Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt ausschließlich auf Grundlage vollständig und fristgerecht eingereichter Bewerbungsunterlagen. Der Nachweis der besonderen Eignung wird von der Auswahlkommission anhand eingereichteter Unterlagen geprüft, wobei folgende Kriterien maßgeblich sind: die überwiegende Mehrheit der bisherigen Studienleistungen muss in für Toxikologie relevanten Modulen erbracht worden sein, das wissenschaftliche Thema der experimentellen Abschlussarbeit muss toxikologisch relevant sein, und der erste berufsqualifizierende Abschluss muss mindestens mit der Gesamtnote 2,1 oder besser abgeschlossen worden sein.