Das Auswahlverfahren
Im Rahmen des Eignungsfeststellungsverfahrens wird geprüft, ob die fachlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zugelassen werden alle Bewerber und Bewerberinnen mit einer Abschluss- oder vorläufigen Prüfungsgesamtnote von 2,5 oder besser und einer Leistungspunktezahl (ECTS) von insgesamt mindestens 60 ECTS in den relevanten Bereichen.
