Das Auswahlverfahren
Die Bewerbung wird auf die Voraussetzungen zur Zulassung geprüft. Der Prüfungsausschuss kann bei Unklarheiten die Bewerber:innen zu einem Gespräch über die fachlichen Inhalte zur Bestimmung der Gleichwertigkeit des Abschlusses einladen, das von zwei Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern durchgeführt wird.
