Das Auswahlverfahren
Das Aufnahmeverfahren erfolgt in mehreren Schritten. Die Bewerber*innen sollen eine "besondere künstlerische Befähigung" nachweisen, die durch die künstlerische Bewerbung und die erfolgreiche Teilnahme an der Zugangsprüfung nachgewiesen wird. Die Zugangsprüfung bewertet eine szenische Einzelpräsentation mit Reflexion, eine szenische Gruppenarbeit mit Reflexion und ein abschließendes Gespräch.