Das Auswahlverfahren
Wenn die Zahl der Bewerber*innen die Zahl der verfügbaren Plätze übersteigt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, anhand dessen die Bewerber*innen in eine Rangfolge gebracht werden. Als Auswahlkriterien werden die Note des ersten Studienabschlusses und ggf. das Ergebnis eines Studieneignungstests herangezogen.
