Das Auswahlverfahren
Das Eignungsverfahren besteht aus zwei Stufen: In der ersten Stufe werden die Noten aus dem Bachelorstudium und schriftliche Unterlagen mit einem Punktesystem bewertet, woraufhin Bewerberinnen und Bewerber entweder abgelehnt oder vorläufig zugelassen werden. Die zweite Stufe ist ein persönliches oder telefonisches Interview zur Überprüfung der Fähigkeit, das Programm erfolgreich abzuschließen. Ein Auswahlausschuss entscheidet über die endgültige Annahme oder Ablehnung basierend auf Bewertungen und Interview-Ergebnissen.