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Günstige Auslandskrankenversicherung: Was sie kostet und wann sie zahlt

Eine private Auslandskrankenversicherung schließt die Lücke, die deine gesetzliche Krankenkasse im Urlaub lässt. Sie übernimmt Behandlungen im Ausland und den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Hause.

11 Kapitel · 12 Min. Lesezeit · Aktualisiert 07.10.2026

Das Wichtigste

  • Jahrestarife für Einzelpersonen gibt es bereits ab rund 15 Euro, Familientarife ab rund 34 Euro pro Jahr.
  • Gute Tarife verzichten auf eine Selbstbeteiligung und gelten weltweit, auch in den USA und Kanada.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt außerhalb der EU meist gar nicht und innerhalb der EU nur eingeschränkt.
  • Ein Krankenrücktransport ist ohne private Police schnell ein fünfstelliger Kostenfaktor.

01 · Grundlagen

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung für Reisen. Sie springt ein, wenn du im Ausland medizinisch behandelt wirst und deine Krankenkasse die Kosten nicht oder nur teilweise trägt.

Für Studierende ist die Auslandskrankenversicherung eine private Zusatzversicherung, die medizinisch notwendige Behandlungen während einer vorübergehenden Reise ins Ausland bezahlt. Sie gilt für Urlaubsreisen, Geschäftsreisen oder Auslandsaufenthalte mit begrenzter Dauer, etwa ein Auslandssemester oder ein Praktikum im Ausland. Die Police ist keine Reiserücktrittsversicherung und kein Ersatz für eine private Vollversicherung im Inland.

Der Versicherungsschutz beginnt, sobald du das Land deines Wohnsitzes verlässt, und endet spätestens bei der Einreise nach Deutschland. Für Hin- und Rückreisen gilt der Schutz, wenn sie nicht länger als zwei Tage dauern. Du kannst die Versicherung jederzeit vor Reiseantritt abschließen, der Schutz beginnt frühestens nach Zahlung der Prämie.

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten im Ausland und den medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland.

Kurz erklärt

Private Auslandsreisekrankenversicherung

Eine Police, die medizinisch notwendige Behandlungen während einer vorübergehenden Reise ins Ausland bezahlt. Sie gilt für Urlaubsreisen, Geschäftsreisen oder Auslandsaufenthalte mit begrenzter Dauer.

Sie ist keine Reiserücktrittsversicherung und kein Ersatz für eine private Vollversicherung im Inland.

02 · Was gilt

Warum deine gesetzliche Krankenkasse im Ausland nicht reicht

Viele Reisende verlassen sich auf ihre Krankenkassenkarte. Innerhalb der EU gilt sie zwar, aber nur für Leistungen, die auch in Deutschland Kassenleistung sind.

Deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt in EU-Ländern nur Leistungen nach dem dortigen Kassensatz. Das bedeutet: Behandlungen, die in Deutschland Kassenleistung sind, werden zwar teilweise erstattet, aber Aufschläge für Privatkliniken oder Privatärzte bleiben an dir hängen. In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie der Türkei oder Tunesien gilt ein ähnlicher Standard, der oft deutlich unter dem deutschen Niveau liegt.

In den USA, Kanada, Asien oder Australien zahlt deine gesetzliche Krankenkasse überhaupt nichts. Ein einziger Krankenhausaufenthalt in den USA kann schnell fünfstellige Beträge kosten. Auch den Rücktransport nach Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht, ebenso wenig Kosten für Dolmetscher, Such- und Bergungsaktionen oder die Betreuung von mitreisenden Kindern.

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt keinen medizinisch sinnvollen Rücktransport nach Deutschland.

Das übernimmt sie

·Medizinisch notwendige Behandlungen in EU-Ländern nach dortigem Kassensatz
·Behandlungen in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen, etwa Türkei oder Tunesien, nach dortigem Standard

Das bleibt an dir hängen

·Behandlungen in den USA, Kanada, Asien oder Australien
·Aufschläge für Privatkliniken oder Privatärzte im Ausland
·Einen medizinisch sinnvollen oder notwendigen Rücktransport nach Deutschland
·Kosten für Dolmetscher, Such- und Bergungsaktionen oder Betreuung von mitreisenden Kindern

03 · Kosten

Was kostet eine günstige Auslandskrankenversicherung?

Die Beiträge sind im Vergleich zu anderen Versicherungen niedrig. Entscheidend ist, ob du einen Jahresvertrag für viele Reisen oder eine Police für eine einzelne Reise abschließt.

