Das Auswahlverfahren
Es gibt ein örtliches Auswahlverfahren (NC). Bei der Vergabe der Studienplätze wird die Abiturdurchschnittsnote und die Wartezeit (Semester nach Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, in denen man nicht an einer deutschen staatlichen Hochschule eingeschrieben war) berücksichtigt.

