Das Auswahlverfahren
Die Auswahl erfolgt mittels eines Eignungsfeststellungsverfahrens. In der ersten Stufe werden die Abiturnoten sowie fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerberinnen und Bewerber entweder sofort zugelassen, abgelehnt oder zu einem Auswahlgespräch eingeladen.