Ein Jahrestarif für eine Einzelperson ist bereits ab etwa 15 Euro pro Jahr zu haben, Familientarife starten bei rund 34 Euro jährlich. Diese Preise gelten für Verträge ohne Selbstbeteiligung und mit weltweitem Geltungsbereich.

Für eine einzelne Reise von vier Tagen zahlst du etwa 10 Euro. Langzeittarife für Reisen über 56 Tage kosten mehr, weil sie längere Aufenthalte und oft auch ältere Reisende abdecken. Als Studierende oder Student mit begrenztem Budget ist der Jahrestarif meist die günstigste Lösung, wenn du mehr als einmal pro Jahr verreist.

Ein Jahrestarif kostet ab etwa 15 Euro pro Jahr und gilt für beliebig viele Reisen.

Typische Beitragsspannen für Jahresverträge

Einzelperson, Jahrestarifab ca. 15 EUR
Familie, Jahrestarifab ca. 34 EUR
Einzelreise, 4 Tageca. 10 EUR

04 · Vergleich

Jahrestarif oder Einzelreise: Was passt zu dir?

Für die meisten Reisenden ist ein Jahrestarif die bessere Wahl. Er gilt automatisch für alle Reisen im Jahr, ohne dass du vor jeder Abreise an den Abschluss denken musst.

Die maximale Reisedauer pro Reise liegt meist bei 56 Tagen, für längere Aufenthalte gibt es Langzeittarife bis 365 Tage. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn du nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigst.

Der Einzelreiseschutz ist nur für sehr seltene Reisende eine Alternative. Er gilt für eine konkret gebuchte Reise und endet automatisch nach der Rückkehr. Die maximale Reisedauer kann je nach Tarif bis 365 Tage betragen, der Beitrag liegt bei etwa 10 Euro für vier Tage.

Ein Jahrestarif lohnt sich ab zwei Reisen pro Jahr.

Jahrestarif und Einzelreiseschutz im Vergleich
JahrestarifEinzelreiseschutz
Geltungs­bereichBeliebig viele Reisen pro JahrEine konkret gebuchte Reise
Maximale ReisedauerMeist 56 Tage pro Reise, Langzeittarife bis 365 TageJe nach Tarif bis 365 Tage
BeitragEinmal jährlich, ab ca. 15 EUREinmalig pro Reise, ab ca. 10 EUR
VerlängerungAutomatisch um ein Jahr, Kündigung meist einen Monat vor AblaufEndet automatisch nach der Reise

05 · Checkliste

Diese Leistungen sollte dein Tarif abdecken

Nicht jeder Tarif leistet gleich. Achte beim Vergleich auf die Punkte, die im Ernstfall über eine fünfstellige Rechnung entscheiden.

Gute Tarife übernehmen ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient, den Krankentransport zur nächsten geeigneten Klinik vor Ort und den Krankenrücktransport nach Deutschland. Auch ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Füllungen gehören zu den Kernleistungen.

Wichtig ist außerdem, dass der Tarif keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall vorsieht und weltweit gilt, inklusive USA und Kanada. Im Familientarif sollten Kinder bis zum 21. Lebensjahr mitversichert sein. Prüfe vor dem Abschluss, ob diese Punkte in den Bedingungen ausdrücklich genannt sind.

  • Ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient
  • Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland
  • Krankentransport zur nächsten geeigneten Klinik vor Ort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • Schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen
  • Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall
  • Weltweiter Geltungsbereich inklusive USA und Kanada
  • Mitversicherung von Kindern im Familientarif

Leistungs-Check für deine Auslandskrankenversicherung

01

Ambulante und stationäre Behandlungen als Privatpatient

02

Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Deutschland

03

Krankentransport zur nächsten geeigneten Klinik vor Ort

04

Kostenübernahme für ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel

05

Schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen

06

Keine Selbstbeteiligung im Krankheitsfall

07

Weltweiter Geltungsbereich inklusive USA und Kanada

08

Mitversicherung von Kindern im Familientarif

06 · Fehler vermeiden

Selbstbeteiligung: Warum du darauf verzichten solltest

Eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, aber sie kann im Ausland teuer werden. Gute Tarife kommen ohne diesen Abzug aus.

Wenn du pro Krankheitsfall einen festen Betrag selbst zahlen musst, gilt das für jeden Arztbesuch und jede Behandlung bis zum vereinbarten Betrag. Bei mehreren Behandlungen während einer Reise summieren sich diese Kosten schnell.

