Das Auswahlverfahren
Die Studienplätze unterliegen keinen Zulassungsbeschränkungen. Bewerber*innen müssen sich innerhalb der aktuell geltenden Bewerbungsfristen bewerben und können nach Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen direkt im Bewerbungs- und Statusportal den Antrag auf Einschreibung stellen.