Das Auswahlverfahren
Übersteigt die Zahl der geeigneten Bewerbenden, erfolgt die Auswahl zu 50% nach der Note des Hauptfaches des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses und zu 50% nach einem Motivationsschreiben (max. zwei Seiten), das nach vorab festgelegten Benotungsrichtlinien bewertet wird.