Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen (Numerus clausus). Bewerber müssen sich innerhalb der geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können dann direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen, sofern die Zugangsvoraussetzungen vorliegen.