Das Auswahlverfahren
Die Masterplätze werden auf Grundlage der Abschlussnote und der erreichten Punktzahl für den fachspezifischen Studierfähigkeitstest vergeben. Für beide werden Punkte vergeben, die zu einer Gesamtpunktzahl addiert werden. Entlang dieser Gesamtpunktzahl werden die zur Verfügung stehenden Plätze (derzeit 80) vergeben. Bei Punktgleichheit gibt zunächst die Note des ersten qualifizierten Abschlusses den Ausschlag, danach entscheidet das Los.