Das Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der Bewerber:innen, die die Zugangskriterien erfüllen, die Zahl der verfügbaren Plätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, das die Bewerber:innen in eine Rangfolge bringt, über die die Zulassung entscheidet.
