Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt durch ein Eignungsfeststellungsverfahren mit zwei Stufen: Zunächst werden Bachelor-Noten nach einem Punktesystem bewertet und alle Bewerber:innen absolvieren einen schriftlichen Test. Je nach Punktzahl erfolgt entweder sofortige Zulassung, Ablehnung oder Einladung zu einem Aufnahmegespräch (Stufe 2), in dem Fachwissen mündlich abgefragt wird.