die Bedingungen genau, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Eigenleistung ist nur versichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen ist. Moderne Tarife enthalten oft Eigenleistungen von rund 25.000 Euro. Höhere Summen kannst du gegen Zusatzbeitrag mitversichern. Schäden durch deine eigene Arbeit oder die von Freunden und Bekannten sind ohne diesen Einschluss nicht gedeckt.
- Vorsätzliches Handeln führt immer zum Leistungsausschluss.
- Schäden durch bekannte Mängel sind häufig ausgeschlossen.
- Eigenleistung ist nur bei ausdrücklichem Einschluss versichert.
- Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab, zahlt aber nicht.
Typische Ausschlussklauseln
05 · Vergleich
Bauherrenhaftpflicht oder Bauleistungsversicherung: Wer zahlt was?
Beide Versicherungen sind für Bauherren wichtig, decken aber unterschiedliche Risiken ab. Die Bauleistungsversicherung schützt dein Bauvorhaben selbst, die Bauherrenhaftpflicht schützt dich vor Ansprüchen Dritter.
Die Bauherrenhaftpflicht schützt dich vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Ein typischer Fall ist ein Passant, der über Bauschutt stolpert und sich verletzt. Die Versicherung übernimmt Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Sachschäden Dritter.
Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhersehbare Schäden am Bau selbst ab. Sturm deckt das halb fertige Dach ab oder Vandalismus beschädigt den Rohbau. Sie ist oft Bestandteil einer Gebäudeneubauversicherung und übernimmt die Kosten für Reparatur oder Neuerrichtung.
Beide Versicherungen ergänzen sich und sind für Bauherren gleichermaßen wichtig.
| Bauherrenhaftpflichtversicherung | Bauleistungsversicherung | |
|---|---|---|
| Versichertes Risiko | Gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter | Unvorhersehbare Schäden am Bau selbst |
| Beispiel für einen Schaden | Passant stolpert über Bauschutt und verletzt sich | Sturm deckt das halb fertige Dach ab |
| Schutz vor | Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Sachschäden Dritter | Kosten für Reparatur oder Neuerrichtung des Baus |
06 · Hintergrund
Warum die Feuerrohbauversicherung die Lücke schließt
Die Bauleistungsversicherung schließt Schäden durch Feuer, Blitzschlag oder Explosion ausdrücklich aus. Für diese Risiken benötigst du eine separate Feuerrohbauversicherung.
Die Bauleistungsversicherung deckt viele Gefahren ab, aber nicht alle. Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Flugkörper sind in der Regel nicht mitversichert. Für diese Risiken ist die Feuerrohbauversicherung zuständig.
Bei Bauvorhaben, die über eine Bank oder Kreditanstalt finanziert werden, verlangt der Geldgeber fast immer den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung. Da die Feuerversicherung in der Bauphase oft kostenfrei ist, entstehen dir dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
Ohne Feuerrohbauversicherung bleibt eine kritische Lücke im Versicherungsschutz.
Die Bauleistungsversicherung deckt viele Gefahren ab, aber nicht alle. Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion oder Flugkörper sind in der Regel nicht mitversichert. Für diese Risiken ist die Feuerrohbauversicherung zuständig.
Bei Bauvorhaben, die über eine Bank oder Kreditanstalt finanziert werden, verlangt der Geldgeber fast immer den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung. Da die Feuerversicherung in der Bauphase oft kostenfrei ist, entstehen dir dadurch in der Regel keine zusätzlichen Kosten.
07 · Was gilt
Personenschäden auf der Baustelle: Das volle Haftungsrisiko
Personenschäden können für dich als Bauherrn besonders teuer werden. Die Bauherrenhaftpflicht schützt dich vor den finanziellen Folgen, wenn jemand auf deiner Baustelle verletzt wird.
Die Bauherrenhaftpflicht deckt Schmerzensgeld für verletzte Passanten, Verdienstausfall des Geschädigten und Kosten für medizinische Behandlungen ab. Voraussetzung ist, dass der Schaden aus der Verletzung deiner Verkehrssicherungspflicht entsteht.
