Das Auswahlverfahren
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach folgenden Kriterien: 20% gesetzliche Abiturbestenquote, 80% ADH-Quote (Auswahlverfahren der Hochschulen). Bei der ADH-Quote werden 20% nach Abiturbestenquote und 80% nach Punktwert aus den Kriterien Abiturergebnis und Wartezeit vergeben.

