Das Auswahlverfahren
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt; es wird jedoch ein Eignungsverfahren durchgeführt, bei dem die Eignung und Motivation für den Studiengang anhand des Lebenslaufs, des bisherigen Studienverlaufs und der Berufspläne sowie eingereichte Belege wie Studienzeugnisse, Empfehlungsschreiben und Nachweise über Praktika beurteilt werden.