Das Auswahlverfahren
Eignungsfeststellungsverfahren, in dem bis zu 110 Eignungspunkte vergeben werden. Voraussetzung für Zulassung ist eine Bewertung von mindestens 55 Eignungspunkten. Die Punkte werden vergeben für: Gesamtnote (bis 50 Punkte), erweiterte Arabischkenntnisse (bis 20 Punkte), Praxiserfahrung in der arabischen Welt (bis 20 Punkte), Motivationsschreiben und Lebenslauf (bis 20 Punkte).