Das Auswahlverfahren
Die studiengangspezifische Eignung wird durch ein Eignungsfeststellungsverfahren festgestellt, das aus einem 30-minütigen Auswahlgespräch (Kolloquium) besteht, in dem die Bewerberin oder der Bewerber einen Vortrag über ein wissenschaftliches Thema hält und befragt wird. Aus der Note des Auswahlgesprächs und dem Prüfungsgesamtergebnis des qualifizierenden Abschlusses wird eine Durchschnittsnote gebildet.
