Das Auswahlverfahren
Aufnahmeprüfung in zwei Teilen: Prüfung im Hauptfach (sprechkünstlerische Fähigkeiten und Potenziale) und Allgemeine Prüfung (Germanistik, Rhetorik, Rhythmik). Das Bestehen der Hauptfachprüfung ist Voraussetzung für die Allgemeine Prüfung.