Das Auswahlverfahren
Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit folgt ein formales Vergabeverfahren. Die Zulassung richtet sich nach Auswahlgrenzen, die sich durch die Zulassungsbeschränkung ergeben und anzeigen, bis zu welchem Ranglistenplatz Bewerbenden ein Studienplatzangebot unterbreitet werden konnte.