Das Auswahlverfahren
Es gibt keine Zulassungsbeschränkung. Eine Zulassung erfordert das erfolgreiche Bestehen der Sporteingangsprüfung, in der Leistungen in Leichtathletik, Schwimmen, Turnen, Spielen (Basketball, Volleyball, Handball, Fußball) und Gymnastik erbracht werden müssen.