Gute Tarife kommen ohne diesen Abzug aus. Achte außerdem auf die maximale Reisedauer: Viele günstige Tarife enden nach 56 Tagen, für längere Aufenthalte brauchst du einen Langzeittarif. Behandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren, sind nicht versichert. Ohne die Klausel zum Rücktransport bleiben die Kosten für einen Ambulanzflug bei dir.

Wähle einen Tarif ohne Selbstbeteiligung, damit im Krankheitsfall keine Zusatzkosten entstehen.

Vorsicht bei diesen Tarifdetails

·Selbstbeteiligung pro Krankheitsfall: Du zahlst jeden Arztbesuch und jede Behandlung bis zum vereinbarten Betrag selbst.
·Begrenzte Reisedauer: Viele günstige Tarife enden nach 56 Tagen. Für längere Aufenthalte brauchst du einen Langzeittarif.
·Ausschluss von Vorerkrankungen: Behandlungen, die Grund für den Reiseantritt waren, sind nicht versichert.
·Fehlender Rücktransport: Ohne diese Klausel bleiben die Kosten für einen Ambulanzflug bei dir.

07 · Schritt für Schritt

So läuft die Kostenübernahme im Notfall ab

Im Notfall zählt jede Minute. Wenn du weißt, wie du dich verhältst, vermeidest du Vorschüsse und unnötige Diskussionen mit der Klinik.

Im Notfall zählt jede Minute. Du erreichst den 24-Stunden-Notruf deiner Versicherung täglich rund um die Uhr, halte deine Versicherungsnummer bereit. Das Service-Team klärt mit der Klinik vor Ort, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist und übernimmt die Kostenübernahme direkt. So vermeidest du Vorschüsse und unnötige Diskussionen mit der Klinik.

Rechnungen, ärztliche Berichte und Verordnungen reichst du nach der Behandlung ein, die Versicherung erstattet die belegten Kosten. Ist ein Rücktransport medizinisch sinnvoll, organisiert die Versicherung den Ambulanzflug oder die begleitete Rückreise. Auch die Kosten für eine notwendige Begleitperson, etwa bei mitversicherten Kindern, sind in guten Tarifen abgedeckt.

  • Notruf der Versicherung wählen und Versicherungsnummer bereithalten
  • Behandlung mit dem Service-Team klären und Kostenübernahme direkt regeln
  • Unterlagen nach der Behandlung einreichen und Erstattung erhalten
  • Rücktransport organisieren lassen, wenn er medizinisch sinnvoll ist
01

Notruf der Versicherung wählen

Du erreichst den 24-Stunden-Notruf deiner Versicherung täglich rund um die Uhr. Halte deine Versicherungsnummer bereit.

02

Behandlung klären lassen

Das Service-Team klärt mit der Klinik vor Ort, ob die Behandlung medizinisch notwendig ist und übernimmt die Kostenübernahme direkt.

03

Unterlagen einreichen

Rechnungen, ärztliche Berichte und Verordnungen reichst du nach der Behandlung ein. Die Versicherung erstattet die belegten Kosten.

04

Rücktransport organisieren

Ist ein Rücktransport medizinisch sinnvoll, organisiert die Versicherung den Ambulanzflug oder die begleitete Rückreise.

08 · Was gilt

Geltungs­bereich: Weltweit heißt nicht überall gleich

Der Geltungsbereich entscheidet, ob deine Police in deinem Reiseland überhaupt greift. Besonders bei Fernreisen ist ein weltweiter Schutz ohne Einschränkungen wichtig.

Ein weltweiter Schutz umfasst auch die USA und Kanada, wo Behandlungskosten besonders hoch sind. Asien, Australien und Neuseeland sind in guten Tarifen ebenfalls eingeschlossen, ebenso europäische Länder außerhalb der EU.

Einige Länder verlangen bei der Einreise den Nachweis einer privaten Krankenversicherung, etwa Russland, Kuba, Iran oder Katar. Reisen innerhalb Deutschlands und Aufenthalte im Land deines ständigen Wohnsitzes sind nicht versichert. Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt geplant waren, fallen ebenfalls nicht unter den Schutz.

Weltweiter Schutz sollte die USA und Kanada ausdrücklich einschließen.

Weltweiter Schutz

·USA und Kanada
·Asien, Australien und Neuseeland
·Europäische Länder außerhalb der EU
·Länder mit Einreiseauflage für eine private Krankenversicherung

Eingeschränkter Schutz

·Reisen innerhalb Deutschlands
·Aufenthalte im Land deines ständigen Wohnsitzes
·Behandlungen, die bereits vor Reiseantritt geplant waren

09 · Im Vertrag

Familientarif: So versicherst du Kinder und Partner günstig mit

Familientarife bündeln den Schutz für alle Mitreisenden in einem Vertrag. Das ist meist günstiger als mehrere Einzelpolicen.

Das ist meist günstiger als mehrere Einzelpolicen. Ehe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind in der Regel mitversichert. Muss ein mitversichertes Kind stationär behandelt werden, übernimmt der Tarif oft die Unterbringungskosten für eine Begleitperson.

Auch im Familientarif gilt die maximale Reisedauer pro Reise, meist 56 Tage. Für längere Aufenthalte brauchst du einen Langzeittarif. Die Beiträge für Familien starten bei etwa 34 Euro pro Jahr und decken alle mitversicherten Personen ab.

Im Familientarif sind Kinder bis zum 21. Lebensjahr in der Regel mitversichert.

Wichtige Klauseln im Familientarif

Mitversicherte PersonenWer zählt mitEhe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete Kinder bis zum 21. Lebensjahr sind in der Regel mitversichert.
Begleitperson im KrankenhausUnterbringungMuss ein mitversichertes Kind stationär behandelt werden, übernimmt der Tarif oft die Unterbringungskosten für eine Begleitperson.
ReisedauerGrenzeAuch im Familientarif gilt die maximale Reisedauer pro Reise, meist 56 Tage. Für längere Aufenthalte brauchst du einen Langzeittarif.

10 · Hintergrund

Krankenrücktransport: Die teuerste Leistung überhaupt

Ein Rücktransport aus Übersee kostet schnell 20.000 bis 50.000 Euro. Diese Leistung ist der Hauptgrund, warum eine Auslandskrankenversicherung auch für gesunde Reisende sinnvoll ist.

Der Krankentransport zur nächsten geeigneten Klinik ist die Basis: Er bringt dich vom Unfallort oder Hotel in eine Einrichtung, die dich behandeln kann.

Der Krankenrücktransport nach Deutschland greift, wenn die Behandlung vor Ort zu lange dauern würde oder ein Transport medizinisch sinnvoll ist. Die Versicherung organisiert dann den Ambulanzflug oder die begleitete Rückreise. Ohne private Police übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht, du bleibst auf der Rechnung sitzen, wenn du nicht vorgesorgt hast.

Ein Rücktransport aus Übersee kostet schnell 20.000 bis 50.000 Euro.

Der Krankentransport zur nächsten geeigneten Klinik ist die Basis. Er bringt dich vom Unfallort oder Hotel in eine Einrichtung, die dich behandeln kann.

Der Krankenrücktransport nach Deutschland greift, wenn die Behandlung vor Ort zu lange dauern würde oder ein Transport medizinisch sinnvoll ist. Die Versicherung organisiert dann den Ambulanzflug oder die begleitete Rückreise.

Ohne private Police übernimmt die gesetzliche Krankenkasse diese Kosten nicht. Du bleibst auf der Rechnung sitzen, wenn du nicht vorgesorgt hast.

11 · Was gilt

Ambulante und stationäre Behandlungen: Was zahlt die Police?

Die Kostenübernahme umfasst mehr als nur den Arztbesuch. Auch Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Zahnbehandlungen gehören zu den Kernleistungen.

Die Kostenübernahme umfasst mehr als nur den Arztbesuch. Ambulante Behandlungen bei zugelassenen Ärzten sind auch als Privatpatient abgedeckt, ebenso stationäre Aufnahmen inklusive Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung. Ärztlich verordnete Medikamente aus offiziellen Apotheken werden erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Schmerzstillende Zahnbehandlungen und einfache Füllungen gehören zu den Kernleistungen, ebenso Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz. Nicht übernommen werden Behandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren, reine Vorsorgeuntersuchungen ohne akuten Anlass und kieferorthopädische Behandlungen im Ausland.

Stationäre Aufnahmen sind inklusive Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung versichert.

Übernimmt die Police

·Ambulante Behandlung bei zugelassenen Ärzten, auch als Privatpatient
·Stationäre Aufnahme inklusive Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung
·Ärztlich verordnete Medikamente aus offiziellen Apotheken
·Schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Füllungen
·Reparaturen an vorhandenem Zahnersatz

Übernimmt sie nicht

·Behandlungen, die der Grund für den Reiseantritt waren
·Reine Vorsorgeuntersuchungen ohne akuten Anlass
·Kieferorthopädische Behandlungen im Ausland

Häufige Fragen

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FinanzredaktionAktualisiert am 07.10.2026