Das Auswahlverfahren
Im Eignungsverfahren werden die eingereichten Dokumente aus fachlicher Sicht geprüft. Über die Zulassung entscheiden zwei Kriterien: die Abschlussnote oder vorläufige Prüfungsgesamtnote von mindestens 2,5 und der Nachweis der geforderten fachlichen Qualifikation von mindestens 30 bzw. 54 ECTS.