Das Auswahlverfahren
Das Auswahlverfahren berücksichtigt mehrere Kriterien: Abschlussnote des Bachelorstudiums, Auslandssemester und einschlägige berufspraktische Tätigkeiten. Für Bewerber ohne deutsche oder EU/EWR-Staatsangehörigkeit und ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung ist die GRE-Punktzahl das einzige Auswahlkriterium.