Nicht abgedeckt sind Personenschäden, die du selbst vorsätzlich verursachst. Auch Schäden durch bekannte Mängel fallen nicht unter den Schutz. Bei nicht eingeschlossener Eigenleistung sind Personenschäden aus deiner eigenen Arbeit oder der von Freunden ebenfalls ausgeschlossen.
Bei schweren Unfallverletzungen können Forderungen mehrere hunderttausend Euro erreichen.
Abgedeckt sind
Nicht abgedeckt sind
08 · Was gilt
Sachschäden und Vermögensschäden: Was die Police abdeckt
Neben Personenschäden deckt die Bauherrenhaftpflicht auch Sach- und Vermögensschäden ab. Die Abgrenzung ist wichtig, um den Versicherungsumfang zu verstehen.
Sachschäden an fremdem Eigentum sind versichert, wenn sie durch dein Bauvorhaben entstehen. Ein beschädigtes Nachbarauto durch Baumaschinen ist ein typisches Beispiel. Auch Vermögensschäden, die aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden resultieren, fallen in den Schutzbereich.
Nicht versichert sind Sachschäden am eigenen Bauvorhaben. Dafür ist die Bauleistungsversicherung zuständig. Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind ebenfalls ausgeschlossen. Schäden durch gestohlene Baumaterialien und Werkzeuge gehören nicht in die Bauherrenhaftpflicht.
- Sachschäden an fremdem Eigentum sind versichert, zum Beispiel ein beschädigtes Nachbarauto durch Baumaschinen.
- Vermögensschäden aus einem versicherten Personen- oder Sachschaden sind versichert.
- Umweltschäden, zum Beispiel durch auslaufende Flüssigkeiten, sind versichert.
- Sachschäden am eigenen Bauvorhaben sind nicht versichert.
- Reine Vermögensschäden ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden sind nicht versichert.
- Schäden durch gestohlene Baumaterialien und Werkzeuge sind nicht versichert.
Versichert
Nicht versichert
09 · Kosten
Bausumme und Deckungssumme: So hoch solltest du dich absichern
Die Bausumme beeinflusst den Beitrag deiner Bauherrenhaftpflicht. Die Deckungssumme bestimmt, wie hoch der Versicherer im Schadensfall maximal zahlt.
Als Faustregel gilt: Der einmalige Beitrag liegt bei rund einem Tausendstel der Bausumme. Bei einer Bausumme von 250.000 Euro sind das etwa 250 Euro. Der genaue Beitrag hängt von Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Bausumme und Bauweise ab.
Die empfohlene Mindestdeckungssumme beträgt 3 Millionen Euro für Personen-, Vermögens- und Sachschäden. Entstehen Schäden, die diese Summe überschreiten, musst du die Differenz privat zahlen. Ein besserer Schutz bietet eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro.
Bei teuren Bauvorhaben ist die Versicherungssumme automatisch höher als bei günstigen. Parallel dazu steigt oder fällt der Versicherungsbeitrag. Wenn du dein Haus selbst baust, zahlst du mehr, weil auf solchen Baustellen erfahrungsgemäß mehr Menschen verunfallen.
Orientierungswerte für Beitrag und Deckungssumme
10 · Hintergrund
Rechtsschutz und BGB: Deine Haftung als Bauherr
Die Bauherrenhaftpflicht übernimmt auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Das ist wichtig, denn deine Haftung als Bauherr ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert.
Als Bauherr haftest du nach den Regeln des BGB für Schäden, die durch die Verletzung deiner Verkehrssicherungspflicht entstehen. Diese Pflicht umfasst die Sicherung der Baustelle, die Überwachung der Arbeiten und die sorgfältige Auswahl von Handwerkern. Auch die Beauftragung von Architekten oder Bauunternehmen entbindet dich nicht von dieser Haftung.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall die Rechtslage. Sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab, notfalls auch vor Gericht. Dieser passive Rechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil der Police und schützt dich vor ungerechtfertigten Forderungen.
Die Versicherung durchsucht sämtliche Bauunterlagen, um die Berechtigung eines Anspruchs zu prüfen.
Als Bauherr haftest du nach den Regeln des BGB für Schäden, die durch die Verletzung deiner Verkehrssicherungspflicht entstehen. Diese Pflicht umfasst die Sicherung der Baustelle, die Überwachung der Arbeiten und die sorgfältige Auswahl von Handwerkern.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft im Schadensfall die Rechtslage. Sie wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab, notfalls auch vor Gericht. Dieser passive Rechtsschutz ist ein zentraler Bestandteil der Police.
11 · Schritt für Schritt
Wohngebäudeversicherung nach dem Bau: Der Übergang
Mit dem Ende der Bauphase endet auch die Bauherrenhaftpflicht. Für das fertige Haus brauchst du dann eine Wohngebäudeversicherung.
Während der Bauphase schützen dich Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung. Jede Police deckt einen eigenen Bereich ab und gemeinsam ergeben sie einen umfassenden Schutz für die Bauzeit.
Mit der Bauabnahme endet die Bauherrenhaftpflicht in der Regel. Der Vertrag läuft automatisch aus, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn. Du musst ihn nicht kündigen und zahlst nur einen einmaligen Beitrag.
Für das fertige Gebäude schließt du eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie übernimmt den Schutz vor Schäden am Haus, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm. Plane den Übergang rechtzeitig, damit keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.
Bauphase
Während der Bauphase schützen dich Bauherrenhaftpflicht, Bauleistungsversicherung und Feuerrohbauversicherung.
Bauabnahme
Mit der Bauabnahme endet die Bauherrenhaftpflicht in der Regel. Der Vertrag läuft automatisch aus, spätestens zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.
Nach dem Bau
Für das fertige Gebäude schließt du eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie übernimmt den Schutz vor Schäden am Haus, zum Beispiel durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm.
12 · Checkliste
Checkliste: Darauf achtest du bei den Ausschlüssen
Bevor du eine Bauherrenhaftpflicht abschließt, prüfe die Bedingungen genau. Diese Punkte helfen dir, böse Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.
Bevor du eine Bauherrenhaftpflicht abschließt, lies die Versicherungsbedingungen sorgfältig. Achte besonders auf die Ausschlussklauseln, denn sie bestimmen, wann die Versicherung nicht zahlt. Ein günstiger Tarif nützt dir wenig, wenn wichtige Risiken nicht abgedeckt sind.
Prüfe, ob Eigenleistung eingeschlossen ist und bis zu welcher Summe. Moderne Tarife enthalten oft rund 25.000 Euro Eigenleistung. Höhere Summen kannst du gegen Zusatzbeitrag mitversichern. Kläre auch, ob Schäden durch Baufahrzeuge und Baumaschinen abgedeckt sind.
- Ist Eigenleistung eingeschlossen und bis zu welcher Summe?
- Welche Deckungssumme ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart?
- Sind Schäden durch Baufahrzeuge und Baumaschinen abgedeckt?
- Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist sie?
- Sind Umweltschäden eingeschlossen?
- Wie lange läuft der Vertrag maximal?
- Ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche ausdrücklich geregelt?
Eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ist die Untergrenze, besser sind 5 Millionen Euro.
Wichtige Prüfpunkte in den Versicherungsbedingungen
Ist Eigenleistung eingeschlossen und bis zu welcher Summe?
Welche Deckungssumme ist für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbart?
Sind Schäden durch Baufahrzeuge und Baumaschinen abgedeckt?
Gibt es eine Selbstbeteiligung und wie hoch ist sie?
Sind Umweltschäden eingeschlossen?
Wie lange läuft der Vertrag maximal?
Ist die Abwehr unberechtigter Ansprüche ausdrücklich geregelt?
Häufige Fragen
Fragen zu Bauherrenhaftpflicht Ausschlüsse
{{f.a}}
Versicherung
Mehr zu Versicherung
Weiter mit Finanzen
Ratgeber zu Versicherung, Geldanlage und Studienfinanzierung für Studierende.
Alle Finanz-Ratgeber