Das Auswahlverfahren
Die Zulassung erfolgt im Studienorientierungsverfahren (SOV), einem zweistufigen Prozess. In der ersten Stufe werden Abiturnoten und fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet. Je nach Punktzahl werden Bewerber entweder sofort zugelassen oder zu einem verpflichtenden Gespräch in der Fakultät eingeladen.

