Das Auswahlverfahren
Studierendenauswahl richtet sich nicht nach Numerus Clausus, sondern nach Abschlussnote des Bachelorzeugnisses und persönlicher Eignung, die in einem Bewerbungsgespräch beurteilt wird und kognitive, soziale und kommunikative Kompetenzen, persönliche Stabilität, fachbezogene Motivation und wissenschaftliche Orientierung einbezieht.